Auftragsbekanntmachung (2024-12-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: KFZ Maschinen und Geräte KFZ 1,2,3
Referenznummer: X-BBZAU-2024-0025
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Werkzeugen und Geräten für die Kraftfahrzeugtechnik gemäß beigefügtem Leistungsverzeichnis (fabrikneue und aktuelle Produkte)”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Elektronischer, elektromechanischer und elektrotechnischer Bedarf📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 500 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Werkstattausrüstungen für die Ausbildung von KFZ-Fachleuten in mehreren Werkstätten”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektromechanische Ausrüstung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrotechnische Ausstattung📦
Ort der Leistung: Aurich🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-30 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-01-30 10:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Nationale Registrierungsnummer: +49 4131-151334
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131-151334📞
Fax: +49 4131-152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 001-001108 (2024-12-30)