Universitätsklinikum des Saarlandes, Homburg, Gebäude 71.3, Neubau der Klinik für Kieferorthopädie, Heizungs- und Sanitärtechnik Umsetzung der Maßnahme für den Neubau der Klinik für Kieferorthopädie auf dem Gelände der UKS Homburg.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-11-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-01.
Auftragsbekanntmachung (2024-10-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Heizungs- und Sanitärtechnik, Universitätsklinikum des Saarlandes, Homburg, Geb. 71.3, Neubau der Klinik für Kieferorthopädie
Referenznummer: 24 E 08070
Kurze Beschreibung:
“Universitätsklinikum des Saarlandes, Homburg, Gebäude 71.3, Neubau der Klinik für Kieferorthopädie, Heizungs- und Sanitärtechnik Umsetzung der Maßnahme für...”
Kurze Beschreibung
Universitätsklinikum des Saarlandes, Homburg, Gebäude 71.3, Neubau der Klinik für Kieferorthopädie, Heizungs- und Sanitärtechnik Umsetzung der Maßnahme für den Neubau der Klinik für Kieferorthopädie auf dem Gelände der UKS Homburg.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Heizungsanlagen: Stahlrohr zum Pressen AD von 15-88,9mm, mit den dazugehörigen Verbindungen. Absperrventile und Strangregulierventile mit Flanschanschluss,...”
Beschreibung der Beschaffung
Heizungsanlagen: Stahlrohr zum Pressen AD von 15-88,9mm, mit den dazugehörigen Verbindungen. Absperrventile und Strangregulierventile mit Flanschanschluss, Umwälz-Kreiselpumpe als Nassläufer, Stahlröhrenheizkörper, Flachheizkörper, Durchflusswassererwärmer mit Plattenwärmeübertrager, Wärmespeicheranlage für Heizwasser. Sanitärtechnik: Abwasserleitung PP mit dazugehörigen Verbindungen, Zirkulations-Regulierventil automisch regelbar, Stahlrohr AD 12-42mm, Waschbecken, Tiefspül-WC.
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Zusätzliche Informationen:
“Die Vergabeunterlagen stehen nur digital zur Verfügung und können nicht käuflich erworben werden. Weitere Informationen auch im Internet unter...”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-18 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-11-18 09:31:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landesverwaltungsamt, Hardenbergstr. 6, 66119 Saarbrücken Vergabestelle, 3. OG rechts
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Nach § 14 EU VOB/A 2019 sind keine Bieter bei der Öffnung der Angebote zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweise gemäß § 6a EU Nr. 1 i.V.m. § 6d VOB/A 2019.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweise gemäß § 6a EU Nr. 2 i.V.m. § 6d VOB/A 2019.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweise gemäß § 6a EU Nr. 3 i.V.m. § 6d VOB/A 2019.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Siehe Vergabeunterlagen”
“Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4MHWMP” Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Nationale Registrierungsnummer: 10000000-00108010000001-47
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 17
Postleitzahl: 66119
Postort: Saarbrücken
Region: Regionalverband Saarbrücken🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Telefon: +49 681-5014994📞
Fax: +49 681-5013506 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag nach Abschnitt VI.4.1) ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag nach Abschnitt VI.4.1) ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 193-595399 (2024-10-01)