Auftragsbekanntmachung (2024-03-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Java SE Universal Subscription
Reference number: 24-1204400357
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von "Java SE Universal Subscription" mit einer Laufzeit von einem Jahr.”
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 462184.87 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Oracle Java SE Universal Subscription für 4091 Mitarbeitende (die Summe der oben angegeben Anzahl der Mitarbeitenden)”
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-08 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-04-09 08:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 82
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe Leistungsbeschreibung”
“Bekanntmachungs-ID: CXPNYDRD35L” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221147-3055📞
Fax: +49 2211472889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß §160 Abs.3 nr.4 GBB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als fünfzehn Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß §160 Abs.3 nr.4 GBB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als fünfzehn Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 049-143120 (2024-03-07)