Ingenieurleistungen – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination

Stadt Altena (Westf.)

Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Im Rahmen des Wiederaufbaus bekommt die Stadt Altena finanzielle Mittel vom Bund und dem Land NRW zur Verfügung gestellt. Eigentümer ist die Stadt Altena selbst, in deren Verantwortung liegt ebenso die Ausschreibung und die Durchführung der Maßnahmen. Die vorliegende Ausschreibung bezieht sich auf das gesamte Stadtgebiet und die darin enthaltenen Hochbaumaßnahmen, die im Rahmen des Abrufzeitraums umgesetzt werden. Es wird jeweils eine Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner in den folgenden Losen geschlossen: Los 1 Brachtenbecke, Los 2 Rahmede, Los 3 Linscheider/Hegenscheider Bach sowie Los 4 Nette. Eine Loslimitierung findet nicht statt. Die Bieter können folglich ein Angebot auf mehrere Lose abgeben. Die Einzelheiten zur Leistungsbeschreibung finden sich in den 3-VgV-Informationsunterlage sowie 5-VgV-Leistungsbeschreibung. Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infra-struktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-11-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-10.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-10-10 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-10-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Ingenieurleistungen – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Im Rahmen des Wiederaufbaus bekommt die Stadt Altena finanzielle Mittel vom Bund und dem Land NRW zur Verfügung gestellt. Eigentümer ist die Stadt Altena selbst, in deren Verantwortung liegt ebenso die Ausschreibung und die Durchführung der Maßnahmen. Die vorliegende Ausschreibung bezieht sich auf das gesamte Stadtgebiet und die darin enthaltenen Hochbaumaßnahmen, die im Rahmen des Abrufzeitraums umgesetzt werden. Es wird jeweils eine Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner in den folgenden Losen geschlossen: Los 1 Brachtenbecke, Los 2 Rahmede, Los 3 Linscheider/Hegenscheider Bach sowie Los 4 Nette. Eine Loslimitierung findet nicht statt. Die Bieter können folglich ein Angebot auf mehrere Lose abgeben. Die Einzelheiten zur Leistungsbeschreibung finden sich in den 3-VgV-Informationsunterlage sowie 5-VgV-Leistungsbeschreibung. Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infra-struktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 4
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 4

1️⃣
Interne Kennung: E71595926
Titel: Los 1 - Brachtenbecke
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schä-den provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstel-lungsmaßnahmen. Im Rahmen des Wiederaufbaus bekommt die Stadt Altena finanzielle Mittel vom Bund und dem Land NRW zur Verfügung gestellt. Für die Realisierung von Neubauten und Sanierungsvorhaben ist der AG als Bauherr für die Umset-zung der Sicherheit des Gesundheitsschutzes auf den Baustellen im Sinne der Baustellenverord-nung (BaustellV) und des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlich. Diese Aufgaben der Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) gemäß § 3 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheits-schutz auf Baustellen für die Bauvorhaben sollen in einem Rahmenvertrag je Los mit jeweils einem Vertragspartner auf Seiten der Bieter vergeben werden. Einzelabrufe ruft der öffentliche Auftraggeber einzelfallbezogen gegenüber jedem Bieter ab. Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt maximal vier Jahre. Los 1 - Brachtenbecke: Geschätzte Anzahl Projekte 15, Höchstzahl der Projekte 20
Mehr anzeigen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Märkischer Kreis 🏙️
Dauer: 4 Jahre
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Titel: Los 2 - Rahmede
Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schä-den provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstel-lungsmaßnahmen. Im Rahmen des Wiederaufbaus bekommt die Stadt Altena finanzielle Mittel vom Bund und dem Land NRW zur Verfügung gestellt. Für die Realisierung von Neubauten und Sanierungsvorhaben ist der AG als Bauherr für die Umset-zung der Sicherheit des Gesundheitsschutzes auf den Baustellen im Sinne der Baustellenverord-nung (BaustellV) und des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlich. Diese Aufgaben der Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) gemäß § 3 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheits-schutz auf Baustellen für die Bauvorhaben sollen in einem Rahmenvertrag je Los mit jeweils einem Vertragspartner auf Seiten der Bieter vergeben werden. Einzelabrufe ruft der öffentliche Auftraggeber einzelfallbezogen gegenüber jedem Bieter ab. Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt maximal vier Jahre. Los 2 - Rahmede: Geschätzte Anzahl Projekte 40, Höchstzahl der Projekte 60
Mehr anzeigen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

3️⃣
Titel: Los 3 - Nette
Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schä-den provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstel-lungsmaßnahmen. Im Rahmen des Wiederaufbaus bekommt die Stadt Altena finanzielle Mittel vom Bund und dem Land NRW zur Verfügung gestellt. Für die Realisierung von Neubauten und Sanierungsvorhaben ist der AG als Bauherr für die Umset-zung der Sicherheit des Gesundheitsschutzes auf den Baustellen im Sinne der Baustellenverord-nung (BaustellV) und des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlich. Diese Aufgaben der Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) gemäß § 3 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheits-schutz auf Baustellen für die Bauvorhaben sollen in einem Rahmenvertrag je Los mit jeweils einem Vertragspartner auf Seiten der Bieter vergeben werden. Einzelabrufe ruft der öffentliche Auftraggeber einzelfallbezogen gegenüber jedem Bieter ab. Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt maximal vier Jahre. Los 3 - Nette: Geschätzte Anzahl Projekte 40, Höchstzahl der Projekte 60
Mehr anzeigen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003

4️⃣
Titel: Los 4 - Hegenscheider/Linscheider Bach
Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schä-den provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstel-lungsmaßnahmen. Im Rahmen des Wiederaufbaus bekommt die Stadt Altena finanzielle Mittel vom Bund und dem Land NRW zur Verfügung gestellt. Für die Realisierung von Neubauten und Sanierungsvorhaben ist der AG als Bauherr für die Umset-zung der Sicherheit des Gesundheitsschutzes auf den Baustellen im Sinne der Baustellenverord-nung (BaustellV) und des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlich. Diese Aufgaben der Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) gemäß § 3 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheits-schutz auf Baustellen für die Bauvorhaben sollen in einem Rahmenvertrag je Los mit jeweils einem Vertragspartner auf Seiten der Bieter vergeben werden. Einzelabrufe ruft der öffentliche Auftraggeber einzelfallbezogen gegenüber jedem Bieter ab. Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt maximal vier Jahre. Los 4 - Hegenscheider/Linscheider Bach: Geschätzte Anzahl Projekte 10, Höchstzahl der Projekte 15
Mehr anzeigen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-14 12:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-11-14 12:05:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 35 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-11-14 12:05:00.000 📅
Zusätzliche Informationen: Es gilt § 56 VgV.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Allgemeine Anforderungen zur Eignung (Mindestanforderungen): Hinsichtlich aller Lose gilt: Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bewerber selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mehrere Bewerber können sich grundsätzlich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bewerbergemeinschaft mit ihrem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung (§ 43VgV) (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bewerbergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist. Im Hinblick auf die Eignung gilt Folgendes: Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrags durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Ein Bewerber kann sich (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Angegbot beizubringen: - Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe Ein Bewerber kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist mit dem Angebot z.B. beizubringen: - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden. Sofern vom Bieter/Bietergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Teilnahmeantrag beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bewerber eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen. Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für die nachfolgenden Eignungskriterien und Ausschreibungsbedingungen. Sofern der Bieter/Bietergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung). Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, haben (wenn dieser bei Abgabe des Angebotes noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise beizubringen: - Nachweis Befähigung zur Berufsausübung gem. § 75 Abs. 1 oder 3 VgV - Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB - Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig) - Berufshaftpflichtversicherung mit den Spezifikationen gem. dem nachfolgenden Eignungskriterium - Gesamtumsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren netto - Eigenerklärung entsprechend des BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Ein-haltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation (sog. "Russlanderklärung") - Eigenerklärung zur VERORDNUNG (EU) 2022/2560 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Dezember 2022 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche S - Angabe zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge. Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nicht. Der Auftraggeber wird für denjenigen Bietern, der für den Zuschlag in Betracht gezogen wird, gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) eine Anfrage bei der Registerbehörde stellen.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Nachweis der Qualifikation gemäß § 75 Abs. 1 bis 3 VgV (Mindestanforderung): Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderem Berufsstand vorbehalten. Erforderlich ist die Qualifikation des Auftragnehmers gem. § 75 Abs. 1-3 VgV. Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Hierfür ist die Anlage 11.3-VgV- Eigenerklärung Teilnahmeberechtitung der Vergabeunterlagen 11-VgV-Angebotsschreiben auszufüllen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage durch die Bietergemeinschaft als solche einzureichen. Die Qualifikation des Auftragnehmer ist eine Mindestanforderung.
Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Gesamtumsatz jährlich (Mindestanforderung): Die Bieter haben einen jährlichen Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren von • min. 40.000 € je Geschäftsjahr in Los 1 nachzuweisen. Der Umsatz der Mitglieder einer Bietergemeinschaft wird addiert. Bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf den Umsatz der Mitglieder der Bietergemeinschaft insgesamt an.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Kriterium "Geeignete Referenzen Bieter" (Mindestanforderung): Die Anforderungen an die Referenzen für Los 1 – Brachtenbecke sowie die Mindestanforderungen sind folgende: a) Nachweis von insgesamt 15 Referenzen mit einer Bauzeit von mindestens 12 Monaten, an-rechenbaren Kosten von mindestens 500.000 €, bei denen Leistungen in den letzten zehn Jahren abgeschlossen worden sind b) Fünf der Referenzen gemäß lit. a) müssen planungsbegleitend ausgeführt worden sein c) Fünf der Referenzen gemäß lit. a) müssen ausführungsbegleitend ausgeführt worden sein Eine Referenz kann dabei mehrere Anforderungen gemäß lit. a) bis c) erfüllen. Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination bei einem 18-monatigen Brückenbauprojekt mit anre-chenbaren Kosten von 2.000.000 €, welche im Jahr 2023 beendet worden und sowohl planungs- als auch ausführungsbegleitend erbracht worden sind, erfüllt alle Referenzanforderungen. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Angebote. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der beauftragten Leistungen in diesen Zeitkorridor fällt. Ob der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen nicht ausschlaggebend. Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch be-reits erbracht wurden. Als erbracht gilt eine Referenz, wenn die Leistung am Tag des Ablaufs der Angebots-frist abgeschlossen ist. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen. Bei jeder eingereichten Referenz hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf dem Musterformular für Referenzen im Angebotsschreiben (Anlage 11.9-VgV-Referenzangaben (Eignung)) anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die Referenz bezieht. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Es ist eine Referenzbeschreibung einzureichen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt.
Mehr anzeigen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die folgende Erklärung ist einzureichen: • Eigenerklärung entsprechend des BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation (sog. „Russlanderklärung“).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Berufshaftpflichtversicherung (Mindestanforderung): Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung sind • mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie • mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Die Erklärung eine hinreichende Berufshaftpflicht (im Auftragsfall) vorzuhalten muss bei einem Angebot auf mehrere Lose nur einmal abgegeben werden. Achtung: Wir bitten, keine Versicherungsbestätigung oder Police unaufgefordert einzureichen.
Mehr anzeigen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 16 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen
Mehr anzeigen
§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
§ 123 Abs. 1 Nr. 5 - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
123 Abs. 1 Nr. 6 GWB -§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des trafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)
§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete)
§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende
umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB - das Unternehmen zahlungsunfähig ist,
über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
überdas Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB - der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Mehr anzeigen
§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB - ein Interessenkonflikt bei derDurchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
Mehr anzeigen
§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB - eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
Mehr anzeigen
§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB - das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat
Mehr anzeigen
§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln
§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB - das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln
Mehr anzeigen
§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959)

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Altena (Westf.)
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00009812
Postanschrift: Lüdenscheider Str. 22
Postleitzahl: 58762
Postort: Altena
Region: Märkischer Kreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: post@altena.de 📧
Telefon: 0 23 52 20 920 📞
URL: https://www.altena.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E71595926 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E71595926 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: DE164242157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Telefon: 00492514111604 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-12+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 200-617738 (2024-10-10)