Auftragsbekanntmachung (2024-08-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hochdruckspül- und Saugfahrzeug
Referenznummer: 02_230509_EWP-EU_DM
Kurze Beschreibung:
“Herstellung und Lieferung eines Hochdruckspül- und Saugfahrzeugs”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Schlammsaugwagen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 395 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gemäß den "Technischen Regeln zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen" ist die Energie und Wasser Potsdam GmbH verpflichtet, im Gesamtvolumen ca. 460...”
Beschreibung der Beschaffung
Gemäß den "Technischen Regeln zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen" ist die Energie und Wasser Potsdam GmbH verpflichtet, im Gesamtvolumen ca. 460 Hauspumpwerke und ca.40 Strateanlagen im Verbandsgebiet regelmäßig zu reinigen und zu warten, Störungen zu beseitigen und den störungsfreien Netzbetrieb zu gewährleisten. Das ausgeschriebene Fahrzeug soll für die Reinigung von Pumpwerken und Strateanlagen sowie deren Zu- und Ablaufleitungen eingesetzt werden. Es handelt sich bei diesem Fahrzeug um ein kombiniertes Saug- und Spülfahrzeug mit einem speziellen Aufbau mit einem Kesselaufbau für Brauchwasser und Schlammkammer sowie spezieller Pumpen und Hochdrucktechnik.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeuge für Abfall und Abwasser📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Nutzfahrzeuge📦
Ort der Leistung: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kundendienstkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fahrzeugaufbaukonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Schulung Auftraggeberpersonal
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fahrzeugdokumentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-13 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-13 14:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1. Eigenerklärung des Bieters, im...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1. Eigenerklärung des Bieters, im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu: Name, Rechtsform, Anschrift, Telefon, E-Mail-Adresse, Name der vertretungsberechtigten und geschäftsführenden Personen sowie Namen und Erreichbarkeit des Ansprechpartners für dieses Vergabeverfahren und dessen Stellvertreter. 2. Aktuelle Kopie über die Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister des Bieters, im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft (am Ende der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als drei Monate), soweit eine solche Eintragung nach den jeweiligen Bestimmungen des Staates am Sitz des Unternehmens verpflichtend vorgesehen ist. Soweit keine Verpflichtung zur Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister besteht, ist ein vergleichbarer Nachweis über die Existenz und sonstige wichtige Rechts- und Vertretungsverhältnisse des betreffenden Unternehmens einzureichen. Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannte Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen. 3. Negativerklärung des Bieters, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister nach § 149 Abs. 2 GewO vorliegen. 4. Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter, im Falle einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verbunden ist. 5. Eigenerklärung des Bieters, im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft über wettbewerbskonformes Verhalten. 6. Eigenerklärung des Bieters, im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft über die Fähigkeit, die Durchführung des Vergabeverfahrens als auch im Falle einer Beauftragung sämtliche Projektmodalitäten, insbesondere mündliche/telefonische/schriftliche Abstimmungen mit dem Auftraggeber in deutscher Sprache mindestens auf dem Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen abwickeln und dem Auftraggeber jederzeit ein Mitarbeiter für Abstimmungsfragen zur Verfügung stellen zu können, der die deutsche Sprache mindestens auf dem Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen beherrscht. 7. Für Bietergemeinschaften: Es ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abgegebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine Erklärung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten. Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 2 bis 7 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Weiter haben sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft im Rahmen der Erklärung der Bietergemeinschaft darzulegen, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. 8. Eigenerklärung des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft sowie jedes Unterauftragnehmers, dass die Ausschlussgründe nach §§ 123, 124, 142 GWB nicht vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften bei dem Bieter vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 123 Abs. 5 GWB, § 124 GWB sowie nach §§ 125 und 126 GWB zu ermöglichen. 9. Eigenerklärung des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft sowie jedes Unterauftragnehmers, dass die Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG nicht vorliegen. 10. Negativerklärung in Insolvenzsachen des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft (am Ende der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als drei Monate). 11. Eigenerklärung des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft über: - die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken- und Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung - die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft und die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Berufsgenossenschaft - die ordnungsgemäße Entrichtung von Steuern oder Abgaben. 12. Eigenerklärung des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft sowie jedes Unterauftragnehmers zur Umsetzung von Art. 5k Abs. 1 der VO EU/833/2914 in der Fassung des Art. 1. Ziff. 23 der VO EU/2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ("Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russlandbezugs").
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1. Eigenerklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags des Bieters/der Mitglieder der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1. Eigenerklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben für jedes Mitglied zu machen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft gilt für den Auftrag nur dann als geeignet, wenn der jährliche Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Herstellung und Lieferung von Saug- und Spülfahrzeugen) in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens EUR 0,7 Mio. erreicht hat. Der Nachweis ist eine Mindestanforderung. 2. 2. Aktuelle Bankauskunft (am Ende der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate) über die gegenwärtige Finanz- und Liquiditätslage des Bieters/der Bietergemeinschaft oder aktuelle Bonitätsauskunft (am Ende der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als drei Monate) einer anerkannten unabhängigen Wirtschaftsauskunftei mit Bewertung der Bonität des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft aus der sich die finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters für den Auftrag ergibt. Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannte Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Siehe Vergabeunterlagen” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Siehe Vergabeunterlagen”
“Bekanntmachungs-ID: CXP9YAA6PQE” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg.de📧
Telefon: +493318661719📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg.de📧
Telefon: +493318661719📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge und Angebote enthalten, der Vergabekammer zur Verfügung zu stellen. Gemäß § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, geboten ist. Es ist daher im Interesse des Bewerbers oder Bieters, bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags oder Angebotes eine entsprechende Kennzeichnung der Stellen vorzunehmen, die Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 153-474863 (2024-08-06)