Gegenstand der Ausschreibung ist die Unterstützung der Universität Bonn in Bezug auf die Umsetzung von sechs priorisierten Arbeitspakten zur IT-Sicherheit.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-11-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-01.
Auftragsbekanntmachung (2024-10-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Notfallmaßnahmen
Reference number: 094-24
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Unterstützung der Universität Bonn in Bezug auf die Umsetzung von sechs priorisierten Arbeitspakten zur IT-Sicherheit.”
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die beschriebenen 6 priorisierten Maßnahmen: * Unterstützungsleistung beim Aufbau eines zentralen Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) * BSI...”
Beschreibung der Beschaffung
Die beschriebenen 6 priorisierten Maßnahmen: * Unterstützungsleistung beim Aufbau eines zentralen Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) * BSI Grundschutz Basis Check * Schutzbedarfsanalysen und IT-Sicherheitskonzepte * Erweiterung des IT-Notfallmanagements zum Business Continuity Management (BCM) und technisches IT-Notfallmanagement (Disaster Recovery Planning) * Analyse der bestehenden Backup-Mechanismen und Unterstützung bei der Absicherung der Backup-Infrastrukturen * Sicherheit von Infrastrukturdiensten Alle Maßnahmen werden über einen Dienstleister angeboten und koordiniert bzw. ausgeführt. Alle Details entnehmen Sie bitte ausführlichen Leistungsbeschreibung, diese finden Sie im Bereich Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Systemberatung und technische Beratung📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Remote und vor Ort in Bonn”
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 12 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kriterien K1 bis K5
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-04 11:25:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-11-04 11:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): rein elektronische Öffnung
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Vertraulichkeitserklärung: * Vorabeinreichung der gegengezeichneten Vertraulichkeitserklärung -> gem. Leistungsbeschreibung Punkt 3, Abs. 2 erhalten Sie...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vertraulichkeitserklärung: * Vorabeinreichung der gegengezeichneten Vertraulichkeitserklärung -> gem. Leistungsbeschreibung Punkt 3, Abs. 2 erhalten Sie weitere Informationen von der Universität Bonn, reichen Sie das bitte über die Kommunikation ein. Berechtigt zur Abforderung sind nur zertifizierte BSI Dienstleister, das entsprechende Zertifikat reichen Sie bitte mit der Angebotsabgabe ein.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“EU Sanktionen: Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
EU Sanktionen: Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 Allgemeiner Hinweis: Gemäß Art. 3 g Abs. 1 lit. d der VO 833/2014 erstreckt sich das Einfuhrverbot für Eisen- und Stahlerzeugnisse ab dem 30. September 2023 auch für aufgeführte Erzeugnisse des Anhangs XVII, sofern diese in einem Drittland unter Verwendung von Gütern russischen Ursprungs verarbeitet wurden. Das bedeutet: ist der Ursprung Russland oder wurden die Güter unter Verwendung von Gütern russischen Ursprungs hergestellt, ist die Einfuhr verboten. Das Verbot beim Import betrifft nur Produkte aus Anhang XVII der Russland-Embargoverordnung jeden Ursprungs: - Eisen- und nicht legierter Stahl (KN-Code 7206 bis 7217), - Nicht-rostender Stahl (KN-Code 7218 bis 7229), - Waren aus Eisen oder Stahl (Kapitel 73), - für Waren des Codes 7207 11 gilt das Verbot ab 1. April 2024, - für Waren der Codes 7207 12 10 und 7224 90 ab 1. Oktober 2024. Transportbehältnisse aus Eisen oder Stahl, die ausschließlich zu Beförderungszwecken verwendet werden, sind nicht von den Einfuhrverboten umfasst. Nachweispflicht Zum Zeitpunkt der Einfuhr von Gütern des Anhangs XVII aus Drittländern sind zudem Nachweise über die Ursprungsländer der Produkte erforderlich. Die Nachweispflicht gilt nur für die letzte Verarbeitungsstufe. Das bedeutet, dass keine Nachweise für die gesamte Lieferkette erbracht werden müssen, sondern nur für die letzte Verarbeitungsstufe.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Bestätigung gem. Formular 521 * wirtschaftliche Stabilität” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“* Referenzen in Organisationen vergleichbarer Größe und Komplexität (min 4 der 6 Punkte müssen erfüllt sein): -> Aufbau ISMS -> Etablierung eines...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
* Referenzen in Organisationen vergleichbarer Größe und Komplexität (min 4 der 6 Punkte müssen erfüllt sein): -> Aufbau ISMS -> Etablierung eines betrieblichen Kontinuitätsmanagements- (Business Continuity Management -BCM) und Notfallwiederherstellungsplan (Disaster Recory Plan-DRP) -Prozesses -> IT-Sicherheitsbewertung spezifischer Anwendungen und IT-Dienste inkl. Härtungsempfehlungen und deren Umsetzung -> Entwicklung und Umsetzung von Backupkonzepten -> Schutzbedarfsanalysen und IT-Sicherheitskonzeptionen -> BSI-Grundschutz- und Basis-Check * nachweisbare Erfahrungen mit Organisationen der öffentlichen Hand und/ oder Hochschulen (optional)
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Gem. Vergabeunterlagen”
“Bekanntmachungs-ID: CXPNY5EDGEJ” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: DE 812110859
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 2211473055📞
Fax: +49 2211472889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gem. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 "Einleitung, Antrag" Absatz 3: 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gem. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 "Einleitung, Antrag" Absatz 3: 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 GWB Absatz 1 Nummer 2. § 134 GWB Absatz 1 Satz 2 bleibt unberühr
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 193-596467 (2024-10-01)