Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Nachweis der Eignung, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A, kann wie folgt geführt werden:
1. Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein
gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
Zusätzliche auftragsbezogene Nachweise, die auch von präqualifizierten Unternehmen vorzulegen sind (sofern
nicht im Rahmen der PQ vorhanden und soweit erforderlich): Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
2. Durch Vorlage von Einzelnachweisen. Der öffentliche Auftraggeber kann vorsehen, dass für einzelne
Angaben Eigenerklärungen ausreichend sind. Eigenerklärungen, die als vorläufiger Nachweis dienen, sind
von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, durch entsprechende Bescheinigungen der
zuständigen Stellen zu bestätigen. Ein entsprechendes Formular „Eigenerklärung zur Eignung" liegt den
Vergabeunterlagen bei. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE).
Bei vorgesehenem Einsatz von anderen Unternehmen/Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
genannten Eigenerklärungen/Angaben bzw. Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Folgende Eigenerklärung/Angaben bzw. Nachweise sind vorzulegen:
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
— Eigenerklärung/Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die
Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt bzw. Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 6e EU
VOB/A
Nachweise auf gesondertes Verlangen (soweit erforderlich): Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz bzw. dem Wettbewerbsregister (oder vom Bieter die Vorlage einer gleichwertigen Bescheinigung) anfordern.
— Eigenerklärung/Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
Nachweise auf gesondertes Verlangen: Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen und/oder der
tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt).
— Eigenerklärung/Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Nachweise auf gesondertes Verlangen: qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
des zuständigen Versicherungsträgers (oder eine gleichwertige Bescheinigung) mit Angabe der Lohnsummen.
— Eigenerklärung/Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Nachweise auf gesondertes Verlangen (soweit erforderlich): rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
— Eigenerklärung/Angaben zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes Nachweise auf gesondertes Verlangen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und/oder Eintragung in der
Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (oder gleichwertige Bescheinigungen).
- Eigenerklärungen zur Unternehmenseignung bzgl. eines etwaigen Bezuges auf Russland sowie zur Bereitschaft der Einhaltung der Vorgaben des ThürVgG