Für die Durchführung des folgenden Forschungsvorhabens wird ein Forschungsnehmer gesucht: Ziel der Forschungsarbeiten ist es, mit PAN-basierten Carbonfasern Kanzerogenitätsversuche mit intraperitonealer Applikation nach TRGS 905 durchzuführen. Die Ergebnisse sollen dazu beitragen, eine sichere Einstufung PAN basierter Carbonfasern in Kategorie 1B (krebserzeugende Wirkung festgestellt) oder in Kategorie 2 (keine krebserzeugende Wirkung festgestellt) zu erreichen. Das Forschungsvorhaben soll in 4 Arbeitspaketen abgearbeitet werden: • Im Arbeitspaket 1 soll ein Antrag auf Genehmigung des Tierversuchsvorhabens gemäß Tierschutzgesetz und der Tierschutz-Versuchstierverordnung erstellt und bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Das Arbeitspaket endet mit Erteilung der Genehmigung durch die zuständige Behörde. • Im Arbeitspaket 2 soll das von der BGHM bereitgestellte Material analysiert und für die Applikation im Tierversuch vorbereitet werden. • Im Arbeitspaket 3 soll das Material den Versuchstieren appliziert und der in-vivo-Kanzerogenitätsversuche mit intraperitonealer Applikation (i.p.-Test) nach TRGS 905 durchgeführt werden. • Im Arbeitspaket 4 sollen nach Ende der Expositionsdauer die Versuchstiere untersucht werden (Histopathologie, etc.). Schließlich soll eine Dokumentation der Ergebnisse erfolgen. Vertragsbeginn ist mit Zuschlagserteilung. Als Projektbeginn ist der 01.11.2024 vorgesehen. Für das Forschungsvorhaben wird ein Zeitraum von ca. 42 Monaten angesetzt und es endet voraussichtlich zum 30.04.2028.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-12.
Auftragsbekanntmachung (2024-08-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kanzerogenitätsstudie
Referenznummer: 2024-035-EU-P
Kurze Beschreibung:
Für die Durchführung des folgenden Forschungsvorhabens wird ein Forschungsnehmer gesucht:
Ziel der Forschungsarbeiten ist es, mit PAN-basierten Carbonfasern Kanzerogenitätsversuche mit intraperitonealer Applikation nach TRGS 905 durchzuführen. Die Ergebnisse sollen dazu beitragen, eine sichere Einstufung PAN basierter Carbonfasern in Kategorie 1B (krebserzeugende Wirkung festgestellt) oder in Kategorie 2 (keine krebserzeugende Wirkung festgestellt) zu erreichen.
Das Forschungsvorhaben soll in 4 Arbeitspaketen abgearbeitet werden:
• Im Arbeitspaket 1 soll ein Antrag auf Genehmigung des Tierversuchsvorhabens gemäß Tierschutzgesetz und der Tierschutz-Versuchstierverordnung erstellt und bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Das Arbeitspaket endet mit Erteilung der Genehmigung durch die zuständige Behörde.
• Im Arbeitspaket 2 soll das von der BGHM bereitgestellte Material analysiert und für die Applikation im Tierversuch vorbereitet werden.
• Im Arbeitspaket 3 soll das Material den Versuchstieren appliziert und der in-vivo-Kanzerogenitätsversuche mit intraperitonealer Applikation (i.p.-Test) nach TRGS 905 durchgeführt werden.
• Im Arbeitspaket 4 sollen nach Ende der Expositionsdauer die Versuchstiere untersucht werden (Histopathologie, etc.). Schließlich soll eine Dokumentation der Ergebnisse erfolgen.
Vertragsbeginn ist mit Zuschlagserteilung. Als Projektbeginn ist der 01.11.2024 vorgesehen. Für das Forschungsvorhaben wird ein Zeitraum von ca. 42 Monaten angesetzt und es endet voraussichtlich zum 30.04.2028.
Für die Durchführung des folgenden Forschungsvorhabens wird ein Forschungsnehmer gesucht:
Ziel der Forschungsarbeiten ist es, mit PAN-basierten Carbonfasern Kanzerogenitätsversuche mit intraperitonealer Applikation nach TRGS 905 durchzuführen. Die Ergebnisse sollen dazu beitragen, eine sichere Einstufung PAN basierter Carbonfasern in Kategorie 1B (krebserzeugende Wirkung festgestellt) oder in Kategorie 2 (keine krebserzeugende Wirkung festgestellt) zu erreichen.
Das Forschungsvorhaben soll in 4 Arbeitspaketen abgearbeitet werden:
• Im Arbeitspaket 1 soll ein Antrag auf Genehmigung des Tierversuchsvorhabens gemäß Tierschutzgesetz und der Tierschutz-Versuchstierverordnung erstellt und bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Das Arbeitspaket endet mit Erteilung der Genehmigung durch die zuständige Behörde.
• Im Arbeitspaket 2 soll das von der BGHM bereitgestellte Material analysiert und für die Applikation im Tierversuch vorbereitet werden.
• Im Arbeitspaket 3 soll das Material den Versuchstieren appliziert und der in-vivo-Kanzerogenitätsversuche mit intraperitonealer Applikation (i.p.-Test) nach TRGS 905 durchgeführt werden.
• Im Arbeitspaket 4 sollen nach Ende der Expositionsdauer die Versuchstiere untersucht werden (Histopathologie, etc.). Schließlich soll eine Dokumentation der Ergebnisse erfolgen.
Vertragsbeginn ist mit Zuschlagserteilung. Als Projektbeginn ist der 01.11.2024 vorgesehen. Für das Forschungsvorhaben wird ein Zeitraum von ca. 42 Monaten angesetzt und es endet voraussichtlich zum 30.04.2028.
Für die Durchführung des folgenden Forschungsvorhabens wird ein Forschungsnehmer gesucht:
Ziel der Forschungsarbeiten ist es, mit PAN-basierten Carbonfasern Kanzerogenitätsversuche mit intraperitonealer Applikation nach TRGS 905 durchzuführen. Die Ergebnisse sollen dazu beitragen, eine sichere Einstufung PAN-basierter Carbonfasern in Kategorie 1B (krebserzeu-gende Wirkung festgestellt) oder in Kategorie 2 (keine krebserzeugende Wirkung festgestellt) zu erreichen.
Das Forschungsvorhaben soll in 4 Arbeitspaketen abgearbeitet werden:
• Im Arbeitspaket 1 soll ein Antrag auf Genehmigung des Tierversuchsvorhabens gemäß Tierschutzgesetz und der Tierschutz-Versuchstierverordnung erstellt und bei der zuständi-gen Behörde eingereicht werden. Das Arbeitspaket endet mit Erteilung der Genehmigung durch die zuständige Behörde.
• Im Arbeitspaket 2 soll das von der BGHM bereitgestellte Material analysiert und für die Applikation im Tierversuch vorbereitet werden.
• Im Arbeitspaket 3 soll das Material den Versuchstieren appliziert und der in-vivo-Kanzerogenitätsversuche mit intraperitonealer Applikation (i.p.-Test) nach TRGS 905 durchgeführt werden.
• Im Arbeitspaket 4 sollen nach Ende der Expositionsdauer die Versuchstiere untersucht werden (Histopathologie, etc.). Schließlich soll eine Dokumentation der Ergebnisse erfol-gen.
Vertragsbeginn ist mit Zuschlagserteilung. Als Projektbeginn ist der 01.11.2024 vorgesehen. Für das Forschungsvorhaben wird ein Zeitraum von ca. 42 Monaten angesetzt und es endet voraussichtlich zum 30.04.2028.
Für die Durchführung des folgenden Forschungsvorhabens wird ein Forschungsnehmer gesucht:
Ziel der Forschungsarbeiten ist es, mit PAN-basierten Carbonfasern Kanzerogenitätsversuche mit intraperitonealer Applikation nach TRGS 905 durchzuführen. Die Ergebnisse sollen dazu beitragen, eine sichere Einstufung PAN-basierter Carbonfasern in Kategorie 1B (krebserzeu-gende Wirkung festgestellt) oder in Kategorie 2 (keine krebserzeugende Wirkung festgestellt) zu erreichen.
Das Forschungsvorhaben soll in 4 Arbeitspaketen abgearbeitet werden:
• Im Arbeitspaket 1 soll ein Antrag auf Genehmigung des Tierversuchsvorhabens gemäß Tierschutzgesetz und der Tierschutz-Versuchstierverordnung erstellt und bei der zuständi-gen Behörde eingereicht werden. Das Arbeitspaket endet mit Erteilung der Genehmigung durch die zuständige Behörde.
• Im Arbeitspaket 2 soll das von der BGHM bereitgestellte Material analysiert und für die Applikation im Tierversuch vorbereitet werden.
• Im Arbeitspaket 3 soll das Material den Versuchstieren appliziert und der in-vivo-Kanzerogenitätsversuche mit intraperitonealer Applikation (i.p.-Test) nach TRGS 905 durchgeführt werden.
• Im Arbeitspaket 4 sollen nach Ende der Expositionsdauer die Versuchstiere untersucht werden (Histopathologie, etc.). Schließlich soll eine Dokumentation der Ergebnisse erfol-gen.
Vertragsbeginn ist mit Zuschlagserteilung. Als Projektbeginn ist der 01.11.2024 vorgesehen. Für das Forschungsvorhaben wird ein Zeitraum von ca. 42 Monaten angesetzt und es endet voraussichtlich zum 30.04.2028.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bei dem Erfüllungsort (NUTS Code) ist der Hauptsitz der Auftraggeberin genannt. Die Forschungsversuche sind an dem Standort des Auftragnehmers unter Einhaltung der Tierschutzgesetzes und der Verordnung zum Schutz von zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren (Tierschutz-Versuchstierverordnung ) in der jeweils geltenden Fassung durchzuführen.
Bei dem Erfüllungsort (NUTS Code) ist der Hauptsitz der Auftraggeberin genannt. Die Forschungsversuche sind an dem Standort des Auftragnehmers unter Einhaltung der Tierschutzgesetzes und der Verordnung zum Schutz von zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren (Tierschutz-Versuchstierverordnung ) in der jeweils geltenden Fassung durchzuführen.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 42 Monate Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Forschungslabordienste📦
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-16 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-16 10:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-09-16 10:05:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Im Rahmen dieser Ausschreibung können folgende Nachweise nach § 56 VgV nachgefordert werden. Sollten jedoch mehr als zwei der übergeordneten Nachweise fehlen, wird das
Angebot von den weiteren Wertungsschritten ausgeschlossen.
1.Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (durch Eigenerklärung
zur Eignung – Dokument 07)
2. Ausgefülltes Formblatt Ansprechperson
für laufendes Geschäft (Dokument 10)
3. Unternehmensdarstellung mit Tätigkeitsbeschreibung
(max. 2 DIN A4 Seiten)
4. Für den Fall der Eignungsleihe: a) Dokument
08 b) Formblatt Eignungserklärung c) Formblatt zur Eignung d)
Verpflichtungserklärung e) Nachweise/Zertifikate auf das sich die Leihe
bezieht. des Eignungsleihers.
Im Rahmen dieser Ausschreibung können folgende Nachweise nach § 56 VgV nachgefordert werden. Sollten jedoch mehr als zwei der übergeordneten Nachweise fehlen, wird das
Angebot von den weiteren Wertungsschritten ausgeschlossen.
1.Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (durch Eigenerklärung
zur Eignung – Dokument 07)
2. Ausgefülltes Formblatt Ansprechperson
für laufendes Geschäft (Dokument 10)
3. Unternehmensdarstellung mit Tätigkeitsbeschreibung
(max. 2 DIN A4 Seiten)
4. Für den Fall der Eignungsleihe: a) Dokument
08 b) Formblatt Eignungserklärung c) Formblatt zur Eignung d)
Verpflichtungserklärung e) Nachweise/Zertifikate auf das sich die Leihe
bezieht. des Eignungsleihers.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Dokument 05_Angebotsformblatt: HRA- / HRB-Nummer
(mit Angabe des zuständigen Registergerichts) / Umsatzsteuer-ID
(Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister
noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie
ansässig sind oder einen anderen geeigneten Zulassungsnachweis vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt)
Dokument 06_Eignungskriterien: Eigenerklärung zu den
Ausschlusskriterien § 123,124 GWB;
Darstellung der Tätigkeitsgebiete der Forschungseinrichtung;
Erfahrungen mit dem Management komplexer Forschungsprojekte im Bereich der Durchführung von in-vivo-Kanzerogenitätsversuchen mit intraperitonealer Applikation von Faserstäuben (i.p.-Tests) nach TRGS 905 hinsichtlich:
- Arbeitsorganisation,
- Ablauforganisation,
- Kommunikation mit der Auftraggeberin sowie
- kaufmännische Abwicklung
zu belegen durch Angabe mindestens einer Referenz zu einschlägigen Projekten.
Hinreichende personelle Kapazitäten zur Durchführung dieses Forschungsvorhabens auch unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Versuchstierverordnung in der geltenden Fassung hinsichtlich:
fachlicher Qualifikation:
- des Projektleiters
- des stellvertretenden Projektleiters
- der wissenschaftlichen Mitarbeiter/Laboranten und
Verfügbarkeit
zu belegen durch Lebensläufe bzw. Mitarbeiterprofile sowie durch Eigenerklärung über
die Verfügbarkeit der am Projekt beteiligten Personen.
Dokument 05_Angebotsformblatt: HRA- / HRB-Nummer
(mit Angabe des zuständigen Registergerichts) / Umsatzsteuer-ID
(Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister
noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie
ansässig sind oder einen anderen geeigneten Zulassungsnachweis vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt)
Dokument 06_Eignungskriterien: Eigenerklärung zu den
Ausschlusskriterien § 123,124 GWB;
Darstellung der Tätigkeitsgebiete der Forschungseinrichtung;
Erfahrungen mit dem Management komplexer Forschungsprojekte im Bereich der Durchführung von in-vivo-Kanzerogenitätsversuchen mit intraperitonealer Applikation von Faserstäuben (i.p.-Tests) nach TRGS 905 hinsichtlich:
- Arbeitsorganisation,
- Ablauforganisation,
- Kommunikation mit der Auftraggeberin sowie
- kaufmännische Abwicklung
zu belegen durch Angabe mindestens einer Referenz zu einschlägigen Projekten.
Hinreichende personelle Kapazitäten zur Durchführung dieses Forschungsvorhabens auch unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Versuchstierverordnung in der geltenden Fassung hinsichtlich:
fachlicher Qualifikation:
- des Projektleiters
- des stellvertretenden Projektleiters
- der wissenschaftlichen Mitarbeiter/Laboranten und
Verfügbarkeit
zu belegen durch Lebensläufe bzw. Mitarbeiterprofile sowie durch Eigenerklärung über
die Verfügbarkeit der am Projekt beteiligten Personen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Der Bieter hat mindestens
drei nachprüfbare Referenzen der letzten drei Geschäftsjahre
vorzulegen. Die Referenzen müssen erkennen lassen, dass der Bieter in
der Lage ist, vergleichbare Aufgabenstellungen zu leisten. Sind nicht
alle geforderten Angaben enthalten, kann die Referenz nicht zur
Feststellung der Eignung herangezogen werden. Die BGHM sollte
hierbei höchstens einmal als Referenz genannt werden. Hinweis: Es
handelt sich hierbei lediglich um Funktionsträgerdaten, vor deren
Übermittlung personenbezogener Daten an die Auftraggeberin durch die
/den Verantwortliche/n die entsprechenden
Zulässigkeitsvoraussetzungen zu schaffen sind. Die Angebotsfrist
hierfür ist ausreichend und angemessen. Diese Anforderung gilt
gleichermaßen für alle Bieterinnen/Bieter. Eine Angabe von
Referenzkunden ohne die Möglichkeit, die Referenzen bei den
Referenzgebern im Vergabeverfahren abzufragen führt dazu, dass die
Auftraggeberin nicht in der Lage ist die Leistungsfähigkeit tatsächlich
festzustellen. Der Nachweis erfolgt als Eigenerklärung überdas
Dokument 07_Eignung.
Erfahrungen mit dem Management komplexer Forschungsprojekte im Bereich der Durchführung von in-vivo-Kanzerogenitätsversuchen mit intraperitonealer Applikation von Faserstäuben (i.p.-Tests) nach TRGS 905 hinsichtlich:
- Arbeitsorganisation,
- Ablauforganisation,
- Kommunikation mit der Auftraggeberin sowie
- kaufmännische Abwicklung
zu belegen durch Angabe mindestens einer Referenz zu einschlägigen Projekten. Dabei ist Art und Umfang des Projekts kurz zu beschreiben und der Auftraggeber zu benennen.
Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass neben der Nennung dieser Referenzen das Dokument 07 Eignung ebenfalls – auch im Hinblick auf 2.1 Referenzen – vollständig auszufüllen ist. Soweit die Vorgaben erfüllt sind, können im Dokument 07 die gleichen Referenzen eingetragen werden.
Hinreichende personelle Kapazitäten zur Durchführung dieses Forschungsvorhabens auch unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Versuchstierverordnung in der geltenden Fassung hinsichtlich:
fachlicher Qualifikation:
- des Projektleiters
- des stellvertretenden Projektleiters
- der wissenschaftlichen Mitarbeiter/Laboranten und
Verfügbarkeit
zu belegen durch Lebensläufe bzw. Mitarbeiterprofile sowie durch Eigenerklärung über
die Verfügbarkeit der am Projekt beteiligten Personen.
Der Bieter hat mindestens
drei nachprüfbare Referenzen der letzten drei Geschäftsjahre
vorzulegen. Die Referenzen müssen erkennen lassen, dass der Bieter in
der Lage ist, vergleichbare Aufgabenstellungen zu leisten. Sind nicht
alle geforderten Angaben enthalten, kann die Referenz nicht zur
Feststellung der Eignung herangezogen werden. Die BGHM sollte
hierbei höchstens einmal als Referenz genannt werden. Hinweis: Es
handelt sich hierbei lediglich um Funktionsträgerdaten, vor deren
Übermittlung personenbezogener Daten an die Auftraggeberin durch die
/den Verantwortliche/n die entsprechenden
Zulässigkeitsvoraussetzungen zu schaffen sind. Die Angebotsfrist
hierfür ist ausreichend und angemessen. Diese Anforderung gilt
gleichermaßen für alle Bieterinnen/Bieter. Eine Angabe von
Referenzkunden ohne die Möglichkeit, die Referenzen bei den
Referenzgebern im Vergabeverfahren abzufragen führt dazu, dass die
Auftraggeberin nicht in der Lage ist die Leistungsfähigkeit tatsächlich
festzustellen. Der Nachweis erfolgt als Eigenerklärung überdas
Dokument 07_Eignung.
Erfahrungen mit dem Management komplexer Forschungsprojekte im Bereich der Durchführung von in-vivo-Kanzerogenitätsversuchen mit intraperitonealer Applikation von Faserstäuben (i.p.-Tests) nach TRGS 905 hinsichtlich:
- Arbeitsorganisation,
- Ablauforganisation,
- Kommunikation mit der Auftraggeberin sowie
- kaufmännische Abwicklung
zu belegen durch Angabe mindestens einer Referenz zu einschlägigen Projekten. Dabei ist Art und Umfang des Projekts kurz zu beschreiben und der Auftraggeber zu benennen.
Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass neben der Nennung dieser Referenzen das Dokument 07 Eignung ebenfalls – auch im Hinblick auf 2.1 Referenzen – vollständig auszufüllen ist. Soweit die Vorgaben erfüllt sind, können im Dokument 07 die gleichen Referenzen eingetragen werden.
Hinreichende personelle Kapazitäten zur Durchführung dieses Forschungsvorhabens auch unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Versuchstierverordnung in der geltenden Fassung hinsichtlich:
fachlicher Qualifikation:
- des Projektleiters
- des stellvertretenden Projektleiters
- der wissenschaftlichen Mitarbeiter/Laboranten und
Verfügbarkeit
zu belegen durch Lebensläufe bzw. Mitarbeiterprofile sowie durch Eigenerklärung über
die Verfügbarkeit der am Projekt beteiligten Personen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre; Betriebshaftpflichtversicherung; Der Nachweis erfolgt
als Eigenerklärung über das Dokument 07_Eignung
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 16 weitere
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bildung…
… einer
kriminellen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten
Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein,
auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden dem
bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument
06_Eignungskriterien
… einer
terroristischen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten
Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein,
auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden dem
bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument
06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Geldwäsche oder
Terrorismusfinanzierung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten
Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein.
Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen
zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Geldwäsche oder
Terrorismusfinanzierung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten
Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein.
Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen
zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf nicht wegen…
… Betruges oder
Subventionsbetruges verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten
Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein.
Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen
zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
… Bestechlichkeit,
Vorteilsgewährung und Bestechung verurteilt oder mit einer rechtskräftig
festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt
worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden
Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument
06_Eignungskriterien ]
Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung verurteilt oder mit einer
rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen
werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über
Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung verurteilt oder mit einer
rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen
werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über
Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Verstoßes zur
Verpflichtung von Zahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen verurteilt oder
mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender
Nachweis vorliegt, dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße
von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Verstoßes zur
Verpflichtung von Zahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen verurteilt oder
mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender
Nachweis vorliegt, dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße
von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder
Abgaben Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Verstoßes zur
Verpflichtung von Zahlungen von Steuern oder Abgaben verurteilt oder mit
einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender
Nachweis vorliegt, dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße
von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder
Abgaben Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Verstoßes zur
Verpflichtung von Zahlungen von Steuern oder Abgaben verurteilt oder mit
einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender
Nachweis vorliegt, dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße
von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes…
… von
arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig
festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt
worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden
Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument
06_Eignungskriterien
… von
sozialrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig
festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt
worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden
Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument
06_Eignungskriterien
… von
umweltrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig
festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt
worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden
Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument
06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf nicht zahlungsunfähig sein.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Über das bietende Unternehmen darf kein Insolvenzverfahren
beantragt oder eröffnet worden sein. Eigenerklärung über Dokument
06_Eignungskriterien
Über das bietende Unternehmen darf kein einem
Insolvenzverfahren gleichartiges Verfahren beantragt oder eröffnet worden
sein. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf seine berufliche Tätigkeit nicht
eingestellt haben oder dies beabsichtigen. Eigenerklärung über Dokument
06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf nachweislich keine schwere
Verfehlung begangen haben. Verstöße von leitenden Personen werden dem
bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument
06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf mit anderen Unternehmen
keine Vereinbarungen getroffen haben, welche dem Wettbewerb verhindern,
einschränken oder verfälschen. Verstöße von leitenden Personen werden dem
bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument
06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf mit anderen Unternehmen
keine Vereinbarungen getroffen haben, welche dem Wettbewerb verhindern,
einschränken oder verfälschen. Verstöße von leitenden Personen werden dem
bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument
06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf bei der Ausführung eines
früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages diesen nicht
fortlaufend mangelhaft erfüllt haben, welches in eine vorzeitige Beendigung,
Schadenersatz oder vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Verstöße von
leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf bei der Ausführung eines
früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages diesen nicht
fortlaufend mangelhaft erfüllt haben, welches in eine vorzeitige Beendigung,
Schadenersatz oder vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Verstöße von
leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf in Bezug auf
Ausschlussgründe und Eignung keine Täuschung begangen, Auskünfte
zurückgehalten oder Nachweise nicht übermittelt haben. Das bietende
Unternehmen darf die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers
nicht unzulässig beeinflusst haben (Bsp.: durch Übermittlung fahrlässig oder
vorsätzliche irreführende Informationen) oder Vorteile am Vergabeverfahren
erlangt haben durch vertrauliche Informationen. Verstöße von leitenden
Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung
über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf in Bezug auf
Ausschlussgründe und Eignung keine Täuschung begangen, Auskünfte
zurückgehalten oder Nachweise nicht übermittelt haben. Das bietende
Unternehmen darf die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers
nicht unzulässig beeinflusst haben (Bsp.: durch Übermittlung fahrlässig oder
vorsätzliche irreführende Informationen) oder Vorteile am Vergabeverfahren
erlangt haben durch vertrauliche Informationen. Verstöße von leitenden
Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung
über Dokument 06_Eignungskriterien
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes - Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 022894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig.
Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs.
3 GWB). Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens § 20 VgV (1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt.
§ 15 VgV (2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung. (4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert.
§ 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter
(1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über
den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit.
(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des
Antrags in Textform, 1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags, 2. jeden nicht erfolgreichen Bieter
über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots,
3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des
erfolgreichen Bieters, und
4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig.
Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs.
3 GWB). Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens § 20 VgV (1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt.
§ 15 VgV (2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung. (4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert.
§ 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter
(1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über
den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit.
(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des
Antrags in Textform, 1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags, 2. jeden nicht erfolgreichen Bieter
über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots,
3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des
erfolgreichen Bieters, und
4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-12+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 157-485807 (2024-08-12)