Ort: Bezirke Pankow, Reinickendorf und Spandau -- Gegenstand der Vergabe ist das Kleinreparaturmanagement sowie die Abarbeitung versicherter Schäden (Frequenzschäden) für Teile des den Immobilienbestandes der Gewobag. Der Leistungsumfang erstreckt sich auf ca. 14.000 Wohneinheiten, 165 Gewerbeeinheiten sowie ca. 2.600 Garagen/Stellplätze für eine zu bewirtschaftende Wohn- und Gewerbefläche von über 870.000 m². KRM: Pauschalvertrag über Instandsetzung sämtlicher Mängel/Schäden an Gebäuden einschließlich Wiederbeschaffung bis zu einer vertraglich festgelegten Wertgrenze; über sämtliche Gewerke hinweg (Ausnahme Aufzugsreparaturen); einschließlich Umgang mit schadstoffbelasteten Bauteilen; Bereitstellung und eigenverantwortlicher Betrieb eines Telefonservice für Instandsetzungsmeldungen der Mieter einschließlich Notruftelefon an 24 Stunden pro Tag/365 Tagen im Jahr nebst zugehörigem Notdienst mit identischer Verfügbarkeit; vollständig digitalisierte Dokumentation sämtlicher Mängel/Schäden und deren Beseitigung sowie automatisierte Übertragung aller Daten mittels Schnittstellen in das IT-System des AG. Frequenzschäden: Instandsetzung versicherter Schäden mit Instandsetzungskosten bis zu einer vertraglich festgelegten Wertgrenze; eigenständige Prüfung, ob ein versicherter Schaden vorliegt; eigenständiges Führen der gesamten anfallenden Korrespondenz mit der Gebäudeversicherung des AG; ergänzend vollständig digitalisierte Dokumentation sämtlicher Schäden und deren Beseitigung sowie automatisierte Übertragung aller Daten mittels Schnittstellen in das IT-System des AG
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-11-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-25.
Auftragsbekanntmachung (2024-10-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kleinreparaturmanagement und Abarbeitung von Frequenzschäden
Referenznummer: 258-24
Kurze Beschreibung:
“Ort: Bezirke Pankow, Reinickendorf und Spandau --
Gegenstand der Vergabe ist das Kleinreparaturmanagement sowie die Abarbeitung versicherter Schäden...”
Kurze Beschreibung
Ort: Bezirke Pankow, Reinickendorf und Spandau --
Gegenstand der Vergabe ist das Kleinreparaturmanagement sowie die Abarbeitung versicherter Schäden (Frequenzschäden) für Teile des den Immobilienbestandes der Gewobag. Der Leistungsumfang erstreckt sich auf ca. 14.000 Wohneinheiten, 165 Gewerbeeinheiten sowie ca. 2.600 Garagen/Stellplätze für eine zu bewirtschaftende Wohn- und Gewerbefläche von über 870.000 m². KRM: Pauschalvertrag über Instandsetzung sämtlicher Mängel/Schäden an Gebäuden einschließlich Wiederbeschaffung bis zu einer vertraglich festgelegten Wertgrenze; über sämtliche Gewerke hinweg (Ausnahme Aufzugsreparaturen); einschließlich Umgang mit schadstoffbelasteten Bauteilen; Bereitstellung und eigenverantwortlicher Betrieb eines Telefonservice für Instandsetzungsmeldungen der Mieter einschließlich Notruftelefon an 24 Stunden pro Tag/365 Tagen im Jahr nebst zugehörigem Notdienst mit identischer Verfügbarkeit; vollständig digitalisierte Dokumentation sämtlicher Mängel/Schäden und deren Beseitigung sowie automatisierte Übertragung aller Daten mittels Schnittstellen in das IT-System des AG. Frequenzschäden: Instandsetzung versicherter Schäden mit Instandsetzungskosten bis zu einer vertraglich festgelegten Wertgrenze; eigenständige Prüfung, ob ein versicherter Schaden vorliegt; eigenständiges Führen der gesamten anfallenden Korrespondenz mit der Gebäudeversicherung des AG; ergänzend vollständig digitalisierte Dokumentation sämtlicher Schäden und deren Beseitigung sowie automatisierte Übertragung aller Daten mittels Schnittstellen in das IT-System des AG
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: 258-24
Beschreibung der Beschaffung:
“Ort: Bezirke Pankow, Reinickendorf und Spandau --
Gegenstand der Vergabe ist das Kleinreparaturmanagement sowie die Abarbeitung versicherter Schäden...”
Beschreibung der Beschaffung
Ort: Bezirke Pankow, Reinickendorf und Spandau --
Gegenstand der Vergabe ist das Kleinreparaturmanagement sowie die Abarbeitung versicherter Schäden (Frequenzschäden) für Teile des den Immobilienbestandes der Gewobag. Der Leistungsumfang erstreckt sich auf ca. 14.000 Wohneinheiten, 165 Gewerbeeinheiten sowie ca. 2.600 Garagen/Stellplätze für eine zu bewirtschaftende Wohn- und Gewerbefläche von über 870.000 m². KRM: Pauschalvertrag über Instandsetzung sämtlicher Mängel/Schäden an Gebäuden einschließlich Wiederbeschaffung bis zu einer vertraglich festgelegten Wertgrenze; über sämtliche Gewerke hinweg (Ausnahme Aufzugsreparaturen); einschließlich Umgang mit schadstoffbelasteten Bauteilen; Bereitstellung und eigenverantwortlicher Betrieb eines Telefonservice für Instandsetzungsmeldungen der Mieter einschließlich Notruftelefon an 24 Stunden pro Tag/365 Tagen im Jahr nebst zugehörigem Notdienst mit identischer Verfügbarkeit; vollständig digitalisierte Dokumentation sämtlicher Mängel/Schäden und deren Beseitigung sowie automatisierte Übertragung aller Daten mittels Schnittstellen in das IT-System des AG. Frequenzschäden: Instandsetzung versicherter Schäden mit Instandsetzungskosten bis zu einer vertraglich festgelegten Wertgrenze; eigenständige Prüfung, ob ein versicherter Schaden vorliegt; eigenständiges Führen der gesamten anfallenden Korrespondenz mit der Gebäudeversicherung des AG; ergänzend vollständig digitalisierte Dokumentation sämtlicher Schäden und deren Beseitigung sowie automatisierte Übertragung aller Daten mittels Schnittstellen in das IT-System des AG
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Zusätzliche Informationen:
“Die Vorgaben des BerlAVG, des AEntG, des MiLoG sowie des AufenthG sind zwingend zu beachten. --
Der AN ist verpflichtet, sich für die Dauer des Vertrages...”
Zusätzliche Informationen
Die Vorgaben des BerlAVG, des AEntG, des MiLoG sowie des AufenthG sind zwingend zu beachten. --
Der AN ist verpflichtet, sich für die Dauer des Vertrages angemessen zu versichern. Der AN ist insbesondere verpflichtet, für die Dauer des Vertrages eine Betriebs-, Produkt- und Umwelthaftpflichtversicherung sowie eine Umweltschadenversicherung mit jeweils einer Deckungssumme von mindestens pauschal 10.000.000,00 EUR für Personen und 1.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden jeweils 3-fach maximiert auf alle Versicherungsfälle abzuschließen. Dabei dürfen die Deckungssummen für den einzelnen Schadensfall nicht begrenzt werden. Der vorgenannte Versicherungsschutz mit mindestens den festgelegten Deckungssummen ist während der Gesamtdauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Dies gilt auch, wenn der Versicherer den jeweiligen Versicherungsvertrag unterjährig kündigt. Im Fall der Kündigung eines Versicherungsvertrages durch den Versicherer hat der AN unverzüglich in Höhe der o.g. Mindestdeckungssummen für die oben angegebenen Schäden für entsprechenden Deckungsschutz zu sorgen. Über die Kündigung eines der vorgenannten Versicherungsverträge (gleich ob durch den AN oder dessen Versicherer) hat der AN den AG unverzüglich zu informieren (per E-Mail an den Zentralen Einkauf des AG). Im eigenen Interesse sollte der AN sich die vorgenannten Deckungssummen und Versicherungsarten von seinen Nachunternehmern ebenfalls nachweisen lassen. Soweit der AN eine Gruppen- oder Konzern-Versicherung abgeschlossen hat, muss er in geeigneter Weise sicherstellen, dass die Absicherung nach diesem Vertrag nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen wird.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reparatur- und Wartungsdienste📦
Postleitzahl: 10559
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-07-01 📅
Datum des Endes: 2029-06-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 4
Weitere Informationen zur Verlängerung:
“Der AG plant den Erwerb weiterer Immobilien. Dies kann zum einen durch unmittelbaren Immobilienerwerb beim AG erfolgen und zum anderen mittelbar durch den...”
Weitere Informationen zur Verlängerung
Der AG plant den Erwerb weiterer Immobilien. Dies kann zum einen durch unmittelbaren Immobilienerwerb beim AG erfolgen und zum anderen mittelbar durch den Erwerb von Gesellschaften mit Immobilienbestand. Für den AG ist es in beiden Varianten von besonderer Bedeutung, dass sein Immobilienbestand nach einheitlichen qualitativen und rechtlichen Maßstäben bewirtschaftet wird. Der AG hat deshalb das Recht, auf Seiten des AG weitere eigene Immobilien und/oder weitere Vertragspartner mit Immobilienbestand in den Vertrag einzubeziehen. Die Einbeziehung weiterer Vertragspartner auf Seiten des AG setzt voraus, dass die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin deren mittelbarer oder unmittelbarer Mehrheitsgesellschafter ist. In beiden Varianten setzt die Einbeziehung zudem voraus, dass sie für den AN zumutbar ist. Die Einbeziehung ist insbesondere dann unzumutbar, wenn sich dadurch die Summe der Wohn- und Gewerbeflächen aller Objekte zuzüglich 50 % aller Stellplatzflächen in m² im Verhältnis zu der ursprünglich vereinbarten Fläche bei Vertragsschluss um mehr als 10 % erhöht.
Die Zumutbarkeitsprüfung erfolgt für jede Einbeziehung gesondert. Eine Flächenerhöhung um mehr als 10 % führt mithin nur für diejenige Einbeziehung zur Unzumutbarkeit, durch welche die Schwelle von 10 % überschritten wird. Vorhergehende Einbeziehungen, die noch nicht zu einer Überschreitung der Schwelle von 10 % geführt haben, bleiben davon unberührt. Sie bleiben zumutbar und werden nicht nachträglich als unzumutbar eingestuft. Der AN stimmt den ihm zumutbaren Einbeziehungen von neuen Immobilien und/oder neuen Vertragspartnern mit Immobilienbestand nach Ziffer 1.6 des Vertrags bereits jetzt zu. Einbeziehungen, die dem AN nach dieser Ziffer unzumutbar sind, sind nur durch einvernehmliche Vertragsergänzung möglich. Der AG zeigt dem AN die Einbeziehung neuer Vertragspartner mit Immobilienbestand spätestens drei Monate vor dem Eintrittsdatum schriftlich an. Über den Vertragsbeitritt wird ein schriftlicher Nachtrag angefertigt. Die Einbeziehung neuer unmittelbarer Immobilien, richtet sich im Übrigen nach Ziffer 12. des Vertrags.
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Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der AG hat hinsichtlich der Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin, der Gewobag WB Wohnen in Berlin GmbH und der Gewobag PB Wohnen in Prenzlauer Berg...”
Beschreibung der Optionen
Der AG hat hinsichtlich der Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin, der Gewobag WB Wohnen in Berlin GmbH und der Gewobag PB Wohnen in Prenzlauer Berg GmbH das Recht, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung vier Mal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Hinsichtlich aller weiteren Beteiligungsgesellschaft auf Seiten des AG hat der AG das Recht, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung sieben Mal um jeweils ein Jahr zu verlängern (Option). Für alle Gesellschaften auf Seiten des AG endet der Vertrag mithin spätestens am 30. Juni 2033. Das jeweilige Optionsrecht des AG gilt als ausgeübt, wenn dem AN nicht spätestens 3 Monate vor Beginn des betreffenden Optionszeitraums ein Widerspruch des AG gegen die Vertragsverlängerung zugeht.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-27 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-11-27 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2024-11-27 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
“§ 56 VgV”
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Bieter/bei Bietergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft erklärt, dass er bei der Ausführung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bieter/bei Bietergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft erklärt, dass er bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, • sein/ihr Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, noch über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder er-öffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, • er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, • er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben, • keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist, • er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bieterkreis zur Folge haben kann, • insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen, • er/sie insb. § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG), § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zur Kenntnis genommen hat und beachten wird/werden, • er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von den Verbotstatbeständen betroffen sein sollte, ist er/sie verpflichtet, mit dem Teilnahmeantrag eine ausführliche Darlegung abzugeben, die es der Gewobag ermöglicht, über den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zu entscheiden. Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bietern/ den Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bieter/die Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bieter/die Bietergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei Bietern/Bietergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der Gewobag geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nach-weise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bietern aus dem EU-Ausland.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter hat Angaben zu seinen Umsätzen zu vergleichbaren Leistungen (Ziff. 5.1 Bekanntmachung) für die Geschäftsjahre 2021 bis 2023 zu machen. Als...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter hat Angaben zu seinen Umsätzen zu vergleichbaren Leistungen (Ziff. 5.1 Bekanntmachung) für die Geschäftsjahre 2021 bis 2023 zu machen. Als Mindestforderung muss ein mittlerer Jahresumsatz (vergleichbare Leistungen am Maßstab von 5.1 Bekanntmachung) der Geschäftsjahre 2023, 2022 und 2021 von mindestens 5.000.000,00 € nachgewiesen werden.
“Es sind mindestens 3 Referenzen anzugeben, welche die nachstehenden Mindestanforderungen erfüllen:
Aktualität der Referenzen: das Vertragsende aller...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es sind mindestens 3 Referenzen anzugeben, welche die nachstehenden Mindestanforderungen erfüllen:
Aktualität der Referenzen: das Vertragsende aller angegebenen Referenzen darf nicht länger als 3 Jahre zum Ende der Abgabefrist zurückliegen und die bisherige Leistungserbringung muss mindestens 12 Monate zum Ende der Abgabefrist aufweisen.
Referenzen Kleinreparaturmanagement: Pauschalvertrag über Instandsetzung sämtlicher Mängel/Schäden an Gebäuden einschließlich Wiederbeschaffung bis zu einer vertraglich festgelegten Wertgrenze; über sämtliche Gewerke hinweg (Ausnahme Aufzugsreparaturen); einschließlich Umgang mit schadstoffbelasteten Bauteilen; Bereitstellung und eigenverantwortlicher Betrieb eines Telefonservice für Instandsetzungsmeldungen der Mieter einschließlich Notruftelefon an 24 Stunden pro Tag/365 Tagen im Jahr nebst zugehörigem Notdienst mit identischer Verfügbarkeit; vollständig digitalisierte Dokumentation sämtlicher Mängel/Schäden und deren Beseitigung sowie automatisierte Übertragung aller Daten mittels Schnittstellen in das IT-System des AG. Jede der 3 Referenzen muss mindestens 15.000 Wohnungen je Auftraggeber im Leistungsbereich Kleinreparaturmanagement aufweisen.
Es sind 2 Referenzen für die Abarbeitung von Frequenzschäden vorzulegen. Diese Referenzen müssen vom gleichen Auftraggeber, wie die der eingereichten Referenzen vom Kleinreparaturmanagement sein. Referenzen Frequenzschäden: Instandsetzung versicherter Schäden mit Instandsetzungskosten bis zu einer vertraglich festgelegten Wertgrenze; eigenständige Prüfung, ob ein versicherter Schaden vorliegt; eigenständiges Führen der gesamten anfallenden Korrespondenz mit der Gebäudeversicherung des AG; ergänzend vollständig digitalisierte Dokumentation sämtlicher Schäden und deren Beseitigung sowie automatisierte Übertragung aller Daten mittels Schnittstellen in das IT-System des AG.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der: - die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der: - die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, - alle Mitglieder aufgeführt sind, - eine von allen Mitgliedern gegenüber der Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist, - die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen sowie eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, jeweils in deutscher Sprache. Die vorgenannten Angaben und Erklärungen müssen sich grundsätzlich auf den Bieter oder im Falle des Vorliegens einer Bietergemeinschaft auf die Mitglieder der Bietergemeinschaft beziehen. Sofern auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen zum Nachweis der Eignung zurückgegriffen wird, sind die Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Im Übrigen sind sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen auf Verlangen des Auftraggebers auf für Nachunternehmer zu erbringen.
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Ausschlussgrund: nati-ground
Beschreibung der Ausschlussgründe:
“Der Bieter/bei Bietergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle rechtlichen...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Der Bieter/bei Bietergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen, • er bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, • sein/ihr Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, noch über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder er-öffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, • er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, • er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben, • keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist, • er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bieterkreis zur Folge haben kann, • insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen, • er/sie insb. § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG), § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zur Kenntnis genommen hat und beachten wird/werden, • er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von den Verbotstatbeständen betroffen sein sollte, ist er/sie verpflichtet, mit dem Teilnahmeantrag eine ausführliche Darlegung abzugeben, die es der Gewobag ermöglicht, über den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zu entscheiden. Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bietern/ den Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bieter/die Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bieter/die Bietergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei Bietern/Bietergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der Gewobag geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nach-weise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bietern aus dem EU-Ausland.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +4930 90138316📞
Fax: +4930 90137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-25+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 211-655854 (2024-10-25)