Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß VOB/A §§ 6EU, 6a EU - 6f EU zu machen.
Der Bieter muss über die technische Fachqualifikation im Bereich der Bauleistung Metallbau verfügen. Den Nachweis dafür bildet mindestens eine Unternehmensreferenz mit den unten genannten Mindestanforderungen, sowie der Nachweis über mindestens 8 beschäftigte Arbeitskräfte (Vollzeitbeschäftigung, technisches Leistungspersonal) im letzten abgeschlossenen Kalenderjahr zu verfügen.
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass hier eine Abweichung zu den Angaben und Anforderungen der Eigenerklärung zur Eignung „Formblatt 124“ vorliegt.
Zum Nachweis für der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen:
A) das Formblatt (MFN_A33103_Referenzdatenblatt_Metallbau3) ausgefüllt einzureichen sowie
B) eine selbst gefertigte Auflistung über die Zahl der im letzten abgeschlossenen Kalenderjahr (2023) durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Dabei gelten die folgenden Mindestvoraussetzungen:
Zu A) Die Unternehmensreferenz muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:
1. Der Abschluss der Referenz darf nicht länger als 5 Jahre vor dem Datum der Bekanntmachung dieser Ausschreibung zurückliegen (Maßgeblich für den Abschluss ist der Abnahmetermin der Bauleistung)
2. Die Auftragssumme muss mindestens 140.000 € (Brutto) betragen haben.
3. Der Ausführungszeitraum muss mindestens 12 Monate betragen haben.
4. Der Leistungsumfang muss die Herstellung und Montage von Brandschutztüren, Stahl-Glastüranlagen mit Brandschutz- bzw. Schallschatzanforderungen umfasst haben.
5. Die Zahl, der für die Leistungserbringung durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer muss mind. 6 betragen haben.
6. Die Art der erbrachten Bauleistung muss die Montage von Türanlagen
In denkmalgeschützten Gebäuden beinhaltet haben.
Der Nachweis der geforderten Unternehmensreferenz ist nicht durch den Verweis auf eine Eintragung in einem ULV oder PQ-Verzeichnis möglich.
Zu B) Aus der Auflistung der beschäftigten Arbeitskräfte muss sich eine Mindestanzahl von 8 Beschäftigten ergeben, dabei wird nur in Vollzeit beschäftigtes, technisches Personal berücksichtigt. Die Auftraggeberin behält sich vor, zum Nachweis der Korrektheit der Auflistung eine Bestätigung des Steuerberaters nachzufordern.
Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis zum Vorliegen der Mitarbeiteranzahl durch Ihre Eintragung in einem Präqualifikationsverzeichnis Amtlicher Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und die Ablage der vorgenannten Eignungsnachweise führen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch die vorab geforderten Einzelnachweise.
Dafür ist mit dem Angebotsschreiben V 213.H F der Name des Verzeichnisses sowie die PQ-Nummer anzugeben.
Die Auftraggeberin behält sich vor:
- bei Eintragung in einem ULV den erforderlichen Zugangscode zum Zweck der Sichtung der Referenzen im nicht öffentlichen Bereich nachzufordern,
- im ULV oder PQ-Verzeichnis nicht hinterlegte Nachweise gesondert nachzufordern.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind bei vorgesehenem Einsatz von anderen Unternehmen/Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen die genannten Eigenerklärungen/Angaben bzw. Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen.