Die Wohnungswirtschaft Frankfurt (Oder) GmbH saniert in den Jahren 2022 bis 2025 die Wohnanlage Juri-Gagarin-Ring 1 - 41 umfassend. Das Areal Juri-Gagarin-Ring 1 - 41 wurde 1970 in industrieller Bauweise (IW 66/P2-5 geschossig) errichtet. Alle sieben Wohnhäuser verfügen über ein Kellergeschoss, 5 Obergeschosse und ein Drempelgeschoss. In jedem Hausaufgang befinden sich 10 Wohnungen (Zweispänner). Insgesamt sind über die 3. Bauabschnitte 359 Wohnungen zu sanieren. Die Leistungen des 3. Bauabschnitt umfassen die Gebäude Juri-Gagarin-Ring 1 - 4; 5 - 9 und 10 - 14 mit insgesamt 129 Wohnungen nach Sanierung. Die Sanierungsarbeiten wurden/werden in 23 Losen ausgeschrieben: Diese Ausschreibung umfasst ausschließlich das Los 318 Bodenbelagarbeiten für den 3. Bauabschnitt J.-Gagarin-Ring 1 - 14.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-04-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-02-27.
Auftragsbekanntmachung (2024-02-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: JG 1 - 41, 3.BA Los 318 Bodenbelagarbeiten
Referenznummer: B-2024-JG 1-41_3.BA-Los 318 Bodenbelagarbeiten
Kurze Beschreibung:
Die Wohnungswirtschaft Frankfurt (Oder) GmbH saniert in den Jahren 2022 bis 2025 die Wohnanlage Juri-Gagarin-Ring 1 - 41 umfassend. Das Areal Juri-Gagarin-Ring 1 - 41 wurde 1970 in industrieller Bauweise (IW 66/P2-5 geschossig) errichtet. Alle sieben Wohnhäuser verfügen über ein Kellergeschoss, 5 Obergeschosse und ein Drempelgeschoss. In jedem Hausaufgang befinden sich 10 Wohnungen (Zweispänner). Insgesamt sind über die 3. Bauabschnitte 359 Wohnungen zu sanieren. Die Leistungen des 3. Bauabschnitt umfassen die Gebäude Juri-Gagarin-Ring 1 - 4; 5 - 9 und 10 - 14 mit insgesamt 129 Wohnungen nach Sanierung. Die Sanierungsarbeiten wurden/werden in 23 Losen ausgeschrieben: Diese Ausschreibung umfasst ausschließlich das Los 318 Bodenbelagarbeiten für den 3. Bauabschnitt J.-Gagarin-Ring 1 - 14.
Die Wohnungswirtschaft Frankfurt (Oder) GmbH saniert in den Jahren 2022 bis 2025 die Wohnanlage Juri-Gagarin-Ring 1 - 41 umfassend. Das Areal Juri-Gagarin-Ring 1 - 41 wurde 1970 in industrieller Bauweise (IW 66/P2-5 geschossig) errichtet. Alle sieben Wohnhäuser verfügen über ein Kellergeschoss, 5 Obergeschosse und ein Drempelgeschoss. In jedem Hausaufgang befinden sich 10 Wohnungen (Zweispänner). Insgesamt sind über die 3. Bauabschnitte 359 Wohnungen zu sanieren. Die Leistungen des 3. Bauabschnitt umfassen die Gebäude Juri-Gagarin-Ring 1 - 4; 5 - 9 und 10 - 14 mit insgesamt 129 Wohnungen nach Sanierung. Die Sanierungsarbeiten wurden/werden in 23 Losen ausgeschrieben: Diese Ausschreibung umfasst ausschließlich das Los 318 Bodenbelagarbeiten für den 3. Bauabschnitt J.-Gagarin-Ring 1 - 14.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: 318
Titel: Bodenbelagarbeiten
Beschreibung der Beschaffung:
JG01-04 125 m² Treppenhauspodeste / Linoleum 2.010 m² Wohnungen / PVC JG05 50 m² Treppenhauspodeste / Linoleum 570 m² Wohnungen / PVC JG06-09 172 m² Treppenhauspodeste / Linoleum 1.320 m² Leerwohnungen / PVC JG10-14 215 m² Treppenhauspodeste / Linoleum 900 m² Leerwohnungen / PVC
Postanschrift: Komplexsanierung J.-Gagarin-Ring 1 - 41; 2. Bauabschnitt J.-Gagarin-Ring 31 - 41
Juri-Gagarin-Ring 1- 4; 5 - 9 und 10 - 14
Postleitzahl: 15236
Stadt: Frankfurt (Oder)
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-08-19 📅
Datum des Endes: 2025-11-28 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-16 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-04-16 10:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Im Eröffnungstermin, auch "Submissionstermin", ist gemäß § 14 EU Abs. 1 VOB/A die Anwesenheit der Bieter oder ihrer Bevollmächtigten nicht zulässig.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Im Eröffnungstermin, auch "Submissionstermin", ist gemäß § 14 EU Abs. 1 VOB/A die Anwesenheit der Bieter oder ihrer Bevollmächtigten nicht zulässig.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-04-16 10:01:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Im Eröffnungstermin, auch "Submissionstermin", ist gemäß § 14 EU Abs. 1 VOB/A die Anwesenheit der Bieter oder ihrer Bevollmächtigten nicht zulässig.
Zusätzliche Informationen:
Im Eröffnungstermin, auch "Submissionstermin", ist gemäß § 14 EU Abs. 1 VOB/A die Anwesenheit der Bieter oder ihrer Bevollmächtigten nicht zulässig.
Fehlende Unterlagen werden von der Vergabestelle gemäß § 16a EU VOB/A genachgefordert.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Eignungskriterien siehe Auftragsunterlagen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Bedingungen siehe Auftragsunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YL26J8J
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwe.brandenburg.de📧
Telefon: +49 331866-1719📞
Fax: +49 331866-1652 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-27+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 042-123291 (2024-02-27)