Inspektions- und Wartungsvertrag für die regelmäßigen Prüfungen an der Brandmeldezentrale, den Aufzugsschachtentrauchungssystemen sowie der Türfeststellanlagen im Bereich der Universität. Details siehe Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-07-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-06-21.
Auftragsbekanntmachung (2024-06-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Inspektion und Wartung der Brandmeldegesamtanlage
Reference number: 6000014429-25_EU
Kurze Beschreibung:
“Inspektions- und Wartungsvertrag für die regelmäßigen Prüfungen an der Brandmeldezentrale, den Aufzugsschachtentrauchungssystemen sowie der...”
Kurze Beschreibung
Inspektions- und Wartungsvertrag für die regelmäßigen Prüfungen an der Brandmeldezentrale, den Aufzugsschachtentrauchungssystemen sowie der Türfeststellanlagen im Bereich der Universität. Details siehe Vergabeunterlagen.
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Produkte/Dienstleistungen: Reparatur- und Wartungsdienste📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 270 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Vertrages sind Inspektion und Wartung - nachstehend als Wartung bezeichnet -, sowie kleine Instandsetzungsarbeiten an der kompletten...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Vertrages sind Inspektion und Wartung - nachstehend als Wartung bezeichnet -, sowie kleine Instandsetzungsarbeiten an der kompletten Brandmeldeanlage der Fabrikate Schrack und Securiton des Campus I und II, einschließlich der Kommunikationsschnittstellen, sowie der vorhandenen Melder, Feuerwehrbedienfelder, Feuerwehrschlüsseldepots und aller Anschalteinrichtungen. Weiterhin sind alle Arbeiten entsprechend den Richtlinien zu dokumentieren bzw. zu protokollieren, Schaltungsunterlagen sind auf dem aktuellen Stand zu halten. Zugehörig ist die Durchführung der regelmäßigen Inspektion, Wartung und Instandsetzung der Aufzugsschachtentrauchungssysteme der Marken Aleatec, D+H und BK-Factory (BlueKit). Weiterhin ist die jährliche sicherheitstechnische Prüfung, Wartung, Instandsetzung, sowie der Protokollierung an den Rauchschutztürsteuerungen (Türfeststellanlagen) im oben angegebenen Bereich durchzuführen. Hierzu gehören die Rauchmelder, Zentralen und Auslösevorrichtungen. Zudem ist eine Prüfplakette an jeder Feststellanlage anzubringen. Die aktuelle Bestandsliste ist im Anhang beigefügt, welche nachstehen als Anlagen bezeichnet werden. Die Bestandslisten sind Vertragsbestandteil (LV und Anlagen zum LV).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-30 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-07-30 11:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): - elektronisch über Vergabemarktplatz RLP im 4 Augenprinzip -
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Vorzulegende Nachweise und Erklärungen Gemäß §§ 42 - 50 VgV werden bei der Auswahl der Angebote, die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Vorzulegende Nachweise und Erklärungen Gemäß §§ 42 - 50 VgV werden bei der Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, nur Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen. Dieser Nachweis muss ebenfalls für alle Subunternehmer erbracht werden. Abgabe Musterformblatt für vorzulegende Nachweise und Erklärungen ODER Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)/ Eigenerklärung zu: 2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 47 VgV (Eignungsleihe) verweist, müssen folgende Eigenerklärungen abgeben und die nachstehenden Nachweise erbringen: I. Umsatzerklärung Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Eigenerklärung, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügt oder eine Haftpflichtversicherung mit marktüblichen Haftpflichtdeckungssummen im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird. --> zu erbringender Nachweis: Einreichung eines gültigen Versicherungsscheins
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Vorzulegende Nachweise und Erklärungen Gemäß §§ 42 - 50 VgV werden bei der Auswahl der Angebote, die für den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Vorzulegende Nachweise und Erklärungen Gemäß §§ 42 - 50 VgV werden bei der Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, nur Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen. Dieser Nachweis muss ebenfalls für alle Subunternehmer erbracht werden. Abgabe Musterformblatt für vorzulegende Nachweise und Erklärungen ODER Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)/ Eigenerklärung zu: 3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit I. Referenzen Der Bieter muss zum Nachweis seiner Eignung mindestens ein Referenzprojekt ähnlicher Art und Größe nachweisen. Mehrere Verträge oder Aufträge, die für denselben Auftraggeber erbracht wurden, werden nicht als eine, sondern als getrennte Referenzen bewertet. Die Referenzen beinhalten die Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes, des Auftraggebers und des jeweiligen Ansprechpartners. Der Auftraggeber behält sich bei Bietern bzw. Bietergemeinschaften, deren Angebot in die engere Wahl kommt vor, die Referenzen bei den genannten Ansprechpartnern zu überprüfen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eignung zur Berufsausübung: Vorzulegende Nachweise und Erklärungen Gemäß §§ 42 - 50 VgV werden bei der Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eignung zur Berufsausübung: Vorzulegende Nachweise und Erklärungen Gemäß §§ 42 - 50 VgV werden bei der Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, nur Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen. Dieser Nachweis muss ebenfalls für alle Subunternehmer erbracht werden. Abgabe Musterformblatt für vorzulegende Nachweise und Erklärungen ODER Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)/ Eigenerklärung zu: 1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB und zum Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Erklärung, dass Sie: - den gesetzlichen Verpflichtungen zur fristgerechten Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen sind, --> zu erbringender Nachweis: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (sofern Beitragspflicht besteht) und des Finanzamtes - den Verpflichtungen aus dem Gesetz über die Beschäftigung Schwerbehinderter ordnungsgemäß nachgekommen sind, - nicht rechtskräftig verurteilt worden sind oder gegen uns eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist nach o § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), o § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, o § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), o § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haus-halt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, o § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, o § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), o § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), o den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), o Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder o den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeits-kraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). - über unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde, - uns nicht in Liquidation befinden, - keine Verfehlungen begangen haben, die unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, insbesondere wir uns nicht an Preisabsprachen beteiligt haben bzw. beteiligen werden, - unserer Verpflichtung zur Gewährleistung von Tariftreue, Mindestentgelt und Mindestarbeitsentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben ordnungsgemäß nachgekommen sind --> zu erbringender Nachweis: Mustererklärung nach § 4 LTTG und - wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften in den letzten 3 Jahren nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden sind und - die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllen --> zu erbringender Nachweis: Eintragung im Handels-/Berufsregister nach § 44 VgV bzw. ein vergleichbarer Nachweis
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sonstiges: Beinhaltet das Angebot Beratungs- oder Schulungsleistungen, wird das eingesetzte Personal nicht die "Technologie von L. Ron Hubbard" zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sonstiges: Beinhaltet das Angebot Beratungs- oder Schulungsleistungen, wird das eingesetzte Personal nicht die "Technologie von L. Ron Hubbard" zur Erfüllung des Auftrags an-wenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Wissentlich falsche Erklärungen im Formblatt oder in der EEE führen zum Ausschluss vom Wettbewerb und von weiteren Auftragserteilungen. Die auftraggebende Stelle hat jederzeit das Recht die Eigenerklärungen zu überprüfen und notwendige Bescheinigungen, Nachweise und/oder Bestätigungen zuständiger Stellen anzufordern. Personenbezogene Daten zum Zweck des Vergabeverfahrens und ggf. zustande kommenden Vertragsverhältnisses dürfen verarbeitet und gespeichert werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Siehe 00 Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Hinweise zur Ausschreibung inkl. Bewerbungsbedingungen 1. Es ist beabsichtigt, die in beiliegender...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Siehe 00 Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Hinweise zur Ausschreibung inkl. Bewerbungsbedingungen 1. Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben. Es gelten die Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen des Auftraggebers und die Allgemeinen Vertragsbedingungen (VOL/B). Die Bieter dürfen ihrem Angebot keine eigenen Vertragsbedingungen zugrunde legen. 2. Auskünfte werden durch die o.g. Vergabestelle erteilt. 3. Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in elektronischer Form über das Vergabeportal des Landes Rheinland-Pfalz darauf hinzuweisen. [...]
“Bekanntmachungs-ID: CXPDYDCY91Y
Elektronische Rechnungsstellung: Die E-Rechnungsadresse lautet erechnung@uni-trier.de. Die nach Zuschlagserteilung...”
Bekanntmachungs-ID: CXPDYDCY91Y
Elektronische Rechnungsstellung: Die E-Rechnungsadresse lautet erechnung@uni-trier.de. Die nach Zuschlagserteilung mitgeteilte Bestellnummer ist zwingend an der dafür vorgesehenen Stelle in der E-Rechnung anzugeben. Ein Portal wird dazu nicht genutzt. Die Infrastruktur ist grundsätzlich universitär aufgebaut und nicht die des Landes.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: 55116
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabepruefstelle@mw.vlw.rlp.de📧
Telefon: 06131162234📞
Fax: +49 613116-2113 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 121-373403 (2024-06-21)