Hausverwalterliche Betreuung einer staatl. Wohnanlage in Regensburg
Regierung der Oberpfalz
Der Freistaat Bayern errichtete im Rahmen des Sofortprogrammes "Wohnen für anerkannte Flüchtlinge" auf einer Teilfläche der ehem. Bajuwarenkaserne in Regensburg eine staatliche Wohnanlage. Diese soll durch ein Hausverwaltungsunternehmen (inkl. Vermietungsmanagement) betreut werden.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2024-04-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-03-15.
Wer? Wie?- • Immobiliendienste › Dienstleistungen der Vermietung oder Verpachtung von Immobilien im Eigenbesitz
- • Köln › Bonn, Kreisfreie Stadt
- • Oberbayern › München, Kreisfreie Stadt
- • Oberpfalz › Regensburg, Kreisfreie Stadt
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2024-03-15 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2024-03-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Hausverwalterliche Betreuung einer staatl. Wohnanlage in Regensburg
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen der Vermietung oder Verpachtung von Immobilien im Eigenbesitz 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
Dauer
Datum des Beginns: 2024-07-01 📅
Datum des Endes: 2026-06-30 📅
Beschreibung
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Beschreibung
Ort der Leistung: Regensburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Postleitzahl: 93053
Stadt: Regensburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-19 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 42 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-04-12 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Fähigkeiten
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Regierung der Oberpfalz
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Emmeramsplatz 8
Postleitzahl: 93047
Postort: Regensburg
Region: Regensburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@reg-opf.bayern.de 📧
Telefon: +49 94156800 📞
Fax: +49 94156801199 📠
URL: https://www.auftraege.bayern.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/6889cdff-a392-4996-b2a4-a762bca4ba20 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/6889cdff-a392-4996-b2a4-a762bca4ba20 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-03-15+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 055-162427 (2024-03-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Hausverwalterliche Betreuung einer staatl. Wohnanlage in Regensburg
Referenznummer:
0270.ZV-14-24-02
Kurze Beschreibung:
Der Freistaat Bayern errichtete im Rahmen des Sofortprogrammes "Wohnen für anerkannte Flüchtlinge" auf einer Teilfläche der ehem. Bajuwarenkaserne in Regensburg eine staatliche Wohnanlage. Diese soll durch ein Hausverwaltungsunternehmen (inkl. Vermietungsmanagement) betreut werden.
Mehr anzeigen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen der Vermietung oder Verpachtung von Immobilien im Eigenbesitz 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
5f475f8a-2aa1-4294-bcfa-237b128d1651
Dauer
Datum des Beginns: 2024-07-01 📅
Datum des Endes: 2026-06-30 📅
Beschreibung
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Mit der Auftragserteilung tritt ein Vertrag mit einer Laufzeit von 2 Jahren in Kraft. Er verlängert sich zweimal um jeweils 1 Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Nach einer maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren endet das Vertragsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum 30.06.2028.
Mehr anzeigen
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Beschreibung
Ort der Leistung: Regensburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Postleitzahl: 93053
Stadt: Regensburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Beachten Sie bitte die Dokumente - Bestandteile der Vergabeunterlagen -
"01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen",
"01.02_Dokumentenverzeichnis" und
"01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen".
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-19 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 42 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-04-12 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten, vergleiche nur die Ziffer 5 ("Nachforderung von Unterlagen") in dem Dokument "01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen".
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Unter Verwendung des Formblattes "02.05_Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" ist sich zur Eintragung in einem Beruf- oder Handelsregister zu erklären (Ausschlusskriterium). Das Dokument "02.05_Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft das Dokument mit Angebotsabgabe vorzulegen. Als Beleg der Eignung ist ein Auszug aus dem Handelsregister ODER der Handwerksrolle ODER dem Vereinsregister ODER dem Partnerschaftsregister ODER aus dem Mitgliederverzeichnis der Berufskammern der Länder als Kopie, vorzugsweise in Form einer PDF-Datei, vorzulegen. Für den Fall, dass keine Verpflichtung zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister (i. S. d. Anhangs XI der Richtlinie 2014/24/EU [EU-Öffentliche-AuftragsvergabeRL]) besteht, ist die erlaubte Berufsausübung auf andere Weise nachzuweisen. Der Beleg ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft einen entsprechenden Beleg mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung: Abgabe des Formulars "02.07_Eigenerklärung Berufshaftpflicht- Betriebshaftpflichtversicherung" (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): // Vorzulegen mit dem Angebot vom/für: 1. Bieter, 2. (ggfs.) alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, 3. (ggfs.) reine Unterauftragnehmer, 4. (ggfs.) eignungsverleihende Unterauftragnehmer und 5. (ggfs.) rein eignungsverleihende Dritte. Mindestanforderung an die Berufs/Betriebshaftpflichtversicherung (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Vermögenshaftpflichtversicherung bestehend aus einer Kassenversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 250.000 € sowie eine allgemeine Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: 1.000.000 € pro Schadensfall für Personen, 100.000 € pro Schadensfall für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) und 100.000 € für Schlüsselschäden.
Der Auftragnehmer haftet für sämtliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht werden. Bei Schäden infolge Verlust oder Missbrauch der übergebenen Schlüssel haftet der Auftragnehmer auf Schadensausgleich in entstandener Höhe bzw. in Höhe des Wiederbeschaffungswerts der Schließanlage. Die Berufung des Auftragnehmers auf eine Reduzierung der Schadenssumme in Höhe des Zeitwerts der Schließanlage ist unzulässig. // (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung) Eignungsnachweis: Als Eignungsnachweis ist – als Kopie (vorzugsweise) in Form einer PDF-Datei – eine entsprechende schriftliche Zusicherung einer Versicherungsgesellschaft, dass eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe [Mindestanforderung: s. o.!] abgeschlossen werden kann, ODER ein entsprechender Versicherungsnachweis einer Versicherungsgesellschaft, sofern eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe [Mindestanforderung: s. u.!] bereits besteht, vorzulegen. // Vorzulegen mit dem Angebot für: 1. Bieter, 2. (ggfs.) nur die Mitglieder der Bietergemeinschaft, die zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums beitragen, - (ggfs.) reine Unterauftragnehmer, 3. (ggfs.) eignungsverleihende Unterauftragnehmer und 4. (ggfs.) rein eignungsverleihende Dritte. //// Für reine und (darüber hinaus) eignungsverleihende Unterauftragnehmer gelten dieselben Eignungskriterien/Eignungsanforderungen wie für den Bieter.
Mehr anzeigen
I.) Referenzen, II.) Unterauftragnehmer, Eignungsleihe: I.) Referenzen: Eigenerklärung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte das Formblatt "02.04_Angaben zu Referenzen" mit mindestens zwei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Pro Referenz ist im Formblatt "02.04_Angaben zu Referenzen" anzugeben: 1. Referenz-Nr., 2. Auftragnehmer des Referenzauftrags: Firma (Name) und Rechtsform (z. B. GmbH), 3. Bezeichnung der Leistung („Titel“), 4. Zeitraum der Leistungserbringung, 5. Auftragswert in Euro (netto), 6. Angabe des Namens (Firma und Rechtsform) und der Anschrift der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber des Referenzauftrags, inklusive der Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse), 7. Beschreibung der ausgeführten Leistung(en) nach Art und Umfang. / Die Beschreibung muss der Zentralen Vergabestelle insbesondere auch die Prüfung ermöglichen, ob Ihre Referenzen die Mindestanforderungen an die Referenzen Nr. 1 - 3 (s. u.!) erfüllen! // Vorzulegen mit dem Angebot vom/für: 1. Bieter, 2. (ggfs.) nur die Mitglieder der Bietergemeinschaft, die zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums beitragen, 3. (ggfs.) reine Unterauftragnehmer und 4. (ggfs.) eignungsverleihende Unterauftragnehmer. // Es sind nur zwei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Zentrale Vergabestelle, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Die Zentrale Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. // Mindestanforderungen an die Referenzen (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): 1. Die zwei Referenzaufträge dürfen jeweils nicht älter als 3 Jahre sein (Maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung, gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist), 2. Die zwei Referenzaufträge müssen jeweils die hausverwalterliche Betreuung inkl. Vermietungsmanagement umfassen. 3. Die zwei Referenzaufträge müssen im Referenzzeitraum jeweils eine Vertragslaufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen.
II.) Unterauftragnehmer, Eignungsleihe (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Der Bieter hat im Formblatt "00.05_Unterauftragnehmer Eignungsleihe" mit dem Angebot anzugeben, welche Teile des Auftrags er unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. //// Für reine und (darüber hinaus) eignungsverleihende Unterauftragnehmer gelten dieselben Eignungskriterien/Eignungsanforderungen wie für den Bieter.
Mehr anzeigen
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A.
Information: Wenn Sie zum Nachweis der Eignung auf ein Präqualifizierungssystem verweisen, prüfen Sie bitte, ob die dort hinterlegten Dokumente und Erklärungen den für dieses Verfahren geltenden Eignungsanforderungen bezüglich des Inhaltes und der Anzahl tatsächlich entsprechen. Ggfs. sind zusätzliche Dokumente und Erklärungen von Ihnen einzureichen.
Mehr anzeigen
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Die Zentrale Vergabestelle hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Dokument "02.01_Eigenerklärung zu Ausschlussgründen". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden. Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf die Ziffer 3 des Dokumentes „01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen“ verwiesen. (Ausschlusskriterium) ** Vorzulegen mit dem Angebot vom Bieter sowie ggf. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft, reinen Unterauftragnehmern, eignungsverleihenden Unterauftragnehmern und rein eignungsverleihenden Dritten.
Mehr anzeigen
Eigenerklärung Sanktionen Russland: Mit der Verordnung EU 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung EU 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5 k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Die Zentrale Vergabestelle hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Dokument "02.03_Eigenerklärung Verordnung (EU) 833_2014", in welchem Sie auch den vollständigen Wortlaut von Art. 5 k der Verordnung (EU) 833/2014 finden. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden. (Ausschlusskriterium) ** Vorzulegen mit dem Angebot.
Mehr anzeigen
Unternehmensdaten: Das Dokument "02.02_Abfrage des Wettbewerbsregisters" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die übrigen Angaben benötigt die Zentrale Vergabestelle für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbes. gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG), § 150a Gewerbeordnung (GewO), § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG). Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Dokument "02.02_Abfrage des Wettbewerbsregisters" für jedes Mitglied einzureichen. Erklären Sie, ob Sie sich als Bewerber-/Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben. Legen Sie für diese Fälle das entsprechende Dokument "00.04_Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft" oder "00.05_Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" ausgefüllt vor. (Ausschlusskriterium)
Mehr anzeigen
Erklären Sie, ob Sie sich als Bewerber-/Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen, Teile des Auftrages im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben. Legen Sie für diese Fälle die entsprechenden Dokumente "00.04_Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft" und/oder "00.05_Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" sowie ggfs. auch bereits das Dokument "00.06_Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" ausgefüllt vor. (Ausschlusskriterium)
Mehr anzeigen
Als Beleg, dass die in §§ 123 Abs. 4, 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Sozialversicherung/en (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist) als Kopie, vorzugsweise in Form einer PDF-Datei, mit dem Angebot vorzulegen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) darf/dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Maßgebend ist der letzte Tag der Angebotsfrist. Darüber hinaus darf eine etwaige Befristung der Bescheinigung/en noch nicht abgelaufen sein. Die Bescheinigung ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft eine entsprechende Bescheinigung/en vorzulegen.
Mehr anzeigen
Als Nachweis zu den §§ 123, 124 GWB ist vorzulegen: (Soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt:) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts als Kopie (vorzugsweise) in Form einer PDF-Datei. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein. Maßgebend ist der letzte Tag der Angebotsfrist. // Vorzulegen mit dem Angebot.
Mehr anzeigen
Als Beleg, dass die in §§ 123 Abs. 4, 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers, soweit eine Verpflichtung zur Mitgliedschaft besteht, als Kopie, vorzugsweise in Form einer PDF-Datei, mit dem Angebot vorzulegen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) darf/dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Maßgebend ist der letzte Tag der Angebotsfrist. Darüber hinaus darf eine etwaige Befristung der Bescheinigung/en noch nicht abgelaufen sein. Die Bescheinigung ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft eine entsprechende Bescheinigung/en vorzulegen.
Mehr anzeigen
Gemäß der Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über das öffentliche Auftragswesen; Scientology-Organisation – Verwendung von Schutzerklärungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Scientology-Organisation – öAScientO) vom 29. Oktober 1996 (AllMBl. S. 701, StAnz. Nr. 44) ist vorliegend eine entsprechende Schutzerklärung abzugeben. Hierzu ist das Formblatt "Schutzerklärung Scientology" zu verwenden. Das Formblatt ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, hat der bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft das Formblatt für die Gemeinschaft vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen.
Mehr anzeigen
Als Beleg für die Eignung wird die Vorlage eines Nachweises "Immobilienverwalter" nach § 34c GewO oder alternativ die Nachholung der Schulung (Vorlage der Bescheinigung nach Möglichkeit innerhalb von 12 Monaten, je nach verfügbarem Termin IHK) verlangt. Der Nachweis ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft einen entsprechenden Beleg mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Mehr anzeigen
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Regierung der Oberpfalz
Nationale Registrierungsnummer:
2bcc2291-a83b-4ae0-8265-349b6a31f104
Postanschrift: Emmeramsplatz 8
Postleitzahl: 93047
Postort: Regensburg
Region: Regensburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@reg-opf.bayern.de 📧
Telefon: +49 94156800 📞
Fax: +49 94156801199 📠
URL: https://www.auftraege.bayern.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/6889cdff-a392-4996-b2a4-a762bca4ba20 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/6889cdff-a392-4996-b2a4-a762bca4ba20 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Eine Ortsbesichtigung ist nicht zwingend erforderlich. Bei Bedarf können die örtlichen Gegebenheiten der Liegenschaft(en) vor der Angebotsabgabe – bis spätestens (einschließlich) 12.04.2024 – besichtigt werden.
Zur Organisation des Ortsbegehungstermins ist es notwendig, dass sich der Teilnehmende bis spätestens (einschließlich) 05.04.2024 zur Ortsbesichtigung anmeldet:
E-Mail: AE-Ausschreibungen@reg-opf.bayern.de ///
Bitte beachten Sie, dass Gebühren, Kosten und Auslagen nicht erstattet werden. Der Teilnehmende muss sich für die Besichtigung ausweisen können. Sollten im Zusammenhang mit der Besichtigung Fragen zur Leistungserbringung auftreten, sind diese anschließend schriftlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. ///
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de durchgeführt. Eine anderweitige Abgabe von Angeboten ist grundsätzlich nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebots.
Mehr anzeigen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer:
d909629c-b7ea-4afa-acf6-a8b05556708c
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieterergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Mehr anzeigen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-03-15+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 055-162427 (2024-03-15)
Neue Beschaffungen in verwandten Kategorien 🆕