Das Institut für Metabolismus und Zelltod am Helmholtz Zentrum München plant die Anschaffung eines In Vivo Imaging Systems mit Multiplex Kapazität, das Messungen mittels biolumineszierenden und fluoreszierenden Bildgebungsverfahren über einen weiten Wellenlängenbereich erlaubt. Wichtig ist speziell die nicht-invasive Untersuchung von frühen krankheitsbedingten biologischen Veränderungen und Verfolgung des Krankheitsverlaufs in longitudinalen Studien auf molekularer Ebene (z.B. Tumorentstehung, -progression und Metastasierung, Organversagen und andere degenerative Erkrankungen), inklusive Inflammationsprozessen und vaskulären Veränderungen. Gleichzeitig soll in diesen Studien die Wirksamkeit und Sicherheit potenzieller Arzneimittelkandidaten bewertet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-19.
Auftragsbekanntmachung (2024-08-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Imaging System für die in vivo 2D und 3D Messung
Referenznummer: VgV_2024-046
Kurze Beschreibung:
“Das Institut für Metabolismus und Zelltod am Helmholtz Zentrum München plant die Anschaffung eines In Vivo Imaging Systems mit Multiplex Kapazität, das...”
Kurze Beschreibung
Das Institut für Metabolismus und Zelltod am Helmholtz Zentrum München plant die Anschaffung eines In Vivo Imaging Systems mit Multiplex Kapazität, das Messungen mittels biolumineszierenden und fluoreszierenden Bildgebungsverfahren über einen weiten Wellenlängenbereich erlaubt. Wichtig ist speziell die nicht-invasive Untersuchung von frühen krankheitsbedingten biologischen Veränderungen und Verfolgung des Krankheitsverlaufs in longitudinalen Studien auf molekularer Ebene (z.B. Tumorentstehung, -progression und Metastasierung, Organversagen und andere degenerative Erkrankungen), inklusive Inflammationsprozessen und vaskulären Veränderungen. Gleichzeitig soll in diesen Studien die Wirksamkeit und Sicherheit potenzieller Arzneimittelkandidaten bewertet werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-19 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-19 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 103
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Unternehmensdarstellung: Die Darstellung muss das Leistungsspektrum des Bieters bezogen auf die beschriebene Leistung darstellen und muss auf alle...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Unternehmensdarstellung: Die Darstellung muss das Leistungsspektrum des Bieters bezogen auf die beschriebene Leistung darstellen und muss auf alle nachfolgenden Punkte eingehen: (1) Name des Unternehmens / (2) Geschäftsführer / (3) Geschäftssitz / (4) alle Niederlassungen / (5) Gesellschaftsform / (6) Gründungsdatum / (7) Geschäftsfokus / (8) Angaben zur Struktur und Organisation / (9) Angaben zum Konzept der Kundenbetreuung / (10) Angaben zu Werten und Zielen des Unternehmens.
Die Unternehmensdarstellung ist in einem separaten Dokument hochzuladen und dient der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
Referenzen: Es müssen mindestens drei (3) Referenzen über vergleichbare Leistungen bezogen auf den Leistungsgegenstand (Anforderungen im Leistungsverzeichnis unbedingt beachten!) in den letzten drei (3) Jahren abgegeben werden. Weniger als drei (3) Referenzen führen zum Ausschluss. In jeder Referenz muss auf ALLE nachfolgenden Punkte eingegangen werden: (1) Auftraggeber (öffentlich oder privatrechtlich) / (2) Ansprechpartner der Referenz (Telefon, E-Mail, Funktion) / (3) Art der Leistung / (4) Volumen (PT oder Euro) / (5) Zeitraum.
Die Referenzen sind in einem separaten Dokument hochzuladen und dienen der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
Publikationen: Es muss dem Angebot zum Nachweis der Darstellbarkeit einzelner Tumorzellen mit Biolumineszenz im lebenden Tier mindestens eine (1) diesbezügliche, peer-reviewed Publikation beiliegen.
Zertifizierung DIN/ISO 9001: Bestätigung über eine Unternehmenszertifizierung nach DIN/ISO 9001 ODER ähnliche Zertifikate ODER den Nachweis eines an ISO 9001 angelehnten Qualitätsmanagementsystems.
Erklärung Eignung - Eintragung Handelsregister
Erklärung Eignung - Insolvenzverfahren und Liquidation
Erklärung Eignung - KEINE schweren Verfehlungen
Erklärung Eignung - Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
gesetzlichen Sozialversicherung
Erklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-1914a6d7f8e-2fcde930f74d8df1”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Helmholtz Zentrum München Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Ingolstädter Landstrasse 1
Postleitzahl: 85764
Postort: Neuherberg
Region: München, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: tender-evergabe@helmholtz-munich.de📧
Telefon: +49 8931872727📞
Fax: +49 8931873327 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 III Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 III Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 I Nr. 2 GWB. § 134 I Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 I GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 II GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 I GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 161-498392 (2024-08-19)