Beschreibung der Beschaffung
Indirekteinleitertkontrollen von gewerblichen Einleitern im gesamten Stadtgebiet; Beratung, Probenahme, Laboranalysen und Ergebnisauswertung.
Zurzeit befinden sich 195 Indirekteinleiter im Abwasserkataster bzw. in der kommunalen Abwasserüberwachung der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe, die Ihrem Auftrag entsprechend Kontrollen durch eine staatlich anerkannte EKVO-Überwachungsstelle durchführen lassen will.
Wesentlicher Leistungsumfang:
1. Fachtechnische, -kaufmännische und verwaltungsbezogene Leistungen:
• Führung und Pflege des Abwasserkatasters mit den administrativen und abwasserrelevanten Angaben (Qualität und Quantität des Abwasseranfalls, Produktionsmittel, Abwasservorbehandlungsstufen etc.), den messstellenbezogenen individuellen Untersuchungsprogrammen, (u. a. Parameter, Untersuchungsmethode, Bestimmungsgrenzen etc.),
• fachliche Prüfung der kommunalen Gewerbean- und -ummeldelisten und Selektion abwasserrelevanter Betriebe zur Erstbegehung, Zusendung, Auswertung des Erhebungsbogens, telefonische Rücksprache,
• Erfassung von neuen oder zu aktualisierenden Untersuchungsobjekten (Betriebe) mit der Erhebung und Prüfung aller abwasserrelevanter Gegebenheiten vor Ort, örtliche Festlegung überwachungsbezogener Maßnahmen, wie Probeentnahmestellen mit zugehörigen Produktionszweigen in Bezug auf die einzelnen Abwasseranfallstellen und Abwasservorbehandlungsanlagen,
• betriebsbezogene Dokumentation und Beachtung wasserrechtlicher Bescheide zur Einleitererlaubnis und /oder -befreiung, Erarbeitung und Festlegung u. a. des Untersuchungsumfanges und der -häufigkeit nach Art und Beschaffenheit des eingeleiteten bzw. einzuleitenden Abwassers, der kommunalen Abwassersatzung, den fachlichen und rechtlichen Regelwerken und den ggf. vorliegenden wasserrechtlichen Bescheiden,
• Katasterführung auch für Betriebe, bei denen vorübergehend keine Kontrollen mehr erfolgen, wenn z. B. regelmäßig und ohne größere Mängel ein Sachverständigengutachten vorgelegt wird, (mit terminlicher Wiedervorlage und ggf. Anforderung der Wiederholungsprüfung),
• Betriebsbegehungen mit ggf. Überprüfung (z. B. Farbstoffkontrollen) der Kanalanschlussleitungen, der Reinigungs- und Übergabeschächte gewerblicher Grundstücksentwässerungs-, Vorbehandlungs-, Abscheider- und Spaltanlagen, soweit sie zur Behandlung und Ableitung von Abwasser dienen,
• Aktualisierung, Ergänzung und Abstimmung des Untersuchungsumfanges und der Untersuchungshäufigkeit,
• Einsatz- und Terminplanung der in unterschiedlichen Intervallen durchzuführenden Kontrollen,
• Aufwendungen durch den teilweise mehrfach notwendigen Besuch eines Betriebes, bis eine Betriebskontrolle mit Probeentnahme durchgeführt werden kann, da "die Untersuchung ohne vorherige Ankündigung durchzuführen ist" (EKVO § 4 Abs. 2),
• kaufmännische Debitoren Rechnungslegung/Bescheiderstellung je Untersuchungspunkt
• Ermittlung des Starkverschmutzerzuschlags bei Grenzwertüberschreitung und kaufmännische Debitoren Rechnungslegung,
• ordnungsgemäße Dokumentation des Untersuchungsvorganges und der Ergebnisse im Abwasserkataster (in Papier- und EDV-technischer Form),
• Stellungnahme im Rahmen von Widerspruchs- und Ordnungswidrigkeitsverfahren,
• Stellungnahmen zu Fragen der kommunalen Entwässerungssatzung (Richtlinien, Normen, gesetzlicher Grundlagen), Einleitbegrenzungen und diverser betriebsbezogener Ausnahmeregelungen,
• Prüfung mit fachtechnischer Stellungnahme und ggf. direkter Weiterleitung der Bauanträge zur Genehmigung von Abwasservorbehandlungsanlagen von der Stadt zur zuständigen Fach- bzw. Genehmigungsbehörde,
• Eingrenzung, Ermittlung von Schadstoffeinleitungen durch Auswertung der Angaben im Abwasserkataster und fachliche Beratung bei der Erstellung von zielgerichteten Sonderuntersuchungen,
• abwassertechnische Beratung der gewerblichen Anschlussnehmer bzw. Benutzer der öffentlichen Abwasserbeseitigungsaniagen, d. h. schriftliche und mündliche Erläuterungen zu den Gründen und dem Umfang der Kontrollen, Mängelfeststellung und Vorschläge zur Mängelbeseitigung,
• Jahresdokumentation und Auswertung gem. Eigenkontrollverordnung über den Umfang und die Ergebnisse der lndirekteinleiterkontrolle, u. a. zur Vorlage für die Aufsichts- und Genehmigungsbehörde.