Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Bieter muss wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sein, die Bauleistung ordnungsgemäß durchzuführen.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß VOB/A §§ 6EU, 6a EU - 6f EU zu machen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (V 124. H F, liegt den Vergabeunterlagen bei),
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Vorzulegen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen folgende Nachweise zu erbringen:
- Gesamtjahresumsatz: Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Richtigkeit der Eigenerklärung von Bietern, die in die engere Wahl kommen, durch Einholung von Nachweisen gem. § 6b EU Abs. 2 VOB/A zu überprüfen, insbesondere durch:
- Vorlage entsprechender Bankerklärungen,
- den Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung,
- Vorlage von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist,
- testierte Umsatzbetätigung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (durch Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater)
- eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des/der zuständigen Versicherungsträger(s) mit Angabe der Lohnsummen,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit Betrieb beitragspflichtig ist),
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen,
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG,
- ggfs. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan.
Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit durch Ihre Eintragung in einem Präqualifikationsverzeichnis Amtlicher Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und die Ablage der vorgenannten Eignungsnachweise führen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch die vorab geforderten Eignungsnachweise.
Die Auftraggeberin behält sich vor:
- bei Eintragung in einem ULV den erforderlichen Zugangscode zum Zweck der Sichtung der Referenzen im nicht öffentlichen Bereich nachzufordern,
- im ULV oder PQ-Verzeichnis nicht hinterlegte Nachweise gesondert nachzufordern.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind bei vorgesehenem Einsatz von anderen Unternehmen/Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen die genannten Eigenerklärungen/Angaben bzw. Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen