Mittels dieser Ausschreibung sollen die bautechnischen Leistungen einschließlich sämtlicher Ausbaugewerke (u.a. Mauerwerks-, Estrich-, Trockenbau-, Gerüst-, Tischler-, Putz-, Maler-, Fenster-, Türen, Fassaden- und Dämmarbeiten, Sonnenschutz, Dach-, Abdichtungs- und Klempnerarbeiten, Fliesen- und Bodenbelagsarbeiten) mit Ausnahme der technischen Gebäudeausrüstung, sowie EMSR- und Elektrotechnik für die Errichtung eines neuen, schlüsselfertigen Betriebsgebäudes vergeben werden. Vorgesehen ist ein 2-geschossiger Bau in Massivbauweise mit Flachdach. Erdgeschoss Vollklinkerfassade, Obergeschoss VHF mit HPL-Bekleidung. Umbauter Raum: ca. 3.900 m³; ca. 1.200 m³ Bodenaushub, ´ ca. 325 Stk. Rüttelstopfsäulen mit je 2,5 m Tiefe, ca. 275 m³ Bodeneinbau, ca. 120 m Grundleitungen, ca. 1.000 m³ Stahlbeton, ca. 120 t Bewehrung, ca. 730 m² Estrich/Heizestrich, ca. 1.400 m² Innenputz, ca. 40 Stk. Innentüren, ca. 380 m² Abhangdecken, ca. 500 m² Metallständerwände, ca. 460 m² Wandfliesen, ca. 500 m² Bodenfliesen, ca. 170m² PVC-Bodenbelag, ca. 45 m² Fußbodenbeschichtung, ca. 2.100 m² Wandanstrich, ca. 38 Stk. Kunststoffenster, ca. 10 Stk. Aluminiumaußentüren, ca. 6 Stk. Aluminiuminnentüren, ca. 8 Stk. Stahl-Mehrzwecktüren, ca. 535 m² Fassadenbekleidung mit HPL, ca. 265 m² Klinker-Verblendmauerwerk, ca. 560 m² bitum. Flachdachdach
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-04-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-02-29.
Auftragsbekanntmachung (2024-02-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: KA Nette – Ausbau der Kläranlage - Los 1-1.1 „Bautechnik, Betriebsgebäude“
Referenznummer: interne Vergabenummer 100.355
Kurze Beschreibung:
Mittels dieser Ausschreibung sollen die bautechnischen Leistungen einschließlich sämtlicher Ausbaugewerke (u.a. Mauerwerks-, Estrich-, Trockenbau-, Gerüst-, Tischler-, Putz-, Maler-, Fenster-, Türen, Fassaden- und Dämmarbeiten, Sonnenschutz, Dach-, Abdichtungs- und Klempnerarbeiten, Fliesen- und Bodenbelagsarbeiten) mit Ausnahme der technischen Gebäudeausrüstung, sowie EMSR- und Elektrotechnik für die Errichtung eines neuen, schlüsselfertigen Betriebsgebäudes vergeben werden. Vorgesehen ist ein 2-geschossiger Bau in Massivbauweise mit Flachdach.
Erdgeschoss Vollklinkerfassade, Obergeschoss VHF mit HPL-Bekleidung.
Umbauter Raum: ca. 3.900 m³;
ca. 1.200 m³ Bodenaushub, ´
ca. 325 Stk. Rüttelstopfsäulen mit je 2,5 m Tiefe,
ca. 275 m³ Bodeneinbau,
ca. 120 m Grundleitungen,
ca. 1.000 m³ Stahlbeton,
ca. 120 t Bewehrung,
ca. 730 m² Estrich/Heizestrich,
ca. 1.400 m² Innenputz,
ca. 40 Stk. Innentüren,
ca. 380 m² Abhangdecken,
ca. 500 m² Metallständerwände,
ca. 460 m² Wandfliesen,
ca. 500 m² Bodenfliesen,
ca. 170m² PVC-Bodenbelag,
ca. 45 m² Fußbodenbeschichtung,
ca. 2.100 m² Wandanstrich,
ca. 38 Stk. Kunststoffenster,
ca. 10 Stk. Aluminiumaußentüren,
ca. 6 Stk. Aluminiuminnentüren,
ca. 8 Stk. Stahl-Mehrzwecktüren,
ca. 535 m² Fassadenbekleidung mit HPL,
ca. 265 m² Klinker-Verblendmauerwerk,
ca. 560 m² bitum. Flachdachdach
Mittels dieser Ausschreibung sollen die bautechnischen Leistungen einschließlich sämtlicher Ausbaugewerke (u.a. Mauerwerks-, Estrich-, Trockenbau-, Gerüst-, Tischler-, Putz-, Maler-, Fenster-, Türen, Fassaden- und Dämmarbeiten, Sonnenschutz, Dach-, Abdichtungs- und Klempnerarbeiten, Fliesen- und Bodenbelagsarbeiten) mit Ausnahme der technischen Gebäudeausrüstung, sowie EMSR- und Elektrotechnik für die Errichtung eines neuen, schlüsselfertigen Betriebsgebäudes vergeben werden. Vorgesehen ist ein 2-geschossiger Bau in Massivbauweise mit Flachdach.
Erdgeschoss Vollklinkerfassade, Obergeschoss VHF mit HPL-Bekleidung.
Umbauter Raum: ca. 3.900 m³;
ca. 1.200 m³ Bodenaushub, ´
ca. 325 Stk. Rüttelstopfsäulen mit je 2,5 m Tiefe,
ca. 275 m³ Bodeneinbau,
ca. 120 m Grundleitungen,
ca. 1.000 m³ Stahlbeton,
ca. 120 t Bewehrung,
ca. 730 m² Estrich/Heizestrich,
ca. 1.400 m² Innenputz,
ca. 40 Stk. Innentüren,
ca. 380 m² Abhangdecken,
ca. 500 m² Metallständerwände,
ca. 460 m² Wandfliesen,
ca. 500 m² Bodenfliesen,
ca. 170m² PVC-Bodenbelag,
ca. 45 m² Fußbodenbeschichtung,
ca. 2.100 m² Wandanstrich,
ca. 38 Stk. Kunststoffenster,
ca. 10 Stk. Aluminiumaußentüren,
ca. 6 Stk. Aluminiuminnentüren,
ca. 8 Stk. Stahl-Mehrzwecktüren,
ca. 535 m² Fassadenbekleidung mit HPL,
ca. 265 m² Klinker-Verblendmauerwerk,
ca. 560 m² bitum. Flachdachdach
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Aushubarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: 100.355
Titel: KA Nette, Los 1-1.1 Bautechnik, Neubau Betriebsgebäude
Beschreibung der Beschaffung:
Mittels dieser Ausschreibung sollen die bautechnischen Leistungen einschließlich sämtlicher Ausbaugewerke (u.a. Mauerwerks-, Estrich-, Trockenbau-, Gerüst-, Tischler-, Putz-, Maler-, Fenster-, Türen, Fassaden- und Dämmarbeiten, Sonnenschutz, Dach-, Abdichtungs- und Klempnerarbeiten, Fliesen- und Bodenbelagsarbeiten) mit Ausnahme der technischen Gebäudeausrüstung, sowie EMSR- und Elektrotechnik für die Errichtung eines neuen, schlüsselfertigen Betriebsgebäudes vergeben werden. Vorgesehen ist ein 2-geschossiger Bau in Massivbauweise mit Flachdach.
Erdgeschoss Vollklinkerfassade, Obergeschoss VHF mit HPL-Bekleidung.
Umbauter Raum: ca. 3.900 m³;
ca. 1.200 m³ Bodenaushub, ´
ca. 325 Stk. Rüttelstopfsäulen mit je 2,5 m Tiefe,
ca. 275 m³ Bodeneinbau,
ca. 120 m Grundleitungen,
ca. 1.000 m³ Stahlbeton,
ca. 120 t Bewehrung,
ca. 730 m² Estrich/Heizestrich,
ca. 1.400 m² Innenputz,
ca. 40 Stk. Innentüren,
ca. 380 m² Abhangdecken,
ca. 500 m² Metallständerwände,
ca. 460 m² Wandfliesen,
ca. 500 m² Bodenfliesen,
ca. 170m² PVC-Bodenbelag,
ca. 45 m² Fußbodenbeschichtung,
ca. 2.100 m² Wandanstrich,
ca. 38 Stk. Kunststoffenster,
ca. 10 Stk. Aluminiumaußentüren,
ca. 6 Stk. Aluminiuminnentüren,
ca. 8 Stk. Stahl-Mehrzwecktüren,
ca. 535 m² Fassadenbekleidung mit HPL,
ca. 265 m² Klinker-Verblendmauerwerk,
ca. 560 m² bitum. Flachdachdach
Mittels dieser Ausschreibung sollen die bautechnischen Leistungen einschließlich sämtlicher Ausbaugewerke (u.a. Mauerwerks-, Estrich-, Trockenbau-, Gerüst-, Tischler-, Putz-, Maler-, Fenster-, Türen, Fassaden- und Dämmarbeiten, Sonnenschutz, Dach-, Abdichtungs- und Klempnerarbeiten, Fliesen- und Bodenbelagsarbeiten) mit Ausnahme der technischen Gebäudeausrüstung, sowie EMSR- und Elektrotechnik für die Errichtung eines neuen, schlüsselfertigen Betriebsgebäudes vergeben werden. Vorgesehen ist ein 2-geschossiger Bau in Massivbauweise mit Flachdach.
Erdgeschoss Vollklinkerfassade, Obergeschoss VHF mit HPL-Bekleidung.
Umbauter Raum: ca. 3.900 m³;
ca. 1.200 m³ Bodenaushub, ´
ca. 325 Stk. Rüttelstopfsäulen mit je 2,5 m Tiefe,
ca. 275 m³ Bodeneinbau,
ca. 120 m Grundleitungen,
ca. 1.000 m³ Stahlbeton,
ca. 120 t Bewehrung,
ca. 730 m² Estrich/Heizestrich,
ca. 1.400 m² Innenputz,
ca. 40 Stk. Innentüren,
ca. 380 m² Abhangdecken,
ca. 500 m² Metallständerwände,
ca. 460 m² Wandfliesen,
ca. 500 m² Bodenfliesen,
ca. 170m² PVC-Bodenbelag,
ca. 45 m² Fußbodenbeschichtung,
ca. 2.100 m² Wandanstrich,
ca. 38 Stk. Kunststoffenster,
ca. 10 Stk. Aluminiumaußentüren,
ca. 6 Stk. Aluminiuminnentüren,
ca. 8 Stk. Stahl-Mehrzwecktüren,
ca. 535 m² Fassadenbekleidung mit HPL,
ca. 265 m² Klinker-Verblendmauerwerk,
ca. 560 m² bitum. Flachdachdach
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Viersen
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-08-08 📅
Datum des Endes: 2025-10-20 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-10 10:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-04-10 10:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 100 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Eröffnungstermin: 2024-04-10 10:00:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Die Unterlagen:
- Eigenerklärung über Eignung, Referenzen, Präqualifikation etc. (separate Datei)
- Produktdatenblätter mit Laboranalysen
- Nachweis über die Zertifizierung eines geeigneten Qualitätsmanagements und
- Eigenerklärung Russlandsanktionen
sind möglichst zum Zeitpunkt der Submission dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise sind auf Anforderung des Niersverbandes zeitnah nachzureichen.
Die Unterlagen:
- Eigenerklärung über Eignung, Referenzen, Präqualifikation etc. (separate Datei)
- Produktdatenblätter mit Laboranalysen
- Nachweis über die Zertifizierung eines geeigneten Qualitätsmanagements und
- Eigenerklärung Russlandsanktionen
sind möglichst zum Zeitpunkt der Submission dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise sind auf Anforderung des Niersverbandes zeitnah nachzureichen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs-oder Handelsregister: Die Bieter werden aufgefordert eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE; § 50 VgV20l6) zu übersenden, welche die Punkte der Eigenerklärung abdeckt. (Hinweis zur Bearbeitung: Seite https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de laden und markieren: „Ich bin ein Wirtschaftsteilnehmer“: dann markieren: „eine EEE importieren“ und die in unseren Verdingungsunterlagenenthaltene Datei hochladen.)
Wenn der Bieter keine EEE vorlegt, sind die zu erfüllenden Anforderungen an seine Eignung als „Eigenerklärung“ gem. Formblatt c) der Verdingungsunterlagen dargestellt.
Der Bieter hat Angaben zu machen ob, er für die zu vergebende Leistung präqualifiziert ist und im Präqualifikationsverzeichnis (mit Angaben zum Verzeichnis, Unternehmens, PQ-Nummer) der eingetragen ist.
Über das Formblatt „Eigenerklärung“ werden u. a. folgende Eignungskriterien überprüft:
• Der Bieter erklärt, ob er im Handelsregister eingetragen ist, oder ob er nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet ist.
• Der Bieter erklärt, dass er Mitglied in einer Berufsgenossenschaft ist (Name der BG/Mitgliedsnummer).
Zur Bestätigung der Eigenerklärung des Bieters sind nach Aufforderung des Auftraggebers vorzulegen:
• Falls der Bieter im Handelsregister eingetragen ist: Gewerbeanmeldung
• Falls der Bieter im Handelsregister eingetragen ist: Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
• qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Falls der Bieter beabsichtigt die zu vergebende Leistung im Rahmen einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft abzuwickeln, ist eine Erklärung aller Unternehmen der Bietergemeinschaft (bevollmächtigter Vertreter, weitere Mitglieder) beizubringen. (z. B. Musterformular 234 Vergabehandbuch Bund unter https://www.vergabe.nrw.de/download/formulare-vob-hochbau).
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs-oder Handelsregister: Die Bieter werden aufgefordert eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE; § 50 VgV20l6) zu übersenden, welche die Punkte der Eigenerklärung abdeckt. (Hinweis zur Bearbeitung: Seite https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de laden und markieren: „Ich bin ein Wirtschaftsteilnehmer“: dann markieren: „eine EEE importieren“ und die in unseren Verdingungsunterlagenenthaltene Datei hochladen.)
Wenn der Bieter keine EEE vorlegt, sind die zu erfüllenden Anforderungen an seine Eignung als „Eigenerklärung“ gem. Formblatt c) der Verdingungsunterlagen dargestellt.
Der Bieter hat Angaben zu machen ob, er für die zu vergebende Leistung präqualifiziert ist und im Präqualifikationsverzeichnis (mit Angaben zum Verzeichnis, Unternehmens, PQ-Nummer) der eingetragen ist.
Über das Formblatt „Eigenerklärung“ werden u. a. folgende Eignungskriterien überprüft:
• Der Bieter erklärt, ob er im Handelsregister eingetragen ist, oder ob er nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet ist.
• Der Bieter erklärt, dass er Mitglied in einer Berufsgenossenschaft ist (Name der BG/Mitgliedsnummer).
Zur Bestätigung der Eigenerklärung des Bieters sind nach Aufforderung des Auftraggebers vorzulegen:
• Falls der Bieter im Handelsregister eingetragen ist: Gewerbeanmeldung
• Falls der Bieter im Handelsregister eingetragen ist: Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
• qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Falls der Bieter beabsichtigt die zu vergebende Leistung im Rahmen einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft abzuwickeln, ist eine Erklärung aller Unternehmen der Bietergemeinschaft (bevollmächtigter Vertreter, weitere Mitglieder) beizubringen. (z. B. Musterformular 234 Vergabehandbuch Bund unter https://www.vergabe.nrw.de/download/formulare-vob-hochbau).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Eigenerklärung: Die Bieter werden aufgefordert eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE; § 50 VgV20l6) zu übersenden, welche die Punkte der Eigenerklärung abdeckt.
(Hinweis zur Bearbeitung: Seite https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de laden und markieren: „Ich bin ein Wirtschaftsteilnehmer“: dann markieren: „eine EEE importieren“ und die in unseren Verdingungsunterlagenenthaltene Datei hochladen.) Wenn der Bieter keine EEE vorlegt, sind die zu erfüllenden Anforderungen an seine Eignung als „Eigenerklärung“ gem. Formblatt c) der Verdingungsunterlagen dargestellt.
Der Bieter hat Angaben zu machen ob, er für die zu vergebende Leistung präqualifiziert ist und im Präqualifikationsverzeichnis (mit Angaben zum Verzeichnis, Unternehmens, PQ-Nummer) der eingetragen ist.
Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber bleibt unberührt. Der Niersverband kann von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, verlangen, dass sie entsprechende Nachweise über die Leistungsfähigkeit und Erklärungen über die Zurverfügungstellung der
Kapazitäten der vorgesehenen Eignungsleiher beibringen.
Über das Formblatt „Eigenerklärung“ werden u. a. folgende Eignungskriterien überprüft:
• Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
• Ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen
• Angabe, ob der Bieter als KMU (Klein- und Mittelständisches Unternehmen) einzustufen ist. (Hinweis zu KMU: weniger als 250 Mitarbeiter und Jahresumsatz kleiner 50 Mio € bzw. Bilanzsumme kleiner 43 Mio €; Literatur: z.B. Benutzerleitfaden zur Definition von KMU der Europ. Kommission Bietergemeinschaften gelten nur dann als KMU, wenn der überwiegende Teil des Auftrages von (einem) Partner(n) der Bietergemeinschaft erbracht wird, der/die als KMU einzustufen ist/sind.)
Zur Bestätigung der Eigenerklärung des Bieters sind nach Aufforderung des Auftraggebers vorzulegen:
• Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
• Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
• Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
• qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Eigenerklärung: Die Bieter werden aufgefordert eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE; § 50 VgV20l6) zu übersenden, welche die Punkte der Eigenerklärung abdeckt.
(Hinweis zur Bearbeitung: Seite https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de laden und markieren: „Ich bin ein Wirtschaftsteilnehmer“: dann markieren: „eine EEE importieren“ und die in unseren Verdingungsunterlagenenthaltene Datei hochladen.) Wenn der Bieter keine EEE vorlegt, sind die zu erfüllenden Anforderungen an seine Eignung als „Eigenerklärung“ gem. Formblatt c) der Verdingungsunterlagen dargestellt.
Der Bieter hat Angaben zu machen ob, er für die zu vergebende Leistung präqualifiziert ist und im Präqualifikationsverzeichnis (mit Angaben zum Verzeichnis, Unternehmens, PQ-Nummer) der eingetragen ist.
Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber bleibt unberührt. Der Niersverband kann von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, verlangen, dass sie entsprechende Nachweise über die Leistungsfähigkeit und Erklärungen über die Zurverfügungstellung der
Kapazitäten der vorgesehenen Eignungsleiher beibringen.
Über das Formblatt „Eigenerklärung“ werden u. a. folgende Eignungskriterien überprüft:
• Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
• Ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen
• Angabe, ob der Bieter als KMU (Klein- und Mittelständisches Unternehmen) einzustufen ist. (Hinweis zu KMU: weniger als 250 Mitarbeiter und Jahresumsatz kleiner 50 Mio € bzw. Bilanzsumme kleiner 43 Mio €; Literatur: z.B. Benutzerleitfaden zur Definition von KMU der Europ. Kommission Bietergemeinschaften gelten nur dann als KMU, wenn der überwiegende Teil des Auftrages von (einem) Partner(n) der Bietergemeinschaft erbracht wird, der/die als KMU einzustufen ist/sind.)
Zur Bestätigung der Eigenerklärung des Bieters sind nach Aufforderung des Auftraggebers vorzulegen:
• Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
• Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
• Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
• qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Referenznachweise: Der Bieter wird aufgefordert eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE; § 50 VgV2016) zu übersenden, welche die Punkte der Eigenerklärung abdeckt. (Hinweis zur Bearbeitung: Seite https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de laden und markieren: „Ich bin ein Wirtschaftsteilnehmer“: dann markieren: „eine EEE importieren“ und die in unseren Verdingungsunterlagenenthaltene Datei hochladen.). Wenn der Bieter keine EEE vorlegt, sind die zu erfüllenden Anforderungen an seine Eignung als „Eigenerklärung“ gem. Formblatt c) der Verdingungsunterlagen dargestellt.
Der Bieter hat Angaben machen, ob er für die zu vergebende Leistung präqualifiziert ist und im Präqualifikationsverzeichnis (mit Angaben zum Verzeichnis, Unternehmens, PQ-Nummer) eingetragen ist.
Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber bleibt unberührt. Der Niersverband kann von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, verlangen, dass sie entsprechende Nachweise über die Leistungsfähigkeit und Erklärungen über die Zurverfügungstellung der
Kapazitäten der vorgesehenen Eignungsleiher beibringen.
Auf dem Formblatt „Eigenerklärungen“ werden u. a. folgende Eignungskriterien überprüft:
1) Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: In den letzten 5 Jahren soll der Bieter vergleichbare Leistungen ausgeführt haben. Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, muss der Bieter nach Aufforderung des Auftraggebers 3 Referenznachweise mit i. d. R. folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer, …).
Hinweis: Der Bieter hat dafür Sorge zu tragen, dass nur solche Referenzen vorgelegt werden, die den einschlägigen Datenschutzbestimmungen genügen (der Bieter gibt Angaben Dritter weiter). Die übermittelten Daten werden beim Niersverband gespeichert.
2) Der Bieter erklärt dass ihm die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Referenznachweise: Der Bieter wird aufgefordert eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE; § 50 VgV2016) zu übersenden, welche die Punkte der Eigenerklärung abdeckt. (Hinweis zur Bearbeitung: Seite https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de laden und markieren: „Ich bin ein Wirtschaftsteilnehmer“: dann markieren: „eine EEE importieren“ und die in unseren Verdingungsunterlagenenthaltene Datei hochladen.). Wenn der Bieter keine EEE vorlegt, sind die zu erfüllenden Anforderungen an seine Eignung als „Eigenerklärung“ gem. Formblatt c) der Verdingungsunterlagen dargestellt.
Der Bieter hat Angaben machen, ob er für die zu vergebende Leistung präqualifiziert ist und im Präqualifikationsverzeichnis (mit Angaben zum Verzeichnis, Unternehmens, PQ-Nummer) eingetragen ist.
Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber bleibt unberührt. Der Niersverband kann von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, verlangen, dass sie entsprechende Nachweise über die Leistungsfähigkeit und Erklärungen über die Zurverfügungstellung der
Kapazitäten der vorgesehenen Eignungsleiher beibringen.
Auf dem Formblatt „Eigenerklärungen“ werden u. a. folgende Eignungskriterien überprüft:
1) Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: In den letzten 5 Jahren soll der Bieter vergleichbare Leistungen ausgeführt haben. Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, muss der Bieter nach Aufforderung des Auftraggebers 3 Referenznachweise mit i. d. R. folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer, …).
Hinweis: Der Bieter hat dafür Sorge zu tragen, dass nur solche Referenzen vorgelegt werden, die den einschlägigen Datenschutzbestimmungen genügen (der Bieter gibt Angaben Dritter weiter). Die übermittelten Daten werden beim Niersverband gespeichert.
2) Der Bieter erklärt dass ihm die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Formulare: • Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) mit den Eintragungen bzgl. Punkt 8: ,,Angaben zur Entsorgung" (sofern zutreffend).
• Bitte das Formular 523 EU VHB NRW -Russlandsanktionen- ausfüllen.
Geforderte Kautionen und Garantien:
1. Vorauszahlungssicherheit Ist im Leistungsverzeichnis zugunsten des AN eine Vorauszahlung (incl. Ust.) vertraglich vorgesehen, so hat der AN eine unbefristete selbstschuldnerische Vorauszahlungsbürgschaft eines inländischen oder innerhalb der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers unter Verzicht auf die Einrede gem. § 771 BGB und in Höhe der Brutto-Vorauszahlung zu stellen und in Höhe der jeweils noch nicht durch Verrechnung erloschenen Vorauszahlung aufrecht zu erhalten. Bei ausländischen Kreditinstituten oder -versicherern ist schriftlich zu vereinbaren, dass für die Bürgschaften deutsches Recht gilt. Die Vorauszahlungsbürgschaft sichert Ansprüche des NV auf Rückzahlung von Vorauszahlungen einschließlich Zinsen und Kosten, die dem NV im Rahmen dieses Vertrages gegen den AN zustehen, soweit sich aus der Abrechnung der erbrachten Leistungen im Hinblick auf den noch nicht vom NV verrechneten Teil der Vorauszahlung eine Überzahlung des AN ergibt. Die Vorauszahlungsbürgschaft sichert keine Erfüllungs- oder Gewährleistungsansprüche. Der AN kann den Austausch der Bürgschaftsurkunde Zug um Zug gegen eine in der jeweils aktuellen noch valutierten Vorauszahlungshöhe zu stellende, im Übrigen jedoch denselben Anforderungen genügende Vorauszahlungsbürgschaft verlangen, alternativ eine entsprechende schriftliche Enthaftungserklärung des NV einholen. Im Übrigen wird die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft spätestens dann zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung vollständig auf fällige Zahlungen für erbrachte Leistungen angerechnet worden ist.
2. Vertragserfüllungssicherheit Der AN leistet in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme eine Vertragserfüllungssicherheit durch Bürgschaft eines inländischen oder innerhalb der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers unter Verzicht auf die Einrede gem. § 771 BGB. Bei ausländischen Kreditinstituten oder -versicherern ist schriftlich zu vereinbaren, dass für die Bürgschaften deutsches Recht gilt. Legt der AN die Bürgschaft nicht spätestens binnen 18 Werktagen nach Vertragsschluss vor, so ist der NV berechtigt, Abschlagszahlungen an den AN einzubehalten bis der vereinbarte Sicherheitsbetrag erreicht ist. In diesem Fall ist der NV nicht verpflichtet, den einbehaltenen Sicherheitsbetrag auf ein Sperrkonto einzuzahlen oder zu verzinsen. Der einbehaltene Betrag wird vielmehr ausbezahlt sobald und soweit der AN eine vertragsgerechte Erfüllungsbürgschaft nachgereicht hat. Abschlagszahlungen dürfen dabei jeweils um höchstens 10 % gekürzt werden. Der AN erhält vom NV nach der Abnahme die Vertragserfüllungssicherheit Zug um Zug gegen Gestellung der vereinbarten Gewährleistungssicherheit zurück. Bis zu diesem Sicherheitenaustausch gilt: Mit der Abnahme sichert die Vertragserfüllungssicherheit etwaige Mängelansprüche des NV nur noch in Höhe von maximal 3 % der Netto-Auftragssumme.
3. Gewährleistungssicherheit Der AN leistet in Höhe von 3 % der Brutto-Auftragssumme eine Gewährleistungssicherheit durch Bürgschaft eines inländischen oder innerhalb der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers unter Verzicht auf die Einrede gem. § 771 BGB. Bei ausländischen Kreditinstituten oder -versicherern ist schriftlich zu vereinbaren, dass für die Bürgschaften deutsches Recht gilt. Legt der AN die Bürgschaft nicht spätestens mit der Schlussrechnung vor, so ist der NV berechtigt, den Sicherheitsbetrag von der Schlussrechnung einzubehalten. In diesem Fall ist der NV nicht verpflichtet, den einbehaltenen Sicherheitsbetrag auf ein Sperrkonto einzuzahlen oder zu verzinsen. Der einbehaltene Betrag wird vielmehr ausbezahlt sobald und soweit entweder der AN eine vertragsgerechte Gewährleistungsbürgschaft nachgereicht hat oder sobald die Gewährleistungszeit abgelaufen ist, ohne dass noch Mängelansprüche offen sind.
Für die Bürgschaften sind die vom NV vorgegebenen Formblätter (ehemals EFB-SICH 1, EFB-SICH 2 und EFB-SICH 3) zu verwenden bzw. sie müssen textlich voll inhaltlich mit diesen übereinstimmen. Die Formblätter werden dem AN vom NV zur Verfügung gestellt. Sollte der AN eine Bietergemeinschaft oder ARGE sein, so sind die Bürgschaften auf den Namen der Bietergemeinschaft / ARGE auszustellen, nicht auf die beteiligten Partner.
1. Vorauszahlungssicherheit Ist im Leistungsverzeichnis zugunsten des AN eine Vorauszahlung (incl. Ust.) vertraglich vorgesehen, so hat der AN eine unbefristete selbstschuldnerische Vorauszahlungsbürgschaft eines inländischen oder innerhalb der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers unter Verzicht auf die Einrede gem. § 771 BGB und in Höhe der Brutto-Vorauszahlung zu stellen und in Höhe der jeweils noch nicht durch Verrechnung erloschenen Vorauszahlung aufrecht zu erhalten. Bei ausländischen Kreditinstituten oder -versicherern ist schriftlich zu vereinbaren, dass für die Bürgschaften deutsches Recht gilt. Die Vorauszahlungsbürgschaft sichert Ansprüche des NV auf Rückzahlung von Vorauszahlungen einschließlich Zinsen und Kosten, die dem NV im Rahmen dieses Vertrages gegen den AN zustehen, soweit sich aus der Abrechnung der erbrachten Leistungen im Hinblick auf den noch nicht vom NV verrechneten Teil der Vorauszahlung eine Überzahlung des AN ergibt. Die Vorauszahlungsbürgschaft sichert keine Erfüllungs- oder Gewährleistungsansprüche. Der AN kann den Austausch der Bürgschaftsurkunde Zug um Zug gegen eine in der jeweils aktuellen noch valutierten Vorauszahlungshöhe zu stellende, im Übrigen jedoch denselben Anforderungen genügende Vorauszahlungsbürgschaft verlangen, alternativ eine entsprechende schriftliche Enthaftungserklärung des NV einholen. Im Übrigen wird die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft spätestens dann zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung vollständig auf fällige Zahlungen für erbrachte Leistungen angerechnet worden ist.
2. Vertragserfüllungssicherheit Der AN leistet in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme eine Vertragserfüllungssicherheit durch Bürgschaft eines inländischen oder innerhalb der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers unter Verzicht auf die Einrede gem. § 771 BGB. Bei ausländischen Kreditinstituten oder -versicherern ist schriftlich zu vereinbaren, dass für die Bürgschaften deutsches Recht gilt. Legt der AN die Bürgschaft nicht spätestens binnen 18 Werktagen nach Vertragsschluss vor, so ist der NV berechtigt, Abschlagszahlungen an den AN einzubehalten bis der vereinbarte Sicherheitsbetrag erreicht ist. In diesem Fall ist der NV nicht verpflichtet, den einbehaltenen Sicherheitsbetrag auf ein Sperrkonto einzuzahlen oder zu verzinsen. Der einbehaltene Betrag wird vielmehr ausbezahlt sobald und soweit der AN eine vertragsgerechte Erfüllungsbürgschaft nachgereicht hat. Abschlagszahlungen dürfen dabei jeweils um höchstens 10 % gekürzt werden. Der AN erhält vom NV nach der Abnahme die Vertragserfüllungssicherheit Zug um Zug gegen Gestellung der vereinbarten Gewährleistungssicherheit zurück. Bis zu diesem Sicherheitenaustausch gilt: Mit der Abnahme sichert die Vertragserfüllungssicherheit etwaige Mängelansprüche des NV nur noch in Höhe von maximal 3 % der Netto-Auftragssumme.
3. Gewährleistungssicherheit Der AN leistet in Höhe von 3 % der Brutto-Auftragssumme eine Gewährleistungssicherheit durch Bürgschaft eines inländischen oder innerhalb der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers unter Verzicht auf die Einrede gem. § 771 BGB. Bei ausländischen Kreditinstituten oder -versicherern ist schriftlich zu vereinbaren, dass für die Bürgschaften deutsches Recht gilt. Legt der AN die Bürgschaft nicht spätestens mit der Schlussrechnung vor, so ist der NV berechtigt, den Sicherheitsbetrag von der Schlussrechnung einzubehalten. In diesem Fall ist der NV nicht verpflichtet, den einbehaltenen Sicherheitsbetrag auf ein Sperrkonto einzuzahlen oder zu verzinsen. Der einbehaltene Betrag wird vielmehr ausbezahlt sobald und soweit entweder der AN eine vertragsgerechte Gewährleistungsbürgschaft nachgereicht hat oder sobald die Gewährleistungszeit abgelaufen ist, ohne dass noch Mängelansprüche offen sind.
Für die Bürgschaften sind die vom NV vorgegebenen Formblätter (ehemals EFB-SICH 1, EFB-SICH 2 und EFB-SICH 3) zu verwenden bzw. sie müssen textlich voll inhaltlich mit diesen übereinstimmen. Die Formblätter werden dem AN vom NV zur Verfügung gestellt. Sollte der AN eine Bietergemeinschaft oder ARGE sein, so sind die Bürgschaften auf den Namen der Bietergemeinschaft / ARGE auszustellen, nicht auf die beteiligten Partner.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Niersverband Viersen
Nationale Registrierungsnummer: 051660032032-31003-25
Postanschrift: Am Niersverband 10
Postleitzahl: 41747
Postort: Viersen
Region: Viersen
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Koordinationsstelle Vergabe AW
E-Mail: vergabeaw@niersverband.de📧
Telefon: +49216237040📞
URL: https://www.niersverband.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E19161973🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E19161973🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: UST-IdNr:DE812110859
Abteilung: Vergabekammer
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Überprüfungsstelle
E-Mail: poststelle@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +492211470📞
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de Rollen dieser 🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
Teil 4, Anwendung. Auszug:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1
GWB).
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt
unberührt.
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1
GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die
Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung
gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax
oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134
Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss
des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
Teil 4, Anwendung. Auszug:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1
GWB).
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt
unberührt.
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1
GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die
Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung
gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax
oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134
Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss
des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-03-02+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 045-131039 (2024-02-29)