Die Trägergesellschaft Kliniken Aurich-Emden-Norden mbH plant die Zusammenlegung der bestehenden Kliniken Aurich, Emden und Norden im neuen Zentralklinikum Georgsheil (ZKG). Das für den Klinikneubau vorgesehene, etwa 35 ha große Gelände liegt am südöstlichen Rand der Ortschaft Uthwerdum, unmittelbar nördlich der in West-Ost-Richtung verlaufenden B72/210.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-05-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-04-02.
Auftragsbekanntmachung (2024-04-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kauf Bauzaun
Reference number: ZKG VE 002 - 1 - Neubau Zentralklinikum Georgsheil
Kurze Beschreibung:
“Die Trägergesellschaft Kliniken Aurich-Emden-Norden mbH plant die Zusammenlegung der bestehenden Kliniken Aurich, Emden und Norden im neuen Zentralklinikum...”
Kurze Beschreibung
Die Trägergesellschaft Kliniken Aurich-Emden-Norden mbH plant die Zusammenlegung der bestehenden Kliniken Aurich, Emden und Norden im neuen Zentralklinikum Georgsheil (ZKG). Das für den Klinikneubau vorgesehene, etwa 35 ha große Gelände liegt am südöstlichen Rand der Ortschaft Uthwerdum, unmittelbar nördlich der in West-Ost-Richtung verlaufenden B72/210.
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Produkte/Dienstleistungen: Baustelleneinrichtung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der An liefert den Bauzaun und stellt diesen auf. Der Zaun geht nach Abschluss der Leistung in den Besitz der Trägergesellschaft über.”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Das Baufeld streckt sich über eine Liegenschaft, die folgende Gemarkungen umfasst: Theene, Uthwerdum, Victoburg”
Ort der Leistung: Aurich🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 1.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-03 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-05-03 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind aus den letzten 5 Kalenderjahren: s. Formblatt VHB 124” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Unternehmensumsätze: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Unternehmensumsätze: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben zu Arbeitskräften: s. Formblatt VHB 124” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“s. Vergabeunterlagen”
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YHVH9B8” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: 04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +494131153308📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bitte beachten Sie, dass das deutsche Vergaberecht Rügeobliegenheiten vorsieht, deren Verletzung zur Unzulässigkeit von Nachprüfungsanträgen führt (§ 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bitte beachten Sie, dass das deutsche Vergaberecht Rügeobliegenheiten vorsieht, deren Verletzung zur Unzulässigkeit von Nachprüfungsanträgen führt (§ 160 Abs. 3 GWB): Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 066-195526 (2024-04-02)