Auftragsbekanntmachung (2024-03-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: KKE 6010.01 Ausstattung ABC-Liste - Lieferung und Aufstellung von Möbelierung -ID24090_Ste-
Referenznummer: VM_24090_VgV_O_Ste
Kurze Beschreibung:
“Lieferung und Aufstellung von Möbeln und Ausstattungsgegenständen einschl. Wartung- und Inspektion”
Produkte/Dienstleistungen: Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
Angebote können für alle Lose eingereicht werden ✅
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“6 St Rednerpulte
63 St Akustik-Tischaufsätze
63 St Garderobenbänke
993 St Garderobenspinde mit Schwarz-Weiss-Trennung
993 St Hangschlösser
3 St...”
Beschreibung der Beschaffung
6 St Rednerpulte
63 St Akustik-Tischaufsätze
63 St Garderobenbänke
993 St Garderobenspinde mit Schwarz-Weiss-Trennung
993 St Hangschlösser
3 St Garderobenschränke
2 St Universalschränke
2 St Werkzeugschränke
112 St Lagerregale als Grund- und Anbauregale
12 St Pylonentafelanlagen
1 St Ruheraumliege
20 St Hakenleisten
1 St Werkstatthocker
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Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-05-09 📅
Datum des Endes: 2025-05-25 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“nein” Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Wartung und Inspektion von 12 Stück Plylonentafelanlagen für eine Vertragslaufzeit von vier Jahren.”
Dauer: 4 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-23 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-04-23 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
4-Augen-Prinzip nach § 55 VgV:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertertern des...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
4-Augen-Prinzip nach § 55 VgV:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertertern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist zugelassen.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Der Nachweis umfasst:
- die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
1.2) Nachweisführung zur Eignung:
Die Eignung kann durch Eintragung im...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Der Nachweis umfasst:
- die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
1.2) Nachweisführung zur Eignung:
Die Eignung kann durch Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikation) oder durch folgende Unterlagen:
- Nachweise zur Befähigung der Berufsausübung, siehe Angaben unter Punkt 1.)
- Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, siehe Angaben unter Eignungskriterien (2) 'Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeitnd Nachweise zur technische und berufliche Leistungsfähigkeit, siehe Angaben unter Eignungskriterien (3) 'Technische und berufliche Leistungsfähigkeitemäß Formblatt Wirt 124 EU
- Erklärungen und Nachweise, dass gemäß § 42 VgV keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 des GWB vorliegen, nachgewiesen werden.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Die Unterlagen zum Nachweis der Eignung sind mit dem Angebot vorzulegen. Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 Abs. 2, Satz 1 VgV. Gelangt das Angebot eines präqualifizierten oder im ULV eingetragenen Unternehmens in die engere Wahl,
hat der Bieter zusätzlich die unter Eignungskriterien (2) Punkt 1 und Eignungskriterien (3) Punkt 1 angegebenen konkret auftragsbezogenen Unterlagen zum Umsatz und zu den Referenzen vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis oder im ULV hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativ und/oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen. Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen.
Stützt sich ein Bewerber / Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im ULV oder im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die hier o.g. Unterlagen oder die EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs.1 VgV in Anspruch genommen, so muss gemäß § 47 Abs.2 VgV die Nachweisführung entsprechend der in den Punkten Eignungskriterien (1) Punkt 1, Eignungskriterien (2) Punkt 1, Eignungskriterien (3) Punkt 1 und VI.3.1) geforderten Unterlagen auch für diese Unternehmen erfolgen. Gemäß § 47 Abs.2 VgV hat der Bieter die Möglichkeit, andere Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch genommen hat, einmal zu ersetzen, wenn dieses Unternehmen einschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder nach § 124 GWB vorliegen.
Gibt der Bieter in seinem eingereichten Angebot eine Erklärung ab, dass er im Falle der Auftragserteilung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bilden wird, ist sicherzustellen, dass alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch haften und ein bevollmächtigter Vertreter bestimmt wird.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Der Nachweis umfasst:
- eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Der Nachweis umfasst:
- eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Liefer- und Dienstleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (ein bestimmter Mindestumsatz wird nicht gefordert)
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (eine bestimmte Mindestdeckung gegliedert nach Personen - & Sachschäden wird nicht gefordert)
1.2 Nachweisführung zur Eignung:
siehe Eignungskriterien (1) Punkt 1.2
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Der Nachweis umfasst:
- geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Der Nachweis umfasst:
- geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge mit Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber)
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (nicht von Unterauftragnehmer zu erbringen)
- Angaben, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben sind.
1.2 Nachweisführung zur Eignung:
siehe Eignungskriterium (1) Punkt 1.2
Möglicherweise geforderte Mindeststandard:
- Mind. 3 Referenzen für vergleichbare Leistungen im Bereich Lieferung und Montage von Möbel- und Ausstattungsgegenständen aus den letzten 5 Kalenderjahren mit folgenden Angaben: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Angabe der ausgeführten Mengen.
“- Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister...”
- Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) durchführen.
- Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.05.2002, 753/2011 vom 01.08.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen, siehe Vergabeunterlagen.
Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (
iTWOtender) in Textform eingereicht werden.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich
über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 0204:11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den
Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg,
indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 057-168258 (2024-03-19)