Beschreibung der Beschaffung
Prüfung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte einschließlich des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes für das 2024 mit jeweiliger Option für die Jahre 2025, 2026, 2027 und 2028 der Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH sowie der folgenden weiteren Gesellschaften:
Immobilien Reparatur- und Service Gesellschaft mbH Neubrandenburg,
Pflegeheim Neubrandenburg gGmbH,
Sozial- und Jugendzentrum Hinterste Mühle gGmbH,
Digitales Innovationszentrum GmbH.
Der Prüfungsauftrag umfasst neben den § 317 HGB bezeichneten Gegenständen auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 Abs. 1 HGrG. Darüber hinaus ist der Landesrechnungshof berechtigt, den Prüfungsumfang zu erweitern.
Die Prüfung und die Berichterstattung haben auf der Grundlage der Vorschriften der §§ 316 ff. HGB zu erfolgen. Zusätzlich soll eine Prüfung der Entsprechenserklärung zur Einhaltung des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Neubrandenburg sowie eine Prüfung nach § 16 MaBV erfolgen.
1.
Jahresabschlussprüfung der Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH mit ca. 12.000 Wohnungs- und 310 Gewerbeeinheiten im Eigenbestand, die auch als Erschließungsträger tätig ist.
2. Jahresabschlussprüfung der zu konsolidierenden Tochtergesellschaften:
- Immobilien Reparatur- und Service Gesellschaft mbH Neubrandenburg (immobiliennahe Dienstleistungen, Erbringung von Handwerkerleistungen und Parkraumbewirtschaftung),
3. Konzernabschlussprüfung;
4. Jahresabschlussprüfung der Pflegeheim Neubrandenburg gGmbH mit einer Kapazität von 175 Plätzen für die Pflege, Versorgung und Betreuung der Heimbewohner mit den Pflegegraden 1 bis 5.
5. Jahresabschlussprüfung der Sozial- und Jugendzentrum Hinterste Mühle gGmbH (Beschäftigung mit Kindern und Jugendlichen als Träger der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit, Förderung des
Wohlfahrtswesens, Betreibung von Einrichtungen zur Tierunterbringung als ordnungsrechtliche Angelegenheit, Betreibung von Internaten).
6. Jahresabschlussprüfung der Digitalen Innovationszentrum GmbH (Betrieb eines Digitalen Innovationszentrums (DIZ) in Neubrandenburg und Schaffung eines digitalen Innovationsraumes zur Förderung und Austausch von Gründerinnen/Gründern, der Startup-Szene, etablierten Unternehmern und weiteren Akteuren aus Wissenschaft und Forschung.)
Die Prüfungsberichte sind für den Landesrechnungshof bereitzustellen. Der Abschlussprüfer hat dem LRH den Prüfbericht innerhalb von acht Wochen nach Abschluss der Prüfung in zweifacher Ausfertigung zuzuleiten. Zusätzlich hat die Zuleitung auch als durchsuchbare (z.B. OCR-fähige) pdf-Datei ausschließlich per E-Mail an
pruefberichte@lrh-mv.de gemäß Tz. 29 Grundwerk 2024 zu erfolgen. Es werden für den Auftraggeber je Gesellschaft eine Ausfertigung des Prüfungsberichts als pdf-Datei mit digitaler Signatur und je ein Kurztestat gefordert. Für die Tochtergesellschaften sind jeweils 10 Berichtsexemplare und für die Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH und den Konzern jeweils 10 Berichtsexemplare zu übergeben.
Erforderlich ist eine mündliche Berichterstattung an den Aufsichtsrat der Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH im Rahmen der Aufsichtsratssitzung.
Zusätzlich sind die Belege im Rahmen der Geschäftsbesorgung zu prüfen.
Folgende Terminkette ist jeweils einzuhalten:
Prüfung der Tochtergesellschaften - 1 Woche Prüfung je Gesellschaft beginnend ab der 8. KW. Die Entwürfe des Prüfberichts sind jeweils 3 Wochen nach Prüfungsende der jeweiligen Gesellschaft vorzulegen, die Übergabe der Endfassung spätestens eine Woche vor Prüfungsbeginn des Konzerns.
Prüfung der Muttergesellschaft und des Konzerns - Vorprüfung erfolgt im letzten Monat des Kalenderjahres, Terminabsprache erfolgt Anfang Q3 des Kalenderjahres, Hauptprüfung 5 Wochen beginnend ab der 14. KW. Die Entwürfe der Prüfungsberichte sind 3 Wochen nach Prüfungsende des Konzerns vorzulegen, die Übergabe der Testate erfolgt spätestens zwei Wochen nach Freigabe.
Prüfungserfahrungen im Bauträgergeschäft, der Baubetreuung, der Bewertung von Immobilienvermögen, dem Fördergebietsgesetz und dem Investititionszulagengesetz sind von Vorteil.
Im Falle einer Beauftragung wird der LRH MV eine jährliche Verpflichtungserklärung zur Unabhängigkeit, Unbefangenheit und Unparteilichkeit (Anlage 1 Grundwerk 2024) einfordern; die Abgabe ist verpflichtend.