Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Hygiene Beratungsleistungen für den Neubau der Baustufe (BS) 2 "Eltern-Kind-Zentrum" der Universitätsmedizin Göttingen (UMG). Die Auftraggeberin beabsichtigt mit dieser Ausschreibung die fachärztliche Beratungsleistungen und Kontrolle während der Leistungsphasen (LP) 2 - Vorplanung und LP 3 - Entwurfsplanung für die hygienerelevante Umsetzung der bisherigen Rahmenbedingungen zu beauftragten. Weitere Leistungen können sowohl in der LP 4 - Genehmigungsplanung einschließlich des Prüfzeitraumes der Behörden als auch in den weiteren Leistungsphase (LP 5 - LP 8) erforderlich werden. Weitere Details können den Anlagen 02 Leistungsbeschreibung und 01 Projektbeschreibung entnommen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-22.
Auftragsbekanntmachung (2024-08-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hygiene-Beratungsleistungen für den Neubau der Baustufe 2 der Universitätsmedizin Göttingen
Referenznummer: 24A851423BS2016
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Hygiene Beratungsleistungen für den Neubau der Baustufe (BS) 2 "Eltern-Kind-Zentrum" der Universitätsmedizin Göttingen (UMG). Die Auftraggeberin beabsichtigt mit dieser Ausschreibung die fachärztliche Beratungsleistungen und Kontrolle während der Leistungsphasen (LP) 2 - Vorplanung und LP 3 - Entwurfsplanung für die hygienerelevante Umsetzung der bisherigen Rahmenbedingungen zu beauftragten. Weitere Leistungen können sowohl in der LP 4 - Genehmigungsplanung einschließlich des Prüfzeitraumes der Behörden als auch in den weiteren Leistungsphase (LP 5 - LP 8) erforderlich werden. Weitere Details können den Anlagen 02 Leistungsbeschreibung und 01 Projektbeschreibung entnommen werden.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Hygiene Beratungsleistungen für den Neubau der Baustufe (BS) 2 "Eltern-Kind-Zentrum" der Universitätsmedizin Göttingen (UMG). Die Auftraggeberin beabsichtigt mit dieser Ausschreibung die fachärztliche Beratungsleistungen und Kontrolle während der Leistungsphasen (LP) 2 - Vorplanung und LP 3 - Entwurfsplanung für die hygienerelevante Umsetzung der bisherigen Rahmenbedingungen zu beauftragten. Weitere Leistungen können sowohl in der LP 4 - Genehmigungsplanung einschließlich des Prüfzeitraumes der Behörden als auch in den weiteren Leistungsphase (LP 5 - LP 8) erforderlich werden. Weitere Details können den Anlagen 02 Leistungsbeschreibung und 01 Projektbeschreibung entnommen werden.
Das Leistungsbild umfasst die fachärztliche Beratungsleistungen und Kontrolle während der Leistungsphasen (LP) 2 - Vorplanung und LP 3 - Entwurfsplanung für die hygienerelevante Umsetzung der bisherigen Rahmenbedingungen. Weitere Leistungen können sowohl in der LP 4 - Genehmigungsplanung einschließlich des Prüfzeitraumes der Behörden als auch in den weiteren Leistungsphase (LP 5 - LP 8) erforderlich werden. Der Auftragsgegenstand unterteilt sich daher in zwei Leistungspakete, wobei die Leistungen des Leistungspakets 2 optional beauftragt werden, insbesondere in Abhängigkeit und unter Vorbehalt der Förderfähigkeit sowie in Abstimmung auf die jeweiligen Bedarfe. Die einzelnen Leistungspakete setzen sich wie folgt zusammen: Leistungspaket 1: Fachärztliche Beratungsleistungen zur Umsetzung der hygienerelevanten Rahmenbedingungen einschließlich Erstellung der bauhygienischen Stellungnahme. Es wird die kontinuierliche fachärztliche Begleitung der Neubauplanungen im Zuge der Vor- und Entwurfsplanung für die BauG UMG gegenüber dem Planungsteam (Objektplaner, Fachplaner etc.) und dem Nutzer mit der Zielsetzung einer bestmöglichen Umsetzung bzw. Einhaltung der hygienerelevanten Vor-gaben im weiteren Planungsprozess erwartetet. Auf Grundlage der Entwurfsplanung der Baustufe 2 ist am Ende der LP 3 für die darauffolgende LP 4 - Genehmigungsplanung eine fachärztliche bauhygienische Stellungnahme aufzustellen. Diese ist nach den zum Zeitpunkt der Erstellung erforderlichen aktuellen Empfehlungen und Normen anzufertigen und mit dem Institut für Krankenhaushygiene und Infektiologie (IK&I) der UMG abzustimmen. Leistungspaket 2: Fachärztliche Beratungsleistungen ab LP 4. Nach Einreichung der Bauantragsunterlagen und des ordnungsbehördlichen Antrages bei der Stadt Göttingen und den damit verbundenen Prüfinstanzen, wie z. B. Gesundheitsamt, Gewerbeaufsichtsamt etc. kann es u. a. zur Erbringung nachfolgender Leistungen kommen: - Fachärztliche Vorstellung und Erläuterung von Stellungnahmen vor den Genehmigungsbehörden - Fachärztliche Unterstützung und Erarbeitung bei genehmigungsrelevanten Anfragen durch die Genehmigungsbehörden. Darüber hinaus können weitergehende Leistungen im Rahmen der LP 5 - Ausführungsplanung bei z. B. eventuellen Projektänderungen etc. bzw. auch während der Ausführungsphase (LP 8) erforderlich wer-den.Diese Leistungen werden nur auf besondere Anforderung der BauG UMG hin erbracht. Im Übrigen wird auf die Anlage 02 Leistungsbeschreibung verwiesen
Das Leistungsbild umfasst die fachärztliche Beratungsleistungen und Kontrolle während der Leistungsphasen (LP) 2 - Vorplanung und LP 3 - Entwurfsplanung für die hygienerelevante Umsetzung der bisherigen Rahmenbedingungen. Weitere Leistungen können sowohl in der LP 4 - Genehmigungsplanung einschließlich des Prüfzeitraumes der Behörden als auch in den weiteren Leistungsphase (LP 5 - LP 8) erforderlich werden. Der Auftragsgegenstand unterteilt sich daher in zwei Leistungspakete, wobei die Leistungen des Leistungspakets 2 optional beauftragt werden, insbesondere in Abhängigkeit und unter Vorbehalt der Förderfähigkeit sowie in Abstimmung auf die jeweiligen Bedarfe. Die einzelnen Leistungspakete setzen sich wie folgt zusammen: Leistungspaket 1: Fachärztliche Beratungsleistungen zur Umsetzung der hygienerelevanten Rahmenbedingungen einschließlich Erstellung der bauhygienischen Stellungnahme. Es wird die kontinuierliche fachärztliche Begleitung der Neubauplanungen im Zuge der Vor- und Entwurfsplanung für die BauG UMG gegenüber dem Planungsteam (Objektplaner, Fachplaner etc.) und dem Nutzer mit der Zielsetzung einer bestmöglichen Umsetzung bzw. Einhaltung der hygienerelevanten Vor-gaben im weiteren Planungsprozess erwartetet. Auf Grundlage der Entwurfsplanung der Baustufe 2 ist am Ende der LP 3 für die darauffolgende LP 4 - Genehmigungsplanung eine fachärztliche bauhygienische Stellungnahme aufzustellen. Diese ist nach den zum Zeitpunkt der Erstellung erforderlichen aktuellen Empfehlungen und Normen anzufertigen und mit dem Institut für Krankenhaushygiene und Infektiologie (IK&I) der UMG abzustimmen. Leistungspaket 2: Fachärztliche Beratungsleistungen ab LP 4. Nach Einreichung der Bauantragsunterlagen und des ordnungsbehördlichen Antrages bei der Stadt Göttingen und den damit verbundenen Prüfinstanzen, wie z. B. Gesundheitsamt, Gewerbeaufsichtsamt etc. kann es u. a. zur Erbringung nachfolgender Leistungen kommen: - Fachärztliche Vorstellung und Erläuterung von Stellungnahmen vor den Genehmigungsbehörden - Fachärztliche Unterstützung und Erarbeitung bei genehmigungsrelevanten Anfragen durch die Genehmigungsbehörden. Darüber hinaus können weitergehende Leistungen im Rahmen der LP 5 - Ausführungsplanung bei z. B. eventuellen Projektänderungen etc. bzw. auch während der Ausführungsphase (LP 8) erforderlich wer-den.Diese Leistungen werden nur auf besondere Anforderung der BauG UMG hin erbracht. Im Übrigen wird auf die Anlage 02 Leistungsbeschreibung verwiesen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Postanschrift: Robert-Koch-Straße
Postleitzahl: 37075
Stadt: Göttingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Göttingen
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-11-25 📅
Datum des Endes: 2030-11-29 📅
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 60.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation der Projektleitung und des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Hygiene Beratungsleistungen für den Neubau der Baustufe (BS) 2 "Eltern-Kind-Zentrum" der Universitätsmedizin Göttingen (UMG). Die Auftraggeberin beabsichtigt mit dieser Ausschreibung die fachärztliche Beratungsleistungen und Kontrolle während der Leistungsphasen (LP) 2 - Vorplanung und LP 3 - Entwurfsplanung für die hygienerelevante Umsetzung der bisherigen Rahmenbedingungen zu beauftragten. Weitere Leistungen können sowohl in der LP 4 - Genehmigungsplanung einschließlich des Prüfzeitraumes der Behörden als auch in den weiteren Leistungsphase (LP 5 - LP 8) erforderlich werden. Weitere Details können den Anlagen 02 Leistungsbeschreibung und 01 Projektbeschreibung entnommen werden.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Hygiene Beratungsleistungen für den Neubau der Baustufe (BS) 2 "Eltern-Kind-Zentrum" der Universitätsmedizin Göttingen (UMG). Die Auftraggeberin beabsichtigt mit dieser Ausschreibung die fachärztliche Beratungsleistungen und Kontrolle während der Leistungsphasen (LP) 2 - Vorplanung und LP 3 - Entwurfsplanung für die hygienerelevante Umsetzung der bisherigen Rahmenbedingungen zu beauftragten. Weitere Leistungen können sowohl in der LP 4 - Genehmigungsplanung einschließlich des Prüfzeitraumes der Behörden als auch in den weiteren Leistungsphase (LP 5 - LP 8) erforderlich werden. Weitere Details können den Anlagen 02 Leistungsbeschreibung und 01 Projektbeschreibung entnommen werden.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-26 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Auf die Regelung des § 56 VgV wird verwiesen, insbesondere: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV).
Auf die Regelung des § 56 VgV wird verwiesen, insbesondere: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Nachweis von Referenzprojekten: Mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte betreffend die Erbringung von Hygiene-Beratungsleistungen (entsprechend den jeweils aktuellen Empfehlungen und Normen, mindestens Erstellung einer bauhygienischen Stellungnahme sowie Begleitung der Genehmigungsplanung) im Krankenhausbau (bzw. hinsichtlich eines vergleichbar komplexen Objekts - Sonderbauten mit vergleichbaren Anforderungen, mindestens Honorarzone III) in den letzten zehn Jahren (Stichtag: Ende der Angebotsfrist) mit einer Bausumme i. H. v. mindestens 20 Mio. EUR netto (KG 300 und KG 400 gemäß DIN 276). Im Übrigen vergleiche Anlage 00 Bieterleitfaden und Anlage 03 Auswahl Zuschlagsmatrix
Nachweis von Referenzprojekten: Mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte betreffend die Erbringung von Hygiene-Beratungsleistungen (entsprechend den jeweils aktuellen Empfehlungen und Normen, mindestens Erstellung einer bauhygienischen Stellungnahme sowie Begleitung der Genehmigungsplanung) im Krankenhausbau (bzw. hinsichtlich eines vergleichbar komplexen Objekts - Sonderbauten mit vergleichbaren Anforderungen, mindestens Honorarzone III) in den letzten zehn Jahren (Stichtag: Ende der Angebotsfrist) mit einer Bausumme i. H. v. mindestens 20 Mio. EUR netto (KG 300 und KG 400 gemäß DIN 276). Im Übrigen vergleiche Anlage 00 Bieterleitfaden und Anlage 03 Auswahl Zuschlagsmatrix
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatz mit vergleichbaren Leistungen: Zum weiteren Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zum mittleren Jahresumsatz, insbesondere in vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021 - 2023) zu tätigen. Darüber hinaus sind die Erklärungen zum Berufsregister auszufüllen. Im Übrigen vergleiche Anlage 00 Bieterleitfaden und Anlage 14 Eigenerklärung zum Umsatz.
Umsatz mit vergleichbaren Leistungen: Zum weiteren Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zum mittleren Jahresumsatz, insbesondere in vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021 - 2023) zu tätigen. Darüber hinaus sind die Erklärungen zum Berufsregister auszufüllen. Im Übrigen vergleiche Anlage 00 Bieterleitfaden und Anlage 14 Eigenerklärung zum Umsatz.
Berufshaftpflichtversicherung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie jeweils über die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung vorzulegen. Diese muss mit einer pro Versicherungsjahr zweifach maximierten Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von 5 Mio. Euro je Schadensfall und für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden in Höhe von 5 Mio. Euro je Schadensfall gedeckt sein. Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. ein entsprechender Versicherungsnachweis ist als Anlage beizufügen. Im Übrigen vergleiche Anlage 00 Bieterleitfaden und Anlage 12 Erklärung Haftpflichtversicherung.
Berufshaftpflichtversicherung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie jeweils über die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung vorzulegen. Diese muss mit einer pro Versicherungsjahr zweifach maximierten Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von 5 Mio. Euro je Schadensfall und für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden in Höhe von 5 Mio. Euro je Schadensfall gedeckt sein. Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. ein entsprechender Versicherungsnachweis ist als Anlage beizufügen. Im Übrigen vergleiche Anlage 00 Bieterleitfaden und Anlage 12 Erklärung Haftpflichtversicherung.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Konkretisierung der Ausschlussgründe: Der Bewerber hat sich zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 1 GWB, zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 S.1 Nr. 1 GWB, fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 Abs. 1 GWB und den weiteren Ausschlussgründen gemäß § 124 Abs. 2 GWB zu erklären. i.Ü. siehe Erklärung Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Konkretisierung der Ausschlussgründe: Der Bewerber hat sich zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 1 GWB, zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 S.1 Nr. 1 GWB, fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 Abs. 1 GWB und den weiteren Ausschlussgründen gemäß § 124 Abs. 2 GWB zu erklären. i.Ü. siehe Erklärung Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen.
Landesrechtliche Vorgaben (Niedersachsen) - Verpflichtungserklärung gemäß Niedersächsischem Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG): Der Bewerber hat sich zur Einhaltung des § 4 NTvergG zu erklären. Der Bewerber verpflichtet sich, im Fall der Auftragserteilung den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) in seinem Unternehmen bei der Ausführung der beauftragten Leistung, die innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes zu zahlen und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus: - den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) - den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) - der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie - aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Absatz 1 Nummer 1 sowie §§ 5 und 6 Absatz 2 des AEntG Die Pflicht des Bewerbers zur Zahlung des Mindestentgelts erstreckt sich auch auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Sinne des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung entliehen sind und bei der Ausführung der Leistung eingesetzt werden. In diesem Fall ist der Bewerber verpflichtet, die Zahlung von Mindestentgelten auch den Verleihunternehmen aufzuerlegen, die Abgabe der entsprechenden Verpflichtungserklärungen mit diesen zu vereinbaren, von diesen einzufordern und der AG vorzulegen. Das Mindestentgelt erfasst nur solche Entgeltzahlungen, die zur Abgeltung der im Rahmen der Auftragsausführung erbrachten Arbeitsleistung regelmäßig zu zahlen sind. Nicht von dem Mindestentgelt erfasst sind vermögenswirksame Leistungen oder Sonderleistungen, die nicht mit der Arbeitsleistung in einem funktionalen Zusammenhang stehen. Auf die entsprechende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) wird verwiesen, vgl. BAG, Urteil vom 18.04.2012 - 4 AZR 139/10; BAG E 109, 244 und Urteil vom 25.05.2016 - 5 AZR 135/16. i.Ü. siehe Formblatt Erklärung Tariftreue in den Vergabeunterlagen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Landesrechtliche Vorgaben (Niedersachsen) - Verpflichtungserklärung gemäß Niedersächsischem Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG): Der Bewerber hat sich zur Einhaltung des § 4 NTvergG zu erklären. Der Bewerber verpflichtet sich, im Fall der Auftragserteilung den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) in seinem Unternehmen bei der Ausführung der beauftragten Leistung, die innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes zu zahlen und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus: - den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) - den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) - der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie - aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Absatz 1 Nummer 1 sowie §§ 5 und 6 Absatz 2 des AEntG Die Pflicht des Bewerbers zur Zahlung des Mindestentgelts erstreckt sich auch auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Sinne des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung entliehen sind und bei der Ausführung der Leistung eingesetzt werden. In diesem Fall ist der Bewerber verpflichtet, die Zahlung von Mindestentgelten auch den Verleihunternehmen aufzuerlegen, die Abgabe der entsprechenden Verpflichtungserklärungen mit diesen zu vereinbaren, von diesen einzufordern und der AG vorzulegen. Das Mindestentgelt erfasst nur solche Entgeltzahlungen, die zur Abgeltung der im Rahmen der Auftragsausführung erbrachten Arbeitsleistung regelmäßig zu zahlen sind. Nicht von dem Mindestentgelt erfasst sind vermögenswirksame Leistungen oder Sonderleistungen, die nicht mit der Arbeitsleistung in einem funktionalen Zusammenhang stehen. Auf die entsprechende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) wird verwiesen, vgl. BAG, Urteil vom 18.04.2012 - 4 AZR 139/10; BAG E 109, 244 und Urteil vom 25.05.2016 - 5 AZR 135/16. i.Ü. siehe Formblatt Erklärung Tariftreue in den Vergabeunterlagen.
Erklärung EU-Sanktionen: Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS- Sanktionen und dem dort enthaltenen Verbot von Auftragserteilungen an russische Staatsangehörige/Unternehmen/Lieferanten gemäß Artikel 5k Absatz 1 VO (EU) 833/2014, in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Die VO gilt unmittelbar (d.h. ohne nationalen Umsetzungsakt) und ab sofort (die VO ist bereits am 09.04.2022 in Kraft getreten). i.Ü. siehe Formblatt Erklärung EU-Sanktionen in den Vergabeunterlagen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung EU-Sanktionen: Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS- Sanktionen und dem dort enthaltenen Verbot von Auftragserteilungen an russische Staatsangehörige/Unternehmen/Lieferanten gemäß Artikel 5k Absatz 1 VO (EU) 833/2014, in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Die VO gilt unmittelbar (d.h. ohne nationalen Umsetzungsakt) und ab sofort (die VO ist bereits am 09.04.2022 in Kraft getreten). i.Ü. siehe Formblatt Erklärung EU-Sanktionen in den Vergabeunterlagen.
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Handels- bzw. Berufsregister: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Angebot Angaben, Erklärungen und Nachweise vom Bewerber oder im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von jedem eignungsleihenden Unternehmen vorzulegen. Als Nachweis gilt ein Auszug (eine Kopie) aus dem Handels- bzw. Berufsregister oder ein vergleichbarer Nachweis der Existenz des Unternehmens. Der jeweilige Nachweis ist nicht älter als sechs Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist. Im Handels- und Berufsregister nicht eingetragener bzw. ausländischer Bewerber ist es gestattet, vergleichbare, gleichwertige Nachweise vorzulegen; die Gleichwertigkeit ist gleichzeitig mit der Vorlage nachzuweisen. i.Ü. siehe Formblatt Handels- und Berufsregister in den Vergabeunterlagen.
Handels- bzw. Berufsregister: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Angebot Angaben, Erklärungen und Nachweise vom Bewerber oder im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von jedem eignungsleihenden Unternehmen vorzulegen. Als Nachweis gilt ein Auszug (eine Kopie) aus dem Handels- bzw. Berufsregister oder ein vergleichbarer Nachweis der Existenz des Unternehmens. Der jeweilige Nachweis ist nicht älter als sechs Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist. Im Handels- und Berufsregister nicht eingetragener bzw. ausländischer Bewerber ist es gestattet, vergleichbare, gleichwertige Nachweise vorzulegen; die Gleichwertigkeit ist gleichzeitig mit der Vorlage nachzuweisen. i.Ü. siehe Formblatt Handels- und Berufsregister in den Vergabeunterlagen.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Der Bewerber hat sich zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 1 GWB, zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 S.1 Nr. 1 GWB, fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 Abs. 1 GWB und den weiteren Ausschlussgründen gemäß § 124 Abs. 2 GWB zu erklären. i.Ü. siehe Erklärung Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen.
Der Bewerber hat sich zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 1 GWB, zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 S.1 Nr. 1 GWB, fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 Abs. 1 GWB und den weiteren Ausschlussgründen gemäß § 124 Abs. 2 GWB zu erklären. i.Ü. siehe Erklärung Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen.
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y2WH8L3
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131-153306📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die § 160 Abs. 3, § 134 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist: § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die § 160 Abs. 3, § 134 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist: § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-22+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 165-510494 (2024-08-22)