Kauf von Kraftfahrzeugen

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Kauf von Kraftfahrzeugen für das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-05-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-03-26.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-03-26 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-03-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kauf von Kraftfahrzeugen
Referenznummer: 15-Z324/24
Kurze Beschreibung:
Kauf von Kraftfahrzeugen für das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Kraftfahrzeuge 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt

1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: Transporter Normaldach
Beschreibung der Beschaffung:
Kauf eines schadstoffarmen (EURO 6), 3-sitzigen Transporter geschlossener Kasten mit möglichst geringem Kraftstoffverbrauch und niedrigem CO2 - Ausstoß < 210 g/km
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Pritschenkleinlastwagen 📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Endes: 2025-11-28 📅
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Folgekosten
Kostenkriterium (Gewichtung): 40.00
Kostenkriterium (Name): Umweltverträglichkeit
Kostenkriterium (Gewichtung): 20.00
Kostenkriterium (Name): Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002
Titel: eKfz. Allrad
Beschreibung der Beschaffung: Kauf eines fünftürigen SUV/Geländewagens als reines Elektrofahrzeug
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Personenkraftwagen 📦
Dauer
Datum des Endes: 2024-11-29 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

3️⃣
Interne Kennung: LOT-0003
Titel: Geländewagen
Beschreibung der Beschaffung:
Kauf von 4 schadstoffarmen (EUR 6) 5-türigen geschlossenen allradgetriebenen Geländewagen/SUV mit niedrigem Kraftstoffverbrauch und CO² - Ausstoß < 50 g/km kombiniert nach WLTP
Dauer
Datum des Endes: 2024-11-28 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003

4️⃣
Interne Kennung: LOT-0004
Titel: eKfz.
Beschreibung der Beschaffung:
Kauf von zwei fünftürigen PKw Limousine der Kompakt- bzw. unteren Mittelklasse als reines Elektrofahrzeug
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004

5️⃣
Interne Kennung: LOT-0005
Titel: Kleintransporter
Beschreibung der Beschaffung:
Kauf von einem schadstoffarmen (mindestens EURO 6), mind. 5-sitzigen Kleintransporter (Pritsche mit Doppelkabine, 4-türig) mit möglichst geringem Kraftstoffverbrauch und niedrigem CO2 - Ausstoß< 300 g/km kombiniert nach aktuellen Messverfahren
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
Beschreibung
Postanschrift: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Postleitzahl: 01326
Stadt: Dresden

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-02 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-05-03 11:28:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-05-03 11:28:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: entfällt
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: entfällt
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
-vollständig ausgefülltes Formular "Eigenerklärung" Benennen eines Auslieferungsbetriebs des Auftragnehmers mit Sitz im Freistaat Sachsen - Kurzvorstellung des Unternehmens (Entwicklung Mitarbeiterzahl, Umsatz der letzten drei Jahre) ODER - Zertifikat Präqualifizierung - Benennen eines Auslieferungsbetriebes mit Sitz im Freistaat Sachsen
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Technische und berufliche Fähigkeiten
- Referenzen über einschlägig erbrachte Leistungen der letzten drei Jahre
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Beschreibung der Ausschlussgründe: siehe Formular "Eigenerklärung"

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Nationale Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Pillnitzer Platz 3
Postleitzahl: 01326
Postort: Dresden
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle.lfulg@smekul.sachsen.de 📧
Telefon: 0351 2612 1421 📞
URL: https://www.lfulg.sachsen.de/ 🌏
Federführendes Mitglied
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18e7a463027-7bc99866ad972190 🌏
Teilnahme-URL: https://evergabe.sachsen.de 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS)
Nationale Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Telefon: +49 341977-3800 📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-03-26+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 062-184526 (2024-03-26)