Der Auftraggeber beabsichtigt die Beschaffung von drei identischen Hämostaseologie-Analyse-Systemen für das Institut für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin des Auftraggebers. Zum Leistungsumfang gehören insbesondere: zeitweise Überlassung der Systeme; Lieferung und Abholung der Systeme; betriebsbereite Aufstellung / Installation der Systeme, Inbetriebnahme; Anbindung der Systeme an das Laborinformationssystem des Auftraggebers; Einweisung und Schulung der bzw. für die beim Auftraggeber tätigen Nutzer*innen / Anwender*innen; Vollservice; Belieferung des Auftraggebers mit sämtlichen für den Betrieb der Systeme sowie für die Erstellung der Analysen / Befunde und Kontrollmessungen benötigten Reagenzien, Kontroll-, Kalibrations- und Verbrauchsmaterialien sowie sonstigen Artikeln für die vereinbarten Parameter.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-01-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-11-22.
Auftragsbekanntmachung (2024-11-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hämostaseologie-Analyse-Systeme
Reference number: VGS # 08/2024
Kurze Beschreibung:
“Der Auftraggeber beabsichtigt die Beschaffung von drei identischen Hämostaseologie-Analyse-Systemen für das Institut für Klinische Chemie und...”
Kurze Beschreibung
Der Auftraggeber beabsichtigt die Beschaffung von drei identischen Hämostaseologie-Analyse-Systemen für das Institut für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin des Auftraggebers. Zum Leistungsumfang gehören insbesondere: zeitweise Überlassung der Systeme; Lieferung und Abholung der Systeme; betriebsbereite Aufstellung / Installation der Systeme, Inbetriebnahme; Anbindung der Systeme an das Laborinformationssystem des Auftraggebers; Einweisung und Schulung der bzw. für die beim Auftraggeber tätigen Nutzer*innen / Anwender*innen; Vollservice; Belieferung des Auftraggebers mit sämtlichen für den Betrieb der Systeme sowie für die Erstellung der Analysen / Befunde und Kontrollmessungen benötigten Reagenzien, Kontroll-, Kalibrations- und Verbrauchsmaterialien sowie sonstigen Artikeln für die vereinbarten Parameter.
Der Auftraggeber beabsichtigt die Beschaffung von drei identischen Hämostaseologie-Analyse-Systemen für das Institut für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin des Auftraggebers. Zum Leistungsumfang gehören insbesondere: zeitweise Überlassung der Systeme; Lieferung und Abholung der Systeme; betriebsbereite Aufstellung / Installation der Systeme, Inbetriebnahme; Anbindung der Systeme an das Laborinformationssystem des Auftraggebers; Einweisung und Schulung der bzw. für die beim Auftraggeber tätigen Nutzer*innen / Anwender*innen; Vollservice; Belieferung des Auftraggebers mit sämtlichen für den Betrieb der Systeme sowie für die Erstellung der Analysen / Befunde und Kontrollmessungen benötigten Reagenzien, Kontroll-, Kalibrations- und Verbrauchsmaterialien sowie sonstigen Artikeln für die vereinbarten Parameter (Rahmenvertrag über die Belieferung des Auftraggebers mit sämtlichen für den Betrieb der Systeme sowie für die Erstellung der Analysen / Befunde und Kontrollmessungen benötigten Reagenzien, Kontroll-, Kalibrations- und Verbrauchsmaterialien sowie sonstigen Artikeln für die vereinbarten Parameter). Die Leistung hat nach Maßgabe der "Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" inklusive Anlagen zu erfolgen. Es gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden an der TU Dresden, die Bestimmungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen ("VOL/B"; in der Fassung vom 05. August 2003), welche durch die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden an der TU Dresden ergänzt / konkretisiert werden, sowie wiederum ergänzend die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches in der bei Zuschlagserteilung gültigen Fassung.
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Zusätzliche Informationen:
“1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 GWB oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist...”
Zusätzliche Informationen
1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 GWB oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist oder andere, spezialgesetzliche Ausschlussgründe vorliegen / gegeben sind. Diesbezüglich hat der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung im Formblatt Angebot / gemäß dem Formblatt Angebot einzureichen. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er bei der Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) den gesetzlichen Regelungen entsprechend den jeweilig gültigen Mindestlohn pro Stunde zahlt, gemäß dem beiliegenden Formblatt F7. Um die Übersendung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate) wird gebeten. Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist demgemäß dem Angebot nicht zwingend beizulegen. Es wird außerdem zur Umsetzung von Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 geprüft, inwieweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Eignungsnachweise an dem Vergabeverfahren / dem zu vergebenden Auftrag beteiligt sind / sein werden. Dazu hat der Bieter entsprechend des Formblattes "Eigenerklärung zur Beteiligung russischer Unternehmen am Vergabeverfahren / Auftrag" eine Erklärung abzugeben. Sofern die gegenständliche Erklärung - auch nach einer diesbezüglich ggf. erfolgenden Nachforderung - durch einen Bieter nicht abgegeben wird oder durch einen Bieter erklärt wird, dass ein Russland-Bezug im Sinne der genannten Vorschrift besteht, kann der öffentliche Auftrag nicht an diesen Bieter vergeben werden. 2. Die Einreichung / Abgabe der Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" zu erfolgen (Art der akzeptierten elektronischen Angebote: Elektronisch in Textform, Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur, Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur). In diesem Zusammenhang ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument "Information nach § 11 Abs. 3 VgV zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren" zu beachten. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein elektronisch übermitteltes Angebot alle geforderten Dokumente, Anlagen, Formblätter, Nachweise, Prospekte etc. enthalten muss (siehe u.a. Punkt 3.1.1. der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen"). Nebenangebote sind nicht zugelassen. Es ist die Abgabe von maximal einem Hauptangebot zugelassen. 3. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihrem Angebot (im Formblatt F2) sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind zudem hinsichtlich der in diesem Fall einzureichenden Eignungsnachweise und sonstigen Erklärungen die Festlegungen unter Punkten II.4) und II.5) der "Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" zu beachten. 4. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter hat jedoch mit der Abgabe des Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu übertragen beabsichtigt und - sofern für den Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe zumutbar, d.h. nicht zwingend - die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt F3-A). Darüber hinaus hat der Bieter erst nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen Aufforderung des Auftraggebers, unter Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen die Unterauftragnehmer verbindlich zu benennen und zum anderen nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (beispielsweise durch Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter); Vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 VgV. Des Weiteren hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen, dass keine Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers / der Unterauftragnehmer vorliegen; dazu hat der Bieter für den / die Unterauftragnehmer das Formblatt F6 nachzureichen, mit dem die Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB und weiteren spezialgesetzlichen Ausschlussgründen erbracht wird. 5. Weitere Hinweise zum Nachweis der Eignung: Für ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich. Nachweise in anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben. 6. Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis 07.04.2025
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Gelände / Campus des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden an der TU Dresden, Fetscherstraße 74, 01307 Dresden”
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 60 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“optionale Parameter (gemäß Vergabeunterlage "Anlage 3 - "optionale Parameter""); Vertragsverlängerungsoption (vgl. Vergabeunterlage "Hinweise zum...”
Beschreibung der Optionen
optionale Parameter (gemäß Vergabeunterlage "Anlage 3 - "optionale Parameter""); Vertragsverlängerungsoption (vgl. Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung", Punkt III. 2.9.) "Vertragslaufzeit und Kündigung"); Option: Innovationen / Weiterentwicklungen (vgl. Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung", Punkt III. 2.10.) "Option: Innovationen / Weiterentwicklungen"); Option: Folge-Schulung (vgl. Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung", Punkt IV. "Preiszusammenstellung")
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-03 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-01-03 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen:
“Beauftragung eines neuen Leistungserbringers bzw. die Installation / Implementierung von Systemen zur Gerinnungsanalyse ist mit erheblichen personellen und...”
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen
Beauftragung eines neuen Leistungserbringers bzw. die Installation / Implementierung von Systemen zur Gerinnungsanalyse ist mit erheblichen personellen und zeitlichen Aufwänden sowohl auf Seiten des Auftraggebers als auch auf Seiten des Leistungserbringers verbunden; Refinanzierung der durch die Leistungserbringer ggf. zu Beginn und während der Vertragslaufzeit zu tätigenden Investitionen; Ermöglichung der Abgabe wirtschaftlicher Angebote
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis, dass der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist, im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist: Nachweis,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis, dass der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist, im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist: Nachweis, dass der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist, im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (für Deutschland zulässige / einschlägige Nachweise nach Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU: Auszüge aus dem Handelsregister, der Handwerksrolle, dem Vereinsregister, dem Partnerschaftsregister oder dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen Berufskammer der Länder). Hierzu ist dem Angebot ein entsprechender, aktueller Registerauszug (bspw. aus Handelsregister) oder Auszug aus dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen Berufskammer der Länder (nicht älter als 6 Monate) beizufügen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben zum Bieter gemäß Formblatt F1-A: Angaben zum Bieter (insb. Angaben zur Firmenbezeichnung, zur Rechtsform, zu verbundenen Unternehmen, zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben zum Bieter gemäß Formblatt F1-A: Angaben zum Bieter (insb. Angaben zur Firmenbezeichnung, zur Rechtsform, zu verbundenen Unternehmen, zur Firmenanschrift, der nationalen Identifikationsnummer, der Nationalität des / der wirtschaftlichen Eigentümer(s), zur Anzahl der während der letzten drei Jahre durchschnittlich beschäftigten Mitarbeitenden und Führungskräfte, zu den Umsätzen der letzten drei Geschäftsjahre (in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags), Angabe der Unternehmensklasse / Unternehmensgröße) gemäß Formblatt F1-A
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung gemäß Formblatt F5: Erklärung, dass derzeit eine Betriebshaftpflichtversicherung in marktüblichem Rahmen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung gemäß Formblatt F5: Erklärung, dass derzeit eine Betriebshaftpflichtversicherung in marktüblichem Rahmen (Absicherung der auftragsspezifischen Risiken) besteht inkl. Angabe des Versicherungsunternehmens und Angabe des Versicherungsdeckungsumfangs sowie der Versicherungssummen je Versicherungsfall und Zusicherung, dass die Haftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird, gemäß Formblatt F5
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen zu den in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen: Referenzen zu den in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen, die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen zu den in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen: Referenzen zu den in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen, die mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Referenzliste gemäß Formblatt F4-A) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei Kalenderjahren (2021 - 2023 oder aktueller), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (insb. Angabe von Auftraggeber, Anschrift, Telefonnummer und Ansprechpartner*in des Auftraggebers, Durchführungszeitraum, Angabe der ausgeführten Leistungen / Angaben zum Auftragsinhalt, Angabe des Auftragsvolumens (nicht zwingend)) gemäß beiliegendem Formblatt F4-A / Referenzliste gemäß Formblatt F4-A. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbes auch einschlägige Referenzen über eine entsprechende Leistungserbringung berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre, jedoch höchstens fünf Jahre (2019 - 2023 oder aktueller) zurückliegt. Der Auftraggeber legt insbesondere Wert auf den Nachweis umfassender Erfahrungen bei der Ausführung der zu beschaffenden bzw. zu erbringenden Leistungen. Dabei wird es für erforderlich gehalten, dass ein geeigneter Bieter bzw. der Auftragnehmer bereits über ausreichende Erfahrungen in der durch den Auftrag vorgegebenen finanziellen und technischen Größenordnung bzw. bei der Erbringung entsprechender Leistungen verfügt. Dies ist nachzuweisen anhand von Referenzprojekten / Referenzaufträgen, deren Inhalt vergleichbar mit den zu beschaffenden Leistungen ist bzw. die die Beschaffung eines vergleichbaren Leistungsgegenstandes zum Gegenstand hatten. Es sind mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte / Referenzaufträge anzugeben. Dabei sieht der Auftraggeber Referenzprojekte / Referenzaufträge als vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung an, soweit Inhalt der angegebenen Referenzprojekte / Referenzaufträge die Beschaffung eines vergleichbaren Leistungsgegenstandes bzw. die Erbringung vergleichbarer Leistungen gewesen ist. Mindestens die folgenden Leistungen müssen Inhalt / Gegenstand des Referenzprojektes / des Referenzauftrages gewesen sein bzw. muss das jeweilige Referenzprojekt / der jeweilige Referenzauftrag mindestens folgenden Anforderungen genügen: - Vermietung / Überlassung von mindestens 2 der konkret bzw. im gegenständlichen Vergabeverfahren angebotenen Analysesysteme - über einen Zeitraum von bisher mindestens 2 Jahren - an einen vergleichbaren Auftraggeber, Vergleichbare Auftraggeber sind: Universitätskliniken, Krankenhäuser der Maximalversorgung oder Einrichtungen, an denen eine vergleichbare Notfallanalytik durchgeführt wird (Als vergleichbar wird eine Notfallanalytik angesehen, im Rahmen derer mindestens die unter Punkt 1.1.1 "Basistests" sowie unter Punkt 1.1.4 "Spezialtests: Antikoagulanzien" der Anlage 1 - "Leistungsverzeichnis" aufgeführten Parameter im Rahmen der Notfallanalytik bearbeitet werden). - Zudem müssen die Referenzprojekte / Referenzaufträge ein vergleichbares jährliches Probenaufkommen aufweisen. Ein vergleichbares jährliches Probenaufkommen liegt vor, wenn mindestens 75% der in der Anlage zum Leistungsverzeichnis - "Analyse- / Befundzahlen 2023" aufgeführten Befundzahlen / Anzahlen an Untersuchungen ohne die dort unter Punkt 1.2 aufgeführten Fremdapplikationen erreicht wurden / werden bzw. durchgeführt wurden / werden. - Zudem muss mit den zur Verfügung gestellten Analysesystemen ein vergleichbares Spektrum an Parametern bearbeitet wurden sein / werden. Ein vergleichbares Spektrum liegt vor, wenn mit den zur Verfügung gestellten Analysesystemen mindestens 75% der in der Anlage 1 - "Leistungsverzeichnis" unter Punkt 1.1 "Tests mit kompletter CE-Zertifizierung (Assay + Applikation)" aufgeführten Parameter bearbeitet wurden / werden. (Hinweis: Das Formblatt F4-A kann zur erforderlichen Angabe von mehreren Referenzen vervielfältigt werden.)
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.”
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YBW5DHD
1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 GWB oder des §...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBW5DHD
1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 GWB oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist oder andere, spezialgesetzliche Ausschlussgründe vorliegen / gegeben sind. Diesbezüglich hat der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung im Formblatt Angebot / gemäß dem Formblatt Angebot einzureichen. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er bei der Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) den gesetzlichen Regelungen entsprechend den jeweilig gültigen Mindestlohn pro Stunde zahlt, gemäß dem beiliegenden Formblatt F7. Um die Übersendung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate) wird gebeten. Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist demgemäß dem Angebot nicht zwingend beizulegen. Es wird außerdem zur Umsetzung von Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 geprüft, inwieweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Eignungsnachweise an dem Vergabeverfahren / dem zu vergebenden Auftrag beteiligt sind / sein werden. Dazu hat der Bieter entsprechend des Formblattes "Eigenerklärung zur Beteiligung russischer Unternehmen am Vergabeverfahren / Auftrag" eine Erklärung abzugeben. Sofern die gegenständliche Erklärung - auch nach einer diesbezüglich ggf. erfolgenden Nachforderung - durch einen Bieter nicht abgegeben wird oder durch einen Bieter erklärt wird, dass ein Russland-Bezug im Sinne der genannten Vorschrift besteht, kann der öffentliche Auftrag nicht an diesen Bieter vergeben werden. 2. Die Einreichung / Abgabe der Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" zu erfolgen (Art der akzeptierten elektronischen Angebote: Elektronisch in Textform, Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur, Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur). In diesem Zusammenhang ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument "Information nach § 11 Abs. 3 VgV zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren" zu beachten. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein elektronisch übermitteltes Angebot alle geforderten Dokumente, Anlagen, Formblätter, Nachweise, Prospekte etc. enthalten muss (siehe u.a. Punkt 3.1.1. der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen"). Nebenangebote sind nicht zugelassen. Es ist die Abgabe von maximal einem Hauptangebot zugelassen. 3. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihrem Angebot (im Formblatt F2) sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind zudem hinsichtlich der in diesem Fall einzureichenden Eignungsnachweise und sonstigen Erklärungen die Festlegungen unter Punkten II.4) und II.5) der "Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" zu beachten. 4. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter hat jedoch mit der Abgabe des Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu übertragen beabsichtigt und - sofern für den Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe zumutbar, d.h. nicht zwingend - die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt F3-A). Darüber hinaus hat der Bieter erst nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen Aufforderung des Auftraggebers, unter Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen die Unterauftragnehmer verbindlich zu benennen und zum anderen nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (beispielsweise durch Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter); Vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 VgV. Des Weiteren hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen, dass keine Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers / der Unterauftragnehmer vorliegen; dazu hat der Bieter für den / die Unterauftragnehmer das Formblatt F6 nachzureichen, mit dem die Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB und weiteren spezialgesetzlichen Ausschlussgründen erbracht wird. 5. Weitere Hinweise zum Nachweis der Eignung: Für ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich. Nachweise in anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben. 6. Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis 07.04.2025.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: Umsatzsteuer-ID: DE287064009
Postanschrift: Postfach 101364, 04013 Leipzig
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419773800📞
Fax: +49 3419771049 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der benannten Überprüfungsstelle (1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der benannten Überprüfungsstelle (1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen) gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Der Antrag ist unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (Das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.) Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 229-716595 (2024-11-22)
Auftragsbekanntmachung (2024-12-23) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-08 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-01-08 10:01:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Der Auftraggeber verlängert die bisher am 03.01.2025, 10.00 Uhr endende Frist für den Eingang der Angebote auf den 08.01.2025, 10.00 Uhr. Punkt 5.1.11...”
Text
Der Auftraggeber verlängert die bisher am 03.01.2025, 10.00 Uhr endende Frist für den Eingang der Angebote auf den 08.01.2025, 10.00 Uhr. Punkt 5.1.11 "Auftragsunterlagen": Anstatt: "... Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/12/2024 00:00:00 ..." muss es heißen: "... Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/12/2024 00:00:00 ...". Punkt 5.1.12 "Bedingungen für die Auftragsvergabe": Anstatt: "... Frist für den Eingang der Angebote: 03/01/2025 10:00:00 ..." muss es heißen: "... Frist für den Eingang der Angebote: 08/01/2025 10:00:00 ...". Anstatt: "... Eröffnungsdatum: 03/01/2025 10:01:00 ..." muss es heißen: "... Eröffnungsdatum: 08/01/2025 10:01:00 ...".
“Der Auftraggeber verlängert die bisher am 03.01.2025, 10.00 Uhr endende Frist für den Eingang der Angebote auf den 08.01.2025, 10.00 Uhr.”
Quelle: OJS 2024/S 250-792460 (2024-12-23)