Der Auftraggeber beabsichtigt den Kauf von zwei Mobil- und einem Kettenbaggern (jeweils fabrikneu) zum Einsatz im forstlichen Wegebau bzw. Waldwegebau. Die Auslieferung soll spätestens zwölf Monate nach Zuschlagserteilung erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-02-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-01-18.
Auftragsbekanntmachung (2024-01-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kauf von 2 Mobilbaggern und 1 Kettenbagger
Reference number: 8012-D-400-2024-0002
Kurze Beschreibung:
“Der Auftraggeber beabsichtigt den Kauf von zwei Mobil- und einem Kettenbaggern (jeweils fabrikneu) zum Einsatz im forstlichen Wegebau bzw. Waldwegebau. Die...”
Kurze Beschreibung
Der Auftraggeber beabsichtigt den Kauf von zwei Mobil- und einem Kettenbaggern (jeweils fabrikneu) zum Einsatz im forstlichen Wegebau bzw. Waldwegebau. Die Auslieferung soll spätestens zwölf Monate nach Zuschlagserteilung erfolgen.
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Kauf von zwei fabrikneuen Mobilbaggern”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#/”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Löffelbagger, Bagger und Schaufellader sowie Bergbaumaschinen📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Auslieferung an den ersten Einsatzort innerhalb von Thüringen ist einzupreisen”
Ort der Leistung: Erfurt, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 2 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Kauf eines fabrikneuen Kettenbaggers” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-19 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-02-19 09:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter sind bei der Angebotsöffnung NICHT zugelassen, § 55 Abs. 2 S.2 VgV”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Es sind Angaben zur Eignung zur wirtschaftlichen und finanzielle Leistungsfähigkeit und zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zu tätigen.: Die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es sind Angaben zur Eignung zur wirtschaftlichen und finanzielle Leistungsfähigkeit und zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zu tätigen.: Die Bieter müssen mindestens zwei Referenzprojekte aus den letzten drei Geschäftsjahren über die Ausführung vergleichbarer Lieferaufträge darstellen.
In die „Bietererklärung zur Eignung“ sind ferner die Gesamtumsätze aus den Geschäftsjahren 2021 und 2022 einzutragen. Der Auftrag kann nur an ein Unternehmen erteilt werden, das in den Geschäftsjahren 2021 und 2022 jeweils einen Mindestjahresumsatz von mindestens 1.300.000,00 € erwirtschaftet hat.
Bei beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz haben die Bieter im Angebotsformular die erforderlichen Angaben zu tätigen.
Bietergemeinschaften haben im Angebotsformular die erforderlichen Erklärungen abzugeben.
Sämtliche Nachweise und Angaben zur Eignung haben die Bieter auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für ihre Nachunternehmer einzureichen.
“Frist für Bieterfragen: 12.02.2024, 9:00 Uhr” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Thüringen
Nationale Registrierungsnummer: 16900334-0001-29
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Telefon: +49 361-573321254📞
Fax: +49 361-573321059 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit eines öfffentlichen Auftrags gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 014-039429 (2024-01-18)