Auftragsbekanntmachung (2024-12-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Holzeinschlag und Rückung, 1. HJ 2025 FoB Dresden
Reference number: 2024FB05-090
Kurze Beschreibung:
“Holzeinschlag und Rückung, 1. HJ 2025 FoB Dresden”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in Verbindung mit der Holzgewinnung📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Holzernte komplett im Revier Ullersdorf”
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-23 📅
Datum des Endes: 2025-06-30 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Holzernte komplett im Revier Bühlau” Dauer
Datum des Endes: 2025-03-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Holzernte komplett im Reviere Langebrück/ Klotzsche” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Holzernte komplett im Revier Klotzsche” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Holzernte komplett im Revier Moritzburg” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
6️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Holzernte komplett im Revier Ottendorf” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
7️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Holzernte komplett im Revier Laußnitz” Dauer
Datum des Endes: 2025-07-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0007
8️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Holzernte komplett im Revier Cosel” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0008
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-13 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- Nachweis über PEFC- anerkannte Zertifizierung” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Urkalkulation (kann nach Aufforderung nachgereicht werden)
- Erklärung zur Bietergemeinschaft/ Arbeitsgemeinschaft (falls zutreffend)
-...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Urkalkulation (kann nach Aufforderung nachgereicht werden)
- Erklärung zur Bietergemeinschaft/ Arbeitsgemeinschaft (falls zutreffend)
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (falls zutreffend)
- Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen gem. § 47 VgV (sofern zutreffend)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Geräte- und Arbeitskräfteverzeichnis, je nach Los muss die entsprechende Maschine vorhanden sein
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Geräte- und Arbeitskräfteverzeichnis, je nach Los muss die entsprechende Maschine vorhanden sein
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate)
ODER
Anlage - Auskunft beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes gem.
§ 6 Abs. 1 WRegG (Einholung des Gewerbezentralregisterauszuges/
Wettbewerbsregisterauszuges erfolgt für Zuschlagsaspirant und ggf.
Nachunternehmer durch die Vergabestelle des Auftraggebers)
- Erklärung und Benennung von Referenzen, wonach das Bieterunternehmen in den
letzten drei Jahren vor Angebotsfrist Holzernteleistungen erbracht hat, soweit es
bislang noch nicht für den Forstbezirk/ Schutzgebietsverwaltung tätig war. Einsatzzeitraum, Aufarbeitungsmenge, Auftraggeber sowie Ansprechpartner mit
Name und Telefonnummer sind dafür aufzulisten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: unbekannt
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: nicht bekannt
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 242-761014 (2024-12-10)