Auftragsbekanntmachung (2024-08-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Holzernte komplett im Forstbezirk Chemnitz, Revier Mittweida
Reference number: 2024FB08-070
Kurze Beschreibung:
“Holzernte komplett im Forstbezirk Chemnitz, Revier Mittweida”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in Verbindung mit der Holzgewinnung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Holzeinschlag
2024: 3.500 fm
ab 2025: 8.000 fm jährlich”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in Verbindung mit der Holzgewinnung📦
Ort der Leistung: Mittelsachsen🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-10-01 📅
Datum des Endes: 2028-09-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Forstwirt in Ausbildung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): GPS gestützte Maschinenkommunikation
Qualitätskriterium (Bezeichnung): ferngesteuerte leichte Zuliefereinheit / Pferd
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Forstwirte im Einsatz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 12.50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Referenzen - mind. 2 öffentliche Auftraggeber
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-19 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-19 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“A01 Angebotsschreiben (elektronisch im Bietercockpit vollständig ausgefüllt)
A02 Leistungsverzeichnis (elektronisch im Bietercockpit vollständig...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
A01 Angebotsschreiben (elektronisch im Bietercockpit vollständig ausgefüllt)
A02 Leistungsverzeichnis (elektronisch im Bietercockpit vollständig ausgefüllt)
A03 Fragebogen zur Zulassung (elektronisch im Bietercockpit vollständig ausgefüllt)
A04 Eigenerklärung nach Artikel 5k A05 Eigenerklärung MiLoG A06 Formular zur Einholung der Auskunft beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes gem. § 6 Abs. 1 WRegG (Einholung erfolgt nur für Zuschlagsaspirant und ggf. Nachunternehmer durch die Vergabestelle des Auftraggebers).
A07 Geräte- und Arbeitskräfteverzeichnis (sofern zutreffend - auch für Nachunternehmer)
A08 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (sofern zutreffend)
A09 Erklärung zur Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft (sofern zutreffend) Im Falle einer Bietergemeinschaft sind alle Dokumente und Formulare für jeden einzelnen Bieter ausgefüllt einzureichen.
A10 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, sofern zutreffend (sofern zutreffend)
A11 Bestätigung über die Durchführung von Holzerntearbeiten für einen öffentlichen Auftraggeber (sofern vorhanden)
N01 Nachweis über PEFC- anerkannte Zertifizierung
N02 Qualifikation gemäß "Merkblatt über Rahmenbedingungen über erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen und Straßen (MVAS 1999)
N03 Nachweis über PEFC- anerkannte Zertifizierung des Nachunternehmers (sofern zutreffend)
N04 Qualifikation gemäß "Merkblatt über Rahmenbedingungen über erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen und Straßen (MVAS 1999) des Nachunternehmers (sofern zutreffend)
N05 Eigenerklärung zur Fachkunde des/ der Einsatzleiter(s) - Angaben zu geeignetem Berufsabschluss (Zeugnis) oder über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung
N08 Urkalkulation in verschlossenem, beschriftetem Umschlag (nach Aufforderung)
N09 Erklärung und Benennung von Referenzen, wonach der Nachunternehmer in den letzten drei Jahren vor Angebotsfrist Holzernteleistungen erbracht hat, soweit es bislang noch nicht für den Forstbezirk Chemnitz tätig war. Einsatzzeitraum, Aufarbeitungsmenge, Auftraggeber sowie Ansprechpartner mit Name und Telefonnummer sind dafür aufzulisten. (sofern zutreffend)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://evergabe.sachsen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1916a508442-1fac0b8ff637215d”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: 14-0923102SBS08-95
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Mittelsachsen🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: 14-0923102SBS08-95
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Mittelsachsen🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 162-501187 (2024-08-19)