Kanalreinigung und TV-Inspektion in den Entwässerungssystemen von Deponien

Landratsamt Heilbronn

Das Landratsamt Heilbronn, Abfallwirtschaftsamt, ist für den Betrieb und die Stilllegung der Entsorgungszentren Eberstadt und Schwaigern-Stetten sowie der Erddeponie Heuchelberg zuständig. Gemäß Deponieverordnung (DepV) sind in regelmäßigen Abständen Reinigungs- und TV-Inspektionsarbeiten der Entwässerungssystem der drei Anlagen durchzuführen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-04-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-02-29.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-02-29 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-02-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kanalreinigung und TV-Inspektion in den Entwässerungssystemen von Deponien
Referenznummer: 2024-24-1
Kurze Beschreibung:
Das Landratsamt Heilbronn, Abfallwirtschaftsamt, ist für den Betrieb und die Stilllegung der Entsorgungszentren Eberstadt und Schwaigern-Stetten sowie der Erddeponie Heuchelberg zuständig. Gemäß Deponieverordnung (DepV) sind in regelmäßigen Abständen Reinigungs- und TV-Inspektionsarbeiten der Entwässerungssystem der drei Anlagen durchzuführen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Überprüfung von Abwasserkanälen 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 555000.0 EUR 💰
Informationen über Lose
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 1
Beschreibung
Interne Kennung: 2024-24-1
Titel: Kanalreinigung und TV-Inspektion in den Entwässerungssystemen von Deponien für den Zeitraum Herbst 2024 bis Frühjahr 2029
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Eberstadt, Stetten a. H., Haberschlacht
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Heilbronn, Landkreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-10-01 📅
Datum des Endes: 2029-05-12 📅
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Eberstadt Stetten a. H. Haberschlacht

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Kanalreinigung und TV-Inspektion in den Entwässerungssystemen der Deponien für den Zeitraum Herbst 2024 bis Frühjahr 2029
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-17 09:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-04-17 09:30:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6 Wochen
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2024-02-29 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-04-17 09:30:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie des Umsatzes des Bieters mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.: Erfüllung der Erfordernisse des Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Referenzangaben des Bieter zu vergleichbaren abgeschlossenen und noch laufenden Leistungen aus den letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist, jeweils mit Angabe des Auftraggebers (Name, Anschrift, zugleich Name und Position eines konkreten, befugten Ansprechpartners samt dessen Telefonnummer und Email Adresse), Leistungsinhalt, Leistungsumfang, Leistungs- und Vertragslaufzeit.: Erfüllung der Erfordernisse des Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
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Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Angaben zum Unternehmen des Bieters samt Kontaktdaten. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Erklärung zur Zahlung vom Mindestentgelt: Erfüllung der Erfordernisse der Formblätter Eigenerklärung zur Eignung, Verpflichtungserklärung LTMG AEG, Verpflichtungserklärung MinEntG
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Ausschlussgrund:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Korruption
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zum Nachweis dass keine Ausschlussgründe aufgrund von
Verstößen gegen: - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung - Betrug oder Subventionsbetrug - Bildung krimineller Vereinigungen - Einstellung der beruflichen Tätigkeit - Insolvenz - Schwere Verfehlungen - Verstöße gegen sozialrechtliche oder umweltrechtliche Verpflichtungen - Verstöße gegen Verpflichtung zur von Zahlung Steuern und Abgaben - Verstöße gegen Verpflichtung zur von Zahlung Sozialversicherungsbeiträgen ist die Erfüllung der Erfordernisse des Formblattes Formblattes Eigenerklärung zur Eignung notwendig und dieses Dokument auszufüllen.
Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen vorliegen, ist die Erfüllung der Erfordernisse der Formblätter - Verpflichtungserklärung LTMG AEG sowie - Verpflichtungserklärung MinEntG notwendig und diese Formblätter auszufüllen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung vorliegen, ist die Erfüllung der Erfordernisse des Formblattes - Eigenerklärung nach der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 notwendig und dieses Dokument auszufüllen.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landratsamt Heilbronn
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 08125-A8068-88
Abteilung: Abfallwirtschaftsbetrieb
Postanschrift: Lerchenstr. 40
Postleitzahl: 74072
Postort: Heilbronn
Region: Heilbronn, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: steffen.jaeger@landratsamt-heilbronn.de 📧
Telefon: 07131 9940 📞
URL: https://www.landkreis-heilbronn.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E23339236 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E23339236 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg ID: 08-A9866-40
Abteilung: Regierungspräsidium Karlsruhe Referat 15
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: 0721 926-8730 📞
Fax: 0721 9263985 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat, 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach Absatz 2 kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Gemäß § 160 Abs. 3, Nr. 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung des Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-03-02+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 045-131502 (2024-02-29)