Auftragsbekanntmachung (2024-08-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kauf und Lieferung von neun Elektrofahrzeugen verschiedener Ausführung (Fahrzeugklasse M1) für den Fuhrpark des Landratsamtes Neckar-Odenwald-Kreis
Referenznummer: LRANOK-BESCH-2024-0011
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist der Kauf und die Lieferung von neun werksneuen noch nicht zugelassenen Kraftfahrzeugen mit vollelektrischem Antrieb.”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Personenkraftwagen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Kauf und Lieferung von 3 E-Fahrzeugen mit PKW-Zulassung, Kompaktklasse / SUV, ohne AHK, Lieferort 74821 Mosbach”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kraftfahrzeuge für den Transport von weniger als 10 Personen📦
Ort der Leistung: Neckar-Odenwald-Kreis🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Kauf und Lieferung von 4 E-Fahrzeugen mit PKW-Zulassung, Kompaktklasse / SUV, ohne AHK, Lieferort 74722 Buchen” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Kauf und Lieferung eines E-Fahrzeugs mit PKW-Zulassung, SUV, ohne AHK, Lieferort 74722 Buchen” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Kauf und Lieferung eines E-Fahrzeugs mit PKW-Zulassung, SUV, mit AHK, Lieferort 74722 Buchen” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-12 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-12 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
(1) Eigenerklärung, über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
(2) Eigenerklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
(1) Eigenerklärung, über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
(2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(4) Eigenerklärung zu Russland-Verbindungen
(5) Erklärung zur Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister
(6) Erklärung zu Steuern und Abgaben
(7) Erklärung über die Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Eigenerklärung, dass der Gesamtumsatz des Unternehmens jeweils mindestens das Doppelte des angebotenen Auftragswerts pro Los in den letzten drei...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Eigenerklärung, dass der Gesamtumsatz des Unternehmens jeweils mindestens das Doppelte des angebotenen Auftragswerts pro Los in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren betrug.
(2) Eigenerklärung über den Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(3) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 500.000 EUR für Personen-, Sachschäden und Vermögensschäden je Versicherungsfall oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Vorlage von mindestens drei dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Aufträgen in den vergangenen drei Jahren. Die Erklärungen über Referenzleistungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vorlage von mindestens drei dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Aufträgen in den vergangenen drei Jahren. Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- kurze Beschreibung des Leistungsumfangs,
- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner,
- Gesamtauftragswert in EUR brutto.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidum Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721-9268730📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Siehe §§ 160, 134 und 135 GWB.
Es gilt § 160 GWB mit folgendem Wortlaut:
(1) Die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Siehe §§ 160, 134 und 135 GWB.
Es gilt § 160 GWB mit folgendem Wortlaut:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Außerdem gilt § 135 GWB bzgl. der Unwirksamkeit eines Auftrags. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 GWB [Informationspflicht gegenüber den unberücksichtigten Bietern sowie Wartepflicht vor Vertragsschluss von 15 Kalendertagen bzw. 10 Kalendertagen
bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Weg] verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 156-483410 (2024-08-09)