Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Im Rahmen des Wiederaufbaus bekommt die Stadt Altena finanzielle Mittel vom Bund und dem Land NRW zur Verfügung gestellt. Eigentümer ist die Stadt Altena selbst, in deren Verantwortung liegt ebenso die Ausschreibung und die Durchführung der Maßnahmen. Die vorliegende Ausschreibung bezieht sich auf das gesamte Stadtgebiet und die darin enthaltenen Hochbaumaßnahmen, die im Rahmen des Abrufzeitraums umgesetzt werden. Es wird je Los eine Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner in den folgenden Losen geschlossen: Los 1 Brachtenbecke, Los 2 Rahmede, Los 3 Nette sowie Los 4 Linscheider/Hegenscheider Bach. Eine Loslimitierung findet nicht statt. Die Bieter können folglich ein Angebot auf mehrere Lose abgeben. Die Einzelheiten zur Leistungsbeschreibung finden sich in den 3-VgV-Informationsunterlage sowie 5-VgV-Leistungsbeschreibung. Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesre-publik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-01-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-12-10.
Auftragsbekanntmachung (2024-12-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: HWSB21_AL_RV_V005-1 - Rahmenvereinbarung Sicherheits- und Gesundheitskoordination
Referenznummer: HWSB21_AL_RV_V005-1
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Im Rahmen des Wiederaufbaus bekommt die Stadt Altena finanzielle Mittel vom Bund und dem Land NRW zur Verfügung gestellt.
Eigentümer ist die Stadt Altena selbst, in deren Verantwortung liegt ebenso die Ausschreibung und die Durchführung der Maßnahmen.
Die vorliegende Ausschreibung bezieht sich auf das gesamte Stadtgebiet und die darin enthaltenen Hochbaumaßnahmen, die im Rahmen des Abrufzeitraums umgesetzt werden.
Es wird je Los eine Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner in den folgenden Losen geschlossen:
Los 1 Brachtenbecke, Los 2 Rahmede, Los 3 Nette sowie Los 4 Linscheider/Hegenscheider Bach.
Eine Loslimitierung findet nicht statt. Die Bieter können folglich ein Angebot auf mehrere Lose abgeben.
Die Einzelheiten zur Leistungsbeschreibung finden sich in den 3-VgV-Informationsunterlage sowie 5-VgV-Leistungsbeschreibung.
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesre-publik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021.
Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Im Rahmen des Wiederaufbaus bekommt die Stadt Altena finanzielle Mittel vom Bund und dem Land NRW zur Verfügung gestellt.
Eigentümer ist die Stadt Altena selbst, in deren Verantwortung liegt ebenso die Ausschreibung und die Durchführung der Maßnahmen.
Die vorliegende Ausschreibung bezieht sich auf das gesamte Stadtgebiet und die darin enthaltenen Hochbaumaßnahmen, die im Rahmen des Abrufzeitraums umgesetzt werden.
Es wird je Los eine Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner in den folgenden Losen geschlossen:
Los 1 Brachtenbecke, Los 2 Rahmede, Los 3 Nette sowie Los 4 Linscheider/Hegenscheider Bach.
Eine Loslimitierung findet nicht statt. Die Bieter können folglich ein Angebot auf mehrere Lose abgeben.
Die Einzelheiten zur Leistungsbeschreibung finden sich in den 3-VgV-Informationsunterlage sowie 5-VgV-Leistungsbeschreibung.
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesre-publik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 4
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 4
1️⃣
Interne Kennung: HWSB21_AL_RV_V005-1
Titel: Los 1 - Brachtenbecke
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Im Rahmen des Wiederaufbaus bekommt die Stadt Altena finanzielle Mittel vom Bund und dem Land NRW zur Verfügung gestellt.
Für die Realisierung von Neubauten und Sanierungsvorhaben ist der AG als Bauherr für die Umsetzung der Sicherheit des Gesundheitsschutzes auf den Baustellen im Sinne der Baustellenverordnung (BaustellV) und des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlich. Diese Aufgaben der Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) gemäß § 3 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen für die Bauvorhaben sollen in einem Rahmenvertrag je Los mit jeweils einem Vertragspartner auf Seiten der Bieter vergeben werden. Einzelabrufe ruft der öffentliche Auftraggeber einzelfallbezogen gegenüber jedem Bieter ab.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt drei Jahre und kann zwei mal um jeweils sechs Monate auf maximal vier Jahre verlängert werden.
Los 1 - Brachtenbecke: Geschätzte Anzahl Projekte 15, Höchstzahl der Projekte 20
Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Im Rahmen des Wiederaufbaus bekommt die Stadt Altena finanzielle Mittel vom Bund und dem Land NRW zur Verfügung gestellt.
Für die Realisierung von Neubauten und Sanierungsvorhaben ist der AG als Bauherr für die Umsetzung der Sicherheit des Gesundheitsschutzes auf den Baustellen im Sinne der Baustellenverordnung (BaustellV) und des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlich. Diese Aufgaben der Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) gemäß § 3 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen für die Bauvorhaben sollen in einem Rahmenvertrag je Los mit jeweils einem Vertragspartner auf Seiten der Bieter vergeben werden. Einzelabrufe ruft der öffentliche Auftraggeber einzelfallbezogen gegenüber jedem Bieter ab.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt drei Jahre und kann zwei mal um jeweils sechs Monate auf maximal vier Jahre verlängert werden.
Los 1 - Brachtenbecke: Geschätzte Anzahl Projekte 15, Höchstzahl der Projekte 20
Zusätzliche Informationen:
Gegenstand dieser Beschaffungsmaßnahme sind eine Vielzahl von Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsorganisation, sowohl planungs- als auch ausführungsbegleitend. Diese Vielzahl von Ingenieurleistungen werden in einer Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner auf Seiten der Unternehmen durch Einzelabruf vergeben. Im Übrigen wird auf § 21 Abs. 3 VgV hingewiesen. Aufgrund der Tatsache, dass nur ein Bieter gebunden wird, erfolgt kein weiterer Wettbewerb, etc. vor einem Einzelabruf. Der Einzelabruf erfolgt gesondert in Textform durch den Auftraggeber.
Derzeit wird davon ausgegangen, dass 15 Projekte in dem Rahmenvertrag für Los 1 durch Einzelabrufe beauftragt werden. Möglicherweise könnten 5 weitere dazukommen. Höchstens werden somit 20 Projekte durch Einzelabrufe beauftragt werden.
Gegenstand dieser Beschaffungsmaßnahme sind eine Vielzahl von Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsorganisation, sowohl planungs- als auch ausführungsbegleitend. Diese Vielzahl von Ingenieurleistungen werden in einer Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner auf Seiten der Unternehmen durch Einzelabruf vergeben. Im Übrigen wird auf § 21 Abs. 3 VgV hingewiesen. Aufgrund der Tatsache, dass nur ein Bieter gebunden wird, erfolgt kein weiterer Wettbewerb, etc. vor einem Einzelabruf. Der Einzelabruf erfolgt gesondert in Textform durch den Auftraggeber.
Derzeit wird davon ausgegangen, dass 15 Projekte in dem Rahmenvertrag für Los 1 durch Einzelabrufe beauftragt werden. Möglicherweise könnten 5 weitere dazukommen. Höchstens werden somit 20 Projekte durch Einzelabrufe beauftragt werden.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Märkischer Kreis
🏙️
Dauer: 3 Jahre Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Das Rahmenvereinbarungsverhältnis beginnt mit der Zuschlagserteilung und wird zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren geschlossen. Der Rahmenvertrag verlängert sich jeweils um weitere sechs Monate, soweit er nicht vom AG mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Vertragsjahres gekündigt wird. Die Maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre. Das Erreichen der Maximallaufzeit hat keinen Einfluss auf beauftragte Einzelabrufe.
Mit dem Erreichen der Höchstmenge ist der Rahmenvertrag erfüllt. § 132 GWB bleibt unberührt.
Das Rahmenvereinbarungsverhältnis beginnt mit der Zuschlagserteilung und wird zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren geschlossen. Der Rahmenvertrag verlängert sich jeweils um weitere sechs Monate, soweit er nicht vom AG mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Vertragsjahres gekündigt wird. Die Maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre. Das Erreichen der Maximallaufzeit hat keinen Einfluss auf beauftragte Einzelabrufe.
Mit dem Erreichen der Höchstmenge ist der Rahmenvertrag erfüllt. § 132 GWB bleibt unberührt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Persönliche Referenzen der projektverantwortlichen Person hinsichtlich planungsbegleitender Referenzleistungen (Gewichtungsfaktor 30)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Persönliche Referenzen der projektverantwortlichen Person hinsichtlich ausführungsbegleitender Referenzleistungen (Gewichtungsfaktor 30)
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: HWSB21_AL_RV_V005
Titel: Los 2 - Rahmede
Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Im Rahmen des Wiederaufbaus bekommt die Stadt Altena finanzielle Mittel vom Bund und dem Land NRW zur Verfügung gestellt.
Für die Realisierung von Neubauten und Sanierungsvorhaben ist der AG als Bauherr für die Umsetzung der Sicherheit des Gesundheitsschutzes auf den Baustellen im Sinne der Baustellenverordnung (BaustellV) und des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlich. Diese Aufgaben der Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) gemäß § 3 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen für die Bauvorhaben sollen in einem Rahmenvertrag je Los mit jeweils einem Vertragspartner auf Seiten der Bieter vergeben werden. Einzelabrufe ruft der öffentliche Auftraggeber einzelfallbezogen gegenüber jedem Bieter ab.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt drei Jahre und kann zwei mal um jeweils sechs Monate auf maximal vier Jahre verlängert werden.
Los 2 - Rahmede: Geschätzte Anzahl Projekte 40, Höchstzahl der Projekte 60
Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Im Rahmen des Wiederaufbaus bekommt die Stadt Altena finanzielle Mittel vom Bund und dem Land NRW zur Verfügung gestellt.
Für die Realisierung von Neubauten und Sanierungsvorhaben ist der AG als Bauherr für die Umsetzung der Sicherheit des Gesundheitsschutzes auf den Baustellen im Sinne der Baustellenverordnung (BaustellV) und des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlich. Diese Aufgaben der Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) gemäß § 3 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen für die Bauvorhaben sollen in einem Rahmenvertrag je Los mit jeweils einem Vertragspartner auf Seiten der Bieter vergeben werden. Einzelabrufe ruft der öffentliche Auftraggeber einzelfallbezogen gegenüber jedem Bieter ab.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt drei Jahre und kann zwei mal um jeweils sechs Monate auf maximal vier Jahre verlängert werden.
Los 2 - Rahmede: Geschätzte Anzahl Projekte 40, Höchstzahl der Projekte 60
Zusätzliche Informationen:
Gegenstand dieser Beschaffungsmaßnahme sind eine Vielzahl von Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsorganisation, sowohl planungs- als auch ausführungsbegleitend. Diese Vielzahl von Ingenieurleistungen werden in einer Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner auf Seiten der Unternehmen durch Einzelabruf vergeben. Im Übrigen wird auf § 21 Abs. 3 VgV hingewiesen. Aufgrund der Tatsache, dass nur ein Bieter gebunden wird, erfolgt kein weiterer Wettbewerb, etc. vor einem Einzelabruf. Der Einzelabruf erfolgt gesondert in Textform durch den Auftraggeber.
Derzeit wird davon ausgegangen, dass 40 Projekte in dem Rahmenvertrag für Los 2 durch Einzelabrufe beauftragt werden. Möglicherweise könnten 20 weitere dazukommen. Höchstens werden somit 60 Projekte durch Einzelabrufe beauftragt werden.
Gegenstand dieser Beschaffungsmaßnahme sind eine Vielzahl von Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsorganisation, sowohl planungs- als auch ausführungsbegleitend. Diese Vielzahl von Ingenieurleistungen werden in einer Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner auf Seiten der Unternehmen durch Einzelabruf vergeben. Im Übrigen wird auf § 21 Abs. 3 VgV hingewiesen. Aufgrund der Tatsache, dass nur ein Bieter gebunden wird, erfolgt kein weiterer Wettbewerb, etc. vor einem Einzelabruf. Der Einzelabruf erfolgt gesondert in Textform durch den Auftraggeber.
Derzeit wird davon ausgegangen, dass 40 Projekte in dem Rahmenvertrag für Los 2 durch Einzelabrufe beauftragt werden. Möglicherweise könnten 20 weitere dazukommen. Höchstens werden somit 60 Projekte durch Einzelabrufe beauftragt werden.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Titel: Los 3 - Nette
Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Im Rahmen des Wiederaufbaus bekommt die Stadt Altena finanzielle Mittel vom Bund und dem Land NRW zur Verfügung gestellt.
Für die Realisierung von Neubauten und Sanierungsvorhaben ist der AG als Bauherr für die Umsetzung der Sicherheit des Gesundheitsschutzes auf den Baustellen im Sinne der Baustellenverordnung (BaustellV) und des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlich. Diese Aufgaben der Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) gemäß § 3 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen für die Bauvorhaben sollen in einem Rahmenvertrag je Los mit jeweils einem Vertragspartner auf Seiten der Bieter vergeben werden. Einzelabrufe ruft der öffentliche Auftraggeber einzelfallbezogen gegenüber jedem Bieter ab.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt drei Jahre und kann zwei mal um jeweils sechs Monate auf maximal vier Jahre verlängert werden.
Los 3 - Nette: Geschätzte Anzahl Projekte 40, Höchstzahl der Projekte 60
Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Im Rahmen des Wiederaufbaus bekommt die Stadt Altena finanzielle Mittel vom Bund und dem Land NRW zur Verfügung gestellt.
Für die Realisierung von Neubauten und Sanierungsvorhaben ist der AG als Bauherr für die Umsetzung der Sicherheit des Gesundheitsschutzes auf den Baustellen im Sinne der Baustellenverordnung (BaustellV) und des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlich. Diese Aufgaben der Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) gemäß § 3 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen für die Bauvorhaben sollen in einem Rahmenvertrag je Los mit jeweils einem Vertragspartner auf Seiten der Bieter vergeben werden. Einzelabrufe ruft der öffentliche Auftraggeber einzelfallbezogen gegenüber jedem Bieter ab.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt drei Jahre und kann zwei mal um jeweils sechs Monate auf maximal vier Jahre verlängert werden.
Los 3 - Nette: Geschätzte Anzahl Projekte 40, Höchstzahl der Projekte 60
Zusätzliche Informationen:
Gegenstand dieser Beschaffungsmaßnahme sind eine Vielzahl von Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsorganisation, sowohl planungs- als auch ausführungsbegleitend. Diese Vielzahl von Ingenieurleistungen werden in einer Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner auf Seiten der Unternehmen durch Einzelabruf vergeben. Im Übrigen wird auf § 21 Abs. 3 VgV hingewiesen. Aufgrund der Tatsache, dass nur ein Bieter gebunden wird, erfolgt kein weiterer Wettbewerb, etc. vor einem Einzelabruf. Der Einzelabruf erfolgt gesondert in Textform durch den Auftraggeber.
Derzeit wird davon ausgegangen, dass 40 Projekte in dem Rahmenvertrag für Los 3 durch Einzelabrufe beauftragt werden. Möglicherweise könnten 20 weitere dazukommen. Höchstens werden somit 60 Projekte durch Einzelabrufe beauftragt werden.
Gegenstand dieser Beschaffungsmaßnahme sind eine Vielzahl von Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsorganisation, sowohl planungs- als auch ausführungsbegleitend. Diese Vielzahl von Ingenieurleistungen werden in einer Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner auf Seiten der Unternehmen durch Einzelabruf vergeben. Im Übrigen wird auf § 21 Abs. 3 VgV hingewiesen. Aufgrund der Tatsache, dass nur ein Bieter gebunden wird, erfolgt kein weiterer Wettbewerb, etc. vor einem Einzelabruf. Der Einzelabruf erfolgt gesondert in Textform durch den Auftraggeber.
Derzeit wird davon ausgegangen, dass 40 Projekte in dem Rahmenvertrag für Los 3 durch Einzelabrufe beauftragt werden. Möglicherweise könnten 20 weitere dazukommen. Höchstens werden somit 60 Projekte durch Einzelabrufe beauftragt werden.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Titel: Los 4 - Linscheider/Hegenscheider Bach
Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Im Rahmen des Wiederaufbaus bekommt die Stadt Altena finanzielle Mittel vom Bund und dem Land NRW zur Verfügung gestellt.
Für die Realisierung von Neubauten und Sanierungsvorhaben ist der AG als Bauherr für die Umsetzung der Sicherheit des Gesundheitsschutzes auf den Baustellen im Sinne der Baustellenverordnung (BaustellV) und des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlich. Diese Aufgaben der Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) gemäß § 3 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen für die Bauvorhaben sollen in einem Rahmenvertrag je Los mit jeweils einem Vertragspartner auf Seiten der Bieter vergeben werden. Einzelabrufe ruft der öffentliche Auftraggeber einzelfallbezogen gegenüber jedem Bieter ab.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt drei Jahre und kann zwei mal um jeweils sechs Monate auf maximal vier Jahre verlängert werden.
Los 4 - Linscheider/Hegenscheider Bach: Geschätzte Anzahl Projekte 10, Höchstzahl der Projekte 15
Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Im Rahmen des Wiederaufbaus bekommt die Stadt Altena finanzielle Mittel vom Bund und dem Land NRW zur Verfügung gestellt.
Für die Realisierung von Neubauten und Sanierungsvorhaben ist der AG als Bauherr für die Umsetzung der Sicherheit des Gesundheitsschutzes auf den Baustellen im Sinne der Baustellenverordnung (BaustellV) und des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlich. Diese Aufgaben der Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) gemäß § 3 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen für die Bauvorhaben sollen in einem Rahmenvertrag je Los mit jeweils einem Vertragspartner auf Seiten der Bieter vergeben werden. Einzelabrufe ruft der öffentliche Auftraggeber einzelfallbezogen gegenüber jedem Bieter ab.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt drei Jahre und kann zwei mal um jeweils sechs Monate auf maximal vier Jahre verlängert werden.
Los 4 - Linscheider/Hegenscheider Bach: Geschätzte Anzahl Projekte 10, Höchstzahl der Projekte 15
Zusätzliche Informationen:
Gegenstand dieser Beschaffungsmaßnahme sind eine Vielzahl von Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsorganisation, sowohl planungs- als auch ausführungsbegleitend. Diese Vielzahl von Ingenieurleistungen werden in einer Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner auf Seiten der Unternehmen durch Einzelabruf vergeben. Im Übrigen wird auf § 21 Abs. 3 VgV hingewiesen. Aufgrund der Tatsache, dass nur ein Bieter gebunden wird, erfolgt kein weiterer Wettbewerb, etc. vor einem Einzelabruf. Der Einzelabruf erfolgt gesondert in Textform durch den Auftraggeber.
Derzeit wird davon ausgegangen, dass 10 Projekte in dem Rahmenvertrag für Los 4 durch Einzelabrufe beauftragt werden. Möglicherweise könnten 5 weitere dazukommen. Höchstens werden somit 15 Projekte durch Einzelabrufe beauftragt werden.
Gegenstand dieser Beschaffungsmaßnahme sind eine Vielzahl von Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsorganisation, sowohl planungs- als auch ausführungsbegleitend. Diese Vielzahl von Ingenieurleistungen werden in einer Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner auf Seiten der Unternehmen durch Einzelabruf vergeben. Im Übrigen wird auf § 21 Abs. 3 VgV hingewiesen. Aufgrund der Tatsache, dass nur ein Bieter gebunden wird, erfolgt kein weiterer Wettbewerb, etc. vor einem Einzelabruf. Der Einzelabruf erfolgt gesondert in Textform durch den Auftraggeber.
Derzeit wird davon ausgegangen, dass 10 Projekte in dem Rahmenvertrag für Los 4 durch Einzelabrufe beauftragt werden. Möglicherweise könnten 5 weitere dazukommen. Höchstens werden somit 15 Projekte durch Einzelabrufe beauftragt werden.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004 Beschreibung
Postleitzahl: 58762
Stadt: Altena
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-20 12:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-01-20 12:05:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 40 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-01-20 12:05:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Eine Nachforderung von Unterlagen wird im Rahmen des § 56 VgV durchgeführt werden.
Eine Nachforderung von Unterlagen wird im
Rahmen des § 56 VgV durchgeführt werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Allgemeine Anforderungen zur Eignung: Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind.
Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bieter
selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mehrere Bieter können sich
grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine
Bietergemeinschaftserklärung (§ 43VgV) (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bietergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist. Im Hinblick auf die Eignung gilt Folgendes:
Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches
Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtlichesverzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber
kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei
Abgabe eines Angebots durch Angabe der Registrierungsnummer angeben.
Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden,
die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend
einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene
Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische
Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Ein Bieter kann sich (auch als
Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit
und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen
Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden
Verbindung. Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen: - Erklärung
Unteraufträge/Eignungsleihe Ein Bieter kann für einen bestimmten
öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er
nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich
zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende
Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist auf
gesondertes Verlangen z.B. beizubringen: - Verpflichtungserklärung
Unterauftragnehmer/Eignungsleiher. Der öffentliche Auftraggeber
überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren
Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in
Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und
ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im
Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung
entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Zur Abgabe der
Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden.
Sofern vom Bieter/ der Bietergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege
beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige
Deckblatt dem Angebot beizufügen. Soweit keine Musterformulare
vorhanden sind, hat der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung
abzugeben. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als
Eigenerklärung ausreichend. Sofern Musterformulare nicht von allen
Mitgliedern einer Bietergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf
ausdrücklich hingewiesen. Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für
die nachfolgenden Eignungskriterien und Ausschreibungsbedingungen.
Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer
zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bieter/die
Bietergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als
Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung). Der
Bieter/ die Bietergemeinschaft, haben (wenn dieser bei Abgabe des
Angebot noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den
Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und
nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die
Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B.
durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des
Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für
den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der
Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf
gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise
beizubringen: - Nachweis Befähigung zur Berufsausübung gem. § 75 Abs.
1 oder 3 VgV - Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123,
124 GWB - Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB
(abzugeben, sofern einschlägig) - Berufshaftpflichtversicherung mit den
Spezifikationen gem. dem nachfolgenden Eignungskriterium, -
Gesamtumsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3
Geschäftsjahren netto, - Angabe zu geeigneten Referenzen über früher
ausgeführte Dienstleistungsaufträge. Die Anforderungen an die
Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der
Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten
für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags
vorgesehen sind, nicht. Der Auftraggeber wird für denjenigen Bieter, der
für den Zuschlag in Betracht gezogen wird, gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 des
Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) eine Anfrage bei der
Registerbehörde stellen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Allgemeine Anforderungen zur Eignung: Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind.
Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bieter
selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mehrere Bieter können sich
grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine
Bietergemeinschaftserklärung (§ 43VgV) (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bietergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist. Im Hinblick auf die Eignung gilt Folgendes:
Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches
Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtlichesverzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber
kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei
Abgabe eines Angebots durch Angabe der Registrierungsnummer angeben.
Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden,
die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend
einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene
Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische
Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Ein Bieter kann sich (auch als
Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit
und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen
Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden
Verbindung. Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen: - Erklärung
Unteraufträge/Eignungsleihe Ein Bieter kann für einen bestimmten
öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er
nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich
zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende
Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist auf
gesondertes Verlangen z.B. beizubringen: - Verpflichtungserklärung
Unterauftragnehmer/Eignungsleiher. Der öffentliche Auftraggeber
überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren
Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in
Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und
ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im
Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung
entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Zur Abgabe der
Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden.
Sofern vom Bieter/ der Bietergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege
beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige
Deckblatt dem Angebot beizufügen. Soweit keine Musterformulare
vorhanden sind, hat der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung
abzugeben. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als
Eigenerklärung ausreichend. Sofern Musterformulare nicht von allen
Mitgliedern einer Bietergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf
ausdrücklich hingewiesen. Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für
die nachfolgenden Eignungskriterien und Ausschreibungsbedingungen.
Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer
zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bieter/die
Bietergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als
Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung). Der
Bieter/ die Bietergemeinschaft, haben (wenn dieser bei Abgabe des
Angebot noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den
Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und
nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die
Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B.
durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des
Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für
den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der
Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf
gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise
beizubringen: - Nachweis Befähigung zur Berufsausübung gem. § 75 Abs.
1 oder 3 VgV - Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123,
124 GWB - Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB
(abzugeben, sofern einschlägig) - Berufshaftpflichtversicherung mit den
Spezifikationen gem. dem nachfolgenden Eignungskriterium, -
Gesamtumsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3
Geschäftsjahren netto, - Angabe zu geeigneten Referenzen über früher
ausgeführte Dienstleistungsaufträge. Die Anforderungen an die
Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der
Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten
für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags
vorgesehen sind, nicht. Der Auftraggeber wird für denjenigen Bieter, der
für den Zuschlag in Betracht gezogen wird, gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 des
Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) eine Anfrage bei der
Registerbehörde stellen.
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Nachweis der Qualifikation gemäß § 75 Abs. 1 bis 3 VgV: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderem Berufsstand vorbehalten. Erforderlich ist die Qualifikation des Auftragnehmers gem. § 75 Abs. 1-3 VgV. Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Hierfür ist die Anlage 11.3 - VgV des Dokuments 11-VgV auszufüllen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage durch die Bietergemeinschaft als solche einzureichen Die Qualifikation des Auftragnehmer ist eine Mindestanforderung.
Nachweis der Qualifikation gemäß § 75 Abs. 1 bis 3 VgV: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderem Berufsstand vorbehalten. Erforderlich ist die Qualifikation des Auftragnehmers gem. § 75 Abs. 1-3 VgV. Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Hierfür ist die Anlage 11.3 - VgV des Dokuments 11-VgV auszufüllen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage durch die Bietergemeinschaft als solche einzureichen Die Qualifikation des Auftragnehmer ist eine Mindestanforderung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (netto): Jährlicher Gesamtumsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren von mind. 40.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr. Der Umsatz der Mitglieder einer Bietergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bietergemeinschaft insgesamt an. Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Die Einreichung einer Eigenerklärung ist ausreichend. Es handelt sich um eine Mindestanforderung.
Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (netto): Jährlicher Gesamtumsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren von mind. 40.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr. Der Umsatz der Mitglieder einer Bietergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bietergemeinschaft insgesamt an. Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Die Einreichung einer Eigenerklärung ist ausreichend. Es handelt sich um eine Mindestanforderung.
Eigenerklärung betreffend eine Berufshaftpflichtversicherung: Erforderlich ist, dass der Bieter einen Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen nachweist: -
mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden - mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden). Weitere Anforderung: Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) und unverzüglich zu erfolgen hat. Der AG behält sich vor, vor die Eigenerklärung durch eine entsprechende Erklärung des Versicherers bestätigen zu lassen. Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Eine solche Eigenerklärung ist ausreichend. Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit vorstehenden Deckungssummen ist eine Mindestanforderung.
Eigenerklärung betreffend eine Berufshaftpflichtversicherung: Erforderlich ist, dass der Bieter einen Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen nachweist: -
mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden - mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden). Weitere Anforderung: Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) und unverzüglich zu erfolgen hat. Der AG behält sich vor, vor die Eigenerklärung durch eine entsprechende Erklärung des Versicherers bestätigen zu lassen. Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Eine solche Eigenerklärung ist ausreichend. Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit vorstehenden Deckungssummen ist eine Mindestanforderung.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Geeignete Referenzen des Bieters: Bei diesem Kriterium werden zur Konkretisierung drei Unterkriterien gebildet. Als Mindestanforderung an die Eignung gilt jeweils folgendes:
a) Nachweis von insgesamt 5 Referenzen mit einer Bauzeit von mindestens 12 Monaten, anrechenbaren Kosten von mindestens 500.000 €, bei denen Leistungen in den letzten zehn Jahren abgeschlossen worden sind
b) Fünf der Referenzen gemäß lit. a) müssen planungsbegleitend ausgeführt worden sein
c) Fünf der Referenzen gemäß lit. a) müssen ausführungsbegleitend ausgeführt worden sein
Eine Referenz kann dabei mehrere Anforderungen gemäß lit. a) bis c) erfüllen. Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination bei einem 18-monatigen Brückenbauprojekt mit anrechenbaren Kosten von 2.000.000 €, welche im Jahr 2023 beendet worden und sowohl planungs- als auch ausführungsbegleitend erbracht worden sind, erfüllt alle Referenzanforderungen.
Die Mindestanforderungen müssen nicht durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden, sondern können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden.
Wertbar sind nur solche Referenzen, die innerhalb des unten angegebenen Zeitraumes erbracht worden sind. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Angebote.
Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der beauftragten Leistungen in diesen Zeitkorridor fällt. Ob der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen nicht ausschlaggebend. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen.
Bei jeder eingereichten Referenz hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf dem Musterformular für Referenzen im Angebotsschreiben (Anlage 11.9-VgV-Referenzangaben (Eignung)) anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die Referenz bezieht. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich
Für jede Referenz hat der Bieter/die Bietergemeinschaft eine Referenzbeschreibung beizubringen. Es wird darum gebeten, die Referenzbeschreibung auf maximal drei DIN A4 Seiten zu beschränken. Bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche. Bei den Referenzangaben muss im Falle einer Bietergemeinschaft aus der Beschreibung der Referenz hervorgehen, auf welches Mitglied der Bietergemeinschaft sich die Referenz bezieht. Die Referenzbeschreibung sollte insbesondere auf die mit dem Deckblatt getätigten Erklärungen beziehen und diesbezügliche Inhalte aufweisen.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt.
Geeignete Referenzen des Bieters: Bei diesem Kriterium werden zur Konkretisierung drei Unterkriterien gebildet. Als Mindestanforderung an die Eignung gilt jeweils folgendes:
a) Nachweis von insgesamt 5 Referenzen mit einer Bauzeit von mindestens 12 Monaten, anrechenbaren Kosten von mindestens 500.000 €, bei denen Leistungen in den letzten zehn Jahren abgeschlossen worden sind
b) Fünf der Referenzen gemäß lit. a) müssen planungsbegleitend ausgeführt worden sein
c) Fünf der Referenzen gemäß lit. a) müssen ausführungsbegleitend ausgeführt worden sein
Eine Referenz kann dabei mehrere Anforderungen gemäß lit. a) bis c) erfüllen. Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination bei einem 18-monatigen Brückenbauprojekt mit anrechenbaren Kosten von 2.000.000 €, welche im Jahr 2023 beendet worden und sowohl planungs- als auch ausführungsbegleitend erbracht worden sind, erfüllt alle Referenzanforderungen.
Die Mindestanforderungen müssen nicht durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden, sondern können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden.
Wertbar sind nur solche Referenzen, die innerhalb des unten angegebenen Zeitraumes erbracht worden sind. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Angebote.
Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der beauftragten Leistungen in diesen Zeitkorridor fällt. Ob der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen nicht ausschlaggebend. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen.
Bei jeder eingereichten Referenz hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf dem Musterformular für Referenzen im Angebotsschreiben (Anlage 11.9-VgV-Referenzangaben (Eignung)) anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die Referenz bezieht. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich
Für jede Referenz hat der Bieter/die Bietergemeinschaft eine Referenzbeschreibung beizubringen. Es wird darum gebeten, die Referenzbeschreibung auf maximal drei DIN A4 Seiten zu beschränken. Bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche. Bei den Referenzangaben muss im Falle einer Bietergemeinschaft aus der Beschreibung der Referenz hervorgehen, auf welches Mitglied der Bietergemeinschaft sich die Referenz bezieht. Die Referenzbeschreibung sollte insbesondere auf die mit dem Deckblatt getätigten Erklärungen beziehen und diesbezügliche Inhalte aufweisen.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt.
Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter/die Bietergemeinschaft als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt: Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage durch die Bietergemeinschaft als solche einzureichen.
Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter/die Bietergemeinschaft als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt: Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage durch die Bietergemeinschaft als solche einzureichen.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation: Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation: Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
nach §§ 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB: Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
nach §§ 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB: Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 16 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen
§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen
§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
§ 123 Abs. 1 Nr. 5 - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs unzulässige Interessenwahrnehmung)
§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete)
§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende…
… umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
… sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
… arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB - der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB - der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB - ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB - ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB - eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB - eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB - das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat
§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB - das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat
§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln
§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB - das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln
§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB - das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln
§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959)
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Altena (Westf.)
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00009812
Postanschrift: Lüdenscheider Str. 22
Postleitzahl: 58762
Postort: Altena
Region: Märkischer Kreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: post@altena.de📧
Telefon: 023522092-0📞
URL: https://www.altena.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E13354297🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E13354297🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte
Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021.
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte
Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: DE 164 242 157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: 00492514111604📞
Fax: 00492514112165 📠
URL: https://www.bezreg-muenster.de /de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht /vergabekammer_westfalen/index.html 🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3)
Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3)
Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-12-12+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 242-761801 (2024-12-10)
Auftragsbekanntmachung (2025-02-17) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-04 12:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-03-04 12:05:00.000 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2025-03-04 12:05:00.000 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-19+01:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Neuer Wert
Text:
Änderung der Angebotsfrist auf nunmehr den 04.03.2025, 12:00 Uhr.
Änderung der Ziff. 3 "Aufgabenstellung/Kalkulationsgrundlage der Unterlage 05-VgV-Leistungsbeschreibung.
Diese lautet nunmehr:
"Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Teilleistungsvereinbarung und dem AHO Heft Nr. 15 - “Leistungen nach der Baustellenverordnung”. Ausdrücklich kann es sich hierbei um Regelleistungen (obligatorisch und im Bedarfsfall) sowie optionale Leistungen handeln.
Ob tatsächlich optionale Leistungen anfallen, ist derzeit nicht sicher. Infolgedessen ist je Los und über alle projektbeteiligten Personen hinweg (nicht je Person) auf Seiten der Bieter zunächst ein Aufwand von je 200 Arbeitsstunden anzunehmen und mit dem Angebot zu bepreisen."
Änderung der Ziff. 3 "Aufgabenstellung/Kalkulationsgrundlage der Unterlage 05-VgV-Leistungsbeschreibung.
Diese lautet nunmehr:
"Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Teilleistungsvereinbarung und dem AHO Heft Nr. 15 - “Leistungen nach der Baustellenverordnung”. Ausdrücklich kann es sich hierbei um Regelleistungen (obligatorisch und im Bedarfsfall) sowie optionale Leistungen handeln.
Ob tatsächlich optionale Leistungen anfallen, ist derzeit nicht sicher. Infolgedessen ist je Los und über alle projektbeteiligten Personen hinweg (nicht je Person) auf Seiten der Bieter zunächst ein Aufwand von je 200 Arbeitsstunden anzunehmen und mit dem Angebot zu bepreisen."
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Änderung der Auftragsunterlagen am ✅ Neuer Wert
Text:
Änderung der Ziff. 4 "Information Honorierung" der Unterlage 05-VgV-Leistungsbeschreibung.
Diese lautet nun mehr:
"Die Honorierung erfolgt in jedem Einzelabruf entsprechend dem Heft 15 der AHO-Schriftenreiche „Leistungen nach der Baustellenverordnung“ vorgestellten Modus, mit der Maßgabe, dass – vergleichbar zu HOAI-Leistungsbildern – nur tatsächlich erbrachte Regelleistungen entsprechend dem prozentualen Anteil an einer Gesamtleistung, entsprechend der vertraglich vereinbarten Prozentsätze, gemäß dem jeweiligen Einzelabruf vergütet werden. Dies gilt nicht für Regelleistungen im Bedarfsfall, zusätzliche oder optionale Leistungen."
Änderung der Ziff. 4 "Information Honorierung" der Unterlage 05-VgV-Leistungsbeschreibung.
Diese lautet nun mehr:
"Die Honorierung erfolgt in jedem Einzelabruf entsprechend dem Heft 15 der AHO-Schriftenreiche „Leistungen nach der Baustellenverordnung“ vorgestellten Modus, mit der Maßgabe, dass – vergleichbar zu HOAI-Leistungsbildern – nur tatsächlich erbrachte Regelleistungen entsprechend dem prozentualen Anteil an einer Gesamtleistung, entsprechend der vertraglich vereinbarten Prozentsätze, gemäß dem jeweiligen Einzelabruf vergütet werden. Dies gilt nicht für Regelleistungen im Bedarfsfall, zusätzliche oder optionale Leistungen."
Änderung der Ziff. 6 "Kriterium Honorar sowie Honorargrundlagen" der Unterlage 03-VgV-Informationsunterlage
"Je Los erhält die Maximalpunktzahl das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Honorar netto. Das Honorar netto setzt sich zusammen aus dem angebotenen Honorar für Regelleistungen sowie dem angebotenen Honorar für optionale Leistungen während der Planungs- und Ausführungsphase. Die jeweiligen Bestandteile des Honorars werden, wie nachfolgend dargestellt, bemessen bzw. errechnet.
Diese Maximalpunktzahl berechnet sich, indem der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert wird. Die Bepunktung höherer Preise/Honorare wird anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen:
Bestpreis/Höchstpreis*3*Gewichtungsfaktor=Punkte des Kriteriums Preis/Honorar
„Ungerade“ Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet.
Hier lassen sich je Los somit 120 von 300 Punkten erzielen.
Das Honorar für die Regelleistungen wird je Los entsprechend der Regelung unter Anhang 2 des Heftes 15 der AHO-Schriftenreihe in der derzeit aktuellen Auflage (Stand 2022) unter Berücksichtigung des tatsächlichen Leistungsumfanges bei der Planung und der Bauausführung, wie folgt ermittelt:
Jeder Bieter hat nach Heranziehung dieser Honorargrundlagen je Los verbindliche Zu- oder Abschlag sowie Nebenkosten und Stundensätze anzugeben. Diese Zu- oder Abschläge sowie die Nebenkosten und Stundensätze sind für die erfolgenden Einzelabrufe verbindlich.
Hinsichtlich der optionalen Leistungen ergibt sich Honorar je Los über anzubietende Stundenhonorare. Hier wird zur Kalkulation je Los ein zunächst geschätzter Aufwand von insgesamt 200 Stunden für alle ggf. vorkommenden optionalen Leistungen für alle projektbeteiligten Personen (nicht je Person) angenommen. Das wertungsrelevante Honorar errechnet sich demnach durch Multiplikation der jeweiligen Stundensätze der projektbeteiligten Personen mit dem Stundenvordersatz und der Addition der Produkte aus Stundensatz und Stundenvordersatz."
Änderung der Ziff. 6 "Kriterium Honorar sowie Honorargrundlagen" der Unterlage 03-VgV-Informationsunterlage
"Je Los erhält die Maximalpunktzahl das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Honorar netto. Das Honorar netto setzt sich zusammen aus dem angebotenen Honorar für Regelleistungen sowie dem angebotenen Honorar für optionale Leistungen während der Planungs- und Ausführungsphase. Die jeweiligen Bestandteile des Honorars werden, wie nachfolgend dargestellt, bemessen bzw. errechnet.
Diese Maximalpunktzahl berechnet sich, indem der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert wird. Die Bepunktung höherer Preise/Honorare wird anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen:
Bestpreis/Höchstpreis*3*Gewichtungsfaktor=Punkte des Kriteriums Preis/Honorar
„Ungerade“ Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet.
Hier lassen sich je Los somit 120 von 300 Punkten erzielen.
Das Honorar für die Regelleistungen wird je Los entsprechend der Regelung unter Anhang 2 des Heftes 15 der AHO-Schriftenreihe in der derzeit aktuellen Auflage (Stand 2022) unter Berücksichtigung des tatsächlichen Leistungsumfanges bei der Planung und der Bauausführung, wie folgt ermittelt:
Jeder Bieter hat nach Heranziehung dieser Honorargrundlagen je Los verbindliche Zu- oder Abschlag sowie Nebenkosten und Stundensätze anzugeben. Diese Zu- oder Abschläge sowie die Nebenkosten und Stundensätze sind für die erfolgenden Einzelabrufe verbindlich.
Hinsichtlich der optionalen Leistungen ergibt sich Honorar je Los über anzubietende Stundenhonorare. Hier wird zur Kalkulation je Los ein zunächst geschätzter Aufwand von insgesamt 200 Stunden für alle ggf. vorkommenden optionalen Leistungen für alle projektbeteiligten Personen (nicht je Person) angenommen. Das wertungsrelevante Honorar errechnet sich demnach durch Multiplikation der jeweiligen Stundensätze der projektbeteiligten Personen mit dem Stundenvordersatz und der Addition der Produkte aus Stundensatz und Stundenvordersatz."
Andere zusätzliche Informationen
Änderung der Angebotsfrist sowie Änderung des Leistungsumfanges
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 02926499-abb3-4af7-b2d7-3104d1e0a516-01
Quelle: OJS 2025/S 035-111853 (2025-02-17)