Auftragsbekanntmachung (2024-06-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: HE 9: Entsorgung gefährlicher mineralischer Abfälle
Reference number: 10025-HE 9 Entsorgung-2024
Kurze Beschreibung:
“Entsorgung von rund 19.000 t gef. min. Abfälle (AVV 170503*)”
Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung von verseuchtem Boden📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 3 500 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Entsorgung von rund 19.000 t gef. min. Abfälle (AVV 170503*)”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Ausgeschriebene Leistung beinhaltet die Entsorgung der Abfälle in der eigenen Anlage des Bieters/AN, der Transport erfolgt bauseits.”
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Kostenkriterium (Name): Transportkosten
Qualitätskriterium (Bezeichnung): s. Leistungsbeschreibung Kap.6 C: Zuweisungsfähigkeit der Entsorgungsanlage
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-23 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-07-23 11:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): elektronisch über Vergabeplattform DTVP
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“im Vier-Augen-Prinzip durch 2 Vertreter*innen des AG”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 5
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zuweisungsfähigkeit der Entsorgungsanlage” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“s. Leistungsbeschreibung”
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YYQHZGG” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 992-80124-69
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Werden Fehler nicht rechtzeitig gerügt, können die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Werden Fehler nicht rechtzeitig gerügt, können die Bewerber/Bieter nach § 160 Abs. 3 GWB präkludiert sein. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt 2. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. 3. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 117-358891 (2024-06-14)