Auftragsbekanntmachung (2024-05-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Industriegebiet Quarmbeck - Historische Recherche
Referenznummer: 3.1-1/24
Kurze Beschreibung:
“Erarbeitung einer historischen Recherche”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Welterbestadt Quedlinburg bereitet die Entwicklung weiterer gewerblich-industrieller Bauflächen vor. Dazu wurde die Aufstellung der Bebauungspläne Nr....”
Beschreibung der Beschaffung
Die Welterbestadt Quedlinburg bereitet die Entwicklung weiterer gewerblich-industrieller Bauflächen vor. Dazu wurde die Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 31 "Industriegebiet Quarmbeck" (ca. 65 ha) und Nr. 70 "Erweiterung GI Quarmbeck" (ca. 40 ha) beschlossen.
Aufgrund der langjährigen militärischen Nutzung des Geländes ist davon auszugehen, dass im Untersuchungsgebiet Kampfmittel und Altlasten vorhanden sind.
Die ausgeschriebene historische Recherche bildet bei der Erkundung der Bebauungsplangebiete die Voraussetzung, um Verdachtsflächen zu verorten und den Umfang von Probennahmen, Analytik und Untersuchungsmethoden zu benennen.
Mit der historischen Recherche wird das Ziel verfolgt, alle verfügbaren Informationen des Untersuchungsgebietes, die über die vorliegenden Verhältnisse und insbesondere die historische Entwicklung Aufschluss geben können, möglichst umfassend zusammenzutragen, ohne technische Erkundungsmaßnahmen anzuwenden. Im Ergebnis der Bewertung sind Anhaltspunkte für das Vorliegen von Kampfmitteln bzw. einer Altlast zu benennen oder aber der Verdacht auszuschließen, wenn keine Anhaltspunkte nachweisbar sind. Bei Vorliegen von Anhaltspunkten ist eine Entscheidung zu weiterführenden Untersuchungen zu treffen und der Umfang der erforderlichen Leistungen einzuschätzen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#
1. Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform www.eVergabe.de einzureichen.
2. Die Ausschreibungsunterlagen...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders geeignet für:selbst#
1. Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform www.eVergabe.de einzureichen.
2. Die Ausschreibungsunterlagen verbleiben bei der ausschreibenden Stelle und werden nicht zurückgegeben.
3. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften.
4. Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bieter gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.
5. Angebote in anderer Form (per Post, per Telefax, per E-Mail) werden nicht berücksichtigt und deshalb ausgeschlossen.
6. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 VgV bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
7. Die Beantwortung von Bieterfragen kann nur bis 6 Tage vor dem Ablauf der Angebotsfrist erfolgen. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, seitens der Bewerbers besteht jedoch kein Anspruch darauf, dass diese noch vor dem Öffnungstermin beantwortet werden.
8. Bieter, die die Vergabeunterlagen anonym (ohne Bieterregistrierung) auf der Vergabeplattform eVergabe.de herunterladen, müssen sich fortlaufend über eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen während der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform oder dem Auftraggeber informieren. Die Einreichung nicht aktueller Vergabeunterlagen führt zum Ausschuss des Angebotes von der Wertung.
9. Der Bieter verpflichtet sich mit der Abgabe seines Angebotes, seinen Arbeitnehmern bei der Auftragsausführung Arbeitsbedingungen einschließlich der Mindeststundenentgelte und/oder tarifvertragliche Entgelte zu gewähren, die mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist oder der nach dem Tarifvertragsgesetz für allgemein verbindlich erklärt wurde oder mindestens den Vorgaben des Tarifvertrages entsprechen, der für die Leistung am Ort der Ausführung (Sachsen-Anhalt) gilt oder mindestens dem auf dem eVergabe-Portal Sachsen-Anhalt veröffentlichten vergabespezifischen Mindeststundenentgelt nach § 11 Abs. 3 TVergG LSA entspricht (aktuell 13,38 €/h).
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Ort der Leistung: Harz🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-08-01 📅
Datum des Endes: 2024-10-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Büroprofil
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berufserfahrung Projektverantwortlicher
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept historische Recherche
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Referenzen
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-17 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-06-17 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 37
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- Befähigung zur Berufsausübung durch Eintrag in ein Berufsregister gem. § 44 (1) VgV.
- Bei juristischen Personen ist eine Kopie des aktuellen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Befähigung zur Berufsausübung durch Eintrag in ein Berufsregister gem. § 44 (1) VgV.
- Bei juristischen Personen ist eine Kopie des aktuellen Handels-/Partnerschaftsregisterauszuges beizufügen.
- Nachweis der Eintragung in eine der gegenständlichen Berufswerke bzw. Berufskammern (Architektenkammer, Ingenieurkammer o.ä.) oder vergleichbarer Nachweis der erlaubten Berufszulassung
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- aktuelle bestehende Berufshaftpfichtversicherung über 1,5 Mio. € für Personenschäden und 0,5 Mio. € für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedsstaat...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- aktuelle bestehende Berufshaftpfichtversicherung über 1,5 Mio. € für Personenschäden und 0,5 Mio. € für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der diese den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
- Geschäftsumsatz der letzten drei Jahre.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- 3 vergleichbare Projekte der letzten 6 Jahre sind als Referenzen (tabellarische Form) unter Angabe von Auftraggeber nachzuweisen
- Der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- 3 vergleichbare Projekte der letzten 6 Jahre sind als Referenzen (tabellarische Form) unter Angabe von Auftraggeber nachzuweisen
- Der Projektverantwortliche ist zu benennen. Für diese Person sind Angaben zur Funktion sowie einschlägige Berufserfahrungen (inkl. Ausbildung) und
Qualifikationen mit Bezug zur Ausschreibung gefordert.
- Angaben zur Struktur des Unternehmens mit Darstellung der Struktur der Arbeitsabläufe, bei größeren Büros bzw. Unternehmen ist darzulegen, welche
Niederlassung für die Auftragsabwicklung vorgesehen ist. Das Projektteam ist vorzustellen.
“1. Das Nichtvorliegen der zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB sowie das Zuschlags- und Erfüllungsgebot...”
1. Das Nichtvorliegen der zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB sowie das Zuschlags- und Erfüllungsgebot (Russland-Sanktionen) muss durch Vorlage folgender unterschriebener Eigenerklärungen durch den Bieter (und/bzw. die Unternehmen der Bietegemeinschaft) nachgewiesen werden:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- anlage-zum-bmwk-rundschreiben-vom-15112022-eigenerklarung
Die Formulare zur Eigenerklärung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
2. Nicht unterschriebene sowie nicht frist- und formgerecht eingehende Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
3. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
4. Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot zwingend einzureichen:
- ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsschreiben
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- EU-Eigenerklärung zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022
- Bewerbererklärung gemäß RdErl. d. MW vom 21.11.2008-41-32570/3
- pauschales Honorarangebot
- Konzept für die historische Recherche
- 3 vergleichbare Referenzen der letzten 6 Jahre
- Vorstellung Büro mit Qualifikationsnachweisen und Geschäftsumsatz
5. Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot, soweit zutreffend, einzureichen:
- FBL 234 "Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft"
- FBL 235 "Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen"
6. Folgende Unterlagen sind nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Bestbieter gem. § 8 TVergG LSA einzureichen:
- ggf. FBL 236 "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"
- Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit
- Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
- aktueller Berufs-/Handelsregisterauszug
- Nachweis der Eintragung in eine der gegenständlichen Berufswerke bzw. Berufskammern
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
7. Die Bieter haben die Vertraulichkeit der Unterlagen zu wahren. Die Ausschreibungsunterlagen dürfen durch Bieter nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Eine sonstige Verwendung, insbesondere die Weitergabe an Dritte, bedarf der schriftlichen Freigabe durch den Auftraggeber. Dies betrifft jedoch nicht die Weitergabe an Unternehmen, die als Nachunternehmer eingesetzt werden sollen, soweit diese die Unterlagen für die Angebotserstellung benötigen. Dabei
ist der Bieter für die Wahrung der Vertraulichkeit durch den Nachunternehmer verantwortlich.
Der Bieter erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren verarbeitet und gespeichert
werden können und im Falle einer vorgesehenen Zuschlagserteilung an ihn gegenüber nicht berücksichtigten Bietern eine Vorinformation gem. §134 GWB
erfolgt. Auf die beigefügten Datenschutzhinweise nach Art. 13 und 14 der DSGVO wird verwiesen.
8. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung i. V. m. § 19 MiLoG) beim Bundesamt für Justiz anfordern und die Abfrage im Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. WRegG vornehmen, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gem. GWB § 160 ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 093-282879 (2024-05-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-07-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 11 386 EUR 💰
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“1. Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform www.eVergabe.de einzureichen.
2. Die Ausschreibungsunterlagen verbleiben bei der ausschreibenden...”
Zusätzliche Informationen
1. Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform www.eVergabe.de einzureichen.
2. Die Ausschreibungsunterlagen verbleiben bei der ausschreibenden Stelle und werden nicht zurückgegeben.
3. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften.
4. Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bieter gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.
5. Angebote in anderer Form (per Post, per Telefax, per E-Mail) werden nicht berücksichtigt und deshalb ausgeschlossen.
6. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 VgV bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
7. Die Beantwortung von Bieterfragen kann nur bis 6 Tage vor dem Ablauf der Angebotsfrist erfolgen. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, seitens der Bewerbers besteht jedoch kein Anspruch darauf, dass diese noch vor dem
Öffnungstermin beantwortet werden.
8. Bieter, die die Vergabeunterlagen anonym (ohne Bieterregistrierung) auf der Vergabeplattform eVergabe.de herunterladen, müssen sich fortlaufend über eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen während der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform oder dem Auftraggeber informieren. Die Einreichung nicht aktueller Vergabeunterlagen führt zum Ausschuss des Angebotes von der Wertung.
9. Der Bieter verpflichtet sich mit der Abgabe seines Angebotes, seinen Arbeitnehmern bei der Auftragsausführung Arbeitsbedingungen einschließlich der Mindeststundenentgelte und/oder tarifvertragliche Entgelte zu gewähren, die mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist oder der nach dem Tarifvertragsgesetz für allgemein verbindlich erklärt wurde oder mindestens den Vorgaben des Tarifvertrages entsprechen, der für die Leistung am Ort der Ausführung (Sachsen-Anhalt) gilt oder mindestens dem auf dem eVergabe-Portal Sachsen-Anhalt veröffentlichten vergabespezifischen Mindeststundenentgelt nach § 11 Abs. 3 TVergG LSA entspricht (aktuell 13,38 €/h).
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-07-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 11 386 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: G.U.T. mbH
Nationale Registrierungsnummer: DE139713830
Postanschrift: Gerichtsrain 1
Postleitzahl: 06217
Postort: Merseburg
Region: Saalekreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: eyk.hasselwander@gut-merseburg.de📧
Telefon: 000📞
“1. Das Nichtvorliegen der zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB sowie das Zuschlags- und Erfüllungsgebot...”
1. Das Nichtvorliegen der zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB sowie das Zuschlags- und Erfüllungsgebot (Russland-Sanktionen) muss durch Vorlage folgender unterschriebener Eigenerklärungen durch den Bieter (und/bzw. die Unternehmen der Bietegemeinschaft) nachgewiesen werden:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- anlage zum- bmwk-rundschreiben-vom-15112022-eigenerklarung
Die Formulare zur Eigenerklärung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
2. Nicht unterschriebene sowie nicht frist- und formgerecht eingehende Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
3. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
4. Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot zwingend einzureichen:
- ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsschreiben
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- EU-Eigenerklärung zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022
- Bewerbererklärung gemäß RdErl. d. MW vom 21.11.2008-41-32570/3
- pauschales Honorarangebot
- Konzept für die historische Recherche
- 3 vergleichbare Referenzen der letzten 6 Jahre
- Vorstellung Büro mit Qualifikationsnachweisen und Geschäftsumsatz
5. Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot, soweit zutreffend, einzureichen:
- FBL 234 "Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft"
- FBL 235 "Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen"
6. Folgende Unterlagen sind nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Bestbieter gem. § 8 TVergG LSA einzureichen:
- ggf. FBL 236 "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"
- Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit
- Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
- aktueller Berufs-/Handelsregisterauszug
- Nachweis der Eintragung in eine der gegenständlichen Berufswerke bzw. Berufskammern
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
7. Die Bieter haben die Vertraulichkeit der Unterlagen zu wahren. Die Ausschreibungsunterlagen dürfen durch Bieter nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Eine sonstige Verwendung, insbesondere die Weitergabe an Dritte, bedarf der schriftlichen Freigabe durch den Auftraggeber. Dies betrifft jedoch nicht die Weitergabe an Unternehmen, die als Nachunternehmer eingesetzt werden sollen, soweit diese die Unterlagen für die Angebotserstellung benötigen. Dabei ist der Bieter für die Wahrung der Vertraulichkeit durch den Nachunternehmer verantwortlich. Der Bieter erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren verarbeitet und gespeichert
werden können und im Falle einer vorgesehenen Zuschlagserteilung an ihn gegenüber nicht berücksichtigten Bietern eine Vorinformation gem. §134 GWB
erfolgt. Auf die beigefügten Datenschutzhinweise nach Art. 13 und 14 der DSGVO wird verwiesen.
8. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung i. V. m. § 19 MiLoG) beim Bundesamt für Justiz anfordern und die Abfrage im Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. WRegG vornehmen, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2024/S 147-458095 (2024-07-29)