Basierend auf einer systematischen Marktanalyse durch das BSI von auf dem Verbrauchermarkt gängigen Passwort-Managern werden im Rahmen dieses Projektes die IT-Sicherheitseigenschaften ausgewählter Produkte durch einen externen Dienstleister untersucht. Hierdurch sollen Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher beim Einsatz dieser Produkte sowie Handlungsempfehlungen für Anbieter von Passwort-Managern erarbeitet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-06-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-04-15.
Auftragsbekanntmachung (2024-04-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Sicherheit auf dem digitalen Verbrauchermarkt: Fokus Passwort-Manager
Referenznummer: P632
Kurze Beschreibung:
“Basierend auf einer systematischen Marktanalyse durch das BSI von auf dem Verbrauchermarkt gängigen Passwort-Managern werden im Rahmen dieses Projektes die...”
Kurze Beschreibung
Basierend auf einer systematischen Marktanalyse durch das BSI von auf dem Verbrauchermarkt gängigen Passwort-Managern werden im Rahmen dieses Projektes die IT-Sicherheitseigenschaften ausgewählter Produkte durch einen externen Dienstleister untersucht. Hierdurch sollen Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher beim Einsatz dieser Produkte sowie Handlungsempfehlungen für Anbieter von Passwort-Managern erarbeitet werden.
Basierend auf einer systematischen Marktanalyse durch das BSI von auf dem Verbrauchermarkt gängigen Passwort-Managern werden im Rahmen dieses Projektes die IT-Sicherheitseigenschaften ausgewählter Produkte durch einen externen Dienstleister untersucht. Hierdurch sollen Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher beim Einsatz dieser Produkte sowie Handlungsempfehlungen für Anbieter von Passwort-Managern erarbeitet werden.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#
#Besonders geeignet für selbst#, #Besonders geeignet für startup#”
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 12 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“AP 5 ist eine optionale Leistung. Diese muss vom Bieter angeboten werden, der Auftraggeber (AG) verzichtet jedoch ggf. generell auf deren Beauftragung. Die...”
Beschreibung der Optionen
AP 5 ist eine optionale Leistung. Diese muss vom Bieter angeboten werden, der Auftraggeber (AG) verzichtet jedoch ggf. generell auf deren Beauftragung. Die Beauftragung des AP 5 ist abhängig vom Ergebnis von AP 4 und wird optional zum entsprechenden Zeitpunkt abgerufen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): siehe Kapitel 6.1.2.4 der Leistungsbeschreibung
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-03 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-06-04 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterien: 1) Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014
2) Ausschluss eines Interessenskonflikts
3) Referenzen:...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterien: 1) Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014
2) Ausschluss eines Interessenskonflikts
3) Referenzen: Gefährdungsanalyse
4) Technische Ausrüstung
5) Qualitätsmanagement
weitere Details entnehmen Sie bitte Kapitel 6.1.2.3 der Leistungsbeschreibung
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Nationale Registrierungsnummer: 991-07335-68
Postanschrift: Postfach 200363
Postleitzahl: 53133
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bsi.bund.de📧
Telefon: 000📞
URL: http://www.bsi.bund.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=645006🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 991-07335-68
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 94990📞
Fax: +49 228 9499400 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 076-225697 (2024-04-15)