Das Land Niedersachsen beabsichtigt, eine Interimszulassung für den Betrieb von bis zu zehn Spielbanken in Niedersachsen ab dem 01.09.2024 mit einer Laufzeit von maximal einem Jahr an eine Antragstellerin oder einen Antragsteller zu erteilen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-05-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-04-22.
Auftragsbekanntmachung (2024-04-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Interimszulassung Spielbankbetrieb Niedersachsen
Referenznummer: 2
Kurze Beschreibung:
“Das Land Niedersachsen beabsichtigt, eine Interimszulassung für den Betrieb von bis zu zehn Spielbanken in Niedersachsen ab dem 01.09.2024 mit einer...”
Kurze Beschreibung
Das Land Niedersachsen beabsichtigt, eine Interimszulassung für den Betrieb von bis zu zehn Spielbanken in Niedersachsen ab dem 01.09.2024 mit einer Laufzeit von maximal einem Jahr an eine Antragstellerin oder einen Antragsteller zu erteilen.
Mehr anzeigen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Spielkasinos📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Interimszulassung berechtigt zum Betrieb von bis zu zehn Spielbanken in Niedersachsen. Hinsichtlich des Spielbetriebs wird Wert darauf gelegt, dass...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Interimszulassung berechtigt zum Betrieb von bis zu zehn Spielbanken in Niedersachsen. Hinsichtlich des Spielbetriebs wird Wert darauf gelegt, dass neben Automatenspiel auch "Großes Spiel" (Roulette, Poker, Black Jack oder ähnliches) angeboten wird. Die Zulassung des bisherigen Betreibers endet zum 31.08.2024. Der operative Spielbetrieb der Spielbanken soll möglichst lückenlos zum 01.09.2024 aufgenommen werden. Die Erteilung der Interimszulassung erfolgt ausschließlich zu dem Zweck, den Spielbetrieb in Niedersachsen zu ermöglichen, solange die reguläre Spielbankzulassung, die der MSBN Projekt GmbH & Co. KG mit Bescheid vom 15.11.2023 erteilt wurde und die gegenwärtig vor dem Verwaltungsgericht Hannover angefochten ist, nicht wirksam und vollziehbar ist. Sobald die aufschiebende Wirkung dieser Klage entfällt - sei es durch gerichtliche Entscheidung des Rechtsstreits, sei es durch Anordnung der sofortigen Vollziehung durch die Spielbankaufsicht oder durch das Verwaltungsgericht - erlischt auch die Wirksamkeit der Interimszulassung. Dies kann auch bereits vor dem 01.09.2024 erfolgen. Zudem ist die Interimszulassung befristet auf ein Jahr, so dass sie spätestens am 31.08.2025 endet. Das Zulassungsverfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Spielbankengesetzes (NSpielbG) vom 16. Dezember 2004, zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 14.12.2023 (Nds. GVBl. S. 320) sowie den nachfolgend näher beschriebenen Voraussetzungen und Bestimmungen. Es handelt sich nicht um ein Ausschreibungsverfahren im Sinne des § 3 Abs. 1 NSpielbG, sondern um die Erteilung einer Interimszulassung nach § 3 Abs. 11 NSpielbG, die aus unionsrechtlichen Gründen im Wege einer Ausschreibung erfolgt, auch wenn der Wortlaut des § 3 Abs. 11 NSpielbG eine Ausschreibung nicht erfordert. Die Spielbankaufsicht behält sich vor, das Zulassungsverfahren jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern oder zu beenden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Durchführung des Zulassungsverfahrens oder auf Teilnahme am Zulassungsverfahren. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung der Interimszulassung oder auf Schadensersatz, sollte eine etwa erteilte Interimszulassung nicht wirksam werden, vor Ablauf der Jahresfrist unwirksam werden oder widerrufen werden. Kosten für die Erstellung des Antrags werden nicht erstattet.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“Es handelt sich bei diesem Zulassungsverfahren NICHT UM EIN FÖRMLICHES VERGABEVERFAHREN. Die vergaberechtlichen Vorschriften (GWB, KonzVgV oder VgV) finden...”
Zusätzliche Informationen
Es handelt sich bei diesem Zulassungsverfahren NICHT UM EIN FÖRMLICHES VERGABEVERFAHREN. Die vergaberechtlichen Vorschriften (GWB, KonzVgV oder VgV) finden KEINE ANWENDUNG. Fragen zu den Verfahrensunterlagen sind in Textform mittels der e-Vergabe-Plattform Deutsches Vergabeportal ("DTVP") zu übermitteln. Fragen zu den Verfahrensunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie rechtzeitig, das heißt spätestens 7 Tage vor Ablauf der Frist zur Abgabe des Antrags über die o. g. Vergabeplattform eingehen. Die Spielbankaufsicht wird an der Stellung eines Antrags interessierten Unternehmen rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, wenn und soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung des Antrags ersichtlich ist. Diese Auskünfte werden allen Unternehmen, welche sich zuvor über die e-Vergabe-Plattform registriert haben, gleichzeitig und in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich durch Veröffentlichung von Verfahrensinformationen über die e-Vergabe-Plattform. Um den Erhalt der Auskünfte sicherzustellen, werden interessierte Unternehmen aufgefordert, sich frühzeitig auf der e-Vergabe-Plattform zu registrieren. Die Spielbankaufsicht nutzt die e-Vergabe-Plattform für die Kommunikation während des Zulassungsverfahrens. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich frühzeitig auf der e-Vergabe-Plattform zu registrieren und die Teilnahme am hiesigen Verfahren zu aktivieren, um über Informationen zum Verfahren eine gesonderte Benachrichtigung zu erhalten. Ungeachtet dessen müssen sich die interessierten Unternehmen regelmäßig und unaufgefordert über die Veröffentlichung neuer Informationen und/oder Unterlagen eigenverantwortlich informieren.
Mehr anzeigen
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Zulassung berechtigt zum Betrieb von Spielbanken im Land Niedersachsen.”
Ort der Leistung: Region Hannover🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-27 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-05-27 10:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Persönliche Lage der Antragstellerin oder des Antragstellers: Die Anträge haben die nachfolgenden Angaben, Nachweise und Informationen zur persönlichen Lage...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Persönliche Lage der Antragstellerin oder des Antragstellers: Die Anträge haben die nachfolgenden Angaben, Nachweise und Informationen zur persönlichen Lage der Antragstellerin oder des Antragstellers (ASt) zu beinhalten: (1) Name des ASt sowie Benennung der vertretungsberechtigten Personen bzw. Organe (z.B. Geschäftsführer/in) sowie der Geschäftsfelder des Unternehmens, Angabe der Rechtsform, Sitz und Postanschrift und soweit zutreffend die Höhe des Stammkapitals, Grundkapitals oder der Kommanditeinlage. (2) Sofern der ASt über keinen Sitz im Inland verfügt, Benennung einer persönlich zuverlässigen empfangsbevollmächtigten Person im Inland mit Angabe der Postanschrift. (3) Benennung einer Ansprechpartnerin oder eines Ansprechpartners für das Zulassungsverfahren samt Telefonnummer, Faxnummer und Emailadresse. (4) Benennung ggf. hinzugezogener Berater für die Erstellung des Antrags. (5) Zusätzliche erforderliche Angaben zum ASt: - Benennung der mit dem ASt verbundenen Unternehmen im Sinne des § 2 Abs. 2 S. 2 NSpielbG einschließlich der Anteils- und Stimmrechtsverhältnisse nebst diesbezüglichen vertraglichen Regelungen (die Anteils- und Stimmrechtsverhältnisse nebst diesbezüglicher vertraglichen Regelungen müssen nur für verbundene Unternehmen bis zur Ebene einer Großmuttergesellschaft dargestellt werden; für verbundene Unternehmen oberhalb der Ebene einer Großmuttergesellschaft genügt die Nennung der jeweils mehrheitlich beteiligten Gesellschaften). - Benennung der Gesellschafterinnen und Gesellschafter des ASt, auch im Fall von stillen Gesellschaftern, einschließlich der Anteils- und Stimmrechtsverhältnisse nebst diesbezüglichen vertraglichen Regelungen. - Benennung der Gesellschafterinnen und Gesellschafter der Unternehmen, die auf die Antragstellerin oder den Antragsteller unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben können, auch im Falle von stillen Gesellschaften, einschließlich der Anteils- und Stimmrechtsverhältnisse nebst diesbezüglichen vertraglichen Regelungen (die Anteils- und Stimmrechtsverhältnisse nebst diesbezüglicher vertraglicher Regelungen müssen nur für Unternehmen bis zur Ebene einer Großmuttergesellschaft dargestellt werden; für Unternehmen oberhalb der Ebene einer Großmuttergesellschaft genügt die Nennung der jeweils mehrheitlich beteiligten Gesellschafterinnen oder Gesellschafter). - Vorlage des zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags geltenden Gesellschaftsvertrags und sonstiger vertraglicher Regelungen über Anteils- und Stimmrechtsverhältnisse im Original oder als beglaubigte Kopie. - Offenlegung sonstiger Genehmigungen, Konzessionen oder Aktivitäten des ASt, ihrer/seiner Gesellschafterinnen oder Gesellschafter oder mit ihr/ihm verbundener Unternehmen im Bereich des Glücksspiels. - Darstellung aller vom ASt betriebenen Geschäftsfelder bzw. erbrachten Dienstleistungen, einschließlich der Erklärung des Unternehmenszieles, (max. 2 Seiten). - Darstellung der Organisations- und Personalstruktur des ASt unter Benennung der Funktions- und Aufgabenbereiche, bspw. als Organigramm. (6) Handelsregisterauszug (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Antragsfrist nicht älter als 15 Monate). ASt, die ihren Sitz nicht im Inland haben, haben ein entsprechendes Dokument des Ansässigkeitsstaates vorzulegen; soweit eine Zweigniederlassung im Inland besteht, ist der HRA zusätzlich vorzulegen. (7) Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Abs. 1 GewO (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Antragsfrist nicht älter als 15 Monate). ASt, die ihren Sitz nicht im Inland haben, haben ein entsprechendes Dokument des Ansässigkeitsstaates vorzulegen. (8) Benennung der für den Betrieb des Spielbankunternehmens im Land Niedersachsen vorgesehenen verantwortlichen Personen mit chronologischen Lebensläufen. Verantwortliche Personen in diesem Sinne sind - der ASt selbst (sofern diese oder dieser eine natürliche Person ist), - die gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertreter des ASt (sofern diese oder dieser eine juristische Person oder Personengesellschaft ist) und - die mit der Leitung des Spielbankunternehmens beauftragten Personen. Die Lebensläufe müssen in chronologischer Reihenfolge mindestens folgende Angaben beinhalten und unterschrieben sein: - Familienname, Vorname, Geburtsname und sonstige Namen, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Staatsangehörigkeit; - Anschrift des Hauptwohnsitzes; - berufliche Qualifikation einschließlich der erworbenen Abschlüsse bzw. Qualifikationen; - Berufserfahrung mit mindestens folgenden Angaben: - Benennung des Namens und Sitz des Unternehmens bzw. der Unternehmen, bei dem bzw. bei denen die verantwortliche Person angestellt war oder ist, - Art und Dauer der Tätigkeit einschließlich Nebentätigkeiten mit Ausnahme ehrenamtlicher Betätigungen, - Vertretungsbefugnisse, - interne Entscheidungskompetenzen, - ihr unterstellte Geschäftsbereiche. (10) Für jede benannte verantwortliche Person im Sinne des Absatz (8) sind folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen: - Eigenerklärung der verantwortlichen Person über laufende oder abgeschlossene Ermittlungs- und/oder Gerichtsverfahren und nicht getilgte Verurteilungen unter Angabe des Gerichts, der ermittelnden Behörde, dem Aktenzeichen und einer Benennung des Gegenstands der Ermittlungen/der Verurteilung. - Führungszeugnis nach § 30 oder § 30b BZRG (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Antragsfrist nicht älter als 15 Monate). Soweit eine verantwortliche Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in den letzten zehn Jahren nicht (ausschließlich) im Inland hatte ist (auch) ein entsprechendes Dokument des jeweiligen Ansässigkeitsstaates vorzulegen. - Bonitätsauskunft einer unabhängigen Wirtschaftsauskunftei oder Referenzschreiben einer Bank zur Bonität (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Antragsfrist nicht älter als 15 Monate). - Eigenerklärung der verantwortlichen Person, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen zu leben. - Einverständniserklärung der verantwortlichen Person, dass sie mit der Vorlage der o.g. Nachweise und Erklärungen einverstanden ist.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Finanzielle Leistungsfähigkeit: Die Anträge haben die nachfolgenden Angaben, Nachweise und Informationen zum Beleg der finanziellen Leistungsfähigkeit der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Finanzielle Leistungsfähigkeit: Die Anträge haben die nachfolgenden Angaben, Nachweise und Informationen zum Beleg der finanziellen Leistungsfähigkeit der Antragstellerin oder des Antragstellers zu beinhalten: (1) Vorlage der veröffentlichten Teile der Jahresabschlüsse der abgeschlossenen Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022. (2) Kurze Darstellung der geplanten Investitionen. (3) Vorlage einer Bankbescheinigung, einer Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers oder einer Bescheinigung eines EU/EWR-Abschlussprüfers im Original oder als beglaubigte Kopie, aus der sich nachvollziehbar ergibt, dass der Antragstellerin oder dem Antragsteller die für die geplanten Investitionen erforderlichen Mittel für die vorgesehene Geschäftstätigkeit (z.B. Investitionen) zur freien Verfügung stehen, insbesondere frei von Rechten Dritter. (4) Vorlage einer Bankbescheinigung, einer Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers oder einer Bescheinigung eines EU/EWR-Abschlussprüfers im Original oder als beglaubigte Kopie, aus der sich nachvollziehbar die Fähigkeit der Antragstellerin oder des Antragstellers ergibt, eine finanzielle Sicherheitsleistung in Höhe von 5 Mio. EUR (Spielbankreserve) aus vorhandenem Kapital bei einem Kreditinstitut zu hinterlegen oder eine gleichwertige Sicherheit unter Beteiligung eines Kreditinstituts (vergleichbar einer selbstschuldnerischen, unwiderruflichen und für die Dauer der Interimszulassung geltenden Bankbürgschaft) beizubringen. (5) Die rechtmäßige Herkunft der für den Betrieb der Spielbank erforderlichen finanziellen Mittel ist nachvollziehbar darzulegen. (6) Erklärung, dass über das Vermögen der Antragstellerin oder des Antragstellers, bei juristischen Personen auch bei Vertretungsberechtigten und der Gesellschaft, kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbar gesetzliches Verfahren eröffnet wurde, eine Eröffnung beantragt worden ist oder ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Hinweis: Es ist das Formblatt Nr. 4 "Ergänzende Erklärungen Antragsteller/in" zu verwenden. (7) Darlegung sämtlicher in § 10g Abs. 2 Nrn. 2 bis 4 NSpielbG genannten Tatbestände, soweit sie vorliegen und dem Antragsteller bekannt sind. Hinweis: Es ist das Formblatt Nr. 4 "Ergänzende Erklärungen Antragsteller/in" zu verwenden. Der Nachweis zu (3) und (4) kann auch dadurch erbracht werden, dass ein Dritter (z.B. eine Konzerngesellschaft) zu Gunsten der Antragstellerin oder des Antragstellers eine Verpflichtungs- oder Patronatserklärung abgibt. Aus der Verpflichtungs- oder Patronatserklärung muss hervorgehen, dass der Dritte sich im Fall der Erteilung der Interimszulassung unwiderruflich gegenüber der Antragstellerin oder dem Antragsteller verpflichtet, diese(n) mit den erforderlichen finanziellen Mitteln auszustatten. Erforderlich sind die Mittel, welche die Antragstellerin oder der Antragsteller im Wirtschafts- und Finanzplan angegeben hat (3) und welche die Antragstellerin oder der Antragsteller benötigt, um eine Sicherheitsleistung/Sicherheit gemäß (4) hinterlegen bzw. beibringen zu können. Neben der Verpflichtungs- oder Patronatserklärung sind mit dem Antrag die in (3) und (4) geforderten Bescheinigungen bezogen auf den Dritten und dessen Mittel/Kapital einzureichen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenztätigkeit: Für mindestens eine der mit der Leitung des Spielbankunternehmens beauftragten Personen ist eine persönliche Referenztätigkeit für ein...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenztätigkeit: Für mindestens eine der mit der Leitung des Spielbankunternehmens beauftragten Personen ist eine persönliche Referenztätigkeit für ein Spielbankunternehmen erforderlich, welche die nachfolgenden Anforderungen erfüllt. Die Nichtvorlage einer Referenztätigkeit, die die genannten Anforderungen erfüllt, führt zum zwingenden Ausschluss des Antrags. Die beauftragte Person muss eine Tätigkeit für eine Dauer von insgesamt mindestens sieben Jahren für ein Spielbankunternehmen ausgeübt haben, die in Zusammenhang mit dem Betrieb einer staatlich konzessionierten bzw. zugelassenen Spielbank innerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz steht, deren Angebot Tischspiel (Roulette, Blackjack und Poker) und Automatenspiel umfasst. Hiervon müssen mindestens fünf Jahre eine Tätigkeit in einer Leitungsposition (z.B. Leitung einer Spielbank, Geschäftsführung, Prokurist) betreffen. Nicht ausreichend für die Ausübung einer Leitungsposition ist die stellvertretende Leitung einer Spielbank. Die geforderte Referenztätigkeit kann auch in der Summe verschiedener Tätigkeiten dieser Person nachgewiesen werden. Die letzte Tätigkeit in einem Spielbankunternehmen darf nicht mehr als sechs Jahre zurückliegen (04/2018). Zu der Referenztätigkeit sind mindestens folgende Angaben zu machen: (1) Name und Adresse des Spielbankunternehmens, für das die Person tätig war, sowie Name einer Ansprechpartnerin oder eines Ansprechpartners einschließlich Telefonnummer und E-Mailadresse bei dem Spielbankunternehmen; (2) Angabe der Funktion/Position im Spielbankunternehmen, kurze Beschreibung der im Rahmen dieser Funktion/Position ausgeübten Tätigkeit mit Bezug zum Spielbankbetrieb und Dauer der ausgeübten Funktion/Position/Tätigkeit (von MM/JJJJ bis MM/JJJJ); (3) Name der durch das Spielbankunternehmen betriebenen Spielbank(en) sowie Name und Adresse der Aufsichtsbehörde/des Zulassungsgebers sowie - soweit bekannt - Name einer Ansprechpartnerin oder eines Ansprechpartners einschließlich Telefonnummer und E-Mailadresse bei der Aufsichtsbehörde/beim Zulassungsgeber; (4) kurze Darstellung der rechtlichen und tatsächlichen Anforderungen an den Spielbankbetrieb und deren Umsetzung; (5) Ausführungszeitraum (von MM/JJJJ bis MM/JJJJ); (6) Lage und Anzahl der betriebenen Standorte; (7) kurze Darstellung des im Spielbankbetrieb angebotenen Tisch- und Automatenspiels. Die Spielbankaufsicht behält sich vor, die angegebenen Referenztätigkeiten zu überprüfen. Hierzu stimmt die Antragstellerin oder der Antragsteller mit den vorstehenden Angaben Nachfragen der Spielbankaufsicht beim Spielbankunternehmen und/oder bei der Aufsichtsbehörde bzw. dem Zulassungsgeber zu.