Auftragsbekanntmachung (2024-07-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Holzbauarbeiten-provisorischer Verbindungsflure
Referenznummer: 7-21.024-921018-3-24-G75
Kurze Beschreibung:
“Holzbauarbeiten nach DIN 18334”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Zimmer- und Tischlerarbeiten📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 112 100 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Holzbauarbeiten - Provisorischer Verbindungsflur”
Ort der Leistung: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-10-14 📅
Datum des Endes: 2024-10-31 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-29 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-29 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Deutsche Rentenversicherung Westfalen - Baureferat -
Gartenstrasse 194
48147 Münster
Deutschland
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: DE164242157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49 2514110📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 148-460193 (2024-07-29)