Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:: a) Es ist ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, in Höhe von netto 10.000.000 EUR/Jahr zwingend gefordert.
Bieter/ Bietergemeinschaften, die nicht über diesen Mindestjahresumsatz verfügen, weisen aus Sicht der Rheinbahn AG nicht die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auf und werden daher von der Angebotswertung ausgeschlossen.
b) Eigenerklärung zu Mitarbeiteranzahl:
Angabe der Anzahl der Mitarbeiter Ihres Unternehmens in den letzten drei Kalenderjahren, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
c.) Referenzen:
Mindestbedingungen Referenzen: (M)
a) Herstellung eines Querschwellengleises in offener Bauweise, bestehend aus Betonschwellen mit Vignolschienen, mit einer Baulänge von insgesamt mind. 200m (ohne Weichen- und Konstruktionsanlagen). – (M)
b) Bau einer Stadtbahnhaltestelle (Hochflur) bestehend aus mind. einem Bahnsteig einschließlich Kabeltiefbau und Entwässerungsanlagen. – (M)
c) Lieferung- und Montage von Betonfertigteilen für Hochbahnsteige nach ZTV Ing., vergleichbar zum Leistungsverzeichnis Titel 1.20 „Rohbau Bahnsteig/Rampe/GLB“.– (M)
d) Die Herstellung von Oberbauschichten aus Walzasphalt im maschinellen Einbau und einer Einbaubreite von mind. 2,50m angrenzend an die Gleiszone straßenbündiger Bahnkörper in Stadtstraßen; Mindestherstellungsfläche: 500 qm.– (M)
e) Die Herstellung von Oberbauschichten aus Gussasphalt im maschinellen oder Handeinbau innerhalb und außerhalb der Gleiszone bei straßenbündigen Bahnkörpern; Mindestherstellungsfläche: 250 qm. .– (M)
Die Mindestbedingungen b) und c) sind hierbei zwingend innerhalb eines Projekts nachzuweisen.
Die übrige Mindestbedingung a) d) und e) können entweder kumuliert in demselben Projekt, wie b) und c), oder durch andere Projekte nachgewiesen werden.
Die Mindestbedingungen müssen hierbei durch Projekte nachgewiesen werden, die innerhalb der letzten 5 Jahre abgenommen wurden. (es gilt das Abnahmedatum und als Referenzzeitpunkt dient das Veröffentlichungsdatum dieser Ausschreibung).
Abnahmedatum (Referenzzeitpunkt ist das Submissionsdatum 21.05.2024 dieser Ausschreibung).
Das Abnahmeprotokoll ist in unbeglaubigter Kopie beizufügen.
Hinweise:
Die vorzulegende Referenz muss eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer zugeordnet werden können, das sich zum Nachweis seiner Eignung darauf beruft.
Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Angaben der Bieter zu den Referenzen bei den Referenzauftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor. Aus diesem Grund ist, wenn möglich, zu jeder Referenz ein Ansprechpartner mit Kontaktdaten anzugeben.
Bieter/Bietergemeinschaften, die nicht über die geforderte Referenzen verfügen oder deren eingereichte Referenzen nicht die jeweils genannten Mindestbedingungen vollständig erfüllen, weisen aus Sicht der Rheinbahn AG nicht die erforderliche wirtschaftliche,
finanzielle und fachliche Leistungsfähigkeit auf und werden daher von der weiteren Angebotswertung ausgeschlossen.