Beschreibung der Beschaffung
Die Stadtentwässerung Schweinfurt plant die Neuvergabe der Klärschlammentsorgung für die Kläranlage.
Das Klärwerk ist für eine Ausbaugröße von 250.000 Einwohnerwerten (EW) ausgelegt. Grundlage der Bemessung ist eine CSB-Fracht von 20.000 kg/d im Zulauf der biologischen Stufe (85 %-Wert plus angemessene Kapazitätsreserve). Damit fällt das Klärwerk gemäß Anhang 1 der Abwasserverordnung (AbwV) in die Größenklasse 5.
Die Abwässer der Stadt Schweinfurt werden in einem dreistufigen Klärwerk (mechanisch, biologisch, chemisch) im Durchlaufverfahren gereinigt. Der anfallende Schlamm wird in einer separaten anaeroben Faulung behandelt. Das entstehende Methangas wird über zwei Blockheizkraftwerke zur Energiegewinnung genutzt.
Angeschlossen sind 81.400 Einwohner sowie abwasserrelevante Industrie- und Gewerbebetriebe.
Der Überschussschlamm wird mittels Flockungshilfsmitteln auf ca. 4-8 % TS eingedickt und zusammen mit dem Primärschlamm aus den Vorklärbecken kontinuierlich der Hauptfaulungsstufe zugeleitet. Der Faulschlamm aus den
Faulbehältern wird mittels einer Entgasungsanlage mit nachfolgenden statischen Eindickern auf ca. 3-4,5 % TS eingedickt bevor er der Schlammentwässerung zugeleitet wird. Unter Zugabe von Eisen-lll-Chlorid als Konditionierungshilfsmittel und Flockungshilfsmitteln (Polymeren) wird der ausgefaulte Schlamm mittels Kammerfilterpressen entwässert. Über einen Abwurfschacht gelangt der gepresste Schlamm zu einer Fördereinrichtung, welche den Schlamm zur Zwischenlagerung in ein Hochsilo/Unterfahrsilo fördert.
Die entwässerte Klärschlammmenge beträgt derzeit ca. 8.500 - 9.500 t/a mit folgender Spezifikation:
Der Trockensubstanzgehalt (TR) liegt zwischen 25-30 %.
Die Grenzwerte der Klärschlammverordnung vom 27.09.2017 und der Düngemittelverordnung 2012, 3. Änderung 26.05.2017, werden eingehalten. Klärschlammanalysen der letzten drei Jahre sind den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
Das Beladen der Fahrzeuge erfolgt über ein Schlammsilo (derzeitige Kapazität ca. 65 t). Derzeitige Durchfahrtshöhe unter dem Silo: 3,80 m. Derzeitige Durchfahrtsbreite unter dem Silo: 2,75 m.
Bei Betriebsstörungen wird der Schlamm durch die Stadtentwässerung Schweinfurt von einem Klärschlammzwischenlagerplatz mittels Teleskoplader verladen. Über die Woche fällt der Klärschlamm kontinuierlich an und ist werktäglich abzufahren. Im Mittel stehen pro Werktag ca. 35 t Klärschlamm zur Abfuhr an.
Ladezeiten sind Mo - Fr von 7.00 - 18.00 Uhr.
Die genauen Fahrzeugdispositionen sind entsprechend dem Schlammanfall mit dem Klärwerksbetrieb abzustimmen. Der Klärwerksbetrieb meldet die voraussichtlichen Abfuhrmengen jeweils am Donnerstag für die darauffolgende Woche an. Die Abfuhr ist in jedem Fall zu gewährleisten, da das Klärschlammzwischenlager nur im Notfall zur Verfügung steht. Bei der Beladung ist darauf zu achten, dass das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird. Die zulässige Zuladung ist auf den Begleitpapieren anzugeben und wird bei der Abrechnung mit den jeweiligen Wiegescheinen verglichen.
Zur Entsorgung des anfallenden Klärschlamms wird ein Dienstleister gesucht, der ab dem 01.05.2025 die Mengen abtransportiert, trocknet und thermisch verwertet. Der Vertrag soll über vier Jahre bis zum 30.04.2029 laufen und eine Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr enthalten. Aktuell wird von einem Auftragsvolumen von etwa 35 Tonnen Klärschlamm pro Abholung ausgegangen. Die Abholung erfolgt in der Regel zweimal täglich auf dem Gelände der Kläranlage der Stadtentwässerung Schweinfurt. Nach derzeitiger Schätzung beträgt die zu entsorgende Klärschlammmenge rund 10.000 Tonnen pro Jahr.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe einer Liefer- und Dienstleistung mit Rahmenvereinbarung über folgende Leistungen:
• Transport sowie bedarfsweise Trocknung und thermische Verwertung des anfallenden Klärschlamms, basierend auf einem vom Auftragnehmer (AN) zu erstellenden Phosphor-Recycling-Konzept
• Tägliche Abholung auf dem Gelände (ca. 35 t/Tag, Stand 2021), zweimal täglich werktags
• Festlegung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf vier Jahre
• Option zur Verlängerung der Laufzeit um maximal ein weiteres Jahr
Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV.
Die Rahmenvereinbarung soll im April 2025 vergeben werden. Der Leistungsbeginn ist für Mai 2025 vorgesehen und umfasst eine Laufzeit von vier Jahren mit der Möglichkeit einer einjährigen Verlängerung, also bis spätestens April 2030.
Die Rahmenvereinbarung wird mit nur einem Unternehmen abgeschlossen. Einzelaufträge müssen gemäß den Bedingungen der Rahmenvereinbarung vergeben werden.
Die Verlängerung dient der Sicherstellung einer kontinuierlichen und wirtschaftlichen Klärschlammentsorgung bis zur geplanten Neustrukturierung der Entsorgungsorganisation ab 2029. Der Auftragnehmer sollte sich darauf einstellen, dass alle vereinbarten Leistungen und Konditionen auch im Verlängerungszeitraum unverändert fortgelten.