Beim Auftraggeber, der HDP Gesellschaft für ganzheitliche Datenverarbeitung mbH www.hdpgmbh.de, handelt es sich u.a. um einen Rechenzentrums- dienstleister für Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, der besonders geschützte Daten, die auch dem Sozialgeheimnis unterliegen, verarbeitet. Da zwischen dem Auftraggeber und dem Bieter im Zuge der Angebots- erstellung Daten, Informationen, Erfahrungen und technisches Wissen ausgetauscht werden und ein Zugriff auf personenbezogene Daten (Art. 4, Nr. 1 DSGVO) nicht ausgeschlossen werde kann, ist es notwendig, vor Über- sendung der Leistungsbeschreibung und des Preisblatts die beigefügte Vertraulichkeitsvereinbarung abzuschließen, sofern diese nicht ohnehin schon bei der HDP vorliegt. Zweck dieser Vereinbarung ist es, die dabei jeweils zu beachtenden Regeln festzulegen und Vertraulichkeit, Integrität und des Datenschutzes zu wahren. Die Konzeption sieht die Lieferung und Montage einer Netzersatzanlage (später im Dokument NEA benannt) als Container- oder schallisolierte Einheit vor. Das neue Dieselnotstromaggregat ist für eine Nennleistung von mindestens 1.000 kVA (PRP) bei cos φ = 0,8 auszulegen. Die zu versorgenden Verbraucher arbeiten mit einer Spannung von 230/400V. Das neue Aggregat soll in eine bestehende Systemlandschaft so integriert werden, dass es sowohl in das Netz A als auch in das Netz B einspeisen kann. Hierfür benötigt der Leistungsteil der Schaltanlage innerhalb der NEA bzw. alternativ in einem angrenzenden HDP-Technikraum zwei Leistungs-Abgänge mit der vollen Kapazität des Aggregates. Die Leistungsschalter, die durch die NEA-Steuerung angesteuert werden, um die Trafos ab- und die NEA zuzuschalten, sind bzw. werden in den bauseitigen NSHV-Schaltanlagen installiert. Die hier beschriebene neue NEA soll künftig die primäre Funktion in einem redundanten Versorgungskonzept entsprechend EN 50600-2-2 VK 3 übernehmen. Das heißt, bei Netzausfall soll primär die hier beschriebene Anlage anlaufen und in das betroffene Netz oder in beide Netze einspeisen. Das Aggregat und die dazugehörigen Anlagenkomponenten sind in einem Technik-Bereich mit limitierter Baugröße aufzustellen, die verfügbare Fläche beträgt etwa 4,0x7,5 Meter. Da das umgebende Gebiet als Industrie- bzw. Gewerbegebiet ausgewiesen ist, werden entsprechende Anforderungen an die schalldämmenden Maßnahmen, sowohl auf der Zu-/Abluftseite als auch am Abgasstrang des Aggregates, gestellt. Hier sind die geltenden Anforderungen der TA-Lärm und der 44. BImSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundeimmissionsschutzgesetzes) einzuhalten. Nähere Informationen enthält die Leistungsbeschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-08-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-07-23.
Auftragsbekanntmachung (2024-07-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: HDP mbH: Lieferung und Montage einer Netzersatzanlage als Container- oder schallisolierte Einheit
Referenznummer: MaBu-2024-0042
Kurze Beschreibung:
Beim Auftraggeber, der HDP Gesellschaft für ganzheitliche Datenverarbeitung mbH www.hdpgmbh.de, handelt es sich u.a. um einen Rechenzentrums- dienstleister für Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, der besonders geschützte Daten, die auch dem Sozialgeheimnis unterliegen, verarbeitet.
Da zwischen dem Auftraggeber und dem Bieter im Zuge der Angebots- erstellung Daten, Informationen, Erfahrungen und technisches Wissen ausgetauscht werden und ein Zugriff auf personenbezogene Daten (Art. 4, Nr. 1 DSGVO) nicht ausgeschlossen werde kann, ist es notwendig, vor Über- sendung der Leistungsbeschreibung und des Preisblatts die beigefügte Vertraulichkeitsvereinbarung abzuschließen, sofern diese nicht ohnehin schon bei der HDP vorliegt.
Zweck dieser Vereinbarung ist es, die dabei jeweils zu beachtenden Regeln festzulegen und Vertraulichkeit, Integrität und des Datenschutzes zu wahren.
Die Konzeption sieht die Lieferung und Montage einer Netzersatzanlage (später im Dokument NEA benannt) als Container- oder schallisolierte Einheit vor. Das neue Dieselnotstromaggregat ist für eine Nennleistung von mindestens 1.000 kVA (PRP) bei cos φ = 0,8 auszulegen. Die zu versorgenden Verbraucher arbeiten mit einer Spannung von 230/400V.
Das neue Aggregat soll in eine bestehende Systemlandschaft so integriert werden, dass es sowohl in das Netz A als auch in das Netz B einspeisen kann.
Hierfür benötigt der Leistungsteil der Schaltanlage innerhalb der NEA bzw. alternativ in einem angrenzenden HDP-Technikraum zwei Leistungs-Abgänge mit der vollen Kapazität des Aggregates.
Die Leistungsschalter, die durch die NEA-Steuerung angesteuert werden, um die Trafos ab- und die NEA zuzuschalten, sind bzw. werden in den bauseitigen NSHV-Schaltanlagen installiert.
Die hier beschriebene neue NEA soll künftig die primäre Funktion in einem redundanten Versorgungskonzept entsprechend EN 50600-2-2 VK 3 übernehmen. Das heißt, bei Netzausfall soll primär die hier beschriebene Anlage anlaufen und in das betroffene Netz oder in beide Netze einspeisen.
Das Aggregat und die dazugehörigen Anlagenkomponenten sind in einem Technik-Bereich mit limitierter Baugröße aufzustellen, die verfügbare Fläche beträgt etwa 4,0x7,5 Meter. Da das umgebende Gebiet als Industrie- bzw. Gewerbegebiet ausgewiesen ist, werden entsprechende Anforderungen an die schalldämmenden Maßnahmen, sowohl auf der Zu-/Abluftseite als auch am Abgasstrang des Aggregates, gestellt. Hier sind die geltenden Anforderungen der TA-Lärm und der 44. BImSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundeimmissionsschutzgesetzes) einzuhalten.
Nähere Informationen enthält die Leistungsbeschreibung.
Beim Auftraggeber, der HDP Gesellschaft für ganzheitliche Datenverarbeitung mbH www.hdpgmbh.de, handelt es sich u.a. um einen Rechenzentrums- dienstleister für Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, der besonders geschützte Daten, die auch dem Sozialgeheimnis unterliegen, verarbeitet.
Da zwischen dem Auftraggeber und dem Bieter im Zuge der Angebots- erstellung Daten, Informationen, Erfahrungen und technisches Wissen ausgetauscht werden und ein Zugriff auf personenbezogene Daten (Art. 4, Nr. 1 DSGVO) nicht ausgeschlossen werde kann, ist es notwendig, vor Über- sendung der Leistungsbeschreibung und des Preisblatts die beigefügte Vertraulichkeitsvereinbarung abzuschließen, sofern diese nicht ohnehin schon bei der HDP vorliegt.
Zweck dieser Vereinbarung ist es, die dabei jeweils zu beachtenden Regeln festzulegen und Vertraulichkeit, Integrität und des Datenschutzes zu wahren.
Die Konzeption sieht die Lieferung und Montage einer Netzersatzanlage (später im Dokument NEA benannt) als Container- oder schallisolierte Einheit vor. Das neue Dieselnotstromaggregat ist für eine Nennleistung von mindestens 1.000 kVA (PRP) bei cos φ = 0,8 auszulegen. Die zu versorgenden Verbraucher arbeiten mit einer Spannung von 230/400V.
Das neue Aggregat soll in eine bestehende Systemlandschaft so integriert werden, dass es sowohl in das Netz A als auch in das Netz B einspeisen kann.
Hierfür benötigt der Leistungsteil der Schaltanlage innerhalb der NEA bzw. alternativ in einem angrenzenden HDP-Technikraum zwei Leistungs-Abgänge mit der vollen Kapazität des Aggregates.
Die Leistungsschalter, die durch die NEA-Steuerung angesteuert werden, um die Trafos ab- und die NEA zuzuschalten, sind bzw. werden in den bauseitigen NSHV-Schaltanlagen installiert.
Die hier beschriebene neue NEA soll künftig die primäre Funktion in einem redundanten Versorgungskonzept entsprechend EN 50600-2-2 VK 3 übernehmen. Das heißt, bei Netzausfall soll primär die hier beschriebene Anlage anlaufen und in das betroffene Netz oder in beide Netze einspeisen.
Das Aggregat und die dazugehörigen Anlagenkomponenten sind in einem Technik-Bereich mit limitierter Baugröße aufzustellen, die verfügbare Fläche beträgt etwa 4,0x7,5 Meter. Da das umgebende Gebiet als Industrie- bzw. Gewerbegebiet ausgewiesen ist, werden entsprechende Anforderungen an die schalldämmenden Maßnahmen, sowohl auf der Zu-/Abluftseite als auch am Abgasstrang des Aggregates, gestellt. Hier sind die geltenden Anforderungen der TA-Lärm und der 44. BImSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundeimmissionsschutzgesetzes) einzuhalten.
Nähere Informationen enthält die Leistungsbeschreibung.
Die Konzeption sieht die Lieferung und Montage einer Netzersatzanlage (später im Dokument NEA benannt) als Container- oder schallisolierte Einheit vor. Das neue Dieselnotstromaggregat ist für eine Nennleistung von mindestens 1.000 kVA (PRP) bei cos φ = 0,8 auszulegen. Die zu versorgenden Verbraucher arbeiten mit einer Spannung von 230/400V.
Das neue Aggregat soll in eine bestehende Systemlandschaft so integriert werden, dass es sowohl in das Netz A als auch in das Netz B einspeisen kann.
Hierfür benötigt der Leistungsteil der Schaltanlage innerhalb der NEA bzw. alternativ in einem angrenzenden HDP-Technikraum zwei Leistungs-Abgänge mit der vollen Kapazität des Aggregates.
Die Leistungsschalter, die durch die NEA-Steuerung angesteuert werden, um die Trafos ab- und die NEA zuzuschalten, sind bzw. werden in den bauseitigen NSHV-Schaltanlagen installiert.
Die hier beschriebene neue NEA soll künftig die primäre Funktion in einem redundanten Versorgungskonzept entsprechend EN 50600-2-2 VK 3 übernehmen. Das heißt, bei Netzausfall soll primär die hier beschriebene Anlage anlaufen und in das betroffene Netz oder in beide Netze einspeisen.
Das Aggregat und die dazugehörigen Anlagenkomponenten sind in einem Technik-Bereich mit limitierter Baugröße aufzustellen, die verfügbare Fläche beträgt etwa 4,0x7,5 Meter. Da das umgebende Gebiet als Industrie- bzw. Gewerbegebiet ausgewiesen ist, werden entsprechende Anforderungen an die schalldämmenden Maßnahmen, sowohl auf der Zu-/Abluftseite als auch am Abgasstrang des Aggregates, gestellt. Hier sind die geltenden Anforderungen der TA-Lärm und der 44. BImSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundeimmissionsschutzgesetzes) einzuhalten.
Nähere Informationen enthält die Leistungsbeschreibung.
Die Konzeption sieht die Lieferung und Montage einer Netzersatzanlage (später im Dokument NEA benannt) als Container- oder schallisolierte Einheit vor. Das neue Dieselnotstromaggregat ist für eine Nennleistung von mindestens 1.000 kVA (PRP) bei cos φ = 0,8 auszulegen. Die zu versorgenden Verbraucher arbeiten mit einer Spannung von 230/400V.
Das neue Aggregat soll in eine bestehende Systemlandschaft so integriert werden, dass es sowohl in das Netz A als auch in das Netz B einspeisen kann.
Hierfür benötigt der Leistungsteil der Schaltanlage innerhalb der NEA bzw. alternativ in einem angrenzenden HDP-Technikraum zwei Leistungs-Abgänge mit der vollen Kapazität des Aggregates.
Die Leistungsschalter, die durch die NEA-Steuerung angesteuert werden, um die Trafos ab- und die NEA zuzuschalten, sind bzw. werden in den bauseitigen NSHV-Schaltanlagen installiert.
Die hier beschriebene neue NEA soll künftig die primäre Funktion in einem redundanten Versorgungskonzept entsprechend EN 50600-2-2 VK 3 übernehmen. Das heißt, bei Netzausfall soll primär die hier beschriebene Anlage anlaufen und in das betroffene Netz oder in beide Netze einspeisen.
Das Aggregat und die dazugehörigen Anlagenkomponenten sind in einem Technik-Bereich mit limitierter Baugröße aufzustellen, die verfügbare Fläche beträgt etwa 4,0x7,5 Meter. Da das umgebende Gebiet als Industrie- bzw. Gewerbegebiet ausgewiesen ist, werden entsprechende Anforderungen an die schalldämmenden Maßnahmen, sowohl auf der Zu-/Abluftseite als auch am Abgasstrang des Aggregates, gestellt. Hier sind die geltenden Anforderungen der TA-Lärm und der 44. BImSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundeimmissionsschutzgesetzes) einzuhalten.
Nähere Informationen enthält die Leistungsbeschreibung.
Postanschrift: Karl-Heinz-Kipp-Straße 24
Postleitzahl: 55232
Stadt: Alzey
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Alzey-Worms
🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Beschleunigtes Verfahren:
Das Vergabeverfahren wird im Wege des sog. beschleunigten offenen Verfahrens gemäß § 15 Abs. 3 VgV durchgeführt. Der Dringlichkeitsbedarf ergibt sich aus den langen Lieferzeiten der Bauteile und dem aktuellen Bedarf durch die geplante Erweiterung des Rechenzentrums.
Das Vergabeverfahren wird im Wege des sog. beschleunigten offenen Verfahrens gemäß § 15 Abs. 3 VgV durchgeführt. Der Dringlichkeitsbedarf ergibt sich aus den langen Lieferzeiten der Bauteile und dem aktuellen Bedarf durch die geplante Erweiterung des Rechenzentrums.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-08 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-08 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-08-08 12:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor Unterlagen nachzufordern, soweit nach § 56 VgV zulässig.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eintragung in das Berufsregister, Handels- oder Vereinsregister (nicht älter als 6 Monate)
Gewerbeanmeldung oder Nachweis der Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Auftragsbezogene Umsätze in den letzten drei Geschäftsjahren 2021, 2022 und 2023
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auftragsbezogene vergleichbate Referenzen aus den letzten drei Geschäftsjahren 2021, 2022 und 2023 gegliedert nach Leistung, Auftragswert und Auftraggeber (Ansprechpartner und Telefonnr.)
Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer
Deckungssumme von mind. jeweils 5.000.000 € je Schadensfall für
• Personenschäden und
• Sachschäden
oder eine Erklärung, dass der Bieter eine solche Versicherung spätestens bis zum Zuschlagszeitpunkt abgeschlossen haben wird (= Mindeststandard).
Fehlt der Versicherungsnachweis oder die Erklärung, wird das Angebot ausgeschlossen. Fügen Sie ggf. entsprechende Nachweise bei. Die Nachweise dürfen nicht älter als sechs Monate sein. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache müssen in einer Übersetzung
vorgelegt werden. Der Bewerber garantiert die Richtigkeit der Übersetzung.
Auftragsbezogene vergleichbate Referenzen aus den letzten drei Geschäftsjahren 2021, 2022 und 2023 gegliedert nach Leistung, Auftragswert und Auftraggeber (Ansprechpartner und Telefonnr.)
Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer
Deckungssumme von mind. jeweils 5.000.000 € je Schadensfall für
• Personenschäden und
• Sachschäden
oder eine Erklärung, dass der Bieter eine solche Versicherung spätestens bis zum Zuschlagszeitpunkt abgeschlossen haben wird (= Mindeststandard).
Fehlt der Versicherungsnachweis oder die Erklärung, wird das Angebot ausgeschlossen. Fügen Sie ggf. entsprechende Nachweise bei. Die Nachweise dürfen nicht älter als sechs Monate sein. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache müssen in einer Übersetzung
vorgelegt werden. Der Bewerber garantiert die Richtigkeit der Übersetzung.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Insolvenz vergleichbares Verfahren
Insolvenz
Bestechlichkeit. Vorteilsgewährung und Bestechung
Insolvenz mit Einigung mit Gläubigern
Bildung kriminelle Vereinigung
wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Geldwäsche oder Terroismusmusfinnazierung
Betrug oder Subventionsbetrug
Menschenhandel. Zwangsarbeit
Zahlungsunfähigkeit
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung durch Insolvenzverwalter
unzuläsige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Interessenkonflikt
Wettbewerbsverzerrung
Schwere Verfehlung
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstöße gegen Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Verstöße gegen die Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben
Bildung terroristische Vereinigung
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: HDP mbH
Nationale Registrierungsnummer: 0000
Postanschrift: Karl-Heinz-Kipp-Straße 24
Postleitzahl: 55232
Postort: Alzey
Region: Alzey-Worms
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prof. Dr. Manfred Mayer
E-Mail: mayer@mayburg.de📧
Telefon: +49 89451088960📞
Federführendes Mitglied ✅ Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://xvergabe.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-190e0a127d6-4228d95703d28d44&🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Bund
Nationale Registrierungsnummer: 0000
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 022894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann
ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt
werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer
Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst
erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen
Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB
informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der
Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10
Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im
Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber
der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen
haben. Weiterhin sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung
erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der
Kontaktstelle) zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3
GWB). Damit besteht für die Bieter für den Fall, dass der Rüge
nicht abgeholfen wird, die Möglichkeit ein
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anzustreben.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben
nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von
längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des
Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134
GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann
ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt
werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer
Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst
erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen
Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB
informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der
Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10
Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im
Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber
der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen
haben. Weiterhin sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung
erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der
Kontaktstelle) zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3
GWB). Damit besteht für die Bieter für den Fall, dass der Rüge
nicht abgeholfen wird, die Möglichkeit ein
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anzustreben.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben
nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von
längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des
Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134
GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-23+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 144-448314 (2024-07-23)
Auftragsbekanntmachung (2024-08-08) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-20 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-20 12:01:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2024-08-20 12:01:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-08+02:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Andere zusätzliche Informationen
Verlängerung der Angebotsfrist
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 05aba7df-0a78-4445-adae-8f94cfa5b354-01
Quelle: OJS 2024/S 156-485094 (2024-08-08)