Kappel, Geräte-Depot, Neubau Interimshalle FFG - Verschiedene Gewerke des Bauhaupt- und Ausbaugewerbes an einen GU (DIN 18299), Neubau von zwei Interimshallen
24E0098 – Kappel, Gerätehauptdepot, Neubau von zwei Interimshallen - Verschiedene Gewerke des Bauhaupt- und Ausbaugewerbes an einen Generalunternehmer (DIN 18299). Die Leistungen werden in einem nicht öffentlichen Verfahren vergeben, d. h. zunächst wird ein ÖFFENTLICHER TEILNAHMEWETTBEWERB durchgeführt. Aus diesem werden eine beschränkte Anzahl von Unternehmen ausgewählt, die später zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Die geforderten zwei Lagerhallen sind als Leichtbauhallen zu planen, bei der Planung ist zu berücksichtigen, dass es sich hier um Interimshallen handelt. Diese Hallen sollen als Leichtbauhallen mit Wänden und Dächer aus Sandwichelemente hergestellt werden. Die Bauaufgabe besteht darin, die Hallen größtmöglich auf den vorhandenen Baufeldern zu dimensionieren. Hierbei werden bereits versiegelte Freiflächen zur Aufstellung genutzt. Die Interimshallen werden weder gekühlt noch beheizt. Die Beleuchtung ist mit der Mindestbeleuchtungsstärke von 100 Lux auszuführen. Die Spannungsversorgung beschränkt sich auf wenige Steckdosen und elektrisch betriebene Tore. Die Hallen sind auf bauseits vorhandene Betonflächen zu errichten, die Mindesttraufhöhe beträgt 4,00 m. Um möglichst die gesamten Freiflächen/Betonflächen nutzen zu können, soll von den äußeren Rändern jeweils 1 m nach innen versprungen werden. Eine natürliche Belichtung, die Beheizung, das Kühlen sowie eine mechanische Belüftung sind für die geplante Art der Nutzung nicht erforderlich. Es ist bei der Ausführungsplanung der Hallen darauf zu achten, dass die vorhandene Infrastruktur möglichst wenig tangiert wird.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-01-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-11-25.
Auftragsbekanntmachung (2024-11-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kappel, Geräte-Depot, Neubau Interimshalle FFG - Verschiedene Gewerke des Bauhaupt- und Ausbaugewerbes an einen GU (DIN 18299), Neubau von zwei Interimshallen
Referenznummer: 24E0098
Kurze Beschreibung:
“24E0098 – Kappel, Gerätehauptdepot, Neubau von zwei Interimshallen - Verschiedene Gewerke des Bauhaupt- und Ausbaugewerbes an einen Generalunternehmer (DIN...”
Kurze Beschreibung
24E0098 – Kappel, Gerätehauptdepot, Neubau von zwei Interimshallen - Verschiedene Gewerke des Bauhaupt- und Ausbaugewerbes an einen Generalunternehmer (DIN 18299). Die Leistungen werden in einem nicht öffentlichen Verfahren vergeben, d. h. zunächst wird ein ÖFFENTLICHER TEILNAHMEWETTBEWERB durchgeführt. Aus diesem werden eine beschränkte Anzahl von Unternehmen ausgewählt, die später zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Die geforderten zwei Lagerhallen sind als Leichtbauhallen zu planen, bei der Planung ist zu berücksichtigen, dass es sich hier um Interimshallen handelt.
Diese Hallen sollen als Leichtbauhallen mit Wänden und Dächer aus Sandwichelemente hergestellt werden. Die Bauaufgabe besteht darin, die Hallen größtmöglich auf den vorhandenen Baufeldern zu dimensionieren. Hierbei werden bereits versiegelte Freiflächen zur Aufstellung genutzt. Die Interimshallen werden weder gekühlt noch beheizt. Die Beleuchtung ist mit der Mindestbeleuchtungsstärke von 100 Lux auszuführen. Die Spannungsversorgung beschränkt sich auf wenige Steckdosen und elektrisch betriebene Tore.
Die Hallen sind auf bauseits vorhandene Betonflächen zu errichten, die Mindesttraufhöhe beträgt 4,00 m. Um möglichst die gesamten Freiflächen/Betonflächen nutzen zu können, soll von den äußeren Rändern jeweils 1 m nach innen versprungen werden. Eine natürliche Belichtung, die Beheizung, das Kühlen sowie eine mechanische Belüftung sind für die geplante Art der Nutzung nicht erforderlich. Es ist bei der Ausführungsplanung der Hallen darauf zu achten, dass die vorhandene Infrastruktur möglichst wenig tangiert wird.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“24E0098 – Kappel, Gerätehauptdepot, Neubau von zwei Interimshallen - Verschiedene Gewerke des Bauhaupt- und Ausbaugewerbes an einen Generalunternehmer (DIN...”
Beschreibung der Beschaffung
24E0098 – Kappel, Gerätehauptdepot, Neubau von zwei Interimshallen - Verschiedene Gewerke des Bauhaupt- und Ausbaugewerbes an einen Generalunternehmer (DIN 18299). Die Leistungen werden in einem nicht öffentlichen Verfahren vergeben, d. h. zunächst wird ein ÖFFENTLICHER TEILNAHMEWETTBEWERB durchgeführt. Aus diesem werden eine beschränkte Anzahl von Unternehmen ausgewählt, die später zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Die geforderten zwei Lagerhallen sind als Leichtbauhallen zu planen, bei der Planung ist zu berücksichtigen, dass es sich hier um Interimshallen handelt.
Diese Hallen sollen als Leichtbauhallen mit Wänden und Dächer aus Sandwichelemente hergestellt werden. Die Bauaufgabe besteht darin, die Hallen größtmöglich auf den vorhandenen Baufeldern zu dimensionieren. Hierbei werden bereits versiegelte Freiflächen zur Aufstellung genutzt. Die Interimshallen werden weder gekühlt noch beheizt. Die Beleuchtung ist mit der Mindestbeleuchtungsstärke von 100 Lux auszuführen. Die Spannungsversorgung beschränkt sich auf wenige Steckdosen und elektrisch betriebene Tore.
Die Hallen sind auf bauseits vorhandene Betonflächen zu errichten, die Mindesttraufhöhe beträgt 4,00 m. Um möglichst die gesamten Freiflächen/Betonflächen nutzen zu können, soll von den äußeren Rändern jeweils 1 m nach innen versprungen werden. Eine natürliche Belichtung, die Beheizung, das Kühlen sowie eine mechanische Belüftung sind für die geplante Art der Nutzung nicht erforderlich. Es ist bei der Ausführungsplanung der Hallen darauf zu achten, dass die vorhandene Infrastruktur möglichst wenig tangiert wird.
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Zusätzliche Informationen:
“siehe Vergabeunterlagen”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“siehe Vergabeunterlagen”
Ort der Leistung: Rhein-Hunsrück-Kreis🏙️
Dauer: 227 (DAY)
Dauer
Datum des Beginns: 2025-02-18 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftraggeber beabsichtigt auf Grundlage des § 3a EU Abs. 3 Nr. 5 VOB/A den Bau weiterer Wirtschaftsgebäude (mindestens 1) mit vergleichbaren...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Auftraggeber beabsichtigt auf Grundlage des § 3a EU Abs. 3 Nr. 5 VOB/A den Bau weiterer Wirtschaftsgebäude (mindestens 1) mit vergleichbaren Grundentwurf und Umfang zu vergeben. Danach soll der Auftragnehmer dieser Ausschreibung auch mit der Ausführungsplanung und Bauausführung weiterer Wirtschaftsgebäude auf Grundlage des im gegenständlichen Vergabeverfahrens ausgeschriebenen Grundentwurfs beauftragt werden. Geringfügige Änderungen am hier ausgeschriebenen Grundentwurf beschränken sich auf die grundstück- bzw. baugrundspezifische Besonderheiten der neuen Erfüllungsorte und kann im zukünftig abgefragten Angebot des Auftragnehmers technisch und preislich Berücksichtigung finden. Diese Wiederholungsaufträge sollen mit dem betreffenden Auftragnehmer im südlichen Rheinland -Pfalz ausgeführt werden.
Für die Wiederholungsaufträge beabsichtigt der Auftraggeber, den Auftragnehmer des gegenständlichen Vergabeverfahrens im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb jeweils zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes aufzufordern. Grundlage des jeweiligen Angebotes sind die an die grundstücks- bzw. baugrundspezifischen Besonderheiten angepasste Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung + Planunterlagen ). Diese Option des Auftraggebers ist zeitlich begrenzt auf drei Jahre nach Abschluss des gegenständlichen Vergabeverfahrens. Mit der Angebotsabgabe im gegenständlichen Vergabeverfahren erklärt der Bieter gleichzeitig seine ausdrückliche und verbindliche Bereitschaft nach Ausübung des Optionsrecht durch den Auftraggeber weitere Angebote innerhalb des genannten Zeitraums abzugeben. Ein Anspruch des Bieters / Auftragnehmers auf Beauftragung der Wiederholungsaufträge besteht nicht.
Bei der Berechnung der Auftragswertschätzung im gegenständlichen Vergabeverfahren ist dieser Wiederholungsauftrag berücksichtigt.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 5
Maximale Anzahl: 6
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 85
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept für die Rückbaubarkeit und Wiederverwendbarkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Eingeschränktes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-07 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern ✅ Informationen zur elektronischen Auktion
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt ✅ Beschreibung
Informationen zur elektronischen Auktion:
“Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt.
Vergabeunterlagen können vom Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz www.vergabe.rlp.de bis zum...”
Informationen zur elektronischen Auktion
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt.
Vergabeunterlagen können vom Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz www.vergabe.rlp.de bis zum Ablauf der Angebotsfrist herunter geladen werden. Der Download ist kostenlos. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen in Papierform. Es gelten dafür die AGB des Vergabemarktplatzes.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“(1) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
(1) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes vorzulegen.
(2) Der Nachweis der Eignung kann wie folgt geführt werden:
1. Präqualifikation
durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen.
2. Eigenerklärung
a) durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung). Vom Bieter ist das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) auszufüllen und mit dem Angebot / mit der Bewerbung einzureichen u.a. mit Angaben zu in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen und zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Auf Verlangen sind mindestens drei Referenznachweise mit detaillierten Angaben zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen und einer Bestätigung des Referenzauftraggebers einzureichen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind entweder die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich unter: https://lbb.rlp.de/fileadmin/LBB/2_allgemeines_Bildmaterial_und_Medien/Top_5_Auftragnehmer/FB_124_VHB_Bund_2017.pdf
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird außerdem mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt.
b) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
c) Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen.
(3) Des Weiteren gelten die unter Ziffer VI.3) zusätzliche Angaben aufgeführten "Weiteren Angaben zu den Teilnahmebedingungen und der Nachweisführung".
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“(1) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über:
Den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
(1) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über:
Den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
(2) Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden:
1. Präqualifikation
durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen.
2. Eigenerklärung
a) durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung). Vom Bieter ist das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) auszufüllen und mit dem Angebot / mit der Bewerbung einzureichen u.a. mit Angaben zu in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen und zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Auf Verlangen sind mindestens drei Referenznachweise mit detaillierten Angaben zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen und einer Bestätigung des Referenzauftraggebers einzureichen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind entweder die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich unter: https://lbb.rlp.de/fileadmin/LBB/2_allgemeines_Bildmaterial_und_Medien/Top_5_Auftragnehmer/FB_124_VHB_Bund_2017.pdf
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird außerdem mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt.
b) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
c) Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen.
(3) Des Weiteren gelten die unter Ziffer VI.3) zusätzliche Angaben aufgeführten "Weiteren Angaben zu den Teilnahmebedingungen und der Nachweisführung".
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“(1) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über:
a) Die Ausführung von Leistungen in den letzten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
(1) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über:
a) Die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
b) Die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
(2) Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden:
1. Präqualifikation
durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen.
2. Eigenerklärung
a) durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung). Vom Bieter ist das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) auszufüllen und mit dem Angebot / mit der Bewerbung einzureichen u.a. mit Angaben zu in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen und zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Auf Verlangen sind mindestens drei Referenznachweise mit detaillierten Angaben zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen und einer Bestätigung des Referenzauftraggebers einzureichen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind entweder die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich unter: https://lbb.rlp.de/fileadmin/LBB/2_allgemeines_Bildmaterial_und_Medien/Top_5_Auftragnehmer/FB_124_VHB_Bund_2017.pdf
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird außerdem mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt.
b) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
c) Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen.
(3) Des Weiteren gelten die unter Ziffer VI.3) zusätzliche Angaben aufgeführten "Weiteren Angaben zu den Teilnahmebedingungen und der Nachweisführung".
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Netto-Jahresumsatz für Bauleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Wichtungsfaktor 20%)
Bei diesem Unterkriterium wird der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Netto-Jahresumsatz für Bauleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Wichtungsfaktor 20%)
Bei diesem Unterkriterium wird der durchschnittliche (Netto-) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Leistungen, bewertet.
Dies erfolgt gemäß dem folgenden Schema:
0 Punkte: durchschnittlicher Jahresumsatz = 6.500.000,- €
5 Punkte: durchschnittlicher Jahresumsatz > 6.500.000,- € - 7.500.000,- € ¬
10 Punkte: durchschnittlicher Jahresumsatz > 7.500.000,- € - 10.00.000,- € ¬
15 Punkte: durchschnittlicher Jahresumsatz ≥ 10.000.000,- €
Die erzielte Punktzahl wird mit dem Wichtungsfaktor 20 multipliziert. Der Bewerber kann maximal 300 Punkte erreichen.
Ein durchschnittlicher (Netto-) Jahresumsatz von weniger als 6.500.000 €- führt zum Ausschluss
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Generalunternehmer Referenzen für Neubaumaßnahmen (Wichtungsfaktor 80%)
Nachweis (Bestätigung des Auftraggebers über die auftragsgemäße Ausführung) von...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Generalunternehmer Referenzen für Neubaumaßnahmen (Wichtungsfaktor 80%)
Nachweis (Bestätigung des Auftraggebers über die auftragsgemäße Ausführung) von mindestens drei erfolgreich durchgeführten Referenzobjekten aus den letzten fünf Jahren über vergleichbare Generalunternehmer-Leistungen für öffentliche Auftraggeber (vergleichbar in Bezug auf das Volumen, die Ausführungszeit und nach Art und Umfang der zu steuernden Nachunternehmer).
Es werden 3 - 5 Generalunternehmer-Referenzen, der letzten 5 Kalenderjahre bewertet und maximal 1200 Punkte vergeben.
• Bewertung
Es werden ausschließlich Generalunternehmer-Referenzen betreffend der KG 300+400 gewertet bei denen Neubaumaßnahmen auf Basis einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (funktionale oder Teilfunktionale Leistungsbeschreibung) durchgeführt wurden und deren Auftragswert mindestens 6.500.000,00 € betrug.
Vorlage der Referenzen (Anzahl)
3 Referenzen = 0 Punkte
4 Referenzen = 5 Punkte
5 Referenzen = 10 Punkte
Werden mehr als 5 Referenzen eingereicht, werden nur die 5 aktuellsten Referenzen bewertet.
Zusatzpunkt je Referenz:
Ist der Referenzgeber bei der Referenz öffentlicher Auftraggeber entsprechend Artikel 2 Abs. 1 Nr. 1 der RL 2014/24/EU, erhält der Bieter pro Referenz 1 Zusatzpunkt.
Max. 5 Referenzen = 5 Zusatzpunkte
Bildung Gesamtpunktzahl
Die Summe der erzielten Punktzahl wird mit dem Wichtungsfaktor 80 multipliziert.
Der Bewerber kann maximal 1200 Punkte erreichen.
Werden weniger als drei Generalunternehmer Referenzen eingereicht, führt dies zum Ausschluss.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zusätzliche Nachweise zur Fachkunde und technischen Leistungsfähigkeiten
a) Bauvorlageberechtigung laut §64 LBauO Rheinland-Pfalz
b) Elektrofachkraft nach...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zusätzliche Nachweise zur Fachkunde und technischen Leistungsfähigkeiten
a) Bauvorlageberechtigung laut §64 LBauO Rheinland-Pfalz
b) Elektrofachkraft nach DIN VDE 1000-100
c) Planung und Errichtung von Blitzschutzsystemen nach DIN VDE EN 62305
“Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind spätestens 8 KT vor Ablauf der Angebotsfrist schriftlich oder in Textform an die Vergabestelle zu richten.
Der...”
Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind spätestens 8 KT vor Ablauf der Angebotsfrist schriftlich oder in Textform an die Vergabestelle zu richten.
Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren einzustellen, wenn die Mindestanzahl geeigneter Bewerber nicht erreicht wird.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: DE355604198
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +496131-162234📞
Fax: +496131-162113 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Bieter muss Vergabeverstöße, die er im Vergabeverfahren erkennt, unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern bei der unter I.1) angegebenen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Bieter muss Vergabeverstöße, die er im Vergabeverfahren erkennt, unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern bei der unter I.1) angegebenen Vergabestelle rügen. Vergabeverstöße, die auf Grund der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe bei der unter I.1) genannte Vergabestelle gerügt werden. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). • § 101a GWB Informations- und Wartepflicht: nach § 101a GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage. • Der Antrag ist nach § 107 GWB unzulässig soweit (1.) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegen den Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung geänderten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2024/S 230-719648 (2024-11-25)
Auftragsbekanntmachung (2024-12-20) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftraggeber beabsichtigt auf Grundlage des § 3a EU Abs. 3 Nr. 5 VOB/A den Bau weiterer Wirtschaftsgebäude (mindestens 2) mit vergleichbaren...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Auftraggeber beabsichtigt auf Grundlage des § 3a EU Abs. 3 Nr. 5 VOB/A den Bau weiterer Wirtschaftsgebäude (mindestens 2) mit vergleichbaren Grundentwurf und Umfang zu vergeben. Danach soll der Auftragnehmer dieser Ausschreibung auch mit der Ausführungsplanung und Bauausführung weiterer Wirtschaftsgebäude auf Grundlage des im gegenständlichen Vergabeverfahrens ausgeschriebenen Grundentwurfs beauftragt werden. Geringfügige Änderungen am hier ausgeschriebenen Grundentwurf beschränken sich auf die grundstück- bzw. baugrundspezifische Besonderheiten der neuen Erfüllungsorte und kann im zukünftig abgefragten Angebot des Auftragnehmers technisch und preislich Berücksichtigung finden. Diese Wiederholungsaufträge sollen mit dem betreffenden Auftragnehmer in Rheinland -Pfalz ausgeführt werden.
Für die Wiederholungsaufträge beabsichtigt der Auftraggeber, den Auftragnehmer des gegenständlichen Vergabeverfahrens im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb jeweils zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes aufzufordern. Grundlage des jeweiligen Angebotes sind die an die grundstücks- bzw. baugrundspezifischen Besonderheiten angepasste Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung + Planunterlagen ). Diese Option des Auftraggebers ist zeitlich begrenzt auf drei Jahre nach Abschluss des gegenständlichen Vergabeverfahrens. Mit der Angebotsabgabe im gegenständlichen Vergabeverfahren erklärt der Bieter gleichzeitig seine ausdrückliche und verbindliche Bereitschaft nach Ausübung des Optionsrecht durch den Auftraggeber weitere Angebote innerhalb des genannten Zeitraums abzugeben. Ein Anspruch des Bieters / Auftragnehmers auf Beauftragung der Wiederholungsaufträge besteht nicht.
Bei der Berechnung der Auftragswertschätzung im gegenständlichen Vergabeverfahren ist dieser Wiederholungsauftrag berücksichtigt.
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Quelle: OJS 2024/S 249-788979 (2024-12-20)