Auftragsbekanntmachung (2024-10-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Instandsetzung WFz 2024
Referenznummer: 2024_802_038
Kurze Beschreibung:
“Notwendige Instandsetzungsarbeiten für eine Attestverlängerung an fünf Wasserfahrzeugen.”
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur von Wasserfahrzeugen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 5
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 5
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Notwendige Instandsetzungsarbeiten für eine Attestverlängerung.”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Werft des Auftragnehmers”
Ort der Leistung: Bremen, Kreisfreie Stadt🏙️ Vergabekriterien
Kriterium:
“90 % Preis
10 % Zuschlagssatz” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“In der Werft des Auftragnehmers.” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-03 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-12-03 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 90
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
– Vergabekammer des Bundes –
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 9499-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 212-661489 (2024-10-28)
Auftragsbekanntmachung (2024-11-20) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-17 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-12-17 10:01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 227-711253 (2024-11-20)