Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot ist einzureichen:
1. Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder
Wohnsitzes.
2. Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein
Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das
Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan
rechtskräftig bestätigt wurde.
3. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 vorliegen.
4.Erklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung.
5. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Hinweis: in Bezug auf die Nr. 1-5 sind Eigenerklärungen durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblatts HB 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen) erforderlich.
Mit dem Angebot ist außerdem einzureichen:
- Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg
Russlands auf die Ukraine
Im Sinne einer nachhaltigen Beschaffung sind mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:
- Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf
Straße und Schiene
Entsprechend § 3 Abs. 3 LTMG (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz) lauten die einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge in der jeweils gültigen Fassung:
- Manteltarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 17.10.2005 (zuletzt geändert am 23.11.2021) in Verbindung mit - Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 09.03.2012 (zuletzt geändert am 30.05.2023) in Verbindung mit
-Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für das private Omnibusgewerbe Baden-Württemberg vom 04.07.1986 und
- Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Ergänzungstarifvertrag zum WBO-Manteltarifvertrag) vom 20.03.2002 (Zuletzt geändert durch Art. 23 G v. 22.12.2020)
- Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg (BzTV-N BW) vom 13.11.2001 (zuletzt geändert am 31.10.2020)
Auf Verlangen der Vergabestelle sind einzureichen:
- Die Erklärungen gem. Nr. 1-5 für die anderen Unternehmen bzw. für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft
- Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene für andere Unternehmen
Die im Formblatt VHB 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer- /Dienstleistungen) jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise sind auf gesonderes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.
Alle auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.