Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Nachweis der Eignung, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
nach § 6e EU VOB/A, kann wie folgt geführt werden: 1. Durch die vom öffentlichen Auftraggeber
direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis
anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Zusätzliche auftragsbezogene
Nachweise, die auch von präqualifizierten Unternehmen vorzulegen sind (sofern nicht im Rahmen der
PQ vorhanden und soweit erforderlich): Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung 2. Durch Vorlage von
Einzelnachweisen. Der öffentliche Auftraggeber kann vorsehen, dass für einzelne Angaben
Eigenerklärungen ausreichend sind. Eigenerklärungen, die als vorläufiger Nachweis dienen, sind von
den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, durch entsprechende Bescheinigungen der
zuständigen Stellen zu bestätigen. Ein entsprechendes Formular „Eigenerklärung zur Eignung" liegt
den Vergabeunterlagen bei. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch
eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Bei vorgesehenem Einsatz von anderen
Unternehmen/Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die genannten Eigenerklärungen
/Angaben bzw. Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen. Folgende Eigenerklärung
/Angaben bzw. Nachweise sind vorzulegen: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen — Eigenerklärung
/Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als
Bewerber oder Bieter in Frage stellt bzw. Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A
Nachweise auf gesondertes Verlangen (soweit erforderlich): Nachweise hinsichtlich einer eventuell
durchgeführten Selbstreinigung. Der Auftraggeber wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO
beim Bundesamt für Justiz bzw. dem Wettbewerbsregister (oder vom Bieter die Vorlage einer
gleichwertigen Bescheinigung) anfordern. — Eigenerklärung/Angaben zur Zahlung von Steuern,
Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung Nachweise auf gesondertes Verlangen:
Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen und/oder der tariflichen Sozialkasse (soweit
der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw.
Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt). —
Eigenerklärung/Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Nachweise auf gesondertes
Verlangen: qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers (oder eine gleichwertige Bescheinigung) mit Angabe der Lohnsummen. —
Eigenerklärung/Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation Nachweise auf gesondertes
Verlangen (soweit erforderlich): rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan. Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung — Eigenerklärung/Angaben zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister des
Sitzes oder Wohnsitzes Nachweise auf gesondertes Verlangen: Gewerbeanmeldung,
Handelsregisterauszug und/oder Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und
Handelskammer (oder gleichwertige Bescheinigungen). - Eigenerklärungen zur
Unternehmenseignung bzgl. eines etwaigen Bezuges auf Russland sowie zur Bereitschaft der
Einhaltung der Vorgaben des ThürVgG