Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer bzw. die Herstellerfirma hat die nachfolgenden Rahmenbedingungen und Forderungen für die zu liefernden Geräte zu erfüllen. Im Überblick erbringt die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer losabhängig folgende Leistungen: Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer schuldet in Los 1 mobile Endgeräte des Typs iPad Pro 13 Zoll mit einer Kapazität (Speicherplatz) von 256 GB inklusive dem aktuellen Betriebssystem iOS, die in die bereits vorhandene IT-Infrastruktur integriert und eingebunden werden können. • Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer liefert gemäß der nachfolgenden Ziffer 2.2.1 mobile Endgeräte des Typs iPad Pro 13 Zoll inklusive Betriebssystem nach Vorgabe durch die Auftraggeberin in der Gerätevariante: - iPad Pro 13 Zoll Space Schwarz mit 256 GB mit - Zugehöriger Apple USB-C Power Adapter (Netzteil) - Magic Tastatur Schwarz für iPad Pro - Apple Pencil Pro - Blickschutzfolie • Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer führt die Anmeldung am Programm zur Geräteregistrierung (DEP) gemäß Ziffer 2.2.3 durch. • Das Anbringen der Blickschutzfolie ist nicht Teil der von der Auftragnehmerin / dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistung. Für Los 2 schuldet die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer kabellose Bluetooth-Kopfhörer des Typs AirPods (4. Generation) mit aktiver Geräuschunterdrückung. • Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer liefert gemäß den nachfolgenden Ziffern 2.2.2 kabellose Bluetooth-Kopfhörer nach Vorgabe durch die Auftraggeberin in der Variante: - AirPods 4 mit aktiver Geräuschunterdrückung
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-11-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-28.
Auftragsbekanntmachung (2024-10-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: iPads Pro 13 inkl. Zubehör und AirPods 2024-78
Referenznummer: 2024-78
Kurze Beschreibung:
Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer bzw. die Herstellerfirma hat die nachfolgenden Rahmenbedingungen und Forderungen für die zu liefernden Geräte zu erfüllen.
Im Überblick erbringt die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer losabhängig folgende Leistungen:
Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer schuldet in Los 1 mobile Endgeräte des Typs iPad Pro 13 Zoll mit einer Kapazität (Speicherplatz) von 256 GB inklusive dem aktuellen Betriebssystem iOS, die in die bereits vorhandene IT-Infrastruktur integriert und eingebunden werden können.
• Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer liefert gemäß der nachfolgenden Ziffer 2.2.1 mobile Endgeräte des Typs iPad Pro 13 Zoll inklusive Betriebssystem nach Vorgabe durch die Auftraggeberin in der Gerätevariante:
- iPad Pro 13 Zoll Space Schwarz mit 256 GB mit
- Zugehöriger Apple USB-C Power Adapter (Netzteil)
- Magic Tastatur Schwarz für iPad Pro
- Apple Pencil Pro
- Blickschutzfolie
• Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer führt die Anmeldung am Programm zur Geräteregistrierung (DEP) gemäß Ziffer 2.2.3 durch.
• Das Anbringen der Blickschutzfolie ist nicht Teil der von der Auftragnehmerin / dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistung.
Für Los 2 schuldet die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer kabellose Bluetooth-Kopfhörer des Typs AirPods (4. Generation) mit aktiver Geräuschunterdrückung.
• Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer liefert gemäß den nachfolgenden Ziffern 2.2.2 kabellose Bluetooth-Kopfhörer nach Vorgabe durch die Auftraggeberin in der Variante:
- AirPods 4 mit aktiver Geräuschunterdrückung
Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer bzw. die Herstellerfirma hat die nachfolgenden Rahmenbedingungen und Forderungen für die zu liefernden Geräte zu erfüllen.
Im Überblick erbringt die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer losabhängig folgende Leistungen:
Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer schuldet in Los 1 mobile Endgeräte des Typs iPad Pro 13 Zoll mit einer Kapazität (Speicherplatz) von 256 GB inklusive dem aktuellen Betriebssystem iOS, die in die bereits vorhandene IT-Infrastruktur integriert und eingebunden werden können.
• Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer liefert gemäß der nachfolgenden Ziffer 2.2.1 mobile Endgeräte des Typs iPad Pro 13 Zoll inklusive Betriebssystem nach Vorgabe durch die Auftraggeberin in der Gerätevariante:
- iPad Pro 13 Zoll Space Schwarz mit 256 GB mit
- Zugehöriger Apple USB-C Power Adapter (Netzteil)
- Magic Tastatur Schwarz für iPad Pro
- Apple Pencil Pro
- Blickschutzfolie
• Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer führt die Anmeldung am Programm zur Geräteregistrierung (DEP) gemäß Ziffer 2.2.3 durch.
• Das Anbringen der Blickschutzfolie ist nicht Teil der von der Auftragnehmerin / dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistung.
Für Los 2 schuldet die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer kabellose Bluetooth-Kopfhörer des Typs AirPods (4. Generation) mit aktiver Geräuschunterdrückung.
• Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer liefert gemäß den nachfolgenden Ziffern 2.2.2 kabellose Bluetooth-Kopfhörer nach Vorgabe durch die Auftraggeberin in der Variante:
- AirPods 4 mit aktiver Geräuschunterdrückung
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1.0 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: 2024-78
Titel: iPad Pro 13 Zoll Space Schwarz mit 256 GB ink. Zubehör
Beschreibung der Beschaffung:
Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer schuldet in Los 1 mobile Endgeräte des Typs iPad Pro 13 Zoll mit einer Kapazität (Speicherplatz) von 256 GB inklusive dem aktuellen Betriebssystem iOS, die in die bereits vorhandene IT-Infrastruktur integriert und eingebunden werden können.
• Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer liefert gemäß der nachfolgenden Ziffer 2.2.1 mobile Endgeräte des Typs iPad Pro 13 Zoll inklusive Betriebssystem nach Vorgabe durch die Auftraggeberin in der Gerätevariante:
- iPad Pro 13 Zoll Space Schwarz mit 256 GB mit
- Zugehöriger Apple USB-C Power Adapter (Netzteil)
- Magic Tastatur Schwarz für iPad Pro
- Apple Pencil Pro
- Blickschutzfolie
• Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer führt die Anmeldung am Programm zur Geräteregistrierung (DEP) gemäß Ziffer 2.2.3 der Leistungsbeschreibung durch.
• Das Anbringen der Blickschutzfolie ist nicht Teil der von der Auftragnehmerin / dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistung.
Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer schuldet in Los 1 mobile Endgeräte des Typs iPad Pro 13 Zoll mit einer Kapazität (Speicherplatz) von 256 GB inklusive dem aktuellen Betriebssystem iOS, die in die bereits vorhandene IT-Infrastruktur integriert und eingebunden werden können.
• Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer liefert gemäß der nachfolgenden Ziffer 2.2.1 mobile Endgeräte des Typs iPad Pro 13 Zoll inklusive Betriebssystem nach Vorgabe durch die Auftraggeberin in der Gerätevariante:
- iPad Pro 13 Zoll Space Schwarz mit 256 GB mit
- Zugehöriger Apple USB-C Power Adapter (Netzteil)
- Magic Tastatur Schwarz für iPad Pro
- Apple Pencil Pro
- Blickschutzfolie
• Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer führt die Anmeldung am Programm zur Geräteregistrierung (DEP) gemäß Ziffer 2.2.3 der Leistungsbeschreibung durch.
• Das Anbringen der Blickschutzfolie ist nicht Teil der von der Auftragnehmerin / dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistung.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Hamburg🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: AirPods (4. Generation) mit aktiver Geräuschunterdrückung
Titel: AirPods (4. Generation) mit aktiver Geräuschunterdrückung
Beschreibung der Beschaffung:
Für Los 2 schuldet die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer kabellose Bluetooth-Kopfhörer des Typs AirPods (4. Generation) mit aktiver Geräuschunterdrückung.
• Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer liefert gemäß den Ziffern 2.2.2 der Leistungsbeschreibung kabellose Bluetooth-Kopfhörer nach Vorgabe durch die Auftraggeberin in der Variante:
- AirPods 4 mit aktiver Geräuschunterdrückung
Für Los 2 schuldet die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer kabellose Bluetooth-Kopfhörer des Typs AirPods (4. Generation) mit aktiver Geräuschunterdrückung.
• Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer liefert gemäß den Ziffern 2.2.2 der Leistungsbeschreibung kabellose Bluetooth-Kopfhörer nach Vorgabe durch die Auftraggeberin in der Variante:
- AirPods 4 mit aktiver Geräuschunterdrückung
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-28 12:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-11-28 12:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2024-10-28 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2024-11-28 12:00:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Die Auftraggeberin behält sich vor, auf eine Nachforderung gem. § 56 Abs 2 VgV zu verzichten.
Vergabekriterien
Art der festen Zahl: Fester Wert (insgesamt)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Eigenerklärung,
- dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1-10 GWB vorliegen.
- über die Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit der Unternehmer der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt.
- dass keine Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 GWB beim Bietenden, Mitglied der Bietergemeinschaft sowie Dritten vorliegen.
- dass keine Ausschlussgründe gemäß § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 98c AufenthG vorliegen.
- AVV.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Russlandbezügen gemäß Art. 5k Abs. 1 VO EU 2022/576.
Soweit eine Ausschlussvoraussetzung gegeben ist, sind nähere Angaben zu machen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist weiterer Nachweis zu führen.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Eigenerklärung,
- dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1-10 GWB vorliegen.
- über die Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit der Unternehmer der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt.
- dass keine Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 GWB beim Bietenden, Mitglied der Bietergemeinschaft sowie Dritten vorliegen.
- dass keine Ausschlussgründe gemäß § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 98c AufenthG vorliegen.
- AVV.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Russlandbezügen gemäß Art. 5k Abs. 1 VO EU 2022/576.
Soweit eine Ausschlussvoraussetzung gegeben ist, sind nähere Angaben zu machen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist weiterer Nachweis zu führen.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 993-8002510900-04
Postanschrift: Pappelallee 33/35/37
Postleitzahl: 22089
Postort: Hamburg
Region: Hamburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bgw-online.de📧
Telefon: 040 202071537📞
URL: http://www.bgw-online.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E35363812🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E35363812🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Bundeskartellamt/Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0000000
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB)
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB)
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-30+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 212-659057 (2024-10-28)