IT-Betreuung der städtischen Schulen

Stadt Pfaffenhofen an der Ilm

Dienstleistung für die Betreuung der IT-Systemlandschaft der städtischen Schulen der Stadt Pfaffenhofen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-06-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-05-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-05-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-05-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Betreuung der städtischen Schulen
Referenznummer: 24_52_WITS
Kurze Beschreibung:
Dienstleistung für die Betreuung der IT-Systemlandschaft der städtischen Schulen der Stadt Pfaffenhofen
Produkte/Dienstleistungen: Wartung von Informationstechnologiesoftware 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 0
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Wartung von Informationstechnologieeinrichtungen 📦
Postleitzahl: 85276
Stadt: Pfaffenhofen a. d. Ilm
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Pfaffenhofen a. d. Ilm 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-20 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-06-20 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2024-06-20 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-06-17 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden innerhalb einer gesetzten Frist nachgefordert.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe: siehe Vergabeunterlagen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Pfaffenhofen an der Ilm
Nationale Registrierungsnummer: 09126143-00000-71
Postanschrift: Hauptplatz 1 und 18
Postleitzahl: 85276
Postort: Pfaffenhofen an der Ilm
Region: Pfaffenhofen a. d. Ilm 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Fachstelle für Vergabe
E-Mail: vergabe@stadt-pfaffenhofen.de 📧
Telefon: +49 8441780 📞
URL: https://www.stadt-pfaffenhofen.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.stadt-pfaffenhofen.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/263607 🌏
Teilnahme-URL: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen

Ergänzende Informationen
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Regierung von Oberbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Abteilung: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: 00498921792411 📞
Fax: 00498921762847 📠
Körper überprüfen
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
siehe § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-17+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 097-294740 (2024-05-17)