Auftragsbekanntmachung (2024-09-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Klarsichtetiketten PA/EAT (PET), ECA-2024-019
Reference number: ECA-2024-019
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Produktion und Lieferung von Klarsichtetiketten PA/eAT .”
Produkte/Dienstleistungen: Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 400 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Produktion und Lieferung von Klarsichtetiketten für Personalausweise oder elektronische Aufenthaltstitel....”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Produktion und Lieferung von Klarsichtetiketten für Personalausweise oder elektronische Aufenthaltstitel. Das Material dient zum Schutz von Adressänderungsaufklebern für Personalausweise und hat eine maximale Lebens- und Nutzungsdauer von 10 Jahren.
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Zusätzliche Informationen:
“Das maximale Auftragsvolumen des Rahmenvertrages beträgt 500.000 Bogen; bei Erreichen dieses Höchstwertes endet der Vertrag automatisch. Der Auftraggeber...”
Zusätzliche Informationen
Das maximale Auftragsvolumen des Rahmenvertrages beträgt 500.000 Bogen; bei Erreichen dieses Höchstwertes endet der Vertrag automatisch. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, eine bestimmte Menge oder Anzahl von Leistungen aus dem Rahmenvertrag abzurufen (keine Mindestabnahmeverpflichtung).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-21 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-10-21 10:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): 10969 Berlin
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter sind gemäß § 55 VgV Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Angaben gemäß "Bieterselbstauskunft" zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Angaben gemäß "Bieterselbstauskunft" zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte, Konzernstruktur; 2. Auszug aus dem Handelsregister, der den zum Zeitpunkt der Angebotsfrist aktuellen Stand wiedergibt und nicht älter als drei Monate (bezogen auf den Zeitpunkt der Angebotsfrist) ist; 3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Formblatt; 4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs gemäß Formblatt; Die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs muss noch nicht, kann aber bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Sofern diese Erklärung noch nicht mit Abgabe des Angebots vorgelegt wird, wird der Auftraggeber von demjenigen Bieter, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, diese Erklärung vor Zuschlagserteilung inner-halb einer angemessenen Nachfrist in Textform abfordern. Wird die Erklärung dann nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt, muss das Angebot ausgeschlossen werden. Im Übrigen wird hierzu auf die Regelungen im Vertrag verwiesen. 5. Auszug aus dem Wettbewerbsregister und Gewerbezentralregister (nicht vom Bieter vorzulegen). Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern. Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“6. ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu a) Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
6. ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu a) Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen); b) Netto-Umsatz (in EUR) hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen); Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Lieferungen von Klarsichtetiketten, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen. In Bezug auf die unter Ziff. 6 b) geforderte Angabe zum Netto-Umsatz (in EUR) hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre wird die folgende Mindestbedingung festgelegt: - Der Umsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren muss pro Jahr jeweils mindestens 200.000 EUR netto betragen. Eine Nichterfüllung des benannten Mindestkriteriums führt zum Ausschluss des betroffenen Angebots vom weiteren Vergabeverfahren.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“7. ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
7. ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bieters / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer (sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen); b) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bieters / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen. (sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen); Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Lieferungen von Klarsichtetiketten, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen. 8. Nachweis gemäß "Referenzerklärung" von mindestens zwei (2) bereits erfolgreich erbrachter Lieferungen von Klarsichtetiketten, aus den letzten drei (3) Jahren, welche mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind; jeweils unter Angabe a) des Auftraggebers der Referenz, b) der Beschreibung der Leistung(en), c) des Leistungszeitraums, d) des ungefähren Auftragsvolumens (Umsatz oder Mengen) und e) des Leistungserbringers. Referenzerklärungen sind grundsätzlich unter Benennung der auf dem entsprechenden Formblatt geforderten Angaben zum Auftraggeber (Name und Anschrift, Branche/Bereich des Auftraggebers und Ansprechpartner nebst Kontaktdaten) nebst den weiteren geforderten Angaben zur erbrachten Leistung einzureichen. Auf die konkrete Benennung des Auftraggebers sowie des Ansprechpartners kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn diesen Angaben eine Vertraulichkeitsverpflichtung des Bieters gegenüber dem Referenzauftraggeber entgegensteht. Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Lieferungen von Klarsichtetiketten, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen. Bitte beachten: Bei der Anzahl der Referenzen handelt es sich um eine Mindestanforderung, deren Nichterfüllung zum Ausschluss des betroffenen An-gebots vom weiteren Vergabeverfahren führt. Als vorläufigen Beleg der Eignung akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV. Für den Fall der Verwendung der EEE gemäß § 50 VgV sind auf Verlangen des Auftraggebers von dem Bieter, an den der Auftrag vergeben werden soll, vor Zuschlagserteilung die oben geforderten Eignungsnachweise fristgebunden beizubringen. Alle vorzulegenden Nachweise müssen den aktuellen Gegebenheiten und Verhältnissen entsprechen. Der Auftraggeber kann bei Nachweisen, die in Kopie vorzulegen sind, zur näheren Überprüfung die Nachreichung des Originals verlangen. Eigenerklärungen sind im Original in Textform einzureichen. Es sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Vordrucke zu verwenden. Bieter aus Ländern, in denen oben genannte Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen. Für den Fall, dass Zweifel an den Eigenerklärungen der Bieter bestehen, behält sich die Vergabestelle insoweit vor, von dem Bieter amtliche / behördliche Bestätigungen durch die zuständigen Stellen zu fordern.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Bieter haben sich gegenüber dem Auftraggeber zu verpflichten, die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Bieter haben sich gegenüber dem Auftraggeber zu verpflichten, die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens über die Verhältnisse des Auftraggebers bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung (non-disclosure agreement/NDA) liegt den Vergabeunterlagen bei und gilt mit Abgabe des Angebotes als akzeptiert.
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YVWHVSP
Die Angebote sind grundsätzlich ausschließlich elektronisch in Textform über das Online-Vergabeportal DTVP einzureichen....”
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVWHVSP
Die Angebote sind grundsätzlich ausschließlich elektronisch in Textform über das Online-Vergabeportal DTVP einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei ausschließlich über den oben genannten Link zur Verfügung gestellt. Für den Abruf der Unterlagen ist keine Registrierung notwendig; eine solche wird aber insbesondere im Hinblick auf die Versendung zusätzlicher Bewerberinformationen dringend empfohlen. Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung jedoch keine vollumfängliche Gewähr für eine durchgängige Benachrichtigung bei neuen Informationen bieten kann. Die Bieter werden daher gebeten, den Posteingang des Online-Vergabeportals DTVP eigenständig in regelmäßigen Abständen auf etwaige Änderungen oder neue Informationen zum Vergabeverfahren zu prüfen. Für die Abgabe eines Angebotes ist eine Registrierung zwingend. Diese ist kostenfrei.
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Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 185-569812 (2024-09-20)
Auftragsbekanntmachung (2024-10-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 400 000 EUR 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-25 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-10-25 10:01:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) wurde verlängert. Die Angebotsfrist endet nunmehr am 25.10.2024 um 10:00 Uhr (zuvor 21.10.2024 um...”
Text
Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) wurde verlängert. Die Angebotsfrist endet nunmehr am 25.10.2024 um 10:00 Uhr (zuvor 21.10.2024 um 10:00 Uhr). Die Öffnung der Angebote erfolgt nach Ablauf der neu festgelegten Angebotsfrist, mithin ab dem 25.10.2024 um 10:01 Uhr. Diese Fristverlängerung ist aufgrund nicht rechtzeitig beantworteter Bieterfragen erforderlich. Folgende Punkte der Auftragsbekanntmachung zur Vergabenummer ECA-2024-019 werden hierdurch entsprechend geändert: Innerhalb des Punktes 5.1.12 "Bedingungen für die Auftragsvergabe" wurde geändert: "Frist für den Eingang der Angebote" und "Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung".
“Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) wurde verlängert. Die Angebotsfrist endet nunmehr am 25.10.2024 um 10:00 Uhr (zuvor 21.10.2024 um...”
Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) wurde verlängert. Die Angebotsfrist endet nunmehr am 25.10.2024 um 10:00 Uhr (zuvor 21.10.2024 um 10:00 Uhr). Die Öffnung der Angebote erfolgt nach Ablauf der neu festgelegten Angebotsfrist, mithin ab dem 25.10.2024 um 10:01 Uhr. Folgende Punkte der Auftragsbekanntmachung zur Vergabenummer ECA-2024-019 werden hierdurch entsprechend geändert: Innerhalb des Punktes 5.1.12 "Bedingungen für die Auftragsvergabe" wurde geändert: "Frist für den Eingang der Angebote" und "Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung".
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Quelle: OJS 2024/S 204-630732 (2024-10-17)
Auftragsbekanntmachung (2024-10-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 400 000 EUR 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-30 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-10-30 10:01:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) wurde verlängert. Die Angebotsfrist endet nunmehr am 30.10.2024 um 10:00 Uhr (zuvor 25.10.2024 um...”
Text
Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) wurde verlängert. Die Angebotsfrist endet nunmehr am 30.10.2024 um 10:00 Uhr (zuvor 25.10.2024 um 10:00 Uhr). Die Öffnung der Angebote erfolgt nach Ablauf der neu festgelegten Angebotsfrist, mithin ab dem 30.10.2024 um 10:01 Uhr. Diese Fristverlängerung ist aufgrund nicht rechtzeitig beantworteter Bieterfragen erforderlich. Folgende Punkte der Auftragsbekanntmachung zur Vergabenummer ECA-2024-019 werden hierdurch entsprechend geändert: Innerhalb des Punktes 5.1.12 "Bedingungen für die Auftragsvergabe" wurde geändert: "Frist für den Eingang der Angebote" und "Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung".
“Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) wurde verlängert. Die Angebotsfrist endet nunmehr am 30.10.2024 um 10:00 Uhr (zuvor 25.10.2024 um...”
Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) wurde verlängert. Die Angebotsfrist endet nunmehr am 30.10.2024 um 10:00 Uhr (zuvor 25.10.2024 um 10:00 Uhr). Die Öffnung der Angebote erfolgt nach Ablauf der neu festgelegten Angebotsfrist, mithin ab dem 30.10.2024 um 10:01 Uhr. Folgende Punkte der Auftragsbekanntmachung zur Vergabenummer ECA-2024-019 werden hierdurch entsprechend geändert: Innerhalb des Punktes 5.1.12 "Bedingungen für die Auftragsvergabe" wurde geändert: "Frist für den Eingang der Angebote" und "Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung".
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Quelle: OJS 2024/S 208-646404 (2024-10-23)