Lüftungsinstallation nach DIN 18 379 1 St. Zentrallüftungsgerät „Speisesäle“ 3.500 m³/h 1 St. Zentrallüftungsgerät „Präsentation und Ausstellung“ 2.800 m³/h 1 St. Zentrallüftungsgerät „Küche“ 10.600 m³/h 1 St. Zentrallüftungsgerät „WC- und Umkleideräume“ 2.500 m³/h 1 St. Zentrallüftungsgerät „Büro- und Seminarräume“ 14.000 m³/h 1 St. Multisplit-Kälteanlage „CAD-Raum und Rechnerpool“ mit 4 Inneneinheiten 3 St. Küchenablufthaube (6.000 m³/h / 1.500 m³/h / 2.000 m³/h) ca. 50 St. Variable Volumenstromregler mit Schalldämpfer ca. 86 St. Kontante Volumenstromregler ca. 69 St. Brandschutzklappen ca. 2.000 m² Lüftungskanäle ca. 170 m² Lüftungskanäle für Küchenabluft ca. 190 m² Lüftungskanäle für Küchenfortluft, geschweißt ca. 750 m Wickelfalzrohr Rund, DN 100 bis 250 ca. 225 m Wickelfalzrohr Oval, 350/150 bis 880/150 ca. 110 m² Kältedämmung bei schwer erreichbaren Kanälen Ausführungszeitraum: 16. KW 2025 – 11.KW 2026
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-12-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-31.
Auftragsbekanntmachung (2024-10-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hochschule Trier - Irminenfreihof, Raumlufttechnische Anlagen nach DIN 18379, 18299
Referenznummer: 24E0322
Kurze Beschreibung:
Lüftungsinstallation nach DIN 18 379
1 St. Zentrallüftungsgerät „Speisesäle“ 3.500 m³/h
1 St. Zentrallüftungsgerät „Präsentation und Ausstellung“ 2.800 m³/h
1 St. Zentrallüftungsgerät „Küche“ 10.600 m³/h
1 St. Zentrallüftungsgerät „WC- und Umkleideräume“ 2.500 m³/h
1 St. Zentrallüftungsgerät „Büro- und Seminarräume“ 14.000 m³/h
1 St. Multisplit-Kälteanlage „CAD-Raum und Rechnerpool“ mit 4 Inneneinheiten
3 St. Küchenablufthaube (6.000 m³/h / 1.500 m³/h / 2.000 m³/h)
ca. 50 St. Variable Volumenstromregler mit Schalldämpfer
ca. 86 St. Kontante Volumenstromregler
ca. 69 St. Brandschutzklappen
ca. 2.000 m² Lüftungskanäle
ca. 170 m² Lüftungskanäle für Küchenabluft
ca. 190 m² Lüftungskanäle für Küchenfortluft, geschweißt
ca. 750 m Wickelfalzrohr Rund, DN 100 bis 250
ca. 225 m Wickelfalzrohr Oval, 350/150 bis 880/150
ca. 110 m² Kältedämmung bei schwer erreichbaren Kanälen
Ausführungszeitraum:
16. KW 2025 – 11.KW 2026
Lüftungsinstallation nach DIN 18 379
1 St. Zentrallüftungsgerät „Speisesäle“ 3.500 m³/h
1 St. Zentrallüftungsgerät „Präsentation und Ausstellung“ 2.800 m³/h
1 St. Zentrallüftungsgerät „Küche“ 10.600 m³/h
1 St. Zentrallüftungsgerät „WC- und Umkleideräume“ 2.500 m³/h
1 St. Zentrallüftungsgerät „Büro- und Seminarräume“ 14.000 m³/h
1 St. Multisplit-Kälteanlage „CAD-Raum und Rechnerpool“ mit 4 Inneneinheiten
3 St. Küchenablufthaube (6.000 m³/h / 1.500 m³/h / 2.000 m³/h)
ca. 50 St. Variable Volumenstromregler mit Schalldämpfer
ca. 86 St. Kontante Volumenstromregler
ca. 69 St. Brandschutzklappen
ca. 2.000 m² Lüftungskanäle
ca. 170 m² Lüftungskanäle für Küchenabluft
ca. 190 m² Lüftungskanäle für Küchenfortluft, geschweißt
ca. 750 m Wickelfalzrohr Rund, DN 100 bis 250
ca. 225 m Wickelfalzrohr Oval, 350/150 bis 880/150
ca. 110 m² Kältedämmung bei schwer erreichbaren Kanälen
Ausführungszeitraum:
16. KW 2025 – 11.KW 2026
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Lüftungs- und Klimaanlagen📦 Beschreibung
Interne Kennung: 24E0322
Zusätzliche Informationen: siehe Vergabeunterlagen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Postleitzahl: 54293
Stadt: Trier
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Trier, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 237 Tage Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: siehe Vergabeunterlagen
Postanschrift: Hochschule Trier - Irminenfreihof
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-04 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-12-04 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Regionale Vergabestelle Trier, Paulinstraße 58, 54292 Trier
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Bei der Öffnung der Angebote dürfen keine Bieter oder bevollmächtigte Personen der Bieter zugegen sein.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Informationen zur elektronischen Auktion
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt ✅ Beschreibung
Informationen zur elektronischen Auktion:
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt.
Vergabeunterlagen können vom Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz www.vergabe.rlp.de bis zum Ablauf der Angebotsfrist herunter geladen werden. Der Download ist kostenlos. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen in Papierform. Es gelten dafür die AGB des Vergabemarktplatzes.
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt.
Vergabeunterlagen können vom Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz www.vergabe.rlp.de bis zum Ablauf der Angebotsfrist herunter geladen werden. Der Download ist kostenlos. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen in Papierform. Es gelten dafür die AGB des Vergabemarktplatzes.
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2024-12-04 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Regionale Vergabestelle Trier, Paulinstraße 58, 54292 Trier
Zusätzliche Informationen:
Bei der Öffnung der Angebote dürfen keine Bieter oder bevollmächtigte Personen der Bieter zugegen sein.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
(1) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes vorzulegen.
(2) Der Nachweis der Eignung kann wie folgt geführt werden:
1. Präqualifikation
durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen.
2. Eigenerklärung
a) durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung). Vom Bieter ist das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) auszufüllen und mit dem Angebot / mit der Bewerbung einzureichen u.a. mit Angaben zu in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen und zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Auf Verlangen sind mindestens drei Referenznachweise mit detaillierten Angaben zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen und einer Bestätigung des Referenzauftraggebers einzureichen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind entweder die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich unter: https://lbb.rlp.de/fileadmin/LBB/2_allgemeines_Bildmaterial_und_Medien/Top_5_Auftragnehmer/FB_124_VHB_Bund_2017.pdf
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird außerdem mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt.
b) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
c) Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen.
(3) Des Weiteren gelten die unter Ziffer VI.3) zusätzliche Angaben aufgeführten "Weiteren Angaben zu den Teilnahmebedingungen und der Nachweisführung".
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
(1) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes vorzulegen.
(2) Der Nachweis der Eignung kann wie folgt geführt werden:
1. Präqualifikation
durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen.
2. Eigenerklärung
a) durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung). Vom Bieter ist das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) auszufüllen und mit dem Angebot / mit der Bewerbung einzureichen u.a. mit Angaben zu in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen und zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Auf Verlangen sind mindestens drei Referenznachweise mit detaillierten Angaben zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen und einer Bestätigung des Referenzauftraggebers einzureichen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind entweder die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich unter: https://lbb.rlp.de/fileadmin/LBB/2_allgemeines_Bildmaterial_und_Medien/Top_5_Auftragnehmer/FB_124_VHB_Bund_2017.pdf
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird außerdem mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt.
b) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
c) Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen.
(3) Des Weiteren gelten die unter Ziffer VI.3) zusätzliche Angaben aufgeführten "Weiteren Angaben zu den Teilnahmebedingungen und der Nachweisführung".
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
(1) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über:
Den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
(2) Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden:
1. Präqualifikation
durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen.
2. Eigenerklärung
a) durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung). Vom Bieter ist das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) auszufüllen und mit dem Angebot / mit der Bewerbung einzureichen u.a. mit Angaben zu in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen und zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Auf Verlangen sind mindestens drei Referenznachweise mit detaillierten Angaben zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen und einer Bestätigung des Referenzauftraggebers einzureichen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind entweder die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich unter: https://lbb.rlp.de/fileadmin/LBB/2_allgemeines_Bildmaterial_und_Medien/Top_5_Auftragnehmer/FB_124_VHB_Bund_2017.pdf
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird außerdem mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt.
b) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
c) Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen.
(3) Des Weiteren gelten die unter Ziffer VI.3) zusätzliche Angaben aufgeführten "Weiteren Angaben zu den Teilnahmebedingungen und der Nachweisführung".
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
(1) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über:
Den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
(2) Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden:
1. Präqualifikation
durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen.
2. Eigenerklärung
a) durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung). Vom Bieter ist das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) auszufüllen und mit dem Angebot / mit der Bewerbung einzureichen u.a. mit Angaben zu in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen und zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Auf Verlangen sind mindestens drei Referenznachweise mit detaillierten Angaben zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen und einer Bestätigung des Referenzauftraggebers einzureichen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind entweder die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich unter: https://lbb.rlp.de/fileadmin/LBB/2_allgemeines_Bildmaterial_und_Medien/Top_5_Auftragnehmer/FB_124_VHB_Bund_2017.pdf
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird außerdem mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt.
b) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
c) Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen.
(3) Des Weiteren gelten die unter Ziffer VI.3) zusätzliche Angaben aufgeführten "Weiteren Angaben zu den Teilnahmebedingungen und der Nachweisführung".
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
(1) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über:
a) Die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
b) Die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
(2) Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden:
1. Präqualifikation
durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen.
2. Eigenerklärung
a) durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung). Vom Bieter ist das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) auszufüllen und mit dem Angebot / mit der Bewerbung einzureichen u.a. mit Angaben zu in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen und zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Auf Verlangen sind mindestens drei Referenznachweise mit detaillierten Angaben zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen und einer Bestätigung des Referenzauftraggebers einzureichen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind entweder die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich unter: https://lbb.rlp.de/fileadmin/LBB/2_allgemeines_Bildmaterial_und_Medien/Top_5_Auftragnehmer/FB_124_VHB_Bund_2017.pdf
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird außerdem mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt.
b) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
c) Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen.
(3) Des Weiteren gelten die unter Ziffer VI.3) zusätzliche Angaben aufgeführten "Weiteren Angaben zu den Teilnahmebedingungen und der Nachweisführung".
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
(1) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über:
a) Die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
b) Die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
(2) Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden:
1. Präqualifikation
durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen.
2. Eigenerklärung
a) durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung). Vom Bieter ist das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) auszufüllen und mit dem Angebot / mit der Bewerbung einzureichen u.a. mit Angaben zu in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen und zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Auf Verlangen sind mindestens drei Referenznachweise mit detaillierten Angaben zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen und einer Bestätigung des Referenzauftraggebers einzureichen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind entweder die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich unter: https://lbb.rlp.de/fileadmin/LBB/2_allgemeines_Bildmaterial_und_Medien/Top_5_Auftragnehmer/FB_124_VHB_Bund_2017.pdf
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird außerdem mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt.
b) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
c) Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen.
(3) Des Weiteren gelten die unter Ziffer VI.3) zusätzliche Angaben aufgeführten "Weiteren Angaben zu den Teilnahmebedingungen und der Nachweisführung".
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung Niederlassung Trier
Nationale Registrierungsnummer: DE 194427360
Postanschrift: Paulinstraße 58
Postleitzahl: 54292
Postort: Trier
Region: Trier, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe.trier@lbbnet.de📧
Telefon: +49651-2093-0📞
URL: www.lbb.rlp.de🌏
Endpunkt für den Informationsaustausch (URL): www.vergabe.rlp.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: www.vergabe.rlp.de🌏
Teilnahme-URL: www.vergabe.rlp.de🌏
Eine elektronische Auktion findet unter folgender Adresse statt: www.vergabe.rlp.de🌏
Beschreibung:
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt.
Vergabeunterlagen können vom Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz www.vergabe.rlp.de bis zum Ablauf der Angebotsfrist herunter geladen werden. Der Download ist kostenlos. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen in Papierform. Es gelten dafür die AGB des Vergabemarktplatzes.
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt.
Vergabeunterlagen können vom Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz www.vergabe.rlp.de bis zum Ablauf der Angebotsfrist herunter geladen werden. Der Download ist kostenlos. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen in Papierform. Es gelten dafür die AGB des Vergabemarktplatzes.
Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind spätestens 8 KT vor Ablauf der Angebotsfrist schriftlich oder in Textform an die Vergabestelle zu richten.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: DE355604198
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +496131-162234📞
Fax: +496131-162113 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Bieter muss Vergabeverstöße, die er im Vergabeverfahren erkennt, unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern bei der unter I.1) angegebenen Vergabestelle rügen. Vergabeverstöße, die auf Grund der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe bei der unter I.1) genannte Vergabestelle gerügt werden. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). • § 101a GWB Informations- und Wartepflicht: nach § 101a GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage. • Der Antrag ist nach § 107 GWB unzulässig soweit (1.) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegen den Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung geänderten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Bieter muss Vergabeverstöße, die er im Vergabeverfahren erkennt, unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern bei der unter I.1) angegebenen Vergabestelle rügen. Vergabeverstöße, die auf Grund der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe bei der unter I.1) genannte Vergabestelle gerügt werden. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). • § 101a GWB Informations- und Wartepflicht: nach § 101a GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage. • Der Antrag ist nach § 107 GWB unzulässig soweit (1.) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegen den Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung geänderten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.