Verladung des auf der Kläranlage Schorndorf-Weiler angefallenen Klärschlamms. Transport und Entsorgung dieses Klärschlammes durch Thermische Verwertung (Trocknung, Verbrennung oder Mitverbrennung in dafür geeigneten und genehmigten Anlagen) und Verwertung der Reststoffe.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-12-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-11-18.
Auftragsbekanntmachung (2024-11-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Klärschlammentsorgung
Reference number: 83/SES_2024_01
Kurze Beschreibung:
“Verladung des auf der Kläranlage Schorndorf-Weiler angefallenen Klärschlamms. Transport und Entsorgung dieses Klärschlammes durch Thermische Verwertung...”
Kurze Beschreibung
Verladung des auf der Kläranlage Schorndorf-Weiler angefallenen Klärschlamms. Transport und Entsorgung dieses Klärschlammes durch Thermische Verwertung (Trocknung, Verbrennung oder Mitverbrennung in dafür geeigneten und genehmigten Anlagen) und Verwertung der Reststoffe.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Leerung von Klärgruben oder Faulbecken📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Verladung des auf der Kläranlage Schorndorf-Weiler angefallenen Klärschlamms. Transport und Entsorgung dieses Klärschlammes durch Thermische Verwertung...”
Beschreibung der Beschaffung
Verladung des auf der Kläranlage Schorndorf-Weiler angefallenen Klärschlamms. Transport und Entsorgung dieses Klärschlammes durch Thermische Verwertung (Trocknung, Verbrennung oder Mitverbrennung in dafür geeigneten und genehmigten Anlagen) und Verwertung der Reststoffe.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reinigung von Klärgruben📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Betrieb einer Kläranlage📦
Ort der Leistung: Rems-Murr-Kreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-03-01 📅
Datum des Endes: 2027-02-28 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-19 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-12-19 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Schorndorf
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“keine”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 71
Informationen zur elektronischen Auktion
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Bieter hat zum Nachweis der Eignung grundsätzlich die vollständig ausgefüllte Eigenerklärung auf dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Bieter hat zum Nachweis der Eignung grundsätzlich die vollständig ausgefüllte Eigenerklärung auf dem Beiblatt 124_LD einzureichen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit behält sich die Vergabestelle vor folgende Nachweise von Ihnen zu verlangen:
-. Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung,
- Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind, im Beiblatt 124_LD.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft oder einer
vergleichbaren Einrichtung des jeweiligen Staates darüber, dass der
Unternehmer die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt hat, nicht älter als 6 Monate.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stelle des jeweiligen Staates,
aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seine Verpflichtungen zur Zahlung
von Sozialabgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates erfüllt hat, in dem
der Unternehmer ansässig ist, nicht älter als 6 Monate.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stelle des jeweiligen Staates,
aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seine Verpflichtungen zur Zahlung
von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates erfüllt hat,
in dem der Unternehmer ansässig ist (in Deutschland: Finanzamt), nicht älter als 6 Monate.
Die Nachweise können auch durch die direkt abrufbaren Eintragungen in das Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich erfolgen.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Beiblatt 124_LD als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen wären auf Verlangen durch entsprechende Nachweise zu ergänzen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sonstiges: Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sonstiges: Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
1. plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
2. Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
3. Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
4. Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
5. Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
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Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eignung zur Berufsausübung: Vorbemerkungen:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eignung zur Berufsausübung: Vorbemerkungen:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen. Sofern ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird.
Der Bieter hat zum Nachweis der Eignung grundsätzlich die vollständig ausgefüllte Eigenerklärung auf dem Beiblatt 124_LD- Eigenerklärung zur Eignung einzureichen.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
- vollständig ausgefüllte Eigenerklärung Beiblatt 124_LD
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und 124 § GWB im
Beiblatt 124_LD
- Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
- Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
- Eigenerklärung gem. Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022)
Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
- aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister, nicht älter als 6 Monate.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Zum Nachweis der technische und berufliche Leistungsfähigkeit behält sich die Vergabestelle vor folgende...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Zum Nachweis der technische und berufliche Leistungsfähigkeit behält sich die Vergabestelle vor folgende Nachweise von Ihnen zu verlangen:
3 Referenzen (mittels Eigenerklärung vorzulegen) über vergleichbare Leistungen
aus den letzten 3 Geschäftsjahren mit mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum.
Eine ausführliche Beschreibung der angebotenen Dienstleistung. Hierbei sind die Vorgaben der Leistungsbeschreibung umzusetzen.
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG)...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen bei der Auftragsausführung, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Bei Angebotsabgabe hat jeder Bieter eine entsprechende Verpflichtungserklärung abzugeben.
“Bekanntmachungs-ID: CXS0Y44Y122HXWSE
Bitte beachten Sie, dass Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu...”
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y44Y122HXWSE
Bitte beachten Sie, dass Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren über das Vergabemanagementsystem zur Verfügung gestellt wird.
Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y44Y122HXWSE
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 75efcfaf-3d72-4b05-80a7-4d81043f0475
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 03baf537-5544-4fae-bafc-cd3461a77bc5
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 226-706696 (2024-11-18)