Die IKK Brandenburg und Berlin, die IKK classic, die IKK gesund plus, die IKK Südwest sowie die BIG direkt gesund haben sich zu einer Auftraggeber-Gemeinschaft zusammengeschlossen, um eine gemeinsame Datengrundlage zu schaffen, auf der GKV-repräsentative Stichproben simuliert und finanzstrategische Analysen durchgeführt werden sollen. Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem geeigneten Unternehmen zur Erbringung folgender Leistungen: • die Erstellung und Einrichtung einer gemeinsamen Datenbank aus den Datenbeständen der Teilnehmerkassen als Auftraggeber-Gemeinschaft inklusive regelhafter Aktualisierung (Datenpooling), • die Abstimmung und Erstellung von GKV-repräsentativen Stichproben, • die Durchführung von Auswertungen und die Aufbereitung und Bereitstellung von Ergebnissen, • das Projektmanagement sowie • die Durchführung von Workshops zum Verständnis von Daten, Methoden und Ergebnissen im Rahmen regelmäßiger Projektsteuerungskreise.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-02-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-01-12.
Auftragsbekanntmachung (2024-01-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IKK Datenpooling (01/FI/2024)
Referenznummer: 01/FI/2024
Kurze Beschreibung:
Die IKK Brandenburg und Berlin, die IKK classic, die IKK gesund plus, die IKK Südwest sowie die BIG direkt gesund haben sich zu einer Auftraggeber-Gemeinschaft zusammengeschlossen, um eine gemeinsame Datengrundlage zu schaffen, auf der GKV-repräsentative Stichproben simuliert und finanzstrategische Analysen durchgeführt werden sollen.
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem geeigneten Unternehmen zur Erbringung folgender Leistungen:
• die Erstellung und Einrichtung einer gemeinsamen Datenbank aus den Datenbeständen der Teilnehmerkassen als Auftraggeber-Gemeinschaft inklusive regelhafter Aktualisierung (Datenpooling),
• die Abstimmung und Erstellung von GKV-repräsentativen Stichproben,
• die Durchführung von Auswertungen und die Aufbereitung und Bereitstellung von Ergebnissen,
• das Projektmanagement sowie
• die Durchführung von Workshops zum Verständnis von Daten, Methoden und Ergebnissen im Rahmen regelmäßiger Projektsteuerungskreise.
Die IKK Brandenburg und Berlin, die IKK classic, die IKK gesund plus, die IKK Südwest sowie die BIG direkt gesund haben sich zu einer Auftraggeber-Gemeinschaft zusammengeschlossen, um eine gemeinsame Datengrundlage zu schaffen, auf der GKV-repräsentative Stichproben simuliert und finanzstrategische Analysen durchgeführt werden sollen.
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem geeigneten Unternehmen zur Erbringung folgender Leistungen:
• die Erstellung und Einrichtung einer gemeinsamen Datenbank aus den Datenbeständen der Teilnehmerkassen als Auftraggeber-Gemeinschaft inklusive regelhafter Aktualisierung (Datenpooling),
• die Abstimmung und Erstellung von GKV-repräsentativen Stichproben,
• die Durchführung von Auswertungen und die Aufbereitung und Bereitstellung von Ergebnissen,
• das Projektmanagement sowie
• die Durchführung von Workshops zum Verständnis von Daten, Methoden und Ergebnissen im Rahmen regelmäßiger Projektsteuerungskreise.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Datenanalyse📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 0001
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftragnehmer richtet mit den Daten der einzelnen Teilnehmerkassen der Auftraggeber-Gemeinschaft eine Datenbank ein und stellt die technische Infrastruktur zur Beladung, Plausibilisierung, Stichprobenbildung und Datenauswertung zur Verfügung.
Die Erstellung GKV-repräsentativer Stichproben richtet sich nach dem Analysezweck. Regelhafte Analysen dienen dazu, regelmäßig wiederkehrende Fragestellungen zur gleichen Thematik zu beantworten. Dies betrifft insbesondere die jährlich durchzuführenden Untersuchungen im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens zum RSA-Klassifikationsmodell nach § 8 Abs. 4 RSAV. Spezieller Analysebedarf hingegen kann sich infolge kurzfristig auftretender Problemstellungen ergeben, z.B. aufgrund von Gutachten oder Veränderungen rechtlicher Rahmenbedingungen zum RSA. Je nach Analysezweck kann es dazu kommen, dass innerhalb eines Jahres mehrere Stichproben benötigt werden.
Zur Bildung der GKV-repräsentativen Stichproben setzt der Auftragnehmer eine wissenschaftlich fundierte und nachvollziehbare Methode, beispielsweise die Methode Entropy Balancing, ein.
Die vorgehaltene GKV-Stichprobe steht den Teilnehmerkassen zur Bestellung von Auswertungen beim Auftragnehmer unter Beachtung von Datenschutz und Datensicherheit zur Verfügung. Die Erstellung dieser Auswertungen erfolgt durch den Auftragnehmer und unter Nutzung von Skripten und Simulationen sowie vom Auftragnehmer vorgeschlagenen Analyseplänen.
Betreffend der Beratungsleistungen (Analytik- und Beratungsleistung sowie Projektmanagement) besteht keine Abrufverpflichtung der Auftraggeber-Gemeinschaft aus der Rahmenvereinbarung. So ist es möglich, dass der Umfang der Beauftragungen im Zuge der Vertragsumsetzung deutlich geringer ausfällt.
Die absolute Höchstabnahmemenge betreffend die Erbringung von Beratungsleistungen beträgt für die Grundlaufzeit und für den Zeitraum der optionalen Vertragsverlängerungen jeweils insgesamt 25 % über die Kalkulationsgrundlage hinausgehend.
Der Auftragnehmer richtet mit den Daten der einzelnen Teilnehmerkassen der Auftraggeber-Gemeinschaft eine Datenbank ein und stellt die technische Infrastruktur zur Beladung, Plausibilisierung, Stichprobenbildung und Datenauswertung zur Verfügung.
Die Erstellung GKV-repräsentativer Stichproben richtet sich nach dem Analysezweck. Regelhafte Analysen dienen dazu, regelmäßig wiederkehrende Fragestellungen zur gleichen Thematik zu beantworten. Dies betrifft insbesondere die jährlich durchzuführenden Untersuchungen im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens zum RSA-Klassifikationsmodell nach § 8 Abs. 4 RSAV. Spezieller Analysebedarf hingegen kann sich infolge kurzfristig auftretender Problemstellungen ergeben, z.B. aufgrund von Gutachten oder Veränderungen rechtlicher Rahmenbedingungen zum RSA. Je nach Analysezweck kann es dazu kommen, dass innerhalb eines Jahres mehrere Stichproben benötigt werden.
Zur Bildung der GKV-repräsentativen Stichproben setzt der Auftragnehmer eine wissenschaftlich fundierte und nachvollziehbare Methode, beispielsweise die Methode Entropy Balancing, ein.
Die vorgehaltene GKV-Stichprobe steht den Teilnehmerkassen zur Bestellung von Auswertungen beim Auftragnehmer unter Beachtung von Datenschutz und Datensicherheit zur Verfügung. Die Erstellung dieser Auswertungen erfolgt durch den Auftragnehmer und unter Nutzung von Skripten und Simulationen sowie vom Auftragnehmer vorgeschlagenen Analyseplänen.
Betreffend der Beratungsleistungen (Analytik- und Beratungsleistung sowie Projektmanagement) besteht keine Abrufverpflichtung der Auftraggeber-Gemeinschaft aus der Rahmenvereinbarung. So ist es möglich, dass der Umfang der Beauftragungen im Zuge der Vertragsumsetzung deutlich geringer ausfällt.
Die absolute Höchstabnahmemenge betreffend die Erbringung von Beratungsleistungen beträgt für die Grundlaufzeit und für den Zeitraum der optionalen Vertragsverlängerungen jeweils insgesamt 25 % über die Kalkulationsgrundlage hinausgehend.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Potsdam, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 36 Monate
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Mit Zuschlagserteilung beginnt die Einrichtung des Datenpools (Erstellung der Analysebasis anhand der vorliegenden Datengrundlagen). Die Leistungserbringung aus der Rahmenvereinbarung beginnt am 16.05.2024 und läuft bis zum 15.05.2027 (Grundlaufzeit 36 Monate).
Die Auftraggeber-Gemeinschaft hat die Möglichkeit, bis drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch schriftliche Erklärung dem Auftragnehmer gegenüber, den Vertrag einmalig um weitere zwölf Monate zu verlängern, somit bis zum 15.05.2028.
Mit Zuschlagserteilung beginnt die Einrichtung des Datenpools (Erstellung der Analysebasis anhand der vorliegenden Datengrundlagen). Die Leistungserbringung aus der Rahmenvereinbarung beginnt am 16.05.2024 und läuft bis zum 15.05.2027 (Grundlaufzeit 36 Monate).
Die Auftraggeber-Gemeinschaft hat die Möglichkeit, bis drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch schriftliche Erklärung dem Auftragnehmer gegenüber, den Vertrag einmalig um weitere zwölf Monate zu verlängern, somit bis zum 15.05.2028.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Durchführung des IKK Datenpoolings für RSA-Datenanalysen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung:
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-23 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-02-23 10:10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Öffnung der Angebote erfolgt nicht öffentlich, d. h. Bieter sind nicht anwesend.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 67 Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-02-23 10:10:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote erfolgt nicht öffentlich, d. h. Bieter sind nicht anwesend.
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
>> Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen ("Eigenerklärung zu Ausschlussgründen").
>> Bietergemeinschaften haben die "Eigenerklärung Umsatz", die "Eigenerklärung zu vorhandenen Referenzen" und die "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Unterauftragnehmer sind die "Eigenerklärung Umsatz" und/oder "Eigenerklärung zu vorhandenen Referenzen" nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass sich dieser gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV").
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten des Unterauftragnehmers tatsächlich zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen ("Eigenerklärung zu Ausschlussgründen").
>> Bietergemeinschaften haben die "Eigenerklärung Umsatz", die "Eigenerklärung zu vorhandenen Referenzen" und die "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Unterauftragnehmer sind die "Eigenerklärung Umsatz" und/oder "Eigenerklärung zu vorhandenen Referenzen" nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass sich dieser gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV").
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten des Unterauftragnehmers tatsächlich zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
>> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der ,Gesamtumsatz des Bieters sowie der Umsatz des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung übereinstimmen oder vergleichbar sind, anzugeben ist ("Eigenerklärung Umsatz").
>> Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Unterauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des
Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV").
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur Verfügung
zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der ,Gesamtumsatz des Bieters sowie der Umsatz des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung übereinstimmen oder vergleichbar sind, anzugeben ist ("Eigenerklärung Umsatz").
>> Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Unterauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des
Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV").
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur Verfügung
zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
Technische und berufliche Fähigkeiten
>> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Aufträge (Referenzen) des Bieter aus den Geschäftsjahren 2020, 2021, 2022, 2023 beizufügen, in welcher der Auftraggeber (Name und Anschrift, Kontaktdaten des Ansprechpartners), der Ort der Leistungserbringung, der Leistungszeitraum und der Nettoauftragswert anzugeben ist. Weiter ist dabei jeweils anzugeben, ob der Bieter die Leistung als Haupt- oder Unterauftragnehmer oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft erbracht hat sowie welche besonderen Anforderungen der jeweilige Auftrag stellte („Eigenerklärung Referenzen“).
>> Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Unterauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV").
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur Verfügung
zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Mindestanforderungen:
Es sind mindestens drei Referenzen anzugeben, wovon mindestens eine einen empirischen Bezug aufweist, der in der Größenordnung zu der zu untersuchenden Populationsgröße von ca. 4 Mio. Versicherten liegt.
>> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Aufträge (Referenzen) des Bieter aus den Geschäftsjahren 2020, 2021, 2022, 2023 beizufügen, in welcher der Auftraggeber (Name und Anschrift, Kontaktdaten des Ansprechpartners), der Ort der Leistungserbringung, der Leistungszeitraum und der Nettoauftragswert anzugeben ist. Weiter ist dabei jeweils anzugeben, ob der Bieter die Leistung als Haupt- oder Unterauftragnehmer oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft erbracht hat sowie welche besonderen Anforderungen der jeweilige Auftrag stellte („Eigenerklärung Referenzen“).
>> Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Unterauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV").
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur Verfügung
zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Mindestanforderungen:
Es sind mindestens drei Referenzen anzugeben, wovon mindestens eine einen empirischen Bezug aufweist, der in der Größenordnung zu der zu untersuchenden Populationsgröße von ca. 4 Mio. Versicherten liegt.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
>> Für das für die Auftragsausführung vorgesehene Projektteam gelten folgende Mindestanforderungen (siehe Eigenerklärung Projektteam (43)):
Das bereitzustellende Projektteam umfasst mindestens drei Mitglieder.
Berater und Projektleiter (Koordinator, Hauptansprechpartner für die Datenauswertungen und Anforderungen, Vorgaben zur Stichprobenmethodik, Beurteilung die Stichprobenqualität, Erstellung, Aufbereitung und Präsentation der Ergebnisse)
Analyst – Mathematiker, Statistiker, Gesundheitswissenschaftler, Volkswirtschaftler o.ä Qualifikation - (Erstellung von Stichproben, Modellierung der Analysemodelle und Regressionsberechnung)
Projektmitarbeiter (für Datenmanagement und Pflege/Erhalt der Infrastruktur)
Alle Mitglieder des Projektteams beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend.
Für die Durchführung der Leistungen sind folgende Qualifikationen erforderlich:
Projektleitungserfahrung,
Erfahrung in der Bildung von GKV-repräsentativen Stichprobe…
>> Für das für die Auftragsausführung vorgesehene Projektteam gelten folgende Mindestanforderungen (siehe Eigenerklärung Projektteam (43)):
Das bereitzustellende Projektteam umfasst mindestens drei Mitglieder.
Berater und Projektleiter (Koordinator, Hauptansprechpartner für die Datenauswertungen und Anforderungen, Vorgaben zur Stichprobenmethodik, Beurteilung die Stichprobenqualität, Erstellung, Aufbereitung und Präsentation der Ergebnisse)
Analyst – Mathematiker, Statistiker, Gesundheitswissenschaftler, Volkswirtschaftler o.ä Qualifikation - (Erstellung von Stichproben, Modellierung der Analysemodelle und Regressionsberechnung)
Projektmitarbeiter (für Datenmanagement und Pflege/Erhalt der Infrastruktur)
Alle Mitglieder des Projektteams beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend.
Für die Durchführung der Leistungen sind folgende Qualifikationen erforderlich:
Projektleitungserfahrung,
Erfahrung in der Bildung von GKV-repräsentativen Stichprobe…
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 21 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Insolvenz
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Bildung krimineller Vereinigungen
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Betrug oder Subventionsbetrug
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Zahlungsunfähigkeit
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Rein nationale Ausschlussgründe
Interessenkonflikt
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Schwere Verfehlung
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
>> Die Verfahrenssprache ist deutsch.
>> Es gilt deutsches Recht.
>> Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Ein Angebot Bietergemeinschaften findet nur dann Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind u. ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss u. die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt "Erklärung der Bietergemeinschaft" ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt u. unterzeichnet beizufügen.
>> Mit dem Angebot ist folgender Nachweis vorzulegen:
> Die Vergabestelle holt für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt gemäß WRegG bzw. Gewerbezentralregister nach § l50a Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz ein. Die für die Abfrage notwendigen Daten sind vom Bieter anzugeben.
> Als öffentlicher Auftraggeber hat sich die Vergabestelle durch die Eigenerklärung EU-Sanktionspaket (39) bestätigen zu lassen und sicherzustellen, dass an der Vertragserfüllung keine Personen, Organisationen oder Einrichtungen beteiligt sind, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 aufweisen
>> Dem Angebot ist ein vom Bieter selbst zu erstellendes Kurzkonzept „Konzept zur Durchführung des IKK Datenpooling zum Zwecke von RSA-Datenanalysen“ (max. 12 DIN A 4-Seiten, pdf-Dokument) beizufügen. (siehe Ziffer 3 der BWB)
>> Mit dem Angebot sind folgende weitere Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
> Datenschutz Auftragsverarbeitung gemäß Ziffer 4 der BWB
- „Datenschutzvereinbarung Auftragsverarbeitung“ (60),
- ein Datensicherheitskonzept, in dem der Teilnehmer die bei ihm vorhandenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit unter Beachtung von § 35 SGB I und des 2. Kapitels des SGB X darzustellen hat. Es sind insbesondere die entsprechenden Maßnahmen betreffend die Kontrolle des Zutritts, des Zugangs, des Zugriffs, der Weitergabe und der Eingabekontrolle sowie der Einhaltung des Trennungsgebotes darzustellen (Formblatt „Sicherheitskonzept Auftragsverarbeitung" (61)),
- Formblatt „Standorte der Geschäftsräume des Auftragsverarbeiters“ (62),
- Formblatt "Auflistung der bestehenden UAN-Verhältnisse" (63),
- Formblatt „Auflistung der bestehenden Wartungsverträge“ (64),
- Formblatt "Datenschutzbeauftragter/Ansprechpartner" (65) und
- ein vom Bieter erstelltes Löschkonzept, in welchem der Prozess der Datenlöschung dargestellt wird.
>> Im Übrigen sind vom Bieter folgende weitere Eigenerklärungen vorzulegen:
> Eigenerklärung Haftpflichtversicherung (41), worin der Bieter erklärt im Fall der Zuschlagserteilung spätestens zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen verfügt:
- Personenschäden 3.000.000 Euro
- Sachschäden 3.000.000 Euro
- Vermögensschaden 3.000.000 Euro und
- Versicherung gegen Folgen eine Datenschutzverstoßes 3.000.000 Euro.
> Eigenerklärung zu vorgesehenen Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung mit jeweiliger Qualifikation für die Auftragserfüllung (42)
> Eigenerklärung Projektteam (43) sowie
- Eigenerklärung Zertifizierung (44).
>> Die Verfahrenssprache ist deutsch.
>> Es gilt deutsches Recht.
>> Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Ein Angebot Bietergemeinschaften findet nur dann Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind u. ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss u. die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt "Erklärung der Bietergemeinschaft" ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt u. unterzeichnet beizufügen.
>> Mit dem Angebot ist folgender Nachweis vorzulegen:
> Die Vergabestelle holt für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt gemäß WRegG bzw. Gewerbezentralregister nach § l50a Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz ein. Die für die Abfrage notwendigen Daten sind vom Bieter anzugeben.
> Als öffentlicher Auftraggeber hat sich die Vergabestelle durch die Eigenerklärung EU-Sanktionspaket (39) bestätigen zu lassen und sicherzustellen, dass an der Vertragserfüllung keine Personen, Organisationen oder Einrichtungen beteiligt sind, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 aufweisen
>> Dem Angebot ist ein vom Bieter selbst zu erstellendes Kurzkonzept „Konzept zur Durchführung des IKK Datenpooling zum Zwecke von RSA-Datenanalysen“ (max. 12 DIN A 4-Seiten, pdf-Dokument) beizufügen. (siehe Ziffer 3 der BWB)
>> Mit dem Angebot sind folgende weitere Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
> Datenschutz Auftragsverarbeitung gemäß Ziffer 4 der BWB
- „Datenschutzvereinbarung Auftragsverarbeitung“ (60),
- ein Datensicherheitskonzept, in dem der Teilnehmer die bei ihm vorhandenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit unter Beachtung von § 35 SGB I und des 2. Kapitels des SGB X darzustellen hat. Es sind insbesondere die entsprechenden Maßnahmen betreffend die Kontrolle des Zutritts, des Zugangs, des Zugriffs, der Weitergabe und der Eingabekontrolle sowie der Einhaltung des Trennungsgebotes darzustellen (Formblatt „Sicherheitskonzept Auftragsverarbeitung" (61)),
- Formblatt „Standorte der Geschäftsräume des Auftragsverarbeiters“ (62),
- Formblatt "Auflistung der bestehenden UAN-Verhältnisse" (63),
- Formblatt „Auflistung der bestehenden Wartungsverträge“ (64),
- Formblatt "Datenschutzbeauftragter/Ansprechpartner" (65) und
- ein vom Bieter erstelltes Löschkonzept, in welchem der Prozess der Datenlöschung dargestellt wird.
>> Im Übrigen sind vom Bieter folgende weitere Eigenerklärungen vorzulegen:
> Eigenerklärung Haftpflichtversicherung (41), worin der Bieter erklärt im Fall der Zuschlagserteilung spätestens zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen verfügt:
- Personenschäden 3.000.000 Euro
- Sachschäden 3.000.000 Euro
- Vermögensschaden 3.000.000 Euro und
- Versicherung gegen Folgen eine Datenschutzverstoßes 3.000.000 Euro.
> Eigenerklärung zu vorgesehenen Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung mit jeweiliger Qualifikation für die Auftragserfüllung (42)
> Eigenerklärung Projektteam (43) sowie
- Eigenerklärung Zertifizierung (44).
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 9521d1fc-e2fd-4602-8fbe-1b19c2d724f4
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Erfurt, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-15+00:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 010-025576 (2024-01-12)
Auftragsbekanntmachung (2024-02-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0 EUR 💰
Beschreibung
0 EUR 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-27 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-02-27 10:10:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2024-02-27 10:10:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-22+00:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Austausch des Preisblattes (80)
Sie erhalten die Ergänzende Information Nr. 9 vom 22.02.2024 mit einem Hinweis der Vergabestelle mit der Bitte um Beachtung im Rahmen der Angebotserstellung.
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 30d85844-227b-4220-9488-5cbde464e71f-01
Quelle: OJS 2024/S 039-114523 (2024-02-22)