Die Fußball-Europameisterschaft 2024 findet vom 14. Juni 2024 bis 14. Juli 2024 in der Bundesrepublik Deutschland statt. Gelsenkirchen ist ein Austragungsort (Host City/HC) der UEFA Fußball-Europameisterschaft 2024. Die Stadt Gelsenkirchen als Auftraggeberin (AG) beabsichtigt die Vergabe von Aufmaß, Produktion, Beschaffung, Installation, Instandhaltung, Deinstallation und einer nachhaltigen Weiterverwertung der Host City Dressing Materialien gemäß angehängter HC-Dressing-Matrixen an einen Auftragnehmer (AN). Das Host City Dressing dient zur Bewerbung des Turniers im Stadtgebiet und soll Bürgerinnen und Bürgern sowie Ticketinhaberinnen und Ticketinhabern vor und während des Turniers in eine positive Stimmung versetzen und zugleich eine Willkommensatmosphäre schaffen. Das Host City Dressing besteht dabei aus unterschiedlichen Werbeträgern. Das Host City Dressing unterteilt sich in zwei Bereiche: - Offizielles Host City Dressing: Das offizielle Host City Dressing dient zur reinen Bewerbung des Turniers und richtet sich nach den Grafik-Richtlinien der UEFA bzw. EURO 2024 GmbH. Die Druckvorlagen werden von der EURO 2024 GmbH passgenau geliefert. Hierzu sind die exakten Maße der Werbeträger notwendig. Es sind keine kreativen Grafikleistungen seitens des AN zu leisten. - Stadtspezifisches Host City Dressing: Die Stadt Gelsenkirchen möchte an verschiedenen Orten innerhalb des Stadtgebiets zusätzliche Dressing Möglichkeiten schaffen, um die positive Stimmung der Bevölkerung sowie der Gäste zu fördern. Hier sind kreative Ideen und Grafikleistungen seitens des AN gefordert. Zusätzlichen Dressing Materialien können unter anderem Länderflaggen der teilnehmenden Nationen, Floorgraphics etc. sein. Die Host City Dressing Materialien verbleiben im Besitz der Stadt Gelsenkirchen bis zum Ende des Turnierzeitraums und darüber hinaus. Es ist wünschenswert, dass aus sämtlichen Host City Dressing Materialien Upcycling-Produkte (z.B. Taschen, Federmäppchen etc.) für z.B. Schulen, Kindergärten etc. hergestellt werden. Das Host City Dressing muss vom 31.05. - 14.07.2024 in einwandfreiem Zustand im Stadtgebiet sichtbar sein. Zur UEFA EURO 2024TM möchte auch die Host City Gelsenkirchen zur Bewusstseinsbildung in der Gesellschaft beitragen und für einen verantwortungsvollen Umgang miteinander, mit unserer Umwelt und unserem Klima stehen. Das übergeordnete Ziel, klimaverträglich und ressourcenschonend die Leistung zu erbringen, ist daher für den AN für die Auftragserfüllung verpflichtend. Zusätzlich sind die Kriterien des Öko-Instituts zu beachten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-03-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-02-09.
Auftragsbekanntmachung (2024-02-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Host City Dressing im Rahmen der UEFA EURO 2024 in Gelsenkirchen
Referenznummer: 10/4.1-2024-0027
Kurze Beschreibung:
“Die Fußball-Europameisterschaft 2024 findet vom 14. Juni 2024 bis 14. Juli 2024 in der Bundesrepublik Deutschland statt.
Gelsenkirchen ist ein...”
Kurze Beschreibung
Die Fußball-Europameisterschaft 2024 findet vom 14. Juni 2024 bis 14. Juli 2024 in der Bundesrepublik Deutschland statt.
Gelsenkirchen ist ein Austragungsort (Host City/HC) der UEFA Fußball-Europameisterschaft 2024.
Die Stadt Gelsenkirchen als Auftraggeberin (AG) beabsichtigt die Vergabe von Aufmaß, Produktion, Beschaffung, Installation, Instandhaltung, Deinstallation und einer nachhaltigen Weiterverwertung der Host City Dressing Materialien gemäß angehängter HC-Dressing-Matrixen an einen Auftragnehmer (AN). Das Host City Dressing dient zur Bewerbung des Turniers im Stadtgebiet und soll Bürgerinnen und Bürgern sowie Ticketinhaberinnen und Ticketinhabern vor und während des Turniers in eine positive Stimmung versetzen und zugleich eine Willkommensatmosphäre schaffen. Das Host City Dressing besteht dabei aus unterschiedlichen Werbeträgern.
Das Host City Dressing unterteilt sich in zwei Bereiche:
- Offizielles Host City Dressing: Das offizielle Host City Dressing dient zur reinen Bewerbung des Turniers und richtet sich nach den Grafik-Richtlinien der UEFA bzw. EURO 2024 GmbH. Die Druckvorlagen werden von der EURO 2024 GmbH passgenau geliefert. Hierzu sind die exakten Maße der Werbeträger notwendig. Es sind keine kreativen Grafikleistungen seitens des AN zu leisten.
- Stadtspezifisches Host City Dressing: Die Stadt Gelsenkirchen möchte an verschiedenen Orten innerhalb des Stadtgebiets zusätzliche Dressing Möglichkeiten schaffen, um die positive Stimmung der Bevölkerung sowie der Gäste zu fördern. Hier sind kreative Ideen und Grafikleistungen seitens des AN gefordert. Zusätzlichen Dressing Materialien können unter anderem Länderflaggen der teilnehmenden Nationen, Floorgraphics etc. sein.
Die Host City Dressing Materialien verbleiben im Besitz der Stadt Gelsenkirchen bis zum Ende des Turnierzeitraums und darüber hinaus. Es ist wünschenswert, dass aus sämtlichen Host City Dressing Materialien Upcycling-Produkte (z.B. Taschen, Federmäppchen etc.) für z.B. Schulen, Kindergärten etc. hergestellt werden.
Das Host City Dressing muss vom 31.05. - 14.07.2024 in einwandfreiem Zustand im Stadtgebiet sichtbar sein.
Zur UEFA EURO 2024TM möchte auch die Host City Gelsenkirchen zur Bewusstseinsbildung in der Gesellschaft beitragen und für einen verantwortungsvollen Umgang miteinander, mit unserer Umwelt und unserem Klima stehen. Das übergeordnete Ziel, klimaverträglich und ressourcenschonend die Leistung zu erbringen, ist daher für den AN für die Auftragserfüllung verpflichtend. Zusätzlich sind die Kriterien des Öko-Instituts zu beachten.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Werbe- und Marketingdienstleistungen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Vom AN sind im Rahmen der Umsetzung
folgende Leistungen zu erbringen bzw. darzustellen:
Die Stadt Gelsenkirchen sucht für alle HC Dressing Standorte einen...”
Beschreibung der Beschaffung
Vom AN sind im Rahmen der Umsetzung
folgende Leistungen zu erbringen bzw. darzustellen:
Die Stadt Gelsenkirchen sucht für alle HC Dressing Standorte einen AN für die folgenden Dienstleistungen:
Das Kreativkonzept, das Aufmaß, die Produktion, die Beschaffung, die Installation, Instandhaltung, Deinstallation sowie nachhaltige Weiterverwertung erfordert eine enge Abstimmung mit der Ausrichterstadt Gelsenkirchen (EM-Büro) und weiteren Teilprojekten, wie zum Beispiel Mobilität, Volunteering, Sicherheit, Marketing, Kommunikation und Tourismus, bis zum Ende des Turnierzeitraums.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#”
Ort der Leistung: Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-05-31 📅
Datum des Endes: 2024-07-14 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-03-12 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-03-12 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 57
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sonstiges: Einzureichende Unterlagen:
- Bewerber/Bietergemeinschaft (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 531 EU, sofern...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sonstiges: Einzureichende Unterlagen:
- Bewerber/Bietergemeinschaft (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 531 EU, sofern zutreffend
- Eigenerklärung Ausschlussgründe (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 521 EU, sofern erforderlich
- Erklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleihe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 532 EU, sofern zutreffend
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Unterauftragnehmerin - Eignungsleihe (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 533 EU, sofern zutreffend
- - Visualisierungen/Scribbles zum stadtspezifisches Host City Dressing (mit dem Angebot vorzulegen)
- - Aktuelle Kalkulationen für die an Subunternehmen abzugebenden Teilbereiche und Objekte auf Basis vorliegender Kostenvoranschläge dieser (mit dem Angebot vorzulegen)
- - Aufschlüsselung der voraussichtlich anfallenden Kosten des AN. (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Verwenden Sie hierfür das Formular "Wirtschaftlichkeit". (Anlage 7)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Einzureichende Unterlagen:
- - Angaben zu bisherigen Erfahrungen im Bereich Bewerbung (Stadtdressing) von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Einzureichende Unterlagen:
- - Angaben zu bisherigen Erfahrungen im Bereich Bewerbung (Stadtdressing) von Großveranstaltungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Verwenden Sie hierfür das Formular "Erfahrungen-Referenzen" (Anlage 5)
- - Möglichst drei Referenzen über vergleichbare Projekttätigkeiten (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bezeichnung des Projektes, Auftraggeber, Zeitraum der Leistungserbringung und Beschreibung der erbrachten Leistungen (siehe Anlage 5)
- - Angaben zur eigenen Bürostruktur (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Beschreibung der Unternehmensstruktur sowie der personellen und technischen Ausstattung, wie z. B. Anzahl fester und freier Mitarbeitender, Arbeitsbereiche. Verwenden Sie hierfür das Formular "Organisation" (Anlage 6)
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Es gelten die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen. Abweichend von den Lieferungs- und...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Es gelten die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen. Abweichend von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt kann anstelle eines Skontobetrages (mindestens 2 %) für ein Zahlungsziel, das zur Berücksichtigung bei der Angebotswertung mindestens 14 Tage betragen muss, ein entsprechend reduzierter Angebotspreis mit Zahlungsziel nach VOL/B angeboten werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung - Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 521 EU
- Eigenerklärung -...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung - Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 521 EU
- Eigenerklärung - Sanktionen EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 523 EU
“Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SY1KHCZSYS
WICHTIGE HINWEISE:
Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen...”
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SY1KHCZSYS
WICHTIGE HINWEISE:
Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Landes NRW (VHB NRW Formular 511 EU).
Es gelten die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen.
Abweichend von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt kann anstelle eines Skontobetrages (mindestens 2 %) für ein Zahlungsziel, das zur Berücksichtigung bei der Angebotswertung mindestens 14 Tage betragen muss, ein entsprechend reduzierter Angebotspreis mit Zahlungsziel nach GWB i. V. m. VOL/B angeboten werden.
Für die Dauer der Leistungserbringung ist der Auftragnehmer verpflichtet, gleichzeitig jede direkte oder indirekte Tätigkeit für oder im Interesse von Unternehmen oder sonstigen Dritten zu unterlassen, die an der oben genannten Maßnahme und/oder der beauftragten Leistung in welcher Art und Weise auch immer interessiert, involviert oder beteiligt sind und sein könnten.
Ein Verstoß gegen dieses Wettbewerbsverbot ist für den Auftraggeber ein wichtiger Grund, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Bei der Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen der Stadt Gelsenkirchen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft verpflichten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gegenüber der Stadt Gelsenkirchen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus der ausgeschriebenen Leistung erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigte/r Vertreter*in bei Abgabe des Angebotes benannt werden.
Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur mit Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer und den Leistungsumfang der Stadt Gelsenkirchen schriftlich anzuzeigen. Ein Wechsel des Unterauftragnehmers während der Vertragslaufzeit bedarf der Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen.
Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise im Sinne des § 56 Abs. 2 und 4 VgV nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen.
Eine Kommunikation findet ausschließlich über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes statt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Domplatz 1-3
Postleitzahl: 48143
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de📧
Telefon: +49 2514112735📞
Fax: +49 2514112165 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Domplatz 1-3
Postleitzahl: 48143
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de📧
Telefon: +49 2514112735📞
Fax: +49 2514112165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bietenden Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich - d.h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage - zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietenden spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB), damit die Bietenden für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der/die Bietende wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 030-087847 (2024-02-09)