Auftragsbekanntmachung (2024-03-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kauf von Kraftfahrzeugen
Referenznummer: 15-Z324/24
Kurze Beschreibung:
“Kauf von Kraftfahrzeugen für das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Kraftfahrzeuge📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Kauf eines schadstoffarmen (EURO 6), 3-sitzigen Transporter geschlossener Kasten mit möglichst geringem Kraftstoffverbrauch und niedrigem CO2 - Ausstoß < 210 g/km”
Beschreibung der Beschaffung
Kauf eines schadstoffarmen (EURO 6), 3-sitzigen Transporter geschlossener Kasten mit möglichst geringem Kraftstoffverbrauch und niedrigem CO2 - Ausstoß < 210 g/km
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Pritschenkleinlastwagen📦
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Endes: 2025-11-28 📅
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Folgekosten
Kostenkriterium (Gewichtung): 40.00
Kostenkriterium (Name): Umweltverträglichkeit
Kostenkriterium (Gewichtung): 20.00
Kostenkriterium (Name): Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Kauf eines fünftürigen SUV/Geländewagens als reines Elektrofahrzeug”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Personenkraftwagen📦 Dauer
Datum des Endes: 2024-11-29 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Kauf von 4 schadstoffarmen (EUR 6) 5-türigen geschlossenen allradgetriebenen
Geländewagen/SUV mit niedrigem Kraftstoffverbrauch und CO² - Ausstoß < 50...”
Beschreibung der Beschaffung
Kauf von 4 schadstoffarmen (EUR 6) 5-türigen geschlossenen allradgetriebenen
Geländewagen/SUV mit niedrigem Kraftstoffverbrauch und CO² - Ausstoß < 50 g/km
kombiniert nach WLTP
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Endes: 2024-11-28 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Kauf von zwei fünftürigen PKw Limousine der Kompakt- bzw. unteren Mittelklasse als reines Elektrofahrzeug” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Kauf von einem schadstoffarmen (mindestens EURO 6), mind. 5-sitzigen Kleintransporter (Pritsche mit Doppelkabine, 4-türig) mit möglichst...”
Beschreibung der Beschaffung
Kauf von einem schadstoffarmen (mindestens EURO 6), mind. 5-sitzigen Kleintransporter (Pritsche mit Doppelkabine, 4-türig) mit möglichst geringem
Kraftstoffverbrauch und niedrigem CO2 - Ausstoß< 300 g/km kombiniert nach aktuellen Messverfahren
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-02 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-05-03 11:28:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“entfällt” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“-vollständig ausgefülltes Formular "Eigenerklärung"
Benennen eines Auslieferungsbetriebs des Auftragnehmers mit
Sitz im Freistaat Sachsen
- Kurzvorstellung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
-vollständig ausgefülltes Formular "Eigenerklärung"
Benennen eines Auslieferungsbetriebs des Auftragnehmers mit
Sitz im Freistaat Sachsen
- Kurzvorstellung des Unternehmens (Entwicklung Mitarbeiterzahl,
Umsatz der letzten drei Jahre)
ODER
- Zertifikat Präqualifizierung
- Benennen eines Auslieferungsbetriebes mit Sitz im Freistaat Sachsen
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Referenzen über einschlägig erbrachte Leistungen der letzten drei Jahre”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS)
Nationale Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS)
Nationale Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 062-184526 (2024-03-26)