Seit einigen Jahrzehnten weisen Wiesenvogelbestände abnehmende Trends auf. Hauptursache für den Rückgang der Bestände sind grundsätzlich die umfassenden Landschaftsveränderungen im Zuge der Intensivierung der Landnutzung. Als wesentlicher demografischer Faktor wurden niedrige, nicht bestandserhaltende Reproduktionsraten identifiziert. Ursache dafür sind insbesondere zunehmende Verluste von Eiern und Küken durch Prädatoren. Aus diesem Grund wurde im Herbst 2021 ein Pilotprojekt zum jagdlichen Prädationsmanagement vergeben, das neben der Koordination des jagdlichen Prädationsmanagement auf landeseigenen Flächen im Beltringharder und Rickelsbüller Koog auf der Grundlage des Prädationsmanagementkonzepts Schleswig-Holstein auch ein Prädatorenmonitoring und die Umsetzung jagdlicher Maßnahmen zum Aufgabenspektrum vorsieht. Das Pilotprojekt ist bis zum 31.08.2024 befristet. Auch wenn der Abschlussbericht zu oben genanntem Projekt noch aussteht lässt sich bereits anhand der Zwischenberichte sowie der in Zusammenhang zu dem Projekt in den Projektgebieten durchgeführten Bestandserfassungen zum Schlupf- und Bruterfolg von u.a. Uferschnepfe, Austernfischer und Sandregenpfeifer ein deutlich positiver Effekt des jagdlichen Prädationsmanagements auf den Bruterfolg ableiten. So konnte bereits im ersten Jahr nach Beginn der jagdlichen Maßnahmen (2022) ein bestandserhaltender Bruterfolg für Austernfischer, Sandregenpfeifer und Säbelschnäbler festgestellt werden und auch in der Brutsaison 2023 zeichnete sich ein deutlich positiver Effekt des jagdlichen Prädationsmanagements ab. Um eine erneute Verschlechterung der Bestandstrends für Wiesen- und Küstenvögel in den beiden Naturschutzkögen zu vermeiden und den europäischen Verpflichtungen zur Gewährleistung eines guten ökologischen Zustands der Brutvogelbestände in den Vogelschutzgebieten nachzukommen, ist daher eine Fortsetzung des jagdlichen Prädationsmanagements erforderlich. Ziel des Projektes ist es, im Zusammenhang mit anderen Schutzmaßnahmen in den Gebieten den Brut- und Aufzuchterfolg der Wiesenvögel zu erhöhen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-06-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-05-07.
Auftragsbekanntmachung (2024-05-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Jagdliches Prädationsmanagement gemäß Prädationsmanagementkonzept SH sowie jagdliches Management invasiver Arten gemäß Unionsliste
Referenznummer: ZV-L5-24-0494000-412 .04
Kurze Beschreibung:
Seit einigen Jahrzehnten weisen Wiesenvogelbestände abnehmende Trends auf. Hauptursache für den Rückgang der Bestände sind grundsätzlich die umfassenden Landschaftsveränderungen im Zuge der Intensivierung der Landnutzung. Als wesentlicher demografischer Faktor wurden niedrige, nicht bestandserhaltende Reproduktionsraten identifiziert. Ursache dafür sind insbesondere zunehmende Verluste von Eiern und Küken durch Prädatoren.
Aus diesem Grund wurde im Herbst 2021 ein Pilotprojekt zum jagdlichen Prädationsmanagement vergeben, das neben der Koordination des jagdlichen Prädationsmanagement auf landeseigenen Flächen im Beltringharder und Rickelsbüller Koog auf der Grundlage des Prädationsmanagementkonzepts Schleswig-Holstein auch ein Prädatorenmonitoring und die Umsetzung jagdlicher Maßnahmen zum Aufgabenspektrum vorsieht. Das Pilotprojekt ist bis zum 31.08.2024 befristet.
Auch wenn der Abschlussbericht zu oben genanntem Projekt noch aussteht lässt sich bereits anhand der Zwischenberichte sowie der in Zusammenhang zu dem Projekt in den Projektgebieten durchgeführten Bestandserfassungen zum Schlupf- und Bruterfolg von u.a. Uferschnepfe, Austernfischer und Sandregenpfeifer ein deutlich positiver Effekt des jagdlichen Prädationsmanagements auf den Bruterfolg ableiten. So konnte bereits im ersten Jahr nach Beginn der jagdlichen Maßnahmen (2022) ein bestandserhaltender Bruterfolg für Austernfischer, Sandregenpfeifer und Säbelschnäbler festgestellt werden und auch in der Brutsaison 2023 zeichnete sich ein deutlich positiver Effekt des jagdlichen Prädationsmanagements ab.
Um eine erneute Verschlechterung der Bestandstrends für Wiesen- und Küstenvögel in den beiden Naturschutzkögen zu vermeiden und den europäischen Verpflichtungen zur Gewährleistung eines guten ökologischen Zustands der Brutvogelbestände in den Vogelschutzgebieten nachzukommen, ist daher eine Fortsetzung des jagdlichen Prädationsmanagements erforderlich.
Ziel des Projektes ist es, im Zusammenhang mit anderen Schutzmaßnahmen in den Gebieten den Brut- und Aufzuchterfolg der Wiesenvögel zu erhöhen.
Seit einigen Jahrzehnten weisen Wiesenvogelbestände abnehmende Trends auf. Hauptursache für den Rückgang der Bestände sind grundsätzlich die umfassenden Landschaftsveränderungen im Zuge der Intensivierung der Landnutzung. Als wesentlicher demografischer Faktor wurden niedrige, nicht bestandserhaltende Reproduktionsraten identifiziert. Ursache dafür sind insbesondere zunehmende Verluste von Eiern und Küken durch Prädatoren.
Aus diesem Grund wurde im Herbst 2021 ein Pilotprojekt zum jagdlichen Prädationsmanagement vergeben, das neben der Koordination des jagdlichen Prädationsmanagement auf landeseigenen Flächen im Beltringharder und Rickelsbüller Koog auf der Grundlage des Prädationsmanagementkonzepts Schleswig-Holstein auch ein Prädatorenmonitoring und die Umsetzung jagdlicher Maßnahmen zum Aufgabenspektrum vorsieht. Das Pilotprojekt ist bis zum 31.08.2024 befristet.
Auch wenn der Abschlussbericht zu oben genanntem Projekt noch aussteht lässt sich bereits anhand der Zwischenberichte sowie der in Zusammenhang zu dem Projekt in den Projektgebieten durchgeführten Bestandserfassungen zum Schlupf- und Bruterfolg von u.a. Uferschnepfe, Austernfischer und Sandregenpfeifer ein deutlich positiver Effekt des jagdlichen Prädationsmanagements auf den Bruterfolg ableiten. So konnte bereits im ersten Jahr nach Beginn der jagdlichen Maßnahmen (2022) ein bestandserhaltender Bruterfolg für Austernfischer, Sandregenpfeifer und Säbelschnäbler festgestellt werden und auch in der Brutsaison 2023 zeichnete sich ein deutlich positiver Effekt des jagdlichen Prädationsmanagements ab.
Um eine erneute Verschlechterung der Bestandstrends für Wiesen- und Küstenvögel in den beiden Naturschutzkögen zu vermeiden und den europäischen Verpflichtungen zur Gewährleistung eines guten ökologischen Zustands der Brutvogelbestände in den Vogelschutzgebieten nachzukommen, ist daher eine Fortsetzung des jagdlichen Prädationsmanagements erforderlich.
Ziel des Projektes ist es, im Zusammenhang mit anderen Schutzmaßnahmen in den Gebieten den Brut- und Aufzuchterfolg der Wiesenvögel zu erhöhen.
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Naturschutzgebieten📦 Beschreibung
Interne Kennung: ZV-L5-24-0494000-412.04
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Im Einzelnen sollen in den Projektgebieten folgende Leistungen (Arbeitspakete) erbracht werden:
1) Konzeptionelle Tätigkeiten
- Weiterentwicklung von gebietsbezogenen Konzepten zum jagdlichen Prädationsmanagement für die landeseigenen Flächen im Beltringharder Koog und Rickelsbüller Koog
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2) Koordinierende Tätigkeiten
- Koordination sämtlicher jagdlicher Maßnahmen für das Prädationsmanagement auf den o.g. Landesflächen in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
- Stetiger Austausch mit haupt- und ehrenamtlich Tätigen (mind. 1 Sitzungstermin je Quartal).
- Jährliche Organisation und Durchführung eines Prädatorenmonitorings in den o.g. Gebieten inkl. eines Monitorings von Wanderratten.
- Vorbereitung und Durchführung von Gemeinschaftsansitzen im Winter (drei Gemeinschaftsansitze je Mondphase)
- Organisation einer Treibjagd vor der Brutsaison, falls erforderlich
- Organisation regelmäßiger Fallenbetreuung und -kontrolle in den o.g. Gebieten
- Organisation und Durchführung von regelmäßigen Baujagden in den Wintermonaten in den o.g. Gebieten.
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3) Jagdliche Tätigkeiten
- Anlassbezogene Bejagung von Prädatorenarten anhand unterschiedlicher Jagdmethoden
- Anlassbezogene Bejagung von invasiven Faunaarten gemäß der Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (Unionsliste) zur Verordnung (EU Nr. 1143/2014) über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten, z.B. der Schwarzkopfruderente.
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4) Berichtswesen
- Fertigung von kurzen, monatlichen Tätigkeitsberichten.
- Erstellung von Jahresberichten, die die Ergebnisse und Erfahrungen darstellen sowie Empfehlungen zum weiteren Vorgehen auf den landeseigenen Flächen im Rahmen des landesweiten Prädationsmanagements enthalten. In dem Zusammenhang ist auch das Verhalten von Prädatoren auf umliegenden Flächen einzubeziehen.
- Erstellung eines Abschlussberichtes, der die Ergebnisse sowie Empfehlungen zum weiteren Vorgehen im Prädationsmanagement für die landeseigenen Gebiete darstellt.
- Der Abschlussbericht ist zum 15.05.2029 an den Auftraggeber zu übergeben
Im Einzelnen sollen in den Projektgebieten folgende Leistungen (Arbeitspakete) erbracht werden:
1) Konzeptionelle Tätigkeiten
- Weiterentwicklung von gebietsbezogenen Konzepten zum jagdlichen Prädationsmanagement für die landeseigenen Flächen im Beltringharder Koog und Rickelsbüller Koog
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2) Koordinierende Tätigkeiten
- Koordination sämtlicher jagdlicher Maßnahmen für das Prädationsmanagement auf den o.g. Landesflächen in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
- Stetiger Austausch mit haupt- und ehrenamtlich Tätigen (mind. 1 Sitzungstermin je Quartal).
- Jährliche Organisation und Durchführung eines Prädatorenmonitorings in den o.g. Gebieten inkl. eines Monitorings von Wanderratten.
- Vorbereitung und Durchführung von Gemeinschaftsansitzen im Winter (drei Gemeinschaftsansitze je Mondphase)
- Organisation einer Treibjagd vor der Brutsaison, falls erforderlich
- Organisation regelmäßiger Fallenbetreuung und -kontrolle in den o.g. Gebieten
- Organisation und Durchführung von regelmäßigen Baujagden in den Wintermonaten in den o.g. Gebieten.
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3) Jagdliche Tätigkeiten
- Anlassbezogene Bejagung von Prädatorenarten anhand unterschiedlicher Jagdmethoden
- Anlassbezogene Bejagung von invasiven Faunaarten gemäß der Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (Unionsliste) zur Verordnung (EU Nr. 1143/2014) über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten, z.B. der Schwarzkopfruderente.
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4) Berichtswesen
- Fertigung von kurzen, monatlichen Tätigkeitsberichten.
- Erstellung von Jahresberichten, die die Ergebnisse und Erfahrungen darstellen sowie Empfehlungen zum weiteren Vorgehen auf den landeseigenen Flächen im Rahmen des landesweiten Prädationsmanagements enthalten. In dem Zusammenhang ist auch das Verhalten von Prädatoren auf umliegenden Flächen einzubeziehen.
- Erstellung eines Abschlussberichtes, der die Ergebnisse sowie Empfehlungen zum weiteren Vorgehen im Prädationsmanagement für die landeseigenen Gebiete darstellt.
- Der Abschlussbericht ist zum 15.05.2029 an den Auftraggeber zu übergeben
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schleswig-Holsteinische Westküste
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Kiel, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-09-01 📅
Datum des Endes: 2029-08-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung des Leistungszeitraums um weitere fünf Jahre. Bei dieser optionalen Verlängerung handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin auf Inanspruchnahme der Option. Entschließt sich der Auftraggeber zur Inanspruchnahme der Option, so teilt er dies dem Auftragnehmer/der Auftragnehmerin spätestens bis zum 31.05.2029 schriftlich mit.
Eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von insgesamt zehn Jahren hinaus erfolgt nicht (max. bis zum 31.08.2034).
Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung des Leistungszeitraums um weitere fünf Jahre. Bei dieser optionalen Verlängerung handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin auf Inanspruchnahme der Option. Entschließt sich der Auftraggeber zur Inanspruchnahme der Option, so teilt er dies dem Auftragnehmer/der Auftragnehmerin spätestens bis zum 31.05.2029 schriftlich mit.
Eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von insgesamt zehn Jahren hinaus erfolgt nicht (max. bis zum 31.08.2034).
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzeptes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-14 07:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-06-17 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Submission/Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 52 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2024-06-17 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Submission/Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-06-10 07:30:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ferner werden Preisangaben nicht nachgefordert, wenn es sich um wesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ferner werden Preisangaben nicht nachgefordert, wenn es sich um wesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
8. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
9. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses entsprechend abgeschlossen wird (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
10. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, getrennt nach den letzten drei Jahren (2021 - 2023).
9. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses entsprechend abgeschlossen wird (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
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10. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, getrennt nach den letzten drei Jahren (2021 - 2023).
Technische und berufliche Fähigkeiten
11. Eigenerklärung, ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern behält sich die GMSH vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechende Verpflichtungserklärung und entsprechende Eignungsnachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Diese sind dann fristbewehrt der GMSH zu übersenden.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
12. Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung als Berufsjäger/Revierjäger/oder
vergleichbare Qualifikation)
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
13. Nachweis über das Vorhandensein eines gültigen Jagdscheins
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
14. Eigenerklärung zum Besitz eines gültigen Führerscheines der Klasse B (ehemals III) und
der Bereitschaft zur Nutzung des privaten PKW
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15. Nachweis von Kenntnissen bei der Organisation der Prädatorenbejagung mit
verschiedenen Jagdmethoden (insb. Fallenfang)
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16. Eigenerklärung (Formblatt) über mindestens 3 Referenzen maximal 6 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 5 Jahren (2019 - 2023) erbrachten vergleichbaren Leistungen hinsichtlich ausgeprägter jagdpraktischer Fähigkeiten und Erfahrungen im Bereich Prädationsmanagement oder Niederwildmanagement.
11. Eigenerklärung, ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern behält sich die GMSH vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechende Verpflichtungserklärung und entsprechende Eignungsnachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Diese sind dann fristbewehrt der GMSH zu übersenden.
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12. Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung als Berufsjäger/Revierjäger/oder
vergleichbare Qualifikation)
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13. Nachweis über das Vorhandensein eines gültigen Jagdscheins
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14. Eigenerklärung zum Besitz eines gültigen Führerscheines der Klasse B (ehemals III) und
der Bereitschaft zur Nutzung des privaten PKW
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15. Nachweis von Kenntnissen bei der Organisation der Prädatorenbejagung mit
verschiedenen Jagdmethoden (insb. Fallenfang)
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16. Eigenerklärung (Formblatt) über mindestens 3 Referenzen maximal 6 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 5 Jahren (2019 - 2023) erbrachten vergleichbaren Leistungen hinsichtlich ausgeprägter jagdpraktischer Fähigkeiten und Erfahrungen im Bereich Prädationsmanagement oder Niederwildmanagement.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Arbeitsgemeinschaft (mindestens GbR)
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 21 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Verstoß führt zum Ausschluss.
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale
Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch
abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform
www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form
erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw.
Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform
eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden.
Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Mit dem ANGEBOT sind folgende zusätzliche Unterlagen einzureichen:
1. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB (Formblatt).
2. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Personal, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, Email-Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung).
3. Aussagekräftiges Konzept zur Erbringung der Leistung gem. Anforderungen der Bewertungsmatrix und der Leistungsbeschreibung.
4. Preisblatt (Formblatt, Excel-Datei).
5. Eigenerklärung, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.
6. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
7. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale
Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch
abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform
www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form
erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw.
Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform
eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden.
Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Mit dem ANGEBOT sind folgende zusätzliche Unterlagen einzureichen:
1. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB (Formblatt).
2. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Personal, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, Email-Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung).
3. Aussagekräftiges Konzept zur Erbringung der Leistung gem. Anforderungen der Bewertungsmatrix und der Leistungsbeschreibung.
4. Preisblatt (Formblatt, Excel-Datei).
5. Eigenerklärung, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.
6. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
7. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Nationale Registrierungsnummer: t:04319884542
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 4319884542📞
Fax: +49 4319884702 📠
URL: https://www.e-vergabe-sh.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Nationale Registrierungsnummer: 01-2002-79
Postanschrift: Küterstrasse 30
Postleitzahl: 24103
Kontaktperson: Fachbereich 412
E-Mail: e-vergabe-beschaffung@gmsh.de📧
Telefon: +49 4315991940📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-07+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 090-273611 (2024-05-07)