Beschreibung der Beschaffung
Die Leistungen sind für folgendes Bauvorhaben zu erbringen:
Erweiterung für das Ganztagsangebot der John-F.-Kennedy-Schule und der Saalburgschule sowie Abbruch eines Wohngebäudes auf dem Schulcampus in Bad Vilbel: Saalburgstraße 10, 61118 Bad Vilbel.
Im Zuge des Ausbaues der Ganztagsbetreuung an der Saalburgschule, benötigt die Grundschule eine eigene Mensa und aufgrund steigender Schülerzahlen die Real-und Hauptschule (John-F.-Kennedy-Schule) weitere Klassen- und Betreuungsräume.
Der Schulcampus in Bad Vilbel ist flächenmäßig eng genutzt, deshalb soll ein gemeinsamer Erweiterungsbau an die John-F.-Kennedy-Schule beide Bedarfe decken.
Im Bereich des geplanten Baufeldes befindet sich das nicht mehr genutzte Hausmeisterhaus und muss zu Gunsten der Neuplanung weichen.
Die Anfrage bei Kampfmittelräumdienstes des Landes Hessen im Hause RP-Darmstadt ist erfolgt. Die Auswertung der Kriegsluftbilder hat ergeben, dass sich das Grundstück in einem Bombenabwurfgebiet befindet. Vom Vorhandensein von Kampfmittel muss grundsätzlich ausgegangen werden. Die Kampfmittelräumungsarbeiten sollen nach dem neusten Stand der Technik durchgeführt werden (Bescheinigung). Den Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung des Regierungspräsidiums Darmstadt sind Folge zu leisten.
Bei Flächen in Bereichen, bei denen keine bodeneingreifenden Baumaßnahmen stattgefunden haben, ist eine systematische Überprüfung (Sondierung auf Kampfmittel) vor Beginn der geplanten Abbrucharbeiten, Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungen auf der Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 5 m (ab GOK IIWK) erforderlich. Hierbei soll grundsätzlich eine EDV-gestützte Datenaufnahme erfolgen. (siehe Anlage, Elektronische Post des RP Darmstadt). Vor bzw. während der Baugrunduntersuchung erfolgt das Freimessen der Sondierungsstellen durch einen qualifizierten Feuerwerker/ Kampfmittelräumer mittels Tiefensondierung (ferromagnetische Tiefenmessung), beauftragt über den Bodengutachter.
Sofern die Flächen nicht sondierungsfähig sein sollten, sind aus Sicherheitsgründen weitere Kampfmittelräumungsmaßnahmen vor bodeneingreifende Bauarbeiten nötig. (siehe Anlage Elektronische Post des RP Darmstadt)
Leistungsbeschreibung:
Kampfmittelüberprüfung und Baubegleitung durch eine Munitionsfachkraft: Vor Beginn von Abbruch- und Bauarbeiten muss eine geophysikalische Oberflächensondierung durchgeführt werden. Zur flächenhaften Detektieren des Baufeldes von der Oberfläche aus, muss die Fläche frei von vulkanischen Schotter (Basalt etc.), ohne armierte Versiegelung/ Altbauteile im Baugrund, ohne Bewuchs (Gestrüpp etc.), annähernd eben, wegsam und ohne abgestelltes Material sein.
Sollte eine geophysikalische Oberflächensondierung aufgrund von u.a. Störkörpern im Untergrund nicht möglich sein und/ oder bei positivem Befund der durchgeführten Oberflächensondierung gefordert, wird die Umsetzung durch eine Baubegleitende Kampfmittelräumung erforderlich (gemäß Arbeitshilfen Kampfmittelräumung - AH-Kampfmittelräumung des Bundes).
Weiterhin wird nach Erreichen der geplanten Aushubtiefe eine Flächensondierung auf der Aushubsohle zur Überprüfung des tiefen Baugrundes notwendig.
Ein Freilegen von Störkörpern erfolgt mittels sprenggeschützten Baggers. Der Umfang der Leistung kann je nach Ergebnis der Oberflächensondierung variieren.
Die gesamte Maßnahme wird während des laufenden Schulbetriebs durchgeführt. Es muss Rücksicht auf Schüler und schulorganisatorische Belange genommen werden.
Bei der Angebotskalkulation ist von folgendem auszugehen:
Es besteht freier Zugang zum Gelände sowie zu den Untersuchungsbereichen.
Zur flächenhaften Detektierung von der Oberfläche aus ist die Fläche frei von vulkanischen Schottern (Basalt etc.), ohne armierte Versiegelung/Altbauteile im Baugrund, ohne Bewuchs/Gestrüpp etc, ca. eben, wegsam und ohne abgestelltes Material.
Sollte eine geophysikalische Oberflächensondierung aufgrund von u.a. Störkörpern im Untergrund nicht möglich sein und/oder bei pos. Befund der durchgeführten Oberflächensondierung, wird die Umsetzung der Baubegleitenden Aushubüberwachung durch die Munitionsfachkraft erforderlich. Weiterhin kann nach Erreichen der geplanten Aushubtiefe eine Flächensondierung auf der Aushubsohle zur Überprüfung des tieferen Baugrundes notwendig werden. Ein Freilegen v. Störkörpern mittels sprenggeschütztem Bagger zur Überprüfung der Störkörper ist nicht enthalten und durch den vom AG beauftragten Erdbauer durchzuführen.
Der Umfang der Leistungen kann je nach Ergebnis der Oberflächensondierung variieren.
Die Abrechnung erfolgt nach aussagekräftigem (Stunden-)Nachweis.